3. Das Geschöpf des Reichtums

Der mit Mitteln des Mythos geübte Sabotageakt der Stammessubjekte gilt allerdings einem Subjekt, das als ein ex improviso des Reichtums erscheinendes sich im ontologischen Bruch mit den Stammessubjekten konstituiert und dessen abstrakte Indifferenz und unvermittelte Negativität deshalb, genauer betrachtet, einer grundlegenden Revokation des Stammesdaseins gleichkommt.

Nicht zu vergessen aber, ein Subjekt treiben sie auf mythologischem Weg in den Ruin, das umgekehrt in seiner Haltung ihnen gegenüber, mag es auch subjektiv bar jeder bösen Absicht sein, objektiv eine bodenlose Ignoranz und beispiellose Rücksichtslosigkeit an den Tag legt. Schließlich ist – wie lang und breit ausgeführt – das andere Subjekt in der abstrakten Selbstbezogenheit, in der es ihnen ex improviso ihrer eigenen Produktion entgegentritt, der unvermittelten Selbstgenügsamkeit, in der es ihnen aus dem hohlen Bauch des gesellschaftlichen Reichtums, den sie selber geschaffen haben, erscheint, für die Stammessubjekte die schiere Provokation und der nackte Affront. Was das Werk ihrer eigenen Hände den gemeinschaftlich Arbeitenden plötzlich als seinen wahren Eigentümer präsentiert und was es ihnen damit aus dem Stand heraus als ihre resultativ wahre historische Identität und ihr objektiv wirkliches gesellschaftliches Wesen insinuiert, ist in der exklusiven Abstraktheit und disjunktiven Unvermitteltheit, in der es auftritt, die gegenüber dem faktischen Dasein des Stammeszusammenhangs gestaltgewordene plane Negativität. In arbeitsprozeduraler Anstrengung und arbeitsteiligem Einsatz bringen die Stammessubjekte Reichtum hervor, nur um am Ende den im anderen Subjekt gestaltgewordenen Bescheid zu erhalten und die in ihm verkörperte Erfahrung zu machen, daß Reichtum hervorbringen und schaffen eines, ihn in Besitz nehmen und genießen ein toto coelo anderes ist und daß für letzteres tatsächlich nichts weniger gebraucht wird als die für ersteres nötige faktische Bestimmtheit und empirische Verfassung der Stammessubjekte, nicht weniger, positiv gesagt, erfordert ist als ein in refutativer Indifferenz gegenüber jener faktischen Bestimmtheit der Stammessubjekte absolut abstraktes Anderssein, ein in limitativer Negativität mit ihrer empirischen Verfassung unendlich unvermittelter Neubeginn.

Und es ist dies von absoluter Indifferenz gegenüber der spezifischen Faktizität des Stammes geprägte, exklusiv abstrakte Anderssein des anderen Subjekts, diese von unendlicher Negativität in Ansehung der gewohnten Stammesempirie durchdrungene, disjunktiv unvermittelte Neuanfänglichkeit, worauf die Stammessubjekte mit ihrem geschilderten folgenreichen mythologischen Vorgehen reagieren – und reagieren müssen. Sollen sie mit dem anderen Subjekt, wie angesichts seiner kraft Reichtum gegebenen Präsenz unvermeidlich, sich dauerhaft abfinden und fest ins Benehmen setzen, sollen sie mehr noch, wie auf Grund seiner ex cathedra des Reichtums bevorzugten Stellung unabweislich, ihm als der resultativ wahren historischen Identität sich unterwerfen und mit ihm als dem objektiv wirklichen gesellschaftlichen Wesen sich identifizieren, so wird eine relative Konkretisierung jener vom anderen Subjekt behaupteten Vorrangstellung in Ansehung des von ihnen selber okkupierten Standorts, wird eine komparative Vermittlung der vom anderen Subjekt eingenommenen Vorzugsposition mit dem von ihnen selber vertretenen Standpunkt für die Stammessubjekte zum zwingenden Erfordernis und führt deshalb auch kein Weg für sie an der mythologischen Strategie vorbei, das andere Subjekt in eine – aller vorgeblich unüberbrückbaren Abstraktheit zum Trotz – dennoch demonstrierbare entwicklungsprozessuale Kontinuität mit dem faktischen Dasein des Stammes zu bringen beziehungsweise in ein – aller dem Anschein nach uneinholbaren Unvermitteltheit ungeachtet – dennoch nachweisbares lebensgeschichtliches Verhältnis zur Stammesempirie zu setzen. Nur dadurch, daß ihnen dies gelingt, können die Stammessubjekte die exklusive Indifferenz, die das andere Subjekt ihnen unmittelbar bezeigt, hinlänglich zur bloß komparativ spezifizierten Differenz ermäßigen und die disjunktive Negativität, die es ihnen ad hoc beweist, hinlänglich zur bloß qualitativ bestimmten Negation abschwächen, um die ihnen abverlangte rückhaltlose Identifizierung mit ihm daran zu hindern, in eine zum qualvollen Autodafé totalisierte Selbstentfremdung auszuufern. Wollen die Stammessubjekte dem anderen Subjekt sich ohne die Furcht und das Zittern eines diabolischen Selbstverlusts übergeben können, so bleibt ihnen nichts anderes übrig als der Versuch, die exklusiv abstrakte Vorrangstellung und disjunktiv unvermittelte Vorzugsposition, in der das andere Subjekt sie vor den Kopf stößt, auf die geschilderte mythologische Art und Weise in bezug auf ihren eigenen faktischen Zustand entwicklungsprozessual-relativ zu konkretisieren und mit ihrer eigenen empirischen Lage lebensgeschichtlich-komparativ zu vermitteln. Und diesen Vermittlungsversuch müssen sie auch auf die Gefahr hin unternehmen und, genauer gesagt, ohne jede Rücksicht darauf, daß durch ihn am Ende das andere Subjekt in den Ruin getrieben wird und daß also ein und dasselbe Verfahren, das die für eine Unterwerfung unter das andere Subjekt erforderlichen formalen Bedingungen schafft, zugleich die dafür nötige materiale Voraussetzung, das andere Subjekt selbst, zugrunde richtet beziehungsweise daß im Ergebnis eben des Vorgehens, das ihnen eine Identifizierung mit dem anderen Subjekt methodisch ermöglichen soll, empirisch gar kein anderes Subjekt mehr existiert, mit dem sie sich identifizieren könnten. Sowenig das andere Subjekt Rücksicht darauf nimmt, was es mit der abstrakten Indifferenz, die es ihrem faktischen Dasein bezeigt, den Stammessubjekten antut, so bedenkenlos es sie vielmehr per modum seiner Negativität der existentiellsten Identitätskrise aussetzt, sowenig können umgekehrt die Stammessubjekte Rücksicht darauf nehmen, was sie mit ihrem mythologisch artikulierten Konkretisierungsbegehren und Vermittlungsverlangen dem anderen Subjekt einbrocken, so unbekümmert um alle Folgen und verhängnisvollen funktionellen Auswirkungen müssen umgekehrt sie auf einer Konkretisierung jener absoluten Indifferenz zur entwicklungsprozessual relativierten, spezifischen Differenz und auf einer Vermittlung jener unendlichen Negativität zur lebensgeschichtlich bestimmten, komparativen Negation insistieren.

Und zwar müssen sie um so unbekümmerter auf ihrem Konkretisierungsanspruch bestehen und um so rücksichtsloser an ihrem Vermittlungsversuch festhalten, als ja gerade der Umstand, daß die Konkretisierung sich als in Wahrheit eine Umcharakterisierung, die Vermittlung sich als in Wirklichkeit eine Neufunktionierung erweist, nach Maßgabe der bedrohlich zugespitzten Bedeutung, die er der abstrakten Indifferenz und unvermittelten Negativität des anderen Subjekts verleiht, jenen Anspruch und Versuch nur noch unverzichtbarer werden läßt. Was qua Konkretisierung die Stammessubjekte mit dem anderen Subjekt unternehmen und was sie qua Vermittlung mit ihm anstellen, ist ja, daß sie auf die einzige mit dem Faktum ihres eigenen Daseins verträgliche Art sein Erscheinen ex improviso des Reichtums topisch interpretieren beziehungsweise auf die mit der Empirie ihres spezifischen Zusammenhangs allein vereinbare Weise sein Auftreten ante portas des Überflusses systematisch realisieren. Soll das andere Subjekt dort, wo es ex improviso des Reichtums und ante portas des Überflusses erscheint, eine mit dem Stammesdasein kompatible, weil relativ kontinuierliche und komparativ vergleichbare Stellung einnehmen, so ist der Punkt, an dem es im Kraftfeld von Stamm und Reichtum zu orten sein muß, topisch eindeutig markiert, ist die Stelle, an der es im Kontext von Produktion und Produkt einzuordnen sein muß, systematisch klar definiert: Es kann sich nirgends sonst aufhalten als am Ende und Ziel des zur Entstehung von gesellschaftlichem Reichtum führenden Produktionsprozesses. Soll also die Vorrangstellung des anderen Subjekts ex improviso des Reichtums in der entferntesten Kontinuitätsbeziehung zum faktischen Stammesdasein wahrnehmbar und im geringsten Komparationsverhältnis mit dem empirischen Stammeszusammenhang erkennbar sein, so muß das andere Subjekt dies faktische Dasein des Stammes auf irgendeine – wie auch immer kursorische – Art hinter sich gebracht und zur objektiv-topischen Voraussetzung haben, muß es diesen empirischen Zusammenhang des Stammes auf irgendeine – wie auch immer proteische – Weise absolviert und zur sachlich-systematischen Grundlage haben, kurz, es muß ein durch dies faktische Dasein bedingtes Anderssein, ein auf diesen empirischen Zusammenhang rückbezüglicher Neuanfang sein. Nichts weiter unternehmen mit ihrem mythologischen Konkretisierungs- und heroisch-paradigmatischen Vermittlungsversuch die Stammessubjekte, als dem anderen Subjekt diese um einer relativen Kontinuität seiner Vorrangstellung mit dem Stammesdasein willen unabdingbare Topologie nachzuweisen, ihm diese im Interesse einer komparativen Kompatibilität seiner Vorzugsposition mit dem Stammeszusammenhang unverzichtbare Systematik zu vindizieren. Nichts weiter unternehmen sie als den Versuch, das andere Subjekt da, wo es aus ihrer Sicht hingehört: am Ende des Produktionsprozesses, sich selber orten, es dort, wo es sub specie ihres Daseins und Zusammenhangs systematisch zu sein hat: ausgangs des Professionssystems, sich selber einordnen zu lassen.

Und diese aus der Sicht der Stammessubjekte natürliche topische Anordnung und systematische Einordnung des anderen Subjekts ist nun, weit entfernt davon, es in seiner anfänglichen Stellung bloß interpretativ zu konkretisieren und in seiner ursprünglichen Position vermittelnd zu realisieren, vielmehr eine es im Innersten verändernde modale Umcharakterisierung, eine es von Grund auf revidierende funktionale Neubestimmung. Sie ist, mit anderen Worten, eine topische Anordnung, die überhaupt nur auf Kosten des anfänglich erscheinenden Subjekts durchführbar, eine systematische Einordnung, die nur überhaupt um den Preis des ursprünglich auftretenden Subjekts vollziehbar ist. Weit entfernt davon, sich als ein das Stammesdasein objektiv-topisch voraussetzendes, bedingtes Anderssein problemlos realisieren beziehungsweise als ein im Stammeszusammenhang sachlich-systematisch gründender, relativer Neuanfang umstandslos identifizieren zu lassen, ist das andere Subjekt vielmehr in der anfänglichen Abstraktheit seines Erscheinens und in der ursprünglichen Unvermitteltheit seines Auftretens ein gegen dies faktische Dasein des Stammes unbedingt sich konstituierendes und verhaltendes Sein, ein gegen eben diesen empirischen Zusammenhang des Stammes absolut sich initiierender und behauptender Anfang. Es ist ein Subjekt, das zwar vor dem stammesproduzierten Reichtum zu stehen, keineswegs aber das reichtumproduzierende Stammesdasein hinter sich zu haben, zwar ante portas des Überflusses zu erscheinen, mitnichten aber a processu des Stammes zu sein beansprucht, ein Subjekt, das zwar da, wo der Stammesprozeß hinführt, sich aufzuhalten prätendiert, beileibe aber nicht via Stammesprozeß dorthin gelangt sein will. Wie aber ist es dann dorthin gelangt? Wie, wenn nicht via Stammesprozeß, will heißen unter der Voraussetzung des faktischen Stammesdaseins und auf der Grundlage des empirischen Stammeszusammenhangs, hat es zu seiner Vorrangstellung im Blick auf den Reichtum kommen, seine Vorzugsposition ante portas des Überflusses gewinnen können? Unschwer erkennbar auf dem einzigen Weg, der als Alternative zum Stammesprozeß offensteht, auf einem Weg, der dem anderen Subjekt tatsächlich ja auch von Anfang dieser Überlegungen an mit naiver Selbstverständlichkeit als der seine konzediert worden ist und der aber erst in der jetzigen alternativen Fassung, der direkten Gegenüberstellung mit dem Stammesprozeß, in seiner ganzen Monstrosität und Tragweite deutlich wird: nämlich auf dem Weg des Reichtums selbst, via des Überflusses als solchen! Als in seiner anfänglichen Abstraktheit vom Stammesdasein unbedingt unabhängiges Sein und in seiner ursprünglichen Unvermitteltheit vom Stammeszusammenhang absolut freier Anfang kann das andere Subjekt sich allein deshalb behaupten, weil es nicht bloß ante portas, sondern auch im genauen Sinne des Wortes ex improviso des Reichtums erscheint, weil es nicht bloß im Angesicht des Überflusses auftritt und im Blick auf ihn da ist, sondern auch stricto sensu dem Augenblick des Überflusses entspringt und wortwörtlich aus seinem Schoß hervortritt. Als ein unbedingt unabhängig von der faktischen Voraussetzung des Stammesdaseins sich konstituierendes Sein, ein absolut frei von der empirischen Grundlage des Stammeszusammenhangs sich initiierender Anfang erscheinen kann das andere Subjekt allein deshalb, weil seine einzige konstitutionelle Voraussetzung eben der Reichtum selbst, seine ausschließliche existentielle Grundlage der Überfluß als solcher ist. In seinsmäßiger Unbedingtheit nicht durch das Stammesdasein hindurchgegangen und in absoluter Anfänglichkeit nicht aus dem Stammesprozeß hervorgegangen kann das andere Subjekt allein deshalb sein, weil es aus der genau entgegengesetzten Richtung kommt und vielmehr dem Resultat des Stammesprozesses, dem Reichtum und Überfluß selbst, entstammt.

Daß das andere Subjekt, statt aus dem reichtumproduzierenden Stammesdasein hervorgegangen zu sein, vielmehr im diametralen Gegensatz dazu dem stammesproduzierten Reichtum entspringt, ist die allein wahre Erklärung für das unbedingte Sein, als das das andere Subjekt unmittelbar sich verhält, und für die absolute Anfänglichkeit, in der es ursprünglich sich behauptet. So begriffen, kehrt die abstrakte Exklusivität, in der solch unbedingtes Sein dem Stammesdasein entgegentritt, unübersehbar ihre extremistisch wahre Physiognomie hervor, und gibt die unvermittelte Disjunktivität, mit der solch absoluter Anfang dem Stammesprozeß begegnet, unabweislich ihre radikalisiert wirkliche Bedeutung zu erkennen – eine Bedeutung, die ebenfalls bereits seit Beginn der Überlegungen im Ansatz aufgefaßt wurde, ohne doch als solche realisiert zu werden. Diese Disjunktivität, mit der als absoluter Anfang das andere Subjekt auftritt, ist, dem wirklichen Grund solcher Absolutheit zufolge, kein bloß typischer Ausdruck eines im Reichtum vollzogenen, epistemologisch bestimmten Bruchs des anderen Subjekts mit dem Faktum des Stammesdaseins, sondern spezifischer Ausweis eines kraft anderen Subjekts vollbrachten, existentialontologisch entschiedenen Sprungs des Reichtums selbst aus aller qua Stammesdasein definierten Faktizität; ist, statt einfach Merkmal einer vom anderen Subjekt mittels Reichtum durchgesetzten generellen Dispensation und Freisetzung vom Kontinuum des Stammeszusammenhangs, vielmehr Schibboleth einer vom Reichtum selbst erwirkten Initiation und Einsetzung des anderen Subjekts jenseits aller im Stammeszusammenhang bestehenden Kontinuität. Indem das einzige, was in seiner abstrakten Ursprünglichkeit und unvermittelten Anfänglichkeit das andere Subjekt hinter sich hat, eben der Reichtum ist, den es vor sich hat, das einzige, worauf als auf seine bestimmende Voraussetzung und tragende Grundlage es zurückblicken kann, das als Überfluß okkupierende Anliegen ist, das es vor Augen hat, erweist sich sein Erscheinen ante portas des Reichtums als ein Setzungs- und Einsetzungsvorgang, ein Initiations- und Konstitutionsakt, der, weit entfernt davon, in der Bedeutung bloß einer essentiellen Ablösung vom vorausgesetzten Stammesdasein, eines empiriologisch gründlichen Aufräumens mit den zugrundeliegenden Existenzbedingungen des Stammes sich zu erschöpfen, vielmehr nichts Geringeres darstellt als einen gegen die stammesförmige Voraussetzung als solche geführten existentiellen Befreiungsschlag, einen gegen die stammesmäßige Existenzgrundlage selbst sich wendenden fundamentalen Tilgungsakt. Hier bloß eine Abkehr von allemal schon Vorausgesetztem anzunehmen, einen Bruch mit jedenfalls doch Zugrundeliegendem zu supponieren, heißt einer perspektivischen Trägheit nachgeben, – jener Wahrnehmungsträgheit nämlich, die dem habituellen Festhalten an der stammesförmigen Voraussetzung entspringt, dem eingefleischten Insistieren auf der stammesmäßigen Grundlage entspricht und die zur unwillkürlichen Zurücknahme des anderen Subjekts in die unter dieser Voraussetzung stehende prozessuale Ebene führt, seine Redintegration in die auf dieser Grundlage sich entfaltende historische Dimension zur Folge hat. Aber solch Festhalten an der stammesförmigen Voraussetzung schlägt offenbar ja der unbedingten Konstitution des anderen Subjekts stracks ins Gesicht, läuft augenscheinlich seiner absoluten Initiation diametral zuwider, ist contradictio in adjectum, Mißachtung des kraft anderen Subjekts klar gefällten Verdikts, und petitio principii, Erschleichung eines trotz anderen Subjekts festen Bodens und sicheren Grunds in dem Maß, wie es genau das wieder ins Spiel bringt, was doch die abstrakte Setzung des anderen Subjekts gerade restlos aus der Welt zu schaffen beansprucht, genau das wieder geltend macht, was doch die unvermittelte Einsetzung des anderen Subjekts gerade spurlos zu tilgen bestimmt ist. Nur indem sie sich peremptorisch weigert, sich auf den konstitutionell abstrakten Standpunkt des anderen Subjekts einzulassen, kann die habituelle Wahrnehmung überhaupt jene stammesförmige Voraussetzung aufrechterhalten, unter der sie das andere Subjekt dann prozessual definiert, kann sie jene stammesmäßige Grundlage beibehalten, auf der sie das andere Subjekt dann historisch identifiziert. Ließe sie sich hingegen im entferntesten auf die vom anderen Subjekt eingenommene initiatorisch unvermittelte Perspektive ein, sie müßte gewahr werden, daß diese Perspektive jene von ihr habituell gemachte Voraussetzung mitsamt der ganzen daran hängenden prozessualen Ebene restlos löscht, jene von ihr usuell supponierte Grundlage einschließlich der gesamten darauf bauenden historischen Dimension spurlos tilgt.

Sich auf den Standpunkt konstitutioneller Unbedingtheit und initiatorischer Absolutheit einlassen, den das andere Subjekt als solches vertritt, heißt in der Tat erkennen, daß das Auftreten des anderen Subjekts einen jede stammesförmige Voraussetzung ad absurdum führenden radikalen Wechsel der prozessualen Ebene darstellt, heißt realisieren, daß das Erscheinen des anderen Subjekts einen alle stammesmäßige Grundlage zunichte machenden Gattungssprung in der historischen Dimension bedeutet. Als Ausdruck eines auf Grund partout nur des Reichtums selbst sich erhebenden Andersseins und Ausweis eines auf Basis einzig und nur des Überflusses als solchen sich ergebenden Neuanfangs signalisiert diese konstitutionelle Unbedingtheit und initiatorische Absolutheit, in der das andere Subjekt auftritt, nicht einfach bloß ein definitiv wirkliches Fertigwerden mit dem stammesförmig Vorausgesetzten, sondern vielmehr ein resultativ gründliches Aufräumen mit der stammesförmigen Voraussetzung überhaupt, nicht einfach bloß eine abschließende Erledigung des stammesmäßig Zugrundeliegenden, sondern vielmehr eine rückwirkende Annullierung der stammesmäßigen Grundlage schlechthin und impliziert dementsprechend denn auch nicht einfach bloß ein aposteriorisches Zurücklassen, eine reale Relegation, sondern vielmehr ein apriorisches Ungeschehenmachen, eine pauschale Revokation der ganzen, an solcher Voraussetzung hängenden prozessualen Ebene und der gesamten, auf solcher Grundlage aufbauenden historischen Dimension. Indem es ex improviso des Reichtums entspringt und ex cathedra des Überflusses entsteht, nur um in reflektorisch unwillkürlicher Umkehr oder resultatorisch direkter Rückwendung den Reichtum als exklusiv seinen Gegenstand in Besitz zu nehmen und den Überfluß als disjunktiv seinen Zweck mit Beschlag zu belegen, verkörpert das andere Subjekt ein als alternativer Bezugspunkt unbedingtes Sein, vor dem der Stamm mit seinem Dasein nicht sowohl zurücktritt, als vielmehr sich auflöst, so als hätte er nie existiert, stellt es einen als neuer Ausgangspunkt absoluten Anfang dar, hinter dem der Stamm mit seiner Geschichte nicht sowohl zurückbleibt, als vielmehr verschwindet, so als wäre er niemals gewesen. Als das vom Reichtum abstrakt gesetzte Suppositum einer spontan reichtumzentrierten Inversionsbewegung oder vom Überfluß unvermittelt lancierte Prinzip einer freihändig überflußbestimmten Reflexion-in-sich konstituiert das andere Subjekt ein Verhältnis, das die vom Stamm unterhaltene Beziehung zum Reichtum nicht etwa bloß modo praeterito abdankt und ersetzt, sondern vielmehr omni modo widerruft und verdrängt, initiiert es eine Domäne und Sphäre, die der den Stamm mit dem Überfluß verbindenden Ebene und Dimension nicht etwa bloß historisch ein Ende, sondern vielmehr ontologisch den Garaus macht. Unbedingtes Anderssein, als das es dank seiner Konstitution ex improviso des Reichtums auftritt, und absoluter Neuanfang, als der es kraft seiner Initiation ex cathedra des Überflusses erscheint, erweist sich das andere Subjekt exklusiv im Sinne nicht einfach einer spezifisch historischen, sondern vielmehr einer generisch ontologischen Ausschließung des Stammesdaseins, verhält es sich disjunktiv in dem Verstand, daß es den Stammeszusamenhang nicht einfach nur phänomenalempirisch a posteriori substituiert, sondern ihn vielmehr modallogisch a priori eliminiert.

Und wie, strukturell gefaßt, die Exklusivität, in der das andere Subjekt ex improviso des Reichtums auftritt, in der radikalisierten Bedeutung einer kraft unbedingter Konstitution ontologischen Annullierung der Stammesebene überhaupt und dank absoluter Initiation apriorischen Eliminierung der Stammesdimension als solcher sich präsentiert, so nimmt, funktionell gesehen, die Indifferenz und Negativität, die das andere Subjekt dem Stammesdasein bezeigt, hierbei einen entsprechend extremisierten Sinn an. Als die Haltung eines partout aus nichts als aus Überfluß generierten, unvordenklich absoluten Neuanfangs ist jene Indifferenz nicht etwa bloß die Attitüde dessen, der vom zugrundeliegenden Stammesdasein kraft eines von letzterem dispensierenden und zu eigenem emanzipierenden epistemologischen Bruchs prinzipiell nichts mehr wissen will, sondern, weit schlimmer, die Einstellung dessen, der dank eines sua sponte originierenden und sich ganz in sich reflektierenden existentialontologischen Sprungs von solcher Stammesgrundlage konstitutionell gar nichts wissen kann, ist jene Negativität nicht einfach nur die Orientierung dessen, der ex post einer mit der peremptorischen Etablierung seiner selbst synonymen, umfassenden Relegation des vorausgesetzten Stammes diesen nicht mehr in Betracht zieht und pauschal vergißt, sondern ist sie, schrecklicher noch, die Bestimmung dessen, der ad hoc der mit einer apriorischen Annullierung der Stammesvoraussetzung als solcher identischen, grundlegenden Initiation seiner selbst jene gar nicht erst vorsieht und egal ignoriert. So gewiß die Exklusivität, in der ex improviso des Stammesreichtums das andere Subjekt der Stammesgemeinschaft gegenüber erscheint, das Stammesdasein nicht etwa bloß historisch unwirklich, sondern vielmehr ontologisch unmöglich werden läßt beziehungsweise den Stammeszusammenhang nicht einfach nur für a posteriori erledigt erklärt, sondern a priori ungeschehen macht, so gewiß ist die Indifferenz, die das andere Subjekt dem Stamm demgemäß bezeigt, nicht Ausdruck einer die prozessuale Stammesebene empirisch nicht mehr akzeptierenden Schroffheit und Rücksichtlosigkeit, sondern Zeichen einer diese Ebene logisch erst gar nicht implizierenden Unschuld und Ahnungslosigkeit, ist die Negativität, mit der das andere Subjekt dementsprechend dem Stamm begegnet, nicht bloß eine die historische Stammesdimension dem pauschalen Vergessen ausliefernde, selbstbewußt entschiedene, rücksichtslos verneinende Haltung, sondern eine diese Dimension der egalen Verdrängung preisgebende, bewußtlos entscheidende, ahnungslos vernichtende Einstellung. Als die Haltung dessen, der das, was er konfrontiert, nicht sowohl historisch schachmatt setzt, als vielmehr ontologisch aus der Welt schafft, respektive die Einstellung dessen, der das, was er ersetzt, nicht sowohl empirisch ablöst, als vielmehr logisch ausschließt, kann jene Indifferenz gar nicht anders, als den Charakter eines magischen Spiegels anzunehmen, der, was sich in ihm erblickt, im selben Augenblick spurlos eskamotiert, und kann jene Negativität gar nicht anders, als die Bedeutung eines perspektivischen Fluchtpunkts zu gewinnen, der, was sich auf ihn bezieht, so als hätte es nie existiert, zunichte werden läßt. Verhalten eines Subjekts, das, weit entfernt davon, dem zugrundeliegenden anderen Dasein und vorausgesetzten früheren Beginnen des Stammes bloß a posteriori seine Wirklichkeit und Relevanz zu bestreiten, diesem mehr noch a priori die Möglichkeit und Existenz verschlägt, präsentiert sich jene Indifferenz den Stammessubjekten mit der fatalen Unwiderstehlichkeit eines alles verzehrenden kalten Feuers, und begegnet ihnen jene Negativität mit der infernalen Unergründlichkeit eines alles verschlingenden schwarzen Lochs.

Haben, von daher gesehen, die Stammessubjekte jeden nur denkbaren Grund, dem anderen Subjekt den beschriebenen mythologischen Prozeß zu machen, so könnte höchstens bedauerlich erscheinen, daß diesem Prozeß nicht nur das andere Subjekt, der Gegner, sondern auch die Streitsache selbst, der Reichtum, zum Opfer fällt.

Wie sollte diese rückwirkend extinktive Indifferenz und a priori revokative Negativität, mit der ein anderes Subjekt, das kraft seines abstrakten Seins aus nichts als aus Reichtum unbedingtes Anderssein und dank seines unvermittelten Beginnens aus nichts als aus Überfluß absoluter Neuanfang ist, ihrem Dasein begegnet, die Stammessubjekte nicht in Angst und Schrecken versetzen? Wie sollte sie ihnen nicht zum kategorischen Anspruch und drakonischen Imperativ werden, das andere Subjekt, wenn irgend möglich, jener fatalen Unbedingtheit zu entkleiden und um jeden Preis, auch den der auf es zurückgewendeten Fatalität, einer topischen Verknüpfung mit ihrem eigenen, andernfalls von der Revokation betroffenen Dasein zu überführen, es, wenn im entferntesten gangbar, jener verderblichen Absolutheit zu entreißen und, koste es, was es wolle, und sei's auch auf Kosten des ihm heimgezahlten Verderbens, einer systematischen Eingliederung in ihren eigenen, andernfalls der Annullierung verfallenden Zusammenhang zu unterziehen? Tatsächlich muß sich im Blick auf diese im anderen Subjekt ihrem faktischen Dasein begegnende apriorische Revokationsfigur und ihrem empirischen Zusammenhang widerfahrende rückwirkende Annullierungstrope den Stammessubjekten ihre Vermittlungsaufgabe in einer ganz anderen Zuspitzung darstellen. Offenbar geht es ja gegenüber dem so als unbedingtes Sein sich konstituierenden anderen Subjekt gar nicht primär, wie oben angenommen, ums Problem identitätslogischer Behauptung, sondern vielmehr um die Frage existentialontologischen Überlebens, gar nicht hauptsächlich, wie oben unterstellt, ums Problem der Aufrechterhaltung eines vertretbaren Selbstseins, sondern vielmehr um die Frage der Erhaltung des nackten Seins selbst. Das heißt, es handelt sich für die Stammessubjekte nicht einfach nur darum, einer mit der Figur des anderen Subjekts sie in der Ebene ihres eigenen Daseins ereilenden kapitalen Identitätskrise und essentiellen Selbstentfremdung entgegenzuwirken, sondern vielmehr darum, einer in der Gestalt des anderen Subjekts ihre Daseinsebene als solche konfrontierenden existentialontologischen Verdrängung und ihre Entfaltungsdimension schlechthin betreffenden fundamentallogischen Tilgung zu entrinnen. Sowenig das ex improviso des Reichtums erscheinende andere Subjekt überhaupt auf einer mit den Stammessubjekten gemeinsamen Ebene sich befindet und in einer die Stammessubjekte einschließenden Dimension sich aufhält, sowenig kann es einfach nur darum gehen, es mit Rücksicht auf das Stammesdasein prozessual zu konkretisieren, es in bezug auf den Stammeszusammenhang historisch zu vermitteln. Und so gewiß vielmehr der reichtumentsprungen wahre Sinn dieses anderen Subjekts ein das Stammesdasein a priori revozierender ontologischer Ebenenwechsel und den Stammeszusammenhang rückwirkend annullierender generischer Dimensionssprung ist, so gewiß ist die im Zentrum aller prozessualen Konkretisierungsbemühung stehende primäre Aufgabe eine als modale Umcharakterisierung durchgesetzte topische Verknüpfung des anderen Subjekts mit eben jener sonst von ihm revozierten Ebene des Stammesdaseins, ist die den Kern aller historischen Vermittlungsanstrengungen bildende eigentliche Zielsetzung eine als funktionale Neubestimmung durchschlagende systematische Eingliederung des anderen Subjekts in eben jene andernfalls von ihm annullierte Dimension des Stammeszusammenhangs. Weil in actu seines gegenüber dem Stammesdasein unbedingt sich konstituierenden Andersseins das andere Subjekt die Stammessubjekte ontologisch zu annihilieren auf dem Sprung beziehungsweise modallogisch zu eliminieren im Begriff steht, ist jene Aufgabe einer topischen Zurücknahme des anderen Subjekts in die prozessuale Ebene des vorausgesetzten Stammesdaseins ein nicht sowohl auf die identitätslogische Behauptung der Stammessubjekte als vielmehr auf ihren existentialontologischen Bestand gerichtetes unbedingtes Erfordernis, hat jene Zielsetzung einer systematischen Redintegration des anderen Subjekts in die historische Dimension des zugrundeliegenden Stammeszusammenhangs die absolute Priorität einer nicht sowohl das Selbstsein der Stammessubjekte als vielmehr ihr Sein selbst betreffenden conditio sine qua nihil. Was sub specie der vom anderen Subjekt als solchem eröffneten absolut neuen Perspektive Ausdruck einer bloßen Wahrnehmungsträgheit der Stammessubjekte, ihres bloßen Beharrens auf einem ebenso überholten wie eingefahrenen Standpunkt scheinen möchte, ist mithin für die Stammessubjekte selbst in specie der mit jener anderen Sichtweise ihnen zugedachten ontologischen Eskamotierung oder modallogischen Eliminierung der in Wirklichkeit wesentliche Kern all ihrer das andere Subjekt angehenden Konkretisierungs- und Vermittlungsbemühungen.

Und weit entfernt also, daß die folgenreich modale Umcharakterisierung und funktionale Neubestimmung des anderen Subjekts nur eine unwillkürliche Begleiterscheinung oder unverhoffte Nebenwirkung seiner kraft Mythologisierung durchgesetzten relativen Konkretisierung und qua Heroisierung vollzogenen komparativen Vermittlung wäre, ist sie vielmehr das innerste Kernstück dieser mythologisch-relativen Konkretisierung, der zentrale Effekt seiner heroologisch-komparativen Vermittlung. Als ein Alter ego, das die Stammessubjekte nicht etwa bloß identitätslogisch abstößt, sondern mehr noch existentialontologisch widerruft, ein Homo novus, der die Stammesgenossen nicht etwa bloß empirisch depotenziert, sondern logisch unmöglich macht, ist das andere Subjekt ad hoc seines absoluten Erscheinens ein Faktor, der gar nicht primär nach prozessualer Konkretisierung, sondern nach topischer Verknüpfung, gar nicht vornehmlich nach historischer Vermittlung, sondern nach systematischer Eingliederung verlangt und bei dem deshalb der nominelle Konkretisierungsversuch der Stammessubjekte mit gutem Grund die Form eines existentiellen Umcharakterisierungsverfahrens annimmt beziehungsweise das aktuelle Vermittlungsvorhaben mit vollem Recht die Bedeutung einer essentiellen Umfunktionierungsveranstaltung gewinnt. Wollen die Stammessubjekte gegenüber dem sich ex improviso des Reichtums unbedingt konstituierenden und de profundis des Überflusses absolut initiierenden anderen Subjekt ontologisch bestehen, so bleibt ihnen schlechterdings nichts anderes übrig, als dem anderen Subjekt seine unbedingte Konstitution mythologisch auszutreiben und es im Sinne seiner topischen Angliederung an den Komplex des Stammesdaseins modal umzucharakterisieren, ihm seine absolute Initiation heroologisch zu verschlagen und es im Verstand seiner systematischen Eingliederung in den Kontext des Stammeszusammenhangs funktional neuzubestimmen.

Und zwar müssen sie das ohne jede Rücksicht auf die realen Folgen und, genauer gesagt, in völliger Gleichgültigkeit gegen die fatalen Auswirkungen tun, die in Ansehung seiner Stellung zum gesellschaftlichen Reichtum diese Umcharakterisierung in einen kursorischen Protagonisten des Stammesprozesses und Neufunktionierung zu einem proteischen Prototyp des Stammeszusammenhangs für das andere Subjekt hat. Sowenig das andere Subjekt Rücksicht auf die ontologisch katastrophale Wirkung und modallogisch vernichtende Konsequenz nimmt, die sein ad hoc des Überflusses unbedingtes Auftreten für das vorausgesetzte Stmmesdasein beinhaltet, sowenig können umgekehrt die Stammessubjekte Rücksicht auf die charakterologisch zerstörerischen Auswirkungen und funktionslogisch fatalen Folgen nehmen, die ihr Versuch, jener ontologischen Katastrophe durch eine topische Uminterpretation und systematische Neubestimmung des anderen Subjekts zu entrinnen, für das letztere selbst heraufbeschwört. Da es gegenüber dem unmittelbar als ein ebenso indifferenter Aggressor wie negativistischer Verdränger figurierenden anderen Subjekt für die Stammessubjekte um nichts Geringeres geht als um den ontologisch ausgemachten Fortbestand beziehungsweise ums modallogisch entschiedene Überleben, haben sie ebensowenig Anlaß zur vorsorglichen Rücksichtnahme auf wie Grund zum nachträglichen Bedauern über die praktischen Folgen, die aus ihren gegen das andere Subjekt ergriffenen systematischen Schutzvorkehrungen für das letztere selbst entstehen. Welchen besonderen Wert, welche positive Bedeutung hätte denn wohl in seiner sie ontologisch revozierenden Indifferenz und modallogisch eliminierenden Negativität das andere Subjekt für die Stammessubjekte, daß sie die katastrophale Abfuhr, die ihr Versuch, seine Indifferenz zu beheben, ihm unabsichtlich erteilt, sich zu Herzen nehmen, den fatalen Konkurs, in den ihr Bemühen, seine Negativität zu beschwichtigen, es unwillkürlich verwickelt, bedauern müßten?

Schwer nehmen könnten sie höchstens, daß in jenen fatalen Konkurs des anderen Subjekts auch und vor allem das Produkt ihrer eigenen Arbeit verstrickt, daß von jener dem anderen Subjekt erteilten vernichtenden Abfuhr auch und entscheidend das Werk ihrer Hände betroffen ist. Das heißt, aufs Gemüt schlagen könnte ihnen höchstens, daß der fatal charakterlichen Veränderung, der um ihres eigenen ontologischen Fortbestands willen sie das andere Subjekt unterwerfen müssen, nicht zuletzt das zum Opfer fällt, worum es ihnen doch ursprünglich und vor aller anderen Subjektivität zu tun ist; daß die katastrophal funktionale Neubestimmung, die im Interesse ihres eigenen modallogischen Überlebens sie dem anderen Subjekt angedeihen lassen müssen, auch und wesentlich im Verlust dessen resultiert, in dessen Hervorbringung ihr kooperatives Arbeiten, ihr Dasein als Stammessubjekte, seine Erfüllung findet; daß sie, kurz, die Umcharakterisierung des anderen Subjekts mit dem Opfer des eigenhändig von ihnen geschaffenen gesellschaftlichen Reichtums bezahlen, die Neufunktionierung des anderen Subjekts mit dem Verlust des von ihnen selber produzierten gemeinschaftlichen Überflusses büßen müssen. Indes, noch ehe der Gedanke sich recht zu artikulieren vermag, entlarvt er sich schon als Schein, als einzig und nur einem Mangel an Folgerichtigkeit geschuldete Täuschung. Voraussetzung für solch ein Bedauern wäre ja, daß die Stammessubjekte mit dem gesellschaftlichen Reichtum tatsächlich jene den Übergang in einen ontologisch differenten Status betreffenden Erwartungen verbänden, die sie auf den ersten Blick mit ihm zu verbinden, in den gemeinschaftlichen Überfluß wirklich jene auf die Überführung in einen qualitativ neuen Zustand gerichteten Hoffnungen setzten, die sie unmittelbar in ihn zu setzen schienen. Wie aber sollte das noch möglich sein angesichts der existentialontologisch vernichtenden Kränkung, die mit der Figur des reichtumentsprungen anderen Subjekts das Werk ihrer Hände ihnen vielmehr zufügt, angesichts der modallogisch tödlichen Not, die in der Person des überflußentsprossen anderen Subjekts ihr eigenes Produkt ihnen vielmehr bereitet? Schließlich ist es der gesellschaftliche Reichtum selbst, der ex improviso seiner Hervorbringung das andere Subjekt kreiert, ex tempore seiner Erzeugung den Homo novus erschafft und der damit den Stammessubjekten statt des erwarteten, vielversprechend integrativen, objektiv anderen Status ein alles verstellend exklusives, anderes subjektives Statut beschert, statt der erhofften, erfüllungsträchtig initiativen, neuen Objektivität nichts als eine verdrängungssüchtig disjunktive, neue Identität verleiht. Das heißt, es ist der Überfluß selbst, der dadurch, daß er ihnen das andere Subjekt nicht sowohl limitativ vor die Nase setzt, als vielmehr eliminativ mitten ins Gesicht pflanzt, sie kraft anderen Subjekts nicht sowohl effektiv ersetzt, als vielmehr revokativ verdrängt, den Stammessubjekten statt der historiologischen Erfüllung ihre ontologische Auflösung in Aussicht stellt, ihnen statt der empiriologischen Verwirklichung ihre modallogische Vernichtung vor Augen führt. Wie sollten da die Stammessubjekte mit dem gesellschaftlichen Reichtum noch etwas, das ihnen Anlaß gäbe, sich aus seinem Verlust ein Gewissen zu machen, anfangen, wie dem gemeinschaftlichen Überfluß etwas, das ihnen Motiv wäre, über sein Verschwinden Bedauern zu empfinden, abgewinnen können? Was allein sie dem Reichtum abgewinnen können, hat er ihnen ja deutlich genug zur Anschauung gebracht: das im anderen Subjekt verkörperte Momentum eines ihnen exklusiv vorgestellten unbedingten Andersseins, das als anderes Subjekt gestaltgewordene Kruzifizium eines ihnen disjunktiv vorgehaltenen absoluten Neuanfangs. Und unmißverständlich klargemacht hat der Reichtum ihnen damit ja auch, was allein sie mit ihm anfangen können: ihre eigene, im Momentum jenes unbedingten Seins augenblicklich angezeigte ontologische Revokation, ihre persönliche, im Kruzifizium jenes absoluten Anfangs kruzifikatorisch ausgemachte, modallogische Annullierung. Haben die Stammessubjekte da nicht allen Grund, über das durch die Schutzvorkehrungen, die sie gegen jenen absoluten Neuanfang treffen müssen, verursachte Verschwinden des gemeinschaftlichen Überflusses nicht allein kein Bedauern zu empfinden, sondern vielmehr von Herzen froh zu sein? Wenn in actu jenes ebenso absolut disjunktiven wie unbedingt exklusiven anderen Subjekts der Reichtum ihre an ihn geknüpften Erwartungen derart nachdrücklich enttäuscht und ihre in ihn gesetzten Hoffnungen derart gründlich zerstört, müssen die Stammessubjekte dann nicht heilfroh sein, daß die Umcharakterisierung und Neufunktionierung, die sie dem anderen Subjekt angedeihen lassen und durch die sie ihm die ontologisch verheerende Spitze abbrechen, den modallogisch vernichtenden Stachel ziehen, ihnen nebst dem letzteren selbst auch gleich den sie derart enttäuschenden Reichtum vom Halse und aus den Augen schafft? Müssen sie nicht die Tatsache, daß das Danaergeschenk, das in Gestalt jener unbedingt anderen Existenz der Reichtum ihnen macht, dank der Wendung, die sie ihm geben, sich verhängnisvoll gegen den Schenkenden selbst kehrt, sei's, moralisch gesprochen, als gerechte Strafe ansehen, sei's, pragmatisch genommen, als glückliche Fügung erkennen? So gewiß der gesellschaftliche Reichtum nichts anderes im Schild führt, als kraft anderen Subjekts zum Urheber ihrer ontologischen Tilgung und modallogischen Ausschließung zu werden, so gewiß dürfen und müssen die Stammessubjekte sich glücklich schätzen, daß dank der Umcharakterisierung und Neufunktionierung, die sie dem anderen Subjekt zuteil werden lassen, nun umgekehrt sie zum Stifter der mythologischen Auflösung und des reallogischen Verschwindens eben dieses gesellschaftlichen Reichtums werden.

Was indes den Reichtum zm Untergang verurteilt, ist nicht erst der ihm von den Stammessubjekten gemachte Prozeß, sondern im Prinzip bereits der von ihm selbst verschuldete eklatante Widerspruch, sich im anderen Subjekt über seine eigenen, im Stammesdasein bestehenden Existenzbedingungen ontologisch-revokativ hinwegzusetzen.

Kommt den Stammessubjekten aber, recht besehen, diese Anstifterrolle im Blick auf die schließliche Beseitigung des Reichtums überhaupt zu? Sind sie mit dem, was sie anstiften, überhaupt mehr als bloße Vollstrecker eines Gerichts, das in Wahrheit der Reichtum selbst über sein Haupt gebracht hat, mehr als einfache Betreiber eines Urteils, das in Wirklichkeit der Überfluß selbst über sich verhängt hat? Zwar, daß es seine mythologische Umcharakterisierung und heroologische Neufunktionierung ist, was dem anderen Subjekt die konstitutionelle Flüchtigkeit verleiht, dank deren es dann den Reichtum im rauschenden Fest verschleudert, dem Überfluß in besinnungsloser Völlerei den Garaus macht – dies steht außer Frage. Und ebenso steht außer Frage, daß mittels jener charakterologischen Konversion, zu der sie das andere Subjekt verleiten, die Stammessubjekte wesentlichen Anteil am überstürzten Vergehen des Reichtums haben. Aber während die dem anderen Subjekt vindizierte konsumtive Flüchtigkeit und destruktive Unstetigkeit für es selbst die Relevanz einer als veritable Charakterkonversion prinzipiellen Zustandsveränderung und eines als fundamentale Umfunktionierung existentiellen Glückswechsels gewinnt, hat sie, recht besehen, für das Schicksal des gesellschaftlichen Reichtums diese alles entscheidende Bedeutung doch wohl nicht. Sein Schicksal entschieden hat ja der Reichtum bereits durch die Kreation des anderen Subjekts als solchen, die Setzung einfach nur jenes als anderes Subjekt auftretenden unbedingt anderen Seins und absolut neuen Anfangs. Unbedingt anderes Sein, als das es der Reichtum kreiert, und absolut neuer Anfang, als den es der Überfluß setzt, ist das andere Subjekt ja gegenüber dem vorausgesetzten Stammesdasein und dem in ihm verwirklichten Produktionsprozeß, der in ihm verkörperten Arbeitsorganisation. Was sonst aber ist dieser im Stammesdasein verwirklichte Produktionsprozeß als der Ort des Werdens und Quell der Entstehung des Reichtums selbst, was sonst ist diese im Stammeszusammenhang verkörperte Arbeitsorganisation als die dem Überfluß eigene Bedingung der Möglichkeit, die conditio sine qua non seines Bestehens? Und wenn also kraft jenes als absoluter Neuanfang initiierten anderen Subjekts der Reichtum in der als a priori revokatives Ausschließungsverfahren und als rückwirkend eliminativer Disjunktionsvorgang beschriebenen Weise gegen das vorausgesetzte Stammesdasein sich verwahrt, verwahrt es sich dann nicht ebensowohl gegen seinen eigenen Werdegang und Entstehungsprozeß, entscheidet er sich dann nicht zugleich und notwendig gegen die Möglichkeit und den Bestand seiner selbst? Verschlägt sich der Überfluß, indem er in Gestalt des anderen Subjekts dem Dasein der Stammessubjekte den als ontologischer Widerruf unwiderruflichen Laufpaß gibt und ihrem Zusammenhang eine als modallogische Annullierung vernichtende Abfuhr erteilt, nicht seinen eigenen realen Seinsgrund, seine eigene zentrale Existenzbedingung? Entzieht er sich nicht, indem er den Stamm a priori exklusiv revoziert, die Stammessubjekte rückwirkend disjunktiv eliminiert, die produktive Voraussetzung, aus der er selber hervorgeht, die kollektive Grundlage, auf der er selber beruht, nur um stattdessen einem Subjekt sich anheimzugeben, das nach Maßgabe seiner als unbedingtes Anderssein wesentlich nicht-produktiven Konstitution und im Kriterium seiner als absoluter Neuanfang ganz und gar diskreten Initiation gar nicht anders kann, als ihm, dem Reichtum, seine nach Abtrennung von der produktiven Voraussetzung unaufhaltsame Schwindsucht und Vergänglichkeit nachzuweisen, ihn, den Überfluß, seines nach Ablösung von der kollektiven Grundlage unabwendbaren Mangels an kontinuierlicher Existenz zu überführen?

Denn in der Tat: was sonst bleibt dem anderen Subjekt in dem allem Produktionsprozeß unbedingt enthobenen Anderssein, in dem es sich angesichts des Reichtums konstituiert, zu tun übrig, als den Reichtum, dem es sich gegenübersieht, auszukosten und aufzuzehren; was sonst ist es in der allem Arbeitszusammenhang absolut entzogenen Neuanfänglichkeit, in der es sich vor dem Überfluß initiiert, anzufangen imstande, als den Überfluß, mit dem es sich konfrontiert findet, auszuschöpfen und aufzubrauchen? Zwar vielleicht nicht in der Weise aufzubrauchen, wie es nach seinem heroischen Durchmarsch durch den Stammesprozeß und nach der auf diesem Wege ihm widerfahrenen charakterlichen Veränderung und funktionellen Neubestimmung Überfluß verbraucht. Jene konsumtive Flüchtigkeit am Reichtum und verschwenderische Haltlosigkeit im Überfluß, die seinem durch die mythologische Einführung veränderten Charakter entspringt, seiner durch die heroische Aufführung neubestimmten Funktion entspricht, ist vielleicht dem ursprünglichen Wesen des anderen Subjekts fremd. Nicht rasende Konsumtion, sondern gemächliche Absorption, nicht extensive Verschwendung, sondern intensive Verwendung, nicht festliches Ausschweifen, sondern stilles Auskosten liegt möglicherweise in der Natur des von der mythologischen Kursorik nicht bereits gezeichneten, durch die proteische Existenz des Heros nicht schon geprägten anderen Subjekts. Was in der abstrakten Einfachheit seines Andersseins das andere Subjekt im Reichtum suchte, wäre demnach nicht rauschender Genuß der Sinne, sondern nüchterne Befriedigung von Bedürfnissen; was es in der unvermittelten Präsenz seiner Neuanfänglichkeit mit dem Überfluß anfinge, wäre nicht dessen zielstrebig durchgesetzte Auflösung und Verflüchtigung, vielmehr seine eigene, zweckmäßig durchgeführte Konkretisierung und Ausbildung. Aber so zentral dieser charakterologisch oder funktionslogisch bedingte Unterschied in der konsumtiven Strategie für das andere Subjekt selber sein mag, so marginal bleibt er letztlich für den gesellschaftlichen Reichtum. Durch die ontologische Wende, die initiatorische Umkehr, die er in actu des anderen Subjekts vollzieht, vom Produktionsprozeß des Stammes unbedingt abgeschnitten, geht der Reichtum so oder so schließlich zu Ende, verbraucht und erschöpft er sich früher oder später in der einen nicht weniger als in der anderen Genußstrategie und Verzehrsform. Ob er vom anderen Subjekt verschwendet oder verwendet, konsumiert oder absorbiert wird, mag für das andere Subjekt allen charakterologisch grundlegenden Unterschied machen und die Bedeutung einer schlechthin entscheidenden Alternative haben – für ihn, den durch seine radikale Subjektwahl, seinen totalen Besitzerwechsel von jedem Entstehungsprozeß abstrahierten, von jeglichem Nachschub abgeschnittenen Überfluß selbst, kann dies eigentlich nicht mehr ergeben als eine bloß prozedurale Nuance, nicht mehr als eine Schattierung in der Attitüde seines Verschwindens, im Stil seines Vergehens. Auch die innigste Absorption räumt am Ende mit dem kraft exklusiver Subjektwahl allen seinen Quellen entfremdeten Reichtum auf, auch der intensivste Gebrauch macht schließlich reinen Tisch mit dem kraft disjunktiven Besitzerwechsels seiner sämtlichen Zuflüsse beraubten Überfluß. So gewiß im anderen Subjekt als solchem der Reichtum eine revokativ unbedingte Entscheidung gegen seinen eigenen Entstehungsprozeß und seine eigenen Existenzbedingungen trifft, um an die Stelle des produktiven Vorgangs ein ganz und gar rezeptives Verhältnis zu setzen, an die Stelle seiner kraft kollektiver Arbeitsleistung unerschöpflichen Hervorbringung seine dank privativer Verbrauchsbeziehung erschöpfende Vereinnahmung treten zu lassen, so gewiß hat er sein eigenes Verschwinden im wesentlichen vorprogrammiert, sich selber im Prinzip zum Untergang verurteilt, und steht nicht eigentlich das reale Faktum, sondern höchstens der temporale Modus seiner letztendlichen Auflösung in Frage, ist nicht eigentlich das als ein So oder So ausgemachte Daß, sondern einzig und bloß das als ein Früher oder Später unentschiedene Wann seiner schließlichen Tilgung zweifelhaft.

Und so gesehen, kann nun tatsächlich auch der mythologische Eingriff der Stammessubjekte in den Werdegang des anderen Subjekts nicht eigentlich für den Bestand des gesellschaftlichen Reichtums entscheidend sein, kann die charakterliche Disposition, die solch mythologischer Eingriff dem anderen Subjekt beschert, die funktionelle Bestimmtheit, die solch heroologische Manipulation ihm verleiht, höchstens eine Entwicklung befördern helfen, die der gesellschaftliche Reichtum selbst mit seiner Konstituierung des anderen Subjekts als solchen bereits in die Wege geleitet, der gemeinschaftliche Überfluß selbst mit seiner Initiierung eines überhaupt anderen Seins und neuen Anfangs schon in Gang gesetzt hat. Mag die charakterlich bedingte konsumtive Verschwendungssucht und funktionell bestimmte Lust an der exzessiven Zerstreuung, die sein mythologischer Exkurs dem anderen Subjekt einträgt, dem Überfluß noch so rasant abträglich, noch so abrupt verderblich sein, sie vollzieht am Überfluß doch immer nur das geschwinder und dementsprechend früher, was gemächlicher und demgemäß später auch ein dem anderen Subjekt ursprünglich eigenes absorptives Verwendungsstreben, ein ihm natürlicher integrativer Entfaltungsdrang mit dem Reichtum vollbringen würde. Mag die mythologisch motivierte Kursorik, die heroologisch induzierte Haltlosigkeit, mit der das andere Subjekt dem Reichtum begegnet, diesem auch noch so rasch den Rest geben, mit ihm auch noch so effektiv aufräumen, sie hält sich doch allemal in der Logik eines Vorgehens, bleibt allemal Spielart eines Verfahrens, das auch in minder kursorischer Form darauf hinausläuft, dem Reichtum den Garaus zu machen. Auch in der charakterologisch katastrophalen Wendung, der funktionslogisch ruinösen Fassung, die die mythologische Intervention der Stammessubjekte ihm gibt, kann, scheint's, das Verhältnis des anderen Subjekts zum gesellschaftlichen Reichtum im Prinzip nichts anderes unter Beweis stellen als den existentialen Widersinn, den zentralen Widerspruch, der ihm ab ovo seiner Etablierung durch den Reichtum selbst eignet und dessen Aufdeckung die dem anderen Subjekt aufgezwungene Charakterkonversion höchstens forcieren, dessen Hervortreten die dem anderen Subjekt abgenötigte Umfunktionierung nur akzelerieren kann: den Widersinn nämlich, daß im anderen Subjekt der gesellschaftliche Reichtum ein Sein begründet, das ihm, dem Reichtum selber, seine Existenzgrundlage verschlägt; den Widerspruch, daß im anderen Subjekt der gemeinschaftliche Überfluß einen Anfang stiftet, der ihn, den Überfluß selbst, seiner Entstehungsbedingungen beraubt. Anderssein ist die andere Subjektinstanz, durch die der Reichtum ex improviso seiner selbst die Stammessubjekte ersetzt, in der Bedeutung eines revokativ unbedingten Ausschlusses allen Reichtum hervorbringenden stammesbedingten Produktionsprozesses, Neuanfang ist das neue Subjektprinzip, das ante portas seiner selbst der Überfluß an die Stelle der Stammesinstitution treten läßt, im Verstand eines rückwirkend absoluten Bruchs mit allem Überfluß erzeugenden stammesspezifischen Arbeitszusammenhang. Was läßt nun von dem dergestalt aller produktiven Bedeutung baren Anderssein anderes sich erwarten, als daß es, am Reichtum, vor den es gestellt ist, sich labend und entfaltend, diesen verzehrt und vertilgt, was sonst läßt von dem um jeglichen generativen Verstand gebrachten Neuanfang sich annehmen, als daß er, im Überfluß, den er vorfindet, lebend und sich entwickelnd, diesen aufbraucht und erschöpft? Kann als das partout keinen Reichtum produzierende Anderssein, als das das am produzierten Reichtum erscheinende andere Subjekt sich konstituiert, in letzterem anders als auf dessen Rechnung und zu dessen Lasten subsistieren? Kann als der absolut keinen Überfluß erzeugende Neuanfang, als der das vor dem erzeugten Überfluß auftretende andere Subjekt sich initiiert, in letzterem anders als auf dessen Kosten und um dessen Preis sich konstituieren? So gewiß der Reichtum in dem absolut neuen Anfang, den er macht, sich von seinen eigenen Quellen und Ressourcen losreißt, von seinem eigenen Zuwachs und Nachschub abschneidet, so gewiß ist es nur eine Frage der Zeit, wann jener im Überfluß sich entwickelnde neue Anfang mit dem Überfluß aufgeräumt hat und fertig ist. Und so wahr also im Principium primum jenes absolut neuen Anfangs der Überfluß sich gegen seine eigenen Existenzbedingungen entscheidet, so wahr ist jener im Überfluß sich machende neue Anfang der Anfang vom Ende des Überflusses selbst.

Mehr als diese logische Konsequenz des widersinnigen Verhaltens des gesellschaftlichen Reichtums als solchen kann schließlich auch die das andere Subjekt mythologisch umcharakterisierende und heroologisch neufunktionierende Intervention der Stammessubjekte nicht zeitigen. Was solche Intervention allein erwirken kann, ist ein früheres Hervortreten dieser logischen Konsequenz des dem Procedere des Überflusses innewohnenden Widerspruchs. Dadurch daß die Stammessubjekte dem vom Reichtum gesetzten anderen Subjekt via einer kursorischen Wiederholung des Stammesprozesses den verändernden Charakter eines Protagonisten der auf mythologischem Wege erfüllten Zeit verleihen, daß sie dem vom Überfluß lancierten Alter ego per medium eines proteischen Nachvollzugs des Stammeszusammenhangs die alterierte Funktion eines Herrn des die heroologische Laufbahn krönenden Fests vindizieren, schaffen sie es, die dem anderen Subjekt an sich vielleicht eher angemessene absorptive Methodik, die ihm möglicherweise eigene Neigung zur verhaltensintensiven Verwendung des Reichtums durch eine konsumtive Kursorik, einen unwiderstehlichen Hang zur haltlos-extensiven Verschwendung des Überflusses zu ersetzen und also vom anderen Subjekt das im kurzen Prozeß herbeiführen zu lassen, was in seiner ursprünglichen Verfassung das andere Subjekt zwar früher oder später auch erreichen würde, was dann aber eher eine Sache des Eile-mit-Weile, eher ein Ergebnis des Langsam-aber-sicher wäre. Solche heroologische Beschleunigung des Verfahrens ist für die Stammessubjekte durchaus kein geringer Gewinn. Schließlich sind sie die eigentlichen Opfer jenes Wechselbalgs eines unbedingt anderen Seins, den der gesellschaftliche Reichtum unversehens in die Welt setzt, sind sie die eigentlich Notleidenden unter jenem Spuk eines absolut neuen Anfangs, den der Überfluß sua sponte zutage fördert. Sie sind es, die durch das Erscheinen des anderen Seins ontologisch verdrängt und revokativ von der Bildfläche verbannt werden, die sich durch das Auftreten des neuen Anfangs modallogisch eliminiert und rückwirkend aus der Szene ausgeschlossen finden. Und deshalb muß die mythologisch erwirkte Verkürzung des Reichtumsbeseitigungsverfahrens, das ihnen ermöglicht, jenen reichtumentstiegenen Wechselbalg zum Verschwinden zu bringen und selber wieder die Bildfläche zu betreten, den Stammessubjekten als ein wesentlicher Beitrag gelten. Aber so groß ihr Beitrag zum Erfolg auch sein mag, den konstitutiven Grund zum Erfolg legen sie nicht. Was sie tun, hält sich vielmehr im Rahmen einer Disposition, die nicht erst sie mit ihrer mythologischen Umcharakterisierung des vom Reichtum eingeführten anderen Subjekts treffen, sondern die bereits der Reichtum selbst mit seiner Einführung des anderen Subjekts als solchen schafft, bleibt also in der Konsequenz einer Konditionierung, deren Urheber nicht etwa sie mit ihrer interpretativen Behandlung jenes überflußentsprungenen Alter ego sind, sondern deren Ursache nur der jenes Alter ego entspringen lassende generative Überfluß selber ist.

Derart unverblümt ist die Art, wie der Reichtum sich gegen seine eigenen Existenzbedingungen vergeht, daß es am Ende sinnvoller erscheint, dieses Faktum zum Ausgangspunkt einer Neubewertung des vom Reichtum an den Tag gelegten Verhaltens zu machen, als unter der stillschweigenden Voraussetzung, es müsse dem Reichtum jedenfalls um seine eigene Existenz zu tun sein, ihm immer nur sein Verhalten als widersprüchlich vorzuhalten.

Er, der Überfluß, ist es, der in actu des anderen Subjekts jene ihm selber allen Grund entziehende, widersinnige Gründung vollzieht, deren natürliche Folge seine früher oder später vollbrachte eigene Tilgung, seine, egal ob schnell und gründlich, ob langsam oder sicher effektuierte eigene Beseitigung ist. Derart natürlich erscheint diese aus der Gründung des Reichtums sich herleitende Folge, daß uns nun allen Ernstes Bedenken bezüglich der Realität jenes der Gründung angeblich anhaftenden Widersinns anwandeln, Zweifel am Vorhandensein jenes der Stiftung vorgeblich innewohnenden Widerspruchs überkommen müssen. Tatsächlich scheint unsere Behauptung eines gründungsimmanenten Widerspruchs mit unserer Feststellung einer gründungsbezogen natürlichen Folgerichtigkeit gar nicht gut zusammenzustimmen. Von einem Widerspruch im Procedere des Überflusses läßt sich ja nur dann reden, wenn man ausgeht von einem ernstlichen Mißverhältnis zwischen dem, was er mit seiner Gründung tut, und dem, was er mit ihr will, von einem gravierenden Mißverständnis zwischen der objektiven Intention, die er mit seiner Stiftung verfolgt, und der subjektiven Absicht, die er mit ihr verbindet. Bestimmter gesagt, läßt sich von einem Widerspruch dann, und nur dann, reden, wenn man annimmt, daß der Reichtum jenes unbedingte Anderssein, das er aus eigener Kraft kreiert, auch aus eigenen Stücken etablieren, jenen absoluten Neuanfang, den er aus sich heraus initiiert, auch von sich aus kontinuieren will, wenn man also voraussetzt, daß er entgegen der logistischen Unhaltbarkeit, deren er mit jenem Neuanfang sich selber überführt, den letzteren nicht bloß ad hoc zu begründen, sondern auch ad infinitum zu erhalten, ihn nicht bloß prinzipiell zu machen, sondern auch substantiell zu realisieren beabsichtigt, daß er mithin, ungeachtet seiner in Gestalt jenes Andersseins verkörperten pauschalen Selbstnegation und erklärten radikalen Absage an sich selbst, für den Fortbestand des Andersseins eine grundlegende Rolle zu spielen und bei dessen Fortentwicklung ein tragender Faktor zu sein beansprucht. Läßt sich aber angesichts der natürlichen Offenheit, mit der der Reichtum jenes Anderssein als ein Sein zur Vernichtung seiner, des Reichtums, selbst konstituiert, angesichts der logischen Unmißverständlichkeit, mit der der Überfluß jenen Neuanfang als den Anfang vom Ende seiner, des Überflusses, selbst initiiert, diese Voraussetzung wirklich aufrechterhalten? Können wir wirklich glauben, daß der Reichtum jenes ihm allen Nachschub und Rückhalt offenkundig verschlagende, unbedingte Anderssein gründet, ohne die natürliche Folge dieser Gründung in Betracht zu ziehen, daß er jenen ihn aller Quellen und Ressourcen unmißverständlich beraubenden, absoluten Neuanfang stiftet, ohne der logischen Konsequenzen seiner Stiftung gewahr zu sein? Ist wirklich vorstellbar, daß er in Gestalt seiner Gründung derart unverkennbar sich selber den Grund entzieht und dennoch als Grundlage seiner Gründung zu subsistieren vorhat, daß er in actu seiner Stiftung derart eindeutig Leib und Leben preisgibt und doch als ein Leibgeber und Lebensspender für seine Stiftung Bestand zu haben beansprucht? Kann die Schizophrenie des Überflusses denn wirklich so groß sein, daß er für ein Sein dasein will, das er als Sein zur Vernichtung seiner selbst existent werden läßt, kann seine Verblendung wirklich so weit gehen, daß er einen Anfang fortführen will, den er als Anfang vom Ende seiner selbst einführt? Was zwingt uns eigentlich, dem Reichtum diese – der Vernunft und Logik seiner Gründung augenscheinlich zuwiderlaufende – Absicht des Überlebens zwecks Erhaltung des Gegründeten zu unterstellen, ihm diesen – dem Geist und Buchstaben seines Beginnens klärlich widerstreitenden – Anspruch auf Kontinuität zwecks Fortführung des Angefangenen beizulegen? Und was eigentlich hindert uns, in Übereinstimmung mit der Vernunft seines konstitutiven Tuns und im Einklang mit dem Geist seines initiatorischen Beginnens ihm eine an Selbstvergessenheit gemahnende völlige Gleichgültigkeit gegenüber seinem eigenen Fortbestand anschließend an den Konstitutionsakt zu attestieren, ihm ein zur Selbstverneinung geratendes komplettes Desinteresse an seinem post-initiatorisch weiteren Schicksal zuzugestehen?

Sobald wir, von der Unglaublichkeit des Widerspruchs, den der Überfluß vermeintlich begeht, auf Gedanken gebracht, uns entschließen, unser Erkenntnisverfahren zu ändern und, statt noch länger von einer dem Reichtum bloß unterstellten Absicht her die mangelnde Folgerichtigkeit seines Verhaltens demonstrativ herauszustellen, vielmehr von der inneren Konsequenz seines Verhaltens her seine Absicht induktiv herauszufinden, erscheint, was er tut, ebenso einsinnig wie klar, ebenso widerspruchsfrei wie unmißverständlich: Weit entfernt davon, jenes Sein, das er konstitutiert, auch substantiieren, jenen Anfang, den er initiiert, auch kontinuieren zu wollen, erschöpft er seine ganze Absicht im Konstitutionsakt selbst, beschränkt er all seinen Anspruch auf eben die intitiatorische Tat als solche und legt im Blick auf sein eigenes weiteres Ergehen eine in actu dessen, was er konstituiert, manifeste und mit Selbstaufgabe synonyme Gleichgültigkeit an den Tag, stellt er in Ansehung seiner eigenen sonstigen Belange ein im Moment dessen, was er initiiert, evidentes und von Selbstverneinung ununterscheidbares Desinteresse unter Beweis. Ist in jenem Anderssein, das er gründet, diese Gleichgültigkeit des Reichtums gegenüber seinem eigenen, weiteren Ergehen etwa nicht manifest? Zeugt, daß mittels der Konstitution jenes Andersseins der Reichtum sich zur bodenlosen Destitution eines mangels produktiven Existenzgrunds früher oder später verbrauchten Restpostens verurteilt, daß kraft der Initiation jenes Neuanfangs der Überfluß sich der haltlosen Schwindsucht einer ohne generative Bezugsquelle sei's schnell und gründlich, sei's langsam, aber sicher vertilgten letzten Reserve ausliefert, etwa nicht von selbstvergessener Gleichgültigkeit, von selbstverneinendem Desinteresse? Und verurteilt der Reichtum sich etwa nicht zu solch bodenloser Destitution, liefert er sich etwa nicht solch haltloser Schwindsucht aus, wenn er auf die beschriebene Manier in actu jenes unbedingten Andersseins seine eigenen Entstehungsfaktoren revokativ verdrängt, im Moment jenes absoluten Neuanfangs seine eigenen Existenzbedingungen rückwirkend annulliert? Und ob er sich verurteilt! Und wie er sich ausliefert! Vom starren Blick auf eine dem Reichtum blindlings unterstellte Erhaltungsabsicht pro domo seiner Gründung befreit und erlöst von der Fixierung auf einen ihm wie selbstverständlich beigelegten Kontinuitätsanspruch pro cura seiner Stiftung, werden wir plötzlich gewahr, zu welch kompletter Selbstaufgabe mit seiner in actu jenes Andersseins beschlossenen ontologischen Revokation und im Moment jenes Neuanfangs entschiedenen modallogischen Annullierung des Überfluß erzeugenden Stammeszusammenhangs er sich in Wahrheit bereitfindet. Und zwar die ganze, komplette Selbstaufgabe, die der Reichtum betreibt, nehmen wir wahr! Das heißt eine Selbstaufgabe, die in ihrer vollständigen Tragweite durch das Reden von bodenloser Destitution, von haltloser Schwindsucht, noch immer nicht richtig erfaßt und vielmehr noch immer gründlich verfehlt wird.

Indem wir das auf Grund der Konstitution jenes Andersseins ontologisch revokative Tun des Reichtums ungeschminkt und durch keine dem Reichtum unterstellte weitere Absicht verunklart zu Gesicht bekommen, fällt es uns wie Schuppen von den Augen. Wir nehmen mit einem Mal wahr, wie wenig selbst unser Bild vom Reichtum als destituiertem Restposten, unsere Figur des Überflusses als schwindsüchtig letzter Reserve den wirklichen Implikationen der auf Grund jenes Andersseins vom Reichtum vollbrachten ontologischen Revokation der eigenen Entstehungsfaktoren und der wahren Bedeutung der kraft jenes Neuanfangs vom Überfluß vollzogenen modallogischen Elimination der eigenen Existenzbedingungen gerecht wird. Unsere Rede vom Restposten, von einer qua Überfluß letzten Reserve, geht ja davon aus, daß die in jenem Anderssein verkörperte Gleichgültigkeit, mit der der Reichtum seine eigenen Entstehungsfaktoren preisgibt, ihn, den durch diese Faktoren entstandenen Reichtum selbst, unmittelbar gar nicht berührt und in all seiner Substantialität ausspart, um ihn dann erst in der natürlichen Folge seiner nunmehr bodenlosen Destitution einem sei's früheren, sei's späteren Untergang zu überantworten; geht davon aus, daß die in jenem Neuanfang verewigte Negation, der der Überfluß seine eigenen Existenzbedingungen verfallen läßt, den aus diesen Existenzbedingungen hervorgegangenen Überfluß selbst ad hoc völlig ungeschoren und in all seiner Positivität zurückläßt, um ihn dann erst in der logischen Konsequenz seiner hiernach haltlosen Schwindsucht einem sei's schnellen und gründlichen, sei's langsamen, aber sicheren Verderben anheimzugeben. Aber verträgt sich eigentlich diese Vorstellung vom Reichtum als einem von der Preisgabe der eigenen Entstehungsfaktoren unmittelbar unberührten Restposten mit dem als ontologischer Revokationsvorgang charakterisierten unbedingten Duktus der Preisgabe, dem als modallogisches Eliminationsverfahren deklarierten absoluten Modus der Negation? Unbedingt ist ja, wie wir uns oben gegen alle perspektivische Wahrnehmungsträgheit haben klarmachen müssen, die in der Konstitution jenes Andersseins Gestalt gewordene Gleichgültigkeit gegenüber den Entstehungsfaktoren des Reichtums deshalb, weil sie nicht einfach bloß ein definitiv wirkliches Fertigwerden, vielmehr ein resultativ gründliches Aufräumen mit ihnen ausdrückt, Funktion nicht einfach bloß einer abschließenden Ablösung, sondern vielmehr einer rückwirkenden Auslöschung dieser Entstehungsfaktoren ist. Und absolut also ist, wie wir, aller optischen Selbsttäuschungsneigung zum Trotz, uns vor Augen geführt haben, die mit der Initiation jenes Neuanfangs Ereignis gewordene Negation der dem Überfluß eigenen Existenzbedingungen darum, weil sie nicht einfach bloß ein aposteriorisches Zurücklassen, eine reale Refutation und radikale Relegation, sondern vielmehr ein apriorisches Ungeschehenmachen, eine pauschale Revokation und fundamentale Elimination dieser Existenzbedingungen ist. Darin besteht ja, wie wir mit vieler Anstrengung realisiert haben, die konstitutionelle Unbedingtheit jenes ex improviso des Reichtums auftretenden Andersseins, daß es die als Stammesdasein und Produktionsprozeß des Stammes ihm an sich doch vorausgesetzten Entstehungsfaktoren des Reichtums nicht sowohl bloß im epistemologischen Bruch distanziert und hinter sich läßt, sondern vielmehr im existentialontologischen Sprung eskamotiert und aus der Welt schafft. Damit steht und fällt, wie wir mit Müh und Not gewahr geworden sind, die initiatorische Absolutheit jenes aus dem hohlen Bauch des Überflusses erscheinenden Neuanfangs, daß er mit den als Stammeszusammenhang und Arbeitsorganisation des Stammes ihm an sich doch zugrundeliegenden Existenzbedingungen des Überflusses nicht sowohl im empirischen Aposteriori fertig zu werden und Schluß zu machen versteht, sondern vielmehr im logischen Apriori prinzipiell nichts zu schaffen hat und auch nichts anzufangen weiß. Läßt sich aber der Reichtum als ein von dieser im vollen Sinn ontologischen Katastrophe der eigenen Entstehungsfaktoren unberührter Restposten überhaupt vorstellen, läßt er sich als eine von dieser in aller Form modallogischen Katabolie der eigenen Existenzbedingungen ausgesparte letzte Reserve überhaupt denken? Ist vernünftigerweise vorstellbar, daß der Reichtum als Produkt eines a priori ungeschehen gemachten Prozesses Geltung behauptet? Ist logischerweise denkbar, daß der Überfluß als Resultat eines rückwirkend annullierten Vorgangs Bestand hat? Dem ganz und gar rhetorischen Charakter dieser Erkundigungen gemäß liegt die Antwort auf der Hand: So gewiß in Gestalt jenes absoluten Neuanfangs der Reichtum seine eigenen Entstehungsfaktoren und Existenzbedingungen nicht etwa bloß empirisch ablöst, sondern logisch ausschließt, nicht etwa bloß historiologisch ersetzt, sondern ontologisch verdrängt, so gewiß bezieht er in diese logische Ausschließung seiner Entstehungsfaktoren sich selber mit ein, unterwirft er dieser ontologischen Verdrängung seiner Existenzbedingungen ebensosehr auch sich selbst. Wie sollte er das, was ihn entstehen läßt, als a priori veschwunden setzen, sich, das Entstandene, aber als ein dennoch a posteriori Gegebenes aufrechterhalten, wie das, was ihn bedingt, für rückwirkend null und nichtig erklären, sich, das Bedingte, indes als nach wie vor da und vorhanden behaupten? Indem kraft jenes unbedingten Andersseins der Reichtum den Prozeß, aus dem er selber hervorgeht, ontologisch revoziert beziehungsweise den Zusammenhang, dem er selber entspringt, modallogisch eliminiert, revoziert er zugleich und ebensosehr sich, das durch den Prozeß Produzierte selbst, eliminiert er auch und genausogut sich, das aus dem Zusammenhang Resultierende als solches.

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