3. Die Renaissance des Marktes nach dem Untergang des Römischen Reichs und seine Fundierung in dem die feudale Herrschaft in den absolutistischen Konkurs treibenden handelsstädtischen System des Mittelalters

Unter den günstigeren gesellschaftlichen Umständen nach dem Untergang des Römischen Reiches (myzelartige Einbettung der handelsstädtischen Funktion in die zum Feudalismus gemäßigte territorialherrschaftliche Ordnung und Reduktion der Herrschaft auf die Rolle von allgemeines Äquivalent ins Marktsystem einspeisenden Konsumenten) gewinnt marktwirtschaftliche Freiheit und Bürgerlichkeit gegenüber fronwirtschaftlicher Knechtschaft und Hörigkeit zunehmend an Boden, und entfaltet sich bis zum Ausgang des Mittelalters die als weitgehend autarker Produktions- und Distributionszusammenhang firmierende Handelsstadt zu einer durchaus autonomen Gesellschaftsformation, die im Prinzip des territorialherrschaftlichen Gegenüber entbehren könnte. Als Verwirklichung des Bemühens des Produzentenkollektivs um ökonomische Eigenständigkeit und politische Unabhängigkeit könnte sie im Prinzip auch auf die kommerzielle Akkumulationspraxis verzichten, die ja der zum kapitaleigenen Telos objektivierte Ausdruck jenes Bemühens ist. Als das handelsstädtische System auf dem Boden der durch die neue Religion zum Feudalismus ermäßigten territorialherrschaftlichen Verhältnisse, zu denen die in die nördlichen und westlichen Gebiete des aufgelassenen Römischen Reichs eingewanderten und dort sesshaft werdenden Stämme zurückkehren, wiederersteht, geschieht das, gemessen an den Handikaps, denen die handelsstädtische Republik in der Antike unterliegt, unter weit günstigeren Bedingungen.

Zum einen stellen die handelsstädtischen Kommunen keine im territorialherrschaftlichen Kontext ebenso peripheren wie sporadischen Erscheinungen mehr dar, sondern etablieren sich als ebenso zentrale wie zahlreiche Zellen, die das feudale Corpus myzelartig durchsetzen und mit diesem eine Symbiose, eine arbeitsteilige Interessengemeinschaft zum wechselseitigen Nutzen, bilden. Frei vom amphibolischen, einer Kombination aus territorialherrschaftlich-bäuerlichen und marktwirtschaftlich-handwerklichen Elementen geschuldeten Charakter der antiken Stadtrepublik und in ihrem marktwirtschaftlichen Treiben weitgehend beschränkt auf die Produktion und kommerzielle Distribution handwerklicher beziehungsweise durch handwerkliche Techniken und Leistungen maßgeblich geprägter Güter, bieten die Handelsstädte den umgebenden territorialen Herrschaften eine für deren technische Ausstattung, ziviles Wohlbefinden und kulturelle Erbauung grundlegende Versorgung, werden von ihnen dafür mit politischer Förderung und militärischem Schutz bedacht und erhalten die Erlaubnis, die für den Unterhalt ihrer Bürger nötigen Nahrungsmittel, die diese nicht selber im kommunalen Freiraum erzeugen, auf den lokalen Märkten im territorialherrschaftlichen Umkreis im Austausch gegen handwerkliche Produkte beziehungsweise Leistungen zu erwerben.

So sehr die territorialen Herrschaften formell die Oberhoheit über die als handwerkliche Produktions- und kommerzielle Distributionszentren auf ihren Territorien entstehenden und sich entwickelnden Kommunen beanspruchen, so sehr räumen sie diesen doch wegen ihrer ökonomischen Nützlichkeit beziehungsweise Unentbehrlichkeit für den herrschaftlichen Status und Lebensstandard Rechte und Freiheiten ein, die sie praktisch zu autonomen Gemeinschaften machen, sie als ebenso ökonomisch selbstbestimmte wie politisch selbstverwaltete soziale Gebilde dem feudalen Gesellschaftsregime mit seiner wirtschaftlichen Fron und seiner persönlichen Knechtschaft entziehen.

An dem marktwirtschaftlichen System, das die ins herrschaftliche Territorium eingebetteten Kommunen entfalten, nehmen die territorialen Herrschaften, die feudalen Machthaber, in der Hauptsache, wo nicht gar ausschließlich als Konsumenten und Nutznießer teil, die ihre Nutznießerrolle ihrem Thesaurus, dem als Münze des Marktes verwendbaren Herrengut Edelmetall, verdanken. Dort, wo sie darüber hinaus direkt oder durch ihre Vögte als Produzenten beziehungsweise Lieferanten von Nahrungsmitteln für die Kommunen firmieren, verbessert dies als Einnahmequelle zusätzlichen allgemeinen Äquivalents zwar ihre Stellung als Konsumenten und Nutznießer des marktwirtschaftlichen Systems, hat aber, weil den Kommunen die Angriffsfläche fehlt, die die antiken Handelsstädte wegen ihrer amphibolischen Natur, ihrer konstitutionellen Verschränkung des marktsystematisch-handwerklichen mit einem aristokratisch-bäuerlichen Element, und wegen der relativen Autarkie der Beteiligten, ihrer nur erst rudimentären Arbeitsteilung, einem solch wechselseitigen Austausch und dem durch ihn Virulenz gewinnenden Produktivitätsgefälle bieten, keinen maßgeblichen Einfluss auf die Vermögens- und Lebensverhältnisse der Gruppen beziehungsweise Klassen innerhalb der Kommunen und führt deshalb auch nicht zu den für die antiken Handelsstädte charakteristischen sozialen Verfallsprozessen und politischen Konfliktkonstellationen, die dort im Zusammenbruch des marktwirtschaftlichen Systems beziehungsweise seiner Pervertierung zur Dienstmagd einer nichtkommerziell-gewaltsamen, nicht transaktiven, sondern exaktiven Strategie der Reichtumsbeschaffung resultieren.

Anders als im territorialherrschaftlichen Raum der Antike verwirklicht also in dem feudalherrschaftlichen Kontext, der das zerfallene und untergegangene Imperium der zum militärdiktatorischen Raubstaat hypertrophierten adelsrepublikanischen Handelsstadt beerbt, die wiedererstandene Marktwirtschaft ziemlich genau das oben skizzierte Modell eines kommerziellen Austauschs zwischen handelsstädtischer Republik und territorialherrschaftlicher Monarchie, das als Patentrezept für den ebenso unaufhaltsamen wie kontinuierlichen Auf- und Ausbau des marktwirtschaftlichen Systems und mithin als Erfolgsgarantie für den schließlichen und unwiderruflichen Triumph einer in Freiheit und Eigenständigkeit geleisteten bürgerlichen Arbeit über alle in Abhängigkeit und Knechtschaft verrichtete bäuerliche Fron vorgestellt wurde.

Was den nachimperialen, mittelalterlichen Handelskommunen dank der Konzentration ihrer marktwirtschaftlichen Aktivitäten auf handwerkliche beziehungsweise handwerklich fundierte Produkte und dank ihrer homogenen Sozialstruktur, die sie vor der ökonomischem Sprengkraft und politischen Konfliktträchtigkeit bewahrt, die für die antike Handelsrepublik aufgrund ihrer amphibolischen Zusammensetzung ihre wegen des Produktivitätsgefälles wohlfeile Versorgung mit landwirtschaftlichen Produkten aus dem territorialherrschaftlichen Umfeld besitzt – was also dank dieser sie von der antiken Handelsrepublik unterscheidenden marktspezifischen Ausrichtung und soziostrukturellen Beschaffenheit den mittelalterlichen Handelskommunen ins Werk zu setzen gelingt, ist ein durch sie gebildetes und zwischen ihnen entfaltetes marktwirtschaftliches System, das im Kern sich selbst genügt und das von den Herrschaften des Territoriums, das es netzartig durchzieht, respektiert oder vielmehr protegiert, geduldet oder vielmehr gefördert wird, weil es sie dank der in seinen Knotenpunkten, den Handelskommunen, konzentrierten handwerklichen Künste und Techniken mit den für eine herrschaftliche Lebensführung, Machtausübung und Repräsentationstätigkeit nötigen Gütern und Leistungen zu versorgen vermag.

Diese für die Wahrung ihrer herrschaftlichen Machtstellung und Lebensform wichtigen Güter und Leistungen verschaffen sich die Territorialherrschaften mittels ihres Thesaurus, des als Münze des Marktes brauchbaren Herrenguts Edelmetall, über das sie dank Schürfrechten, Kriegsbeute und Tributzahlungen verfügen, womit sie am marktwirtschaftlichen System wesentlich, wo nicht ausschließlich nur rezeptiv, nicht produktiv, nur als Nutznießer oder Konsumenten, nicht als Lieferanten oder Beiträger teilnehmen. Dass sie beziehungsweise ihre Fronvögte die Kommunen unter Umständen auch mit agrarischen Erzeugnissen versorgen, den Handelszentren, soweit diese nicht Selbstversorger sind oder sich aus dem territorialen Umland mit herrschaftlicher Duldung durch lokalen Tauschhandel verproviantieren, Nahrungsmittel und Rohstoffe liefern, ändert nichts an dieser ihrer bloß konsumtiven Teilnahme am marktwirtschaftlichen System, weil es ihnen letztlich nur dazu dient, ihre gegenüber dem handelsstädtischen Angebot geltend zu machende Konsumkraft zu stärken, und weder auf ihre eigene fronwirtschaftliche Produktion, ihre territoriale Wirtschaftskraft zurückwirkt, noch gar einen alterierenden Einfluss auf die ökonomischen, sozialen und politischen Verhältnisse in den Kommunen ausübt.

So kann denn also nach dem oben skizzierten Idealmodell eines zwischen marktwirtschaftlicher Kommune und fronwirtschaftlicher Herrschaft praktizierten kommerziellen Austauschs der Auf- und Ausbau des marktwirtschaftlichen Systems ungestört und ohne Unterbrechung beziehungsweise Abbruch fortschreiten, als ein Prozess, bei dem die scheinbaren Begünstigten und Profiteure des Systems, die dank ihres Thesaurus an seinen Segnungen teilhabenden Territorialherrschaften, sich in Wahrheit als nützliche Idioten und letztlich Geprellte erweisen, weil ihr Beitrag zum Markt, der in als allgemeines Äquivalent, als Münze des Marktes brauchbarem Edelmetall besteht, das marktwirtschaftliche System immer weiter auf- und auszubauen und zu einem für die gesellschaftliche Reproduktion maßgebenden Netzwerk zu entfalten erlaubt, das, während es sie, seine herrschaftlichen Nutznießer, in immer größere konsumtive Abhängigkeit versetzt und, was ihr materielles Dasein und ihre soziale Stellung betrifft, immer unentbehrlicher für sie wird, sie ihrer angestammten Lebensgrundlage und traditionellen Machtbasis, ihrer fronwirtschaftlich-agrarischen Territorialität, zunehmend entfremdet und letztere zu einer ökonomischen Nischen- und politischen Randexistenz verurteilt, die sie in der Tat als Basis realer Macht und sozialer Herrschaft ebenso ideologisch desavouiert wie praktisch unterminiert.

Dieser durch keine störenden Faktoren, wie sie in der Antike der amphibolische Charakter der handelsstädtischen Republik und die anfängliche relative Autarkie der territorialherrschaftlichen Wirtschaftsräume darstellen, beeinträchtigte beziehungsweise alterierte Prozess erreicht Ende des Mittelalters einen Punkt, an dem der Mohr eigentlich seine Schuldigkeit getan hat und an dem nämlich, ökonomisch gesehen, die als ebenso systematisch nützliche Idioten wie empirisch unnütze Nutznießer des marktwirtschaftlichen Systems fungierenden Territorialherrschaften durch ihren finanziellen Beitrag, ihr als allgemeines Äquivalent brauchbares Herrengut Edelmetall, dem marktwirtschaftlichen System und dem ihm zuarbeitenden handwerklichen Produktionszusammenhang zu einem solchen quantitativen Umfang und einer solchen qualitativen Vielfalt, zu einer solchen Dimension und Diversität verholfen haben, dass letztere in der Tat zu einer die gesellschaftliche Reproduktion ebenso definitiv beherrschenden wie normativ bestimmenden und ebenso unentbehrlichen wie selbsttragenden Einrichtung geworden sind und von daher, was ihre Geltung und Kontinuität betrifft, keines weiteren Auf- und Ausbaus mehr bedürfen, woraus denn folgt, dass die ebenso unfreiwilligen wie bereitwilligen herrschaftlichen Beförderer und Finanzierer dieses Auf- und Ausbaus ihren marktsystematischen Sinn und Nutzen eingebüßt haben und – notabene ökonomisch gesehen – ohne Not abgedankt werden könnten.

Zum verbindlichen Grundschema und zur allgegenwärtigen Verfahrensform gesellschaftlicher Reproduktion avanciert, könnte das marktwirtschaftliche System sich auf die Aufgabe beschränken, die ja, wenn schon nicht aus der bewussten Sicht, so jedenfalls doch aus der logischen Perspektive der ihm zuarbeitenden Produzenten sein wesentlicher Existenzgrund ist, auf die Aufgabe nämlich einer kommerziellen Distribution der arbeitsteilig erzeugten Güter und erbrachten Leistungen unter ihre Erzeuger und Erbringer, die sich nach Maßgabe ihrer materiellen beziehungsweise funktionellen Beiträge zum Markt Anspruch auf einen ihre persönliche Arbeit als sächlichen Wert repräsentierenden Anteil an letzterem erwerben. Solchermaßen zu einem umfassenden Selbstversorgungsunternehmen derer entfaltet, die es als arbeitsteilige Produzenten beliefern, um sich als ganzheitliche Konsumenten von ihm beliefern zu lassen, könnte das marktwirtschaftliche System auf jenen oben als objektives Telos des Kapitals beziehungsweise professionelle Intention des kommerziellen Geschäfts charakterisierten Trieb oder Impetus zur Schöpfung eines der Erzielung von Mehrwert dienenden Mehrprodukts verzichten, der die territorialen Herrschaften als konsumierende Geldgeber, als Lieferanten weiteren, als allgemeines Äquivalent, Münze des Marktes, tauglichen Edelmetalls ins kommerzielle Spiel bringt und, obwohl sie zum System gar keinen produktiven Beitrag leisten, ihm als Genossenschaftler gar nicht angehören, an dessen Segnungen nutznießen lassen.

Das System könnte jenem kapitaleigenen Drang und geschäftsspezifischen Zwang Valet sagen, hinter dessen scheinbarer Objektivität und Automatik sich nach unserer oben gewonnenen Einsicht das plurale Subjekt und generische Wesen des Produzentenkollektivs mit seinem Interesse verbirgt, sich das ihm Freiheit und Eigenständigkeit garantierende marktwirtschaftliche System zu erhalten und zu diesem Zweck an seinem Auf- und Ausbau durch Unterstützung der von seinen Organisatoren, den Marktbetreibern, betriebenen Mehrwertschöpfung so lange klaglos oder gar bereitwillig mitzuwirken, bis es eine hinlängliche Dimension und Diversität, will heißen, eine hinlängliche Verbindlichkeit und Geltung für die gesamtgesellschaftliche Reproduktion erlangt hat, um jede von Seiten des alternativen Vergesellschaftungstypus, von Seiten der territorialherrschaftlich-fronwirtschaftlichen Sozialformation ausgehende Regressionsgefahr, jede Gefahr eines Rückfalls in Zeiten fronwirtschaftlicher Knechtschaft und damit einhergehender persönlicher Hörigkeit ein für alle Mal auszuschließen und definitiv ad acta zu legen.

So gewiss das marktwirtschaftliche System zum Ende des Mittelalters eine Totalität und Ubiquität erlangt hat, die das von ihm ebenso sehr versorgte wie ihm zuarbeitende Produzentenkollektiv dem Schicksal fronwirtschaftlicher Knechtschaft und leibhaftiger Dienstbarkeit ein für alle Mal entrückt und unwiderruflich einem Dasein in bürgerlicher Freiheit und wirtschaftlicher Eigenständigkeit zueignet, so gewiss hat das Kollektiv keinen Grund mehr, auf die das System organisierende kommerzielle Geschäftigkeit jenen als objektiver Verwertungsdrang beziehungsweise professioneller Akkumulationszwang erscheinenden bewusstlos-zielstrebigen Druck auszuüben, der das von den Marktbetreibern selbst in Verfolgung ihrer subjektiven Zielsetzung und individuellen Absicht an den Tag gelegte Bereicherungsstreben ebenso funktionell überdeterminiert wie reell instrumentalisiert, und kraft der unermüdlichen Schöpfung von Mehrprodukt und darin verkörpertem Mehrwert, der er Vorschub leistet, für jene systematische Einbeziehung territorialherrschaftlicher Konsumenten in den marktwirtschaftlichen Distributionszusammenhang zu sorgen, die letztere scheinbar als privilegierte Nutznießer hofiert, sie tatsächlich aber als nützliche Idioten und nämlich als Geldgeber für den auf Kosten ihrer ökonomischen Basis, ihres sozialen Einflusses und ihrer politischen Machtstellung gehenden Auf- und Ausbau des marktwirtschaftlichen Systems rekrutiert.

Von diesem durch den ganzen Auf- und Ausbauprozess hindurch anhaltenden und sich als kapitaler Verwertungsdrang oder professioneller Akkumulationszwang artikulierenden Druck angesichts der Ubiquität und Totalität, die das System nunmehr erlangt hat, befreit, könnte und müsste eigentlich, rein ökonomisch betrachtet, der Markt jene exzessive Ausrichtung auf und Determination durch die konsumtiven Bedürfnisse und Versorgungsansprüche des territorialherrschaftlichen Umfelds für obsolet befinden und ad acta legen und könnte das System in eben der Aufgabe und Bestimmung, die das als sein A und O, als gleichermaßen seine Produzenten und Konsumenten, Dienstleister und Nutznießer firmierende Produzentenkollektiv mit ihm verknüpft und als ebenso guten wie wahren Grund für die beharrliche Mitwirkung an seinem Auf- und Ausbau in petto hat, in der Aufgabe und Bestimmung nämlich einer ihm, dem arbeitsteiligen Produzentenkollektiv, die materielle Versorgung und subsistenzielle Befriedigung garantierenden Distributionseinrichtung, seine ausschließliche substanzielle Wirklichkeit oder jedenfalls wesentliche funktionelle Sichselbstgleichheit finden.

Dass die mit der Akkumulationspraxis verfolgte subjektive Absicht, das Streben der Marktbetreiber nach einer quasiherrschaftlichen Existenz, bestehen bleibt und nicht zugleich mit der objektiven Intention, dem zum kapitalen Impetus objektivierten Bemühen des Produzentenkollektivs um den Auf- und Ausbau des kommerziellen Austauschsystems zu einer von aller feudalherrschaftlichen Fron und Abhängigkeit befreiten Marktgesellschaft, obsolet wird, ist noch kein Einwand gegen die Realisierbarkeit der letzteren, da sich dieser anhaltenden persönlichen Zielsetzung der Marktbetreiber durch die Entstehung eines patrizischen Kaufherren- beziehungsweise gentrizischen Grundherrenstandes, also durch ein in die Marktgesellschaft integriertes und mit ihr kompatibel gemachtes, kurz, in ihr aufgehobenes herrschaftliches Moment Genüge tun und Befriedigung schaffen lässt.

Natürlich ist damit, dass sich dank der Ubiquität und Totalität, die das marktwirtschaftliche System Ende des Mittelalters gewonnen hat, das hinter dem Verwertungsdrang des kommerziellen Geschäfts, dem handelskapitalen Akkumulationszwang, versteckte und sich als objektives Telos oder professionelle Intention in ihm zur Geltung bringende generische Anliegen und historische Vorhaben des Produzentenkollektivs erledigt hat und entfällt, nicht auch schon die mittels jenes Verwertungsdrangs und Akkumulationszwangs wirksame andere und zweite Zielsetzung, nämlich der oben als subjektives Motiv oder individuelle Absicht des Betreibers des kommerziellen Geschäfts, des Marktbetreibers, identifizierte Zweck, erreicht und erfüllt. Diese subjektive Motivation oder individuelle Absicht des Marktbetreibers, sein Streben nach einem quasiherrschaftlich-konsumtiven Leben auf Basis des durch das kommerzielle Geschäft erworbenen und als allgemeines Äquivalent verwendbaren Herrenguts Edelmetall, bildet ja, wie gezeigt, den primären Triebgrund und Auslöser allen Strebens nach Mehrwert und Akkumulation, den das durch seine Arbeit jenem Streben zum Erfolg verhelfende Produzentenkollektiv nutzt und instrumentalisiert, um das von ihm verfolgte Anliegen und Vorhaben eines mittels Mehrwertschöpfung und Akkumulation herbeigeführten definitiven Triumphs marktwirtschaftlicher Freiheit und Bürgerlichkeit über fronwirtschaftliche Knechtschaft und Hörigkeit und einer Etablierung des marktwirtschaftlichen Systems in der Bedeutung und Funktion einer wesentlich nur ihm, dem Produzentenkollektiv, zugeeigneten und dienenden Distributions- und Versorgungseinrichtung Wirklichkeit werden zu lassen.

Wenn also auch jenes den Verwertungsdrang und Akkumulationsmechanismus, der in der subjektiven Motivation oder individuellen Absicht des Marktbetreibers seinen Triebgrund und Auslöser hat, als objektives Telos oder professionelle Intention überdeterminierende und für sich nutzende generische Anliegen und historische Vorhaben des Produzentenkollektivs dank seiner Verwirklichung hinfällig ist und sich erledigt hat, so bleibt die subjektive Motivation und individuelle Absicht des Marktbetreibers, seine auf ein quasiherrschaftliches Dasein gerichtete Zielsetzung, davon unberührt und also auch der kommerzielle Verwertungsdrang oder kapitale Akkumulationsmechanismus, dem sie als Triebgrund dient und den sie als Auslöser in Gang hält, unverändert in Kraft.

Dass der Handeltreibende nur deshalb, weil die Produzentengemeinschaft ihr mit seiner Akkumulationstätigkeit verknüpftes kollektives Anliegen und Vorhaben in die Tat umgesetzt sieht, auch sein mit der Akkumulationstätigkeit verfolgtes persönliches Motiv und Ziel aufgibt und, den damit gegenstandslos gewordenen Verwertungsdrang und Akkumulationszwang überhaupt abdankend und ablegend, sich in die Rolle eines selbstlosen Prokuristen des kommerziellen Geschäfts fügt, will heißen, sich mit der Funktion eines als treuhänderischer Sachwalter der Produzentengemeinschaft im Betrieb der Distributionseinrichtung Markt seine persönliche Bestimmung findenden beziehungsweise mit der Hege und Pflege des marktwirtschaftlichen Systems seinen biographischen Zweck erfüllenden Maklers und Mittelsmannes begnügt, lässt sich schwerlich erwarten. So gewiss die persönliche Zielsetzung eines auf Basis des Akkumulierten am Ende möglichen Wechsels aus der kommerziellen Geschäftigkeit in einen quasiherrschaftlichen Ruhestand eine dem Marktbetreiber von Anbeginn der Unabhängigkeit und Eigenmächtigkeit, die ihm die territorialherrschaftlicher Dominanz und Bevormundung entzogene Handelskommune ermöglicht und garantiert, wesentlicher Bestimmungsgrund, ein für seine Geschäftsführung grundlegendes Handlungsmotiv ist, so gewiss gibt er diese Zielsetzung nicht schon deshalb auf, weil das, was sich ihr inkubierte und sie sich zunutze machte, das auf den Auf- und Ausbau des marktwirtschaftlichen Systems gerichtete Anliegen und Vorhaben des Produzentenkollektivs nämlich, sich erledigt und seine als Überdeterminierung wirksame Bestimmungskraft eingebüßt hat.

Indes, ein vernichtender oder auch nur gravierender Einwand gegen die dank der Totalität und Ubiquität, die es erreicht hat, mittlerweile mögliche Überführung des marktwirtschaftlichen Systems aus einem handelskapitalen Unternehmen, dessen primärer Zweck die Befriedigung der konsumtiven Bedürfnisse und Ansprüche des marktexternen territorialherrschaftlichen Umfelds ist, in eine produktionskommunale Einrichtung, deren zentraler Sinn in der Sicherung des Unterhalts und Wohlergehens der marktinternen arbeitsteiligen Produzentengemeinschaft besteht, scheint dies nicht! Warum sollte nicht eine kommerzielle Distributionseinrichtung, die in der Versorgung derer, die ihr durch ihre Produktionsleistung zuarbeiten, ihre ebenso maßgebliche wie grundlegende Bestimmung findet, mit der subjektiven Motivation, der persönlichen Absicht, die der Organisator der Distributionseinrichtung, der Marktbetreiber, unverändert verfolgt und um derentwillen er ja die Einrichtung überhaupt nur organisiert und betreibt, ohne Weiteres vereinbar oder jedenfalls ohne Not kompatibel sein? Was mehr brauchte es dazu als die Ersetzung der territorialherrschaftlichen Adressaten und Nutznießer des mittels marktwirtschaftlichen Systems hervorgetriebenen Mehrprodukts durch den damit sein Lebensziel erreichenden, seinen biographischen Zweck verwirklichenden Marktbetreiber selbst?

Solange der Auf- und Ausbau des marktwirtschaftlichen Systems noch im Gange und nicht abgeschlossen ist, braucht der Marktbetreiber das territorialherrschaftliche Umfeld, um diesem gegen Überlassung des mittels des Systems erwirtschafteten Mehrprodukts das als allgemeines Äquivalent brauchbare Herrengut Edelmetall zu entziehen, das als das Mehrprodukt als Mehrwert realisierendes zusätzliches Kapital nötig ist, um den Auf- und Ausbau des Systems voranzutreiben. Nun aber, da der Auf- und Ausbau des Systems vollbracht ist und die dem System zuarbeitenden Produzenten in ihm ihre ebenso dauerhafte wie komplette Heimstatt gefunden haben, brauchte es die konsumtive Teilhabe und den ihr geschuldeten kapitalen Beitrag des territorialherrschaftlichen Umfelds nicht länger und könnte also der Marktbetreiber das mittels des Systems erwirtschaftete Mehrprodukt ohne Weiteres für sich selbst in Anspruch nehmen, für die Verwirklichung seines biographischen Ziels eines quasiherrschaftlichen-konsumtiven Lebens nutzen.

Er müsste dazu nur einen Teil seines akkumulierten Kapitals, statt ihn weiterhin als Kapital zu behandeln und zusammen mit dem Rest immer wieder zu investieren, zurückhalten und in Konsumkraft überführen, ihn zum kommerziellen Erwerb der für ein quasiherrschaftliches Leben erforderlichen Güter und Leistungen verwenden. Und das könnte er nicht nur ohne Weiteres, sondern in der Tat auch ohne Not, da ja die Totalität und Ubiquität, die das marktwirtschaftliche System mittlerweile erreicht hat, mit der Akkumulation hinlänglich großer Handelskapitalien einhergeht, um dem Marktbetreiber zu ermöglichen, mit dem in Konsumkraft überführten, in den eigenen Konsum gesteckten Teil sein quasiherrschaftliches Leben zu finanzieren und mit dem als Kapital weiterverwendeten, weiterhin in die Produktion investierten Rest ein Mehrprodukt zu erwirtschaften, das, auf dem Markt verkauft, sprich, als Mehrwert realisiert, den in den eigenen Konsum gesteckten Teil zu ersetzen genügte und so dem quasiherrschaftlichen Leben, das der Marktbetreiber nunmehr führte, chronische Länge und in der Tat biographische Endgültigkeit garantierte.

Aufs Ganze der Profession gesehen, träten so die Marktbetreiber als Handelsherren an die Stelle der territorialherrschaftlichen Konsumenten und führten ihr quasiherrschaftliches Leben auf Basis der Rendite, die sie mit ihrem Kapital erwirtschafteten und die sie, statt sie ihrem Kapital zuzuschlagen, bei ihren in Korrespondenz zur gesellschaftlichen Arbeitsteilung den Markt spartenförmig unter sich aufteilenden und organisierenden Kollegen in konsumtive Güter und Leistungen umsetzten, womit sie eben diesen Kollegen, den anderen Handelsherren, die Realisierung der von ihnen erwirtschafteten Rendite und mithin ein ihrem eigenen entsprechendes, auf Basis dieser Rendite zu führendes quasiherrschaftliches Leben ermöglichten.

Da die zu Handelsherren mutierten Marktbetreiber das ihnen vom Produzentenkollektiv gelieferte Mehrprodukt nicht mehr nutzten, um marktexternes allgemeines Äquivalent ins Marktsystem einzuschleusen und zu integrieren, geriete dadurch der kommerzielle Akkumulationsprozess zwangsläufig ins Stocken oder käme, besser gesagt, zum Stillstand. Das marktwirtschaftliche System träte quasi auf der Stelle, weil den zu Handelsherren mutierten Marktbetreibern der Mehrwert, den sie kraft ihrer kommerziellen Tätigkeit nach wie vor erzielten, nur mehr dazu diente, sich bei den anderen das für die Führung eines quasiherrschaftlichen Lebens nötige Mehrprodukt zu beschaffen, das sie kraft ihrer kommerziellen Tätigkeit nach wie vor erwirtschafteten, und weil demnach das für die weitere Wertschöpfung verfügbare Kapital sich gleich bliebe, sich nicht mehr um den Mehrwert, der aus ihm resultierte, vermehrte.

Aber aus Sicht des Produzentenkollektivs wäre dies kein Manko oder Schade, da ja der Auf- und Ausbau des marktwirtschaftlichen Systems im Wesentlichen abgeschlossen ist, und das Kollektiv also an einer Fortsetzung der Kapitalakkumulation, deren Sinn und Nutzen für es ja in eben jenem Auf- und Ausbau, in der Entfaltung des Systems zu einer durch fronwirtschaftlich-territorialherrschaftliche Sozialverhältnisse nicht mehr zu erschütternden, geschweige denn zu verdrängenden Totalität und Ubiquität bestand, alles Interesse verloren hätte. Und auch den Marktbetreibern selbst müsste die Stagnation des marktwirtschaftlichen Systems, dies, dass sich letzteres nurmehr einfach reproduziert, sich im Wesentlichen auf dem erreichten organisatorischen Entwicklungsstand und demographischen Verbreitungsniveau hält und kontinuiert und den dem objektiven Telos, der professionellen Intention des Kapitals, seinem infiniten Vermehrungsdrang, geschuldeten Wachstumsimpuls eingebüßt hat, kein Stein des Anstoßes sein, da sie dessen ungeachtet ihr subjektives Motiv befriedigt, ihre persönliche Absicht verwirklicht sähen und, an die Stelle der bisherigen territorialherrschaftlichen Nutznießer des marktwirtschaftlichen Systems tretend, im Rahmen der Selbstgenügsamkeit und auf die Versorgung des Produzentenkollektivs konzentrierten Selbstbezüglichkeit des letzteren durchaus das erstrebte quasiherrschaftliche Leben zu führen vermöchten.

Natürlich gäbe es für die Marktbetreiber neben der synchron-transaktiven, in einer wechselseitigen Versorgung mit den für ein quasiherrschaftliches Leben nötigen Gütern und Dienstleistungen auf Basis fortgesetzter kommerzieller Geschäftigkeit bestehenden Verwirklichung ihres biographischen Lebensziels auch die Möglichkeit, dies Ziel auf diachron-sukzessive Weise Wirklichkeit werden zu lassen und nämlich, statt das quasiherrschaftliche Leben in personeller Gleichzeitigkeit, als handelsherrschaftliches Mitglied der kommerziellen Profession, vielmehr in generationeller Abfolge, als aus dem Handelsgeschäft ausgeschiedener ruheständlererischer Rentier zu genießen. Der Marktbetreiber könnte, mit anderen Worten, aus dem kommerziellen Geschäft ein für alle Mal aussteigen und das in seiner Hand akkumulierte Kapital in toto für die Führung eines quasiherrschaftlichen Lebens nutzen, im Vertrauen darauf, dass es groß genug ist, um seinen biographisch begrenzten Zweck zu erfüllen und ihm bis ans Ende seiner Tage eine quasiherrschaftliche Lebensführung zu garantieren. Die Beschaffung der dafür nötigen Güter und Leistungen überließe er seinen ehemaligen Kollegen in genere und den Marktbetreibern der nächsten Generation in specie, denen er dafür sein nach und nach in Konsumkraft überführtes Kapital zukommen ließe, damit sie ihrerseits die für ihr eigenes biographisches Ziel, die Führung eines quasiherrschaftlichen Lebens, nötige Akkumulation betreiben könnten.

Um das für ihren quasiherrschaftlichen Konsum während ihres ruheständlerisch restlichen Lebens nötige Kapital nicht in gehorteter Form, als Schatz, als thesaurisches Edelmetall verfügbar halten zu müssen und es vor der gewalttätigen Hab- und Raubgier zu schützen, die es in dieser Form leicht provozierte, hätte der Marktbetreiber dabei die Wahl, es entweder in Landgütern, in landwirtschaftliche Erträge abwerfendem territorialem Besitz, anzulegen oder es als Investition oder Einlage seinen das kommerzielle Geschäft fortführenden Kollegen beziehungsweise Nachfolgern gegen Beteiligung an deren Gewinnen zu überlassen, kurz, es zur Basis sei's einer Grundrente, sei's einer Kapitalrente zu machen. Im Zweifelsfall wäre er gut beraten, sein Kapital auf beiderlei Weise einzusetzen, es also sowohl für den Erwerb von agrarisch nutzbarem Grund und Boden als auch für die stille Beteiligung an kommerziellen Unternehmungen zu verwenden, weil er so am besten gegen die in beiden Anlageformen lauernden Gefahren, Verluste zu erleiden, gegen schlechte Ernten und gegen Bankrotte, geschützt und am sichersten wäre, sein biographisches Ziel nicht nur erreicht zu haben, sondern das Erreichte auch bis zum Ende bewahren, seinen quasiherrschaftlichen Ruhestand bis zum Abgang mit Tode genießen zu können.

Was somit den Marktbetreibern im Rahmen des Ende des Mittelalters vollendeten Auf- und Ausbaus des marktwirtschaftlichen Systems an Möglichkeiten bliebe, ihre biographische Zielsetzung eines quasiherrschaftlich-konsumtiven Lebens in Erfüllung gehen zu lassen, sind nichts anderes als die oben bereits beschriebenen Formen einer sei's patrizischen, sei's gentrizischen Existenz – Daseinsmodi, nach deren Maßgabe die Marktbetreiber ihren Ausstieg aus dem kommerziellen Geschäft und die Verwendung des im Laufe ihrer Geschäftigkeit akkumulierten Kapitals für eine quasiherrschaftliche Lebensführung entweder auf die Weise praktizieren, dass sie das kommerzielle Geschäft zwar funktionell fortführen, sich aber intentional seiner Akkumulationslogik entziehen und nämlich den Mehrwert, den es abwirft, nicht länger in Kapital überführen, sondern in Kaufkraft umsetzen, oder aber dergestalt realisieren, dass sie die Fortsetzung der kommerziellen Geschäfte anderen überlassen und, durch den Kauf von Grund und Boden in die territorialherrschaftliche Sphäre wechselnd, ihr gesamtes akkumuliertes Kapital zur Basis einer als Grund- und/oder Kapitalrente firmierenden quasiherrschaftlichen Konsumkraft machen.

Unter dem Eindruck des als objektives Telos oder professionelle Intention dem Kapital selbst attestierten vermeintlich unersättlichen Verwertungsdrangs oder unbezwinglichen Akkumulationszwangs haben wir freilich oben jene beiden dem Marktbetreiber möglichen quasiherrschaftlichen Daseinsmodi als eher defiziente Modi oder Notbehelfe betrachtet, als Optionen, die nur Aussicht auf Verwirklichung erlangen, wenn es mit jenem unendlichen Verwertungsdrang oder Akkumulationszwang hapert, wenn mit anderen Worten aus sei's politisch-historischen, sei's ökonomisch-systematischen Gründen der Wertschöpfungsprozess, sprich, die Reinvestition des um den jeweiligen Mehrwert vermehrten Kapitals in eine Mehrwert schaffende Produktion, auf Widerstände oder Hemmnisse stößt und ins Stocken gerät.

Nun hingegen, da wir im Laufe unserer Überlegungen jenen vermeintlich kapitaleigenen Verwertungsdrang oder Akkumulationszwang als objektiviert-automatischen Ausdruck eines generisch-subjektiven Anliegens, als gewissermaßen trojanisches Pferd des vom Produzentenkollektiv erstrebten Auf- und Ausbaus des marktwirtschaftlichen Systems zur verbindlichen gesellschaftlichen Reproduktionsweise und mithin zum Sozialisierungsparadigma identifiziert haben und da wir zum Ende des Mittelalters diesen Auf- und Ausbau für abgeschlossen und den um seinetwillen wirksamen, vom Produzentenkollektiv ausgehenden Verwertungsdrang deshalb für gegenstandslos und hinfällig erkennen – nun also erscheinen jene quasiherrschaftlichen Daseinsmodi des Patriziertums oder der Gentrifizierung keineswegs mehr als Stockungen und Krisen des kommerziellen Akkumulationsprozesses geschuldete Notlösungen oder Reaktionsbildungen, sondern vielmehr als eine ebenso affirmative wie absichtsvolle Konsequenz aus eben jener Situation eines marktwirtschaftlichen Systems, dessen mit Hilfe territorialherrschaftlichen Konsums bis dahin vorangetriebener Auf- und Ausbau im Wesentlichen abgeschlossen ist und das sich deshalb aus einem Versorgungsapparat, dessen Begünstigte aus fremden Konsumenten bestehen, in eine Verteilungsinstitution zurücknimmt, deren Nutznießer die eigenen Produzenten sind, das mit anderen Worten als die einem arbeitsteiligen Produktionssystem gemäße Distributionseinrichtung, die es an sich oder latent seit jeher war und die sich aber um der Entfaltung des arbeitsteiligen Produktionssystems zum über das fronwirtschaftliche Konkurrenzsystem triumphierenden gesellschaftlichen Reproduktionsparadigma willen zum Lieferservice für das herrschaftliche Management eben jenes Konkurrenzsystems heteronomisieren und zweckentfremden musste, endlich manifestieren, als offenbares Fürsichsein zum Vorschein bringen kann.

Vor dem Hintergrund dieses historischen Tatbestands, dieser zum Ende des Mittelalters vollbrachten Entfaltung des marktwirtschaftlichen Systems zum der territorialherrschaftlichen Protektion und Beförderung entraten könnenden, herrschenden Sozialisierungsparadigma würden die Marktbetreiber mit der Adaption einer patrizischen beziehungsweise gentrizischen Lebensweise ja nichts weiter tun, als sich den neuen Gegebenheiten anzupassen und, die territorialherrschaftlichen Konsumenten beerbend und ersetzend, im Rahmen des seiner Fremdbestimmung durch herrschaftliche Konsumenten entrissenen und im Wesentlichen als Distributionseinrichtung des arbeitsteiligen Kollektivs zur Geltung gebrachten marktwirtschaftlichen Systems ihrer vom kapitaleigenen Verwertungsdrang und professionsspezifischen Akkumulationszwang entbundenen persönlichen Absicht und biographischen Zielsetzung zu guter Letzt doch noch zum Erfolg zu verhelfen.

Dank der relativ ungestörten und anhaltenden Entfaltung, die die Struktur der Gesellschaften nach dem Untergang des Römischen Reiches der kommerziellen Funktion ermöglicht, hat sich zu Ende des Mittelalters die handelsstädtische Kommune zu einem ebenso selbsttragenden wie selbstverwalteten Gemeinwesen entwickelt, das das territorialherrschaftliche Milieu gleichermaßen ins historische Abseits und in den zivilisatorischen Schatten stellt und sich als Paradigma aller zukünftigen Vergesellschaftung anbietet. Dabei spielt für die Umzentrierung der handelsstädtischen Kommune aus einer fremdbestimmten Institution in einen selbstbezüglichen Organismus die Verarmung des territorialherrschaftlichen Umfelds eine nicht minder wichtige Rolle als die eigene Bereicherung.

Dass wir die praktischen Konsequenzen, die sich aus dem Ende des Mittelalters vollbrachten Auf- und Ausbau des marktwirtschaftlichen Systems ergeben, sowohl was die Umfunktionierung des Systems aus einer heteronomen, an die Befriedigung territorialherrschaftlicher Bedürfnisse gebundenen in eine autonome, auf die Versorgung des arbeitsteiligen Produzentenkollektivs konzentrierte Einrichtung angeht, als auch was die Realisierung der persönlichen Absicht und biographischen Zielsetzung der Betreiber des Systems auf dem Boden und im Rahmen dieser von letzterem nunmehr erreichten Autonomie und fürsichseienden Existenz betrifft – dass wir jene, den Status des Systems selbst angehenden und die Stellung seiner Betreiber betreffenden praktischen Konsequenzen durchweg im conjunctivus potentialis präsentieren, mithin nur als etwas vorstellig werden lassen, das, wie wir versichern, rein ökonomisch betrachtet ohne Weiteres und ohne Not möglich wäre, muss freilich als ein klarer Hinweis darauf verstanden werden, dass es mit der Wirklichkeit dieser praktischen Konsequenzen am Ende nicht gar so weit her ist und dass, was rein ökonomisch gesehen, am Platze scheint, aus, wie wir gleich sehen werden, anderen, unrein ökonomischen, sprich, politischen Gründen das "ohne Weiteres und ohne Not" gründlich Lügen straft und weit entfernt davon ist, jenen ihm potenziell zugänglichen Platz auch aktuell einzunehmen.

Nicht dass es dem in der Möglichkeitsform Präsentierten überhaupt an jeglicher Wirklichkeit fehlte! Betrachten wir die spätmittelalterliche Situation, schauen wir uns die städtischen Handels- und Gewerbezentren an, die sich in diversen europäischen Regionen herausgebildet und zu einem länderübergreifenden marktwirtschaftlichen System entwickelt und verschränkt haben, so zeigt sich viel von dem, was wir als möglich ins Auge gefasst haben, unübersehbar Wirklichkeit geworden. Nicht nur erscheinen viele der betreffenden Kommunen ökonomisch entwickelt, demographisch groß und militärisch stark genug und außerdem in das von ihresgleichen gebildete Austauschsystem hinlänglich eingebettet, um auch ohne den konsumtiven Zuspruch und die politische Protektion der sie umgebenden Territorialherrschaften existieren beziehungsweise florieren und sich gegebenenfalls gegen deren Übergriffe erfolgreich zur Wehr setzen und die Übergriffigen in ihre Schranken weisen, sprich, sie in ein von der städtischen Kultur und bürgerlichen Lebensart weitgehend abgeschnittenes und zum unfreiwilligen Exil geratendes territoriales Hinterwäldlertum verbannen zu können.

Auf der Grundlage beziehungsweise im Rahmen dieser ebenso politisch selbstmächtigen wie ökonomisch eigenständigen Kommunen sind außerdem vielerorts die Marktbetreiber dazu fortgeschritten, den verdrängten oder jedenfalls nicht mehr im Zentrum der marktwirtschaftlichen Bemühungen stehenden Territorialherrschaften in Sachen Konsum und Lebensart Konkurrenz zu machen oder gar den Rang abzulaufen und als handelsherrschaftliches Patriziat oder als gentrizische Landeigentümer- und Gutsbesitzerschicht die von den Territorialherrschaften bis dahin okkupierte zentrale Stellung zu übernehmen und durch den darin implizierten politischen Herrschaftswechsel die Emanzipation des kommunalen Handelszentrums von aller territorialen Abhängigkeit und seine definitive Entfaltung zu einem kraft des territorienübergreifenden marktwirtschaftlichen Systems, an dem es teilhat, ebenso selbsttragenden oder autarken wie selbstbestimmten oder autonomen Gemeinwesen zu besiegeln.

Zur Wirklichkeit dieses am Ende des Mittelalters durch das marktwirtschaftliche System herausprozessierten handelsstädtischen Gemeinwesens, in dem sowohl das Produzentenkollektiv primär und in der Hauptsache für seinen eigenen, durchaus als Wohlstand zu bezeichnenden Lebensunterhalt zu arbeiten als auch der die Distribution der dafür nötigen vielfältigen Erzeugnisse des arbeitsteiligen Produzentenkollektivs organisierende Marktbetreiber seine persönliche Absicht in die patrizische oder gentrizische Tat umzusetzen, sein biographisches Ziel eines quasiherrschaftlich-konsumtiven Lebens zu erreichen vermag – zur Wirklichkeit dieses allen kommunalen Beteiligten zum Vorteil gereichenden handelsstädtischen Gemeinwesens trägt dabei maßgeblich bei, dass es der kommerziellen Führung, wie die Empirie ihrer patrizischen Profilierung oder gar gentrizischen Etablierung belegt, mittlerweile gelungen ist, mit ihrem akkumulierten Kapital Grund und Boden zu erwerben, sprich, den umgebenden Territorialherrschaften territorialen Besitz, Güter und Ländereien abzukaufen, die als umfängliches Glacis, als ausgedehntes territoriales Vorwerk, die Kommune umschließen und keineswegs nur repräsentative Bedeutung haben, also den Anspruch der Marktbetreiber auf handelsherrliches Prestige beziehungsweise gutsherrlichen Status zu untermauern dienen, sondern mehr noch von höchst praktischem Nutzen sind und nämlich die Versorgung der Kommune mit agrarischen Erzeugnissen weitgehend unabhängig von territorialherrschaftlicher Duldung oder gar Mitwirkung, unabhängig mit andern Worten davon machen, dass die Territorialherrschaften sei's einen entsprechenden Handel der Kommune mit den angrenzenden herrschaftlichen Territorien und die dafür nötigen lokalen Märkte tolerieren, sei's im Interesse gleichermaßen am Gedeihen der kommunalen Versorgungszentren und an der Einnahme von für die Versorgung durch jene Zentren erforderlichem allgemeinem Äquivalent ihre Vögte die Kommunen mit den für den Unterhalt ihrer Bürger nötigen Nahrungsmitteln und Naturprodukten beliefern lassen.

Dadurch, dass sie von den Territorialherrschaften Landgüter und agrarisch nutzbare Flächen käuflich erwerben und diese dem Terrain der Kommune als Glacis zuschlagen, sie dem von der Handelsstadt verwalteten und kontrollierten Gebiet angliedern und einverleiben, komplettieren beziehungsweise untermauern die als Handels- beziehungsweise Gutsherren etablierten Marktbetreiber die Autonomie, die der Kommune das von ihnen auf- und ausgebaute marktwirtschaftliche System verleiht, durch eine auch und über ihre handwerklich-gewerbliche Eigenständigkeit hinaus deren Lebensmittelversorgung sicherstellende Autarkie, beseitigen so das letzte Moment von potenzieller oder aktueller ökonomischer Abhängigkeit vom territorialherrschaftlichen Umfeld und erringen für die Kommune eine durch das Myzel des territorienübergreifenden oder, besser gesagt, territoriendurchdringenden marktwirtschaftlichen Systems getragene und gehaltene monadische Sichselbstgleichheit und Selbstmächtigkeit, die in der Tat dazu angetan ist, das territorialherrschaftliche Umfeld von dieser ihrer durch das marktwirtschaftliche System gestifteten monadologischen Welt abzuscheiden und als – historisch gesehen – obsolete Urwelt beziehungsweise – systematisch betrachtet – gespenstische Unwelt aus ihr auszuschließen und damit die Territorialherrschaften selbst in die Abgeschiedenheit und Isolation jener von allem kommunalen Leben und Treiben ausgeschlossenen Ur- oder Unwelt zu verbannen.

Affirmiert und im Wortsinne unterfüttert durch die territorialen Erwerbungen, die mit ihrem Kapital die zu patrizischen Handelsherren beziehungsweise gentrizischen Gutsherren aufgestiegenen und in dieser Eigenschaft die traditionellen Territorialherrschaften als Adressaten und Nutznießer des marktwirtschaftlichen Systems zunehmend ersetzenden Marktbetreiber tätigen, stellen also die zum Ende des Mittelalters aus dem kontinuierlichen Auf- und Ausbau des marktwirtschaftlichen Systems hervorgegangenen kommunalen Handelszentren einen weitgehend entfalteten alternativen Sozialisationsmodus und relativ vollendeten neuen Gesellschaftstyp dar, der den fronwirtschaftlich-territorialherrschaftlichen Äon, die bis dahin das Feld behauptende feudale Sozialformation, keineswegs bloß im Potentialis, sondern durchaus mit Aktualitätsanspruch hinter sich lässt und ebenso sehr in den Schatten einer evolutionär überholten Urwelt stellt wie ins Abseits einer funktionell überflüssigen Unwelt drängt.

Dieses Moment von offenbarer Aktualität und triumphierender Präsenz, das die im ausgehenden Mittelalter marktwirtschaftlich vollendete und im Doppelsinne von Autonomie und Autarkie vom territorialherrschaftlichen Umfeld emanzipierte handelsstädtische Kommune durchaus beanspruchen kann, erklärt übrigens, warum drei Jahrhunderte später die an der kapitalistischen Entwicklung der europäischen Gesellschaften, sprich, an der Umgestaltung ihrer handwerklichen Arbeitsorganisation in einen industriellen Produktionsapparat, die das marktwirtschaftliche System mittlerweile bewerkstelligt hat, Anstoß nehmende, aber noch nicht zu einem Instrument schierer Reaktion entstellte Romantik vorzugsweise auf jene Ära des ausgehenden Mittelalters und die in ihr entfaltete handelsstädtische Kultur zurückgreift, um sie nostalgisch als den Gipfelpunkt humaner Kommunalität und als Musterbild bürgerlicher Gesittung zu feiern.

So reell und keineswegs nur potenziell die handelsstädtische Kommune des späten Mittelalters mit ihrer Konzentration auf die Versorgung des dem Markt zuarbeitenden handwerklichen Produzentenkollektivs selbst und der gleichzeitigen patrizischen beziehungsweise gentrizischen Erfüllung, die sie das biographische Bestreben des Marktbetreibers finden lässt, als Vollendung und Schlussstein des Auf- und Ausbaus des marktwirtschaftlichen Systems und des von Marktbetreibern und Produzentenkollektiv mit den vereinten Kräften einer unermüdlichen handelskapitalen Akkumulationspraxis herbeigeführten endgültigen Triumphs marktwirtschaftlicher Bürgerlichkeit über fronwirtschaftliche Herrschaftlichkeit aber auch sein mag – diese in der spätmittelalterlichen Kommune Gestalt gewordene und die Erfüllung des biographischen Bestrebens des Marktbetreibers einschließende Vollendung des generischen Anliegens des Produzentenkollektivs bleibt, wie die der Romantik anstößige Tatsache der anschließenden manufaktur- und industriekapitalistischen Entwicklung deutlich macht, Moment in maskuliner wie neutraler Bedeutung, Moment mit anderen Worten im Doppelsinn eines ebenso örtlich beschränkten Erscheinens wie zeitlich kurzlebigen Bestehens.

Verantwortlich für diese topische Beschränktheit und chronische Kurzlebigkeit der vollendeten und nämlich uno actu dem handwerklichen Produzentenkollektiv zum Wohlstand gereichenden und der kommerziellen Profession als Herrensitz dienenden handelsstädtischen Kommune, die am Ende gerechtfertigt erscheinen lässt, dass wir letztere eher als bloße Möglichkeit denn als volle Wirklichkeit präsentiert, eher als denkbar denn als sichtbar dargestellt haben – verantwortlich dafür ist, dass bei aller ihr oben attestierten systematisch-ökonomischen Stimmigkeit und bei aller ihr darüber hinaus zu konzedierenden historisch-evolutionären Folgerichtigkeit es diesem ökonomisch ebenso perfekten wie historisch konsequenten Gemeinwesen doch aber unabweislich an politisch-praktischer Haltbarkeit mangelt.

So sehr nämlich auch die handelsstädtische Kommune kraft des marktwirtschaftlichen Systems ihr territorialherrschaftliches Umfeld mitsamt dessen Herrschaften ins Abseits drängen und als evolutionär überholte Urwelt beziehungsweise funktionell überflüssige Unwelt quasi vergessen lassen mag, so sehr sie jenes territorialherrschaftliche Milieu aus ihrer eigenen kommunalen Welt verbannen mag, aus der Welt als solcher oder ganzer, aus der Welt, die beides, die kommunale Sphäre und die territoriale Peripherie einschließt, ist es damit noch lange nicht! Es ist vielmehr nach wie vor ante portas der Kommune und stellt in der Abseitigkeit und dem Schattendasein, zu denen die Kommune es kraft ihrer Zentralität und Lebendigkeit verurteilt, aufgrund seines demographischen Gewichts und seiner militärischen Schlagkraft, aufgrund seiner der Herrschaft hörigen umfänglichen Population und seiner von der Herrschaft seit alters ausgebildeten und geübten Gewalttätigkeit und kriegerischen Fertigkeit eine ebenso virulente wie permanente politisch-praktische Bedrohung dar.

Und die Bedrohung, die für die urbanen Kommunen von den durch sie ins ökonomische Abseits gedrängten und in den zivilisatorischen Schatten gestellten Territorialherrschaften auf der Machtbasis der von letzteren geknechteten und ihnen hörigen ländlichen Populationen ausgeht, ist umso virulenter und verspricht umso mehr zum chronischen Problem zu werden, als die solchermaßen der Ungleichzeitigkeit und des Hinterwäldlertums überführten Territorialherrschaften ja weit entfernt davon sind, in ihrem Hinterwäldlertum sich häuslich einrichten, in ihrer Ungleichzeitigkeit eine Art Stillleben führen zu können, sondern sich vielmehr in diesem hinterwäldlerischen Abseits in akute ökonomische Not, in diesem ungleichzeitigen Schattendasein in eklatantes kulturelles Elend gestürzt finden.

In Wahrheit nämlich ist die im ausgehenden Mittelalter Ereignis gewordene Vollendung des von den handelsstädtischen Kommunen entfalteten marktwirtschaftlichen Systems und die darin implizierte Etablierung der Kommunen selbst als ebenso weitgehend autarker wie relativ autonomer Gemeinwesen nicht einfach nur positiv disponiert, will heißen, substanzielle Konsequenz des dem System eingeschriebenen Telos einer Verwirklichung einerseits des generischen Anliegens des Produzentenkollektivs, seines Anspruchs auf einen Markt, der wesentlich der Bedürfnisbefriedigung der Produzenten selbst dient, und andererseits der persönlichen Absicht der Marktbetreiber, ihres Strebens nach einem quasiherrschaftlich-konsumtiven Leben auf der Grundlage dieses primär und wesentlich als Distributionseinrichtung des Produzentenkollektivs funktionierenden Marktes. Vielmehr ist jene Vollendung des Entfaltungsprozesses des marktwirtschaftlichen Systems ebenso sehr und gleichzeitig negativ determiniert, will heißen, akzidentielles Resultat eines Schwunds und Wegfalls der für den Auf- und Ausbau des marktwirtschaftlichen Systems auf territorialherrschaftlicher Seite erforderlichen Bedingungen, nämlich einer akuten Verarmung und Finanznot der Territorialherrschaften, die es ihnen verunmöglicht, die ihnen bis dahin zufallende Rolle der vorzugsweise vom Markt adressierten Konsumentenschicht weiterhin wahrzunehmen.

Wenn wir oben angesichts handelsstädtischer Kommunen, die den Auf- und Ausbau des marktwirtschaftlichen Systems so weit vorangetrieben haben, dass sie auf die territorialherrschaftlichen Förderer und Geldgeber des Systems verzichten und an deren Stelle die zu patrizischen Handels- oder gentrizischen Grundherren avancierenden kommerziellen Akteure treten lassen können, metaphorisch den Mohr zitiert haben, der seine Schuldigkeit getan hat und gehen kann, dann ist das tatsächlich nicht bloß in dem systematisch-positiven Sinne gemeint, dass die Kommune dank ihrer Vollendung zum ebenso selbsttragenden wie selbstverwalteten Gemeinwesen die konsumtive Mitwirkung und finanzielle Unterstützung des territorialherrschaftlichen Mohren nicht mehr braucht, sondern muss ebenso sehr und zugleich empirisch-limitativ dahingehend verstanden werden, dass die Kommune den territorialherrschaftlichen Mohren gar nicht mehr gebrauchen kann, weil er sich durch seine konsumtive Mitwirkung und finanzielle Unterstützung mittlerweile verausgabt hat und leere Thesauri beziehungsweise mangelnde Liquidität ihn den Zugang zum marktwirtschaftlichen System der handelsstädtischen Kommunen verlieren lassen und sich also seine Nutznießerrolle, seine konsumtive Teilhabe am marktwirtschaftlichen System, unabhängig von der Frage, ob sie sich als systematische Notwendigkeit erledigt hat, ganz empirisch als Ding der Unmöglichkeit erweist.

Von diesem im Ausverkauf ihrer Thesauri bestehenden empirischen Ergebnis her betrachtet, erscheinen die durch das marktwirtschaftliche System scheinbar nur Begünstigten tatsächlich als im doppelten Sinne Leidtragende beziehungsweise Opfer des Systems und fungieren nämlich nicht nur als die oben vermerkten politisch nützlichen Idioten, die durch ihre konstruktive Mitwirkung am Auf- und Ausbau des marktwirtschaftlichen Systems ihre eigene territoriale Machtbasis und herrschaftliche Stellung untergraben, sondern erweisen sich mehr noch als ökonomisch verblendete Narren, die sich durch diese ihre konstruktive Mitwirkung um eben das bringen, was ihnen die Mitwirkung ermöglicht, und sich, was ihr als allgemeines Äquivalent verwendbares Edelmetall, ihren als Münze des Marktes einsetzbaren Thesaurus betrifft, am Ende in bittere Armut und akute Not gestürzt finden.

Durch das Angebot des Marktes, seine konsumtiven Attraktionen, verführt, ihren als kommerzielles Treib- und Schmiermittel brauchbaren Schatz für den Auf- und Ausbau des marktwirtschaftlichen Systems hinzugeben, helfen die Territorialherrschaften nicht nur als nützliche Idioten mit, letzteres als neues verbindliches Vergesellschaftungsmodell, als paradigmatische Errungenschaft der menschlichen Evolution über ihre angestammte Sphäre, ihre traditionelle Welt triumphieren und diese in den von der Evolution überholten urweltlichen Schatten stellen, ins von der Zivilisation abgeschnittene unweltliche Abseits drängen zu lassen, sondern sie sorgen als verblendete Narren mehr noch eigenhändig dafür, dass ihr Schatz hinüberwandert und sie am Ende mit eingefleischten konsumtiven Bedürfnissen und Gewohnheiten, aber ohne das für deren Befriedigung und Pflege nötige Tauschmittel dastehen.

Tatsächlich ist diese zur Zahlungsunfähigkeit tendierende wachsende finanzielle Knappheit der Territorialherrschaften keine dem Aufstieg der handelsstädtischen Kommune zu einem ebenso weitgehend autarken wie relativ autonomen Gemeinwesen bloß parallele Erscheinung und simultane Entwicklung, sondern sie hat eine durchaus kausale Bedeutung und konstitutive Funktion für letztere, insofern sie nämlich die Territorialherrschaften dazu bringt, zwecks Finanzierung ihres Konsums an ihrem Monopol auf territoriales Eigentum Abstriche zu machen und den Kommunen beziehungsweise deren zu Handelsherren oder Gutsherren avancierenden Marktbetreibern Grund und Boden zu verkaufen, womit diese denn allererst jene weitgehende ökonomische Autarkie, jene Unabhängigkeit von der Lebensmittelversorgung durch das territoriale Umfeld erringen, die ihre relative politische Autonomie zu untermauern beziehungsweise zu substantiieren dient und ihr so zu ihrem Ende des Mittelalters halbwegs aktuell gewordenen und real erscheinenden Anspruch verhilft, die der fronwirtschaftlich-territorialherrschaftlichen Gesellschaftsform ebenso historisch entwachsene wie sie systematisch verdrängende Keimzelle oder Matrix aller weiteren Vergesellschaftung, aller künftigen ökonomischen Reproduktion und politischen Organisation der menschlichen Gattung zu bilden.

Angesichts dieser kausalen oder zumindest konditionalen Bedeutung, die der Verausgabung oder Verarmung der territorialen Herrschaften für die endgültige Emanzipation der zum marktwirtschaftlichen System organisierten handelsstädtischen Kommunen von territorialherrschaftlicher Bevormundung und Kontrolle und für ihre unwiderrufliche Etablierung als ebenso zukunftsträchtiges wie paradigmatisches Gemeinwesen sui generis zukommt, bedarf es nun allerdings einer gewissen Korrektur und Modifikation unserer obigen Darstellung der Karriere des marktwirtschaftlichen Systems, die deren in der handelsstädtischen Kommune des späten Mittelalters anzuschauendes Resultat ausschließlich als logische Konsequenz der Konstitution des Systems selbst vorführte, will heißen, als rein systematisch-stringente Folge des Auf- und Ausbaus des Systems unter den für seine Regeneration und Entwicklung nach dem Untergang der Antike gegebenen ökonomischen Ausgangs- und politischen Rahmenbedingungen erscheinen ließ.

So gewiss zum einen die ihrer konsumtiven Teilnahme am marktwirtschaftlichen System geschuldete finanzielle Verausgabung und Verarmung die Territorialherrschaften, indem sie letztere dazu bringt, ihr Monopol auf Landbesitz aufzugeben und Teile ihres Territoriums an die zu Handelsherren oder Gutsherren avancierenden Marktbetreiber zu verkaufen und der handelsstädtischen Kommune als landwirtschaftlich nutzbares Terrain zur Verfügung zu stellen, der Kommune allererst die für eine wirkliche politische Selbstverwaltung unabdingbare ökonomische Eigenversorgung ermöglicht und so gewiss zum anderen diese Verausgabung und Verarmung, indem sie den Territorialherrschaften verwehrt, ihre Rolle als konsumtive Teilnehmer und Nutznießer wie gewohnt weiterhin wahrzunehmen, die Marktbetreiber überhaupt erst darauf verfallen lässt, sich konsumtiv an die Stelle der verhinderten territorialherrschaftlichen Konsumenten zu setzen und damit dem marktwirtschaftlichen System die als Reflexion-in-sich beschriebene Wendung zu geben, dank deren es nunmehr seine wesentliche Bestimmung darin findet, gleichermaßen dem arbeitsteiligen Produzentenkollektiv als dessen zentrale Distributionseinrichtung und seinen kommerziellen Organisatoren und Betreibern als Basis für das von diesen erstrebte quasiherrschaftlich-konsumtive Leben zu dienen – so gewiss also die Verausgabung und Verarmung der Territorialherrschaften in dieser doppelten Hinsicht eine wesentliche Rolle bei der Ende des Mittelalters Ereignis werdenden Vollendung der handelsstädtischen Kommune zur ebenso verbindlichen wie unwiderruflichen neuen Keimzelle und Matrix künftiger Vergesellschaftung spielt, so gewiss büßt diese prozessuale Vollendung den Charakter schierer innerer Bestimmtheit oder systematischer Stringenz ein und gewinnt einen Zug von unleugbar äußerer Determination oder historischer Kontingenz.

Tatsächlich ist ja mitnichten ausgemacht und post festum auch gar nicht mehr zu entscheiden, ob nicht die Komplettierung des handelsstädtischen Freiraums durch das von den Territorialherrschaften käuflich erworbene Glacis aus Landgütern und agrarischen Nutzflächen sowie das Unvermögen der Territorialherrschaften, ihrer gewohnten Konsumentenrolle gegenüber dem marktwirtschaftlichen System weiterhin nachzukommen – beides, wie gesagt, eine Folge der finanziellen Verausgabung und thesaurischen Verarmung der letzteren –, ob also nicht dies beides für das spätmittelalterliche Avancement der handelsstädtischen Kommune zum ebenso praktisch autonomen wie faktisch autarken Gemeinwesen sui generis von initialer, wo nicht gar ausschlaggebender Bedeutung ist.

Wer weiß denn, ob ohne diese zusätzliche doppelte Konditionierung beziehungsweise Determination der kapitale Akkumulationsprozess, der bis dahin durch das unter dem Deckmantel eines objektiven Telos des Kapitals selbst beziehungsweise einer professionellen Intention des kommerziellen Geschäfts als solchen firmierende Interesse des Produzentenkollektivs am Auf- und Ausbau des marktwirtschaftlichen Systems vorangetrieben wurde, nicht ungeachtet dessen, dass jenes Interesse des Produzentenkollektivs sich angesichts der vom marktwirtschaftlichen System mittlerweile erreichten paradigmatischen Totalität und prototypischen Ubiquität erledigt hat, in Kraft bliebe und Geltung behielte und sich nämlich aus schierer systematischer Gewohnheit oder Routine als quasi Selbstläufer kontinuierte? Wer will sagen, ob nicht, wenn die Territorialherrschaften weiterhin über die nötige Kaufkraft in thesaurischer Gestalt verfügten, der kommerzielle Akkumulationsprozess die ihm durch das generische Anliegen des Produzentenkollektivs verliehene Dynamik auch ohne jenen mit der Vollendung des Auf- und Ausbaus des marktwirtschaftlichen Systems hinfällig gewordenen Antrieb beibehielte und, dem Trägheitsprinzip, sprich, dem Momentum seines als solches verblichenen Telos gehorchend, ad infinitum oder jedenfalls bis es auf einen äußeren Widerstand stieße, der stark genug wäre, um ihn zum Erliegen zu bringen, weiterliefe?

Rein systematisch genommen, wissen wir es nicht und können die Frage auch nicht letztgültig entscheiden, aber empirisch gesehen und die historische Unwahrscheinlichkeit in Rechnung gestellt, dass es sich bei den beiden simultanen, Ende des Mittelalters Ereignis werdenden Ergebnissen des zwischen marktwirtschaftlich-kommunaler Gemeinschaft und fronwirtschaftlich-territorialer Gesellschaft angestrengten Prozesses, bei der Vollendung des mittels territorialherrschaftlichem Thesaurus effektuierten Auf- und Ausbaus des marktwirtschaftlichen Systems zur paradigmatischen Vergesellschaftungsmatrix einerseits und der Verausgabung und Verarmung der mittels ihres Thesaurus ihre Teilnahme am marktwirtschaftlichen System sichernden Territorialherrschaften andererseits, um eine bloße Koinzidenz, ein kontingentes Zusammentreffen, eine temporale Parallele ohne kausale oder jedenfalls konditionale Bedeutung, handelt – die Unwahrscheinlichkeit einer solchen bloßen Koinzidenz, eines solchen zufälligen Zusammentreffens also in Rechnung gestellt, dürfen wir wohl getrost davon ausgehen, dass jener finanziellen Verausgabung und Verarmung der Territorialherrschaften, die diese in ihrer gewohnten Rolle als Hauptkonsumenten des marktwirtschaftlichen Systems der handelsstädtischen Kommune praktisch ausfallen lässt, die Bedeutung wenn nicht einer grundlegenden Voraussetzung, so jedenfalls doch einer auslösenden Bedingung für die Umzentrierung der handelsstädtischen Kommune aus einer wesentlich durch die Versorgungsaufgabe, die es gegenüber der Territorialherrschaft erfüllt, geprägten Institution, einer durch die Rücksicht auf eine fremde Macht bestimmten Einrichtung, in einen hauptsächlich um seine Selbsterhaltung kreisenden Organismus, eine primär und vor allem sich selbst bezweckende Körperschaft zukommt.

Egal, ob für die Umzentrierung der handelsstädtischen Kommune aus einer fremdbestimmten Institution in einen selbstbezüglichen Organismus die thesaurische Verausgabung und finanzielle Verarmung der Territorialherrschaften, systematisch genommen, vonnöten ist oder nicht, empirisch gesehen, sorgt der Verlust der Kaufkraft und Konsumentenrolle, den die Territorialherrschaften aus Geldmangel erleiden, jedenfalls dafür, dass den Kommunen gar nichts anderes übrig bleibt, als sich in diese ihre Umzentrierung zu fügen, den angesichts des erreichten Entwicklungsstands des marktwirtschaftlichen Systems vom Produzentenkollektiv nicht mehr mitgetragenen und dadurch zum bedingungslosen Imperativ erhobenen Akkumulationsprozess ad acta zu legen und jenen Charakter eines ebenso sehr seiner politischen Organisation nach patrizisch beziehungsweise gentrizisch verfassten, wie von seiner ökonomischen Struktur her in der Selbstversorgung seines handwerklichen Produzentenkollektivs, der Bürgerschaft selbst, bestehenden Gemeinwesens sui generis anzunehmen, das, indem es das feudale Umfeld, sein fronwirtschaftlich-territorialherrschaftliches Revers, zu einem urweltlichen Schattendasein verurteilt und in ein unweltliches Abseits stellt, sich selber als Paradigma aller künftigen Vergesellschaftung präsentiert und zur Geltung bringt.

Wenn man so will, erfüllt die mit der Vollendung des Auf- und Ausbaus des marktwirtschaftlichen Systems simultane spezielle finanzielle Verausgabung und generelle materielle Verarmung der bisherigen maßgebenden Kundschaft des Systems, der Territorialherrschaften, die Funktion, die vom System kreierten und entwickelten Gemeinwesen, die handelsstädtischen Kommunen, zu ihrem Glück zu zwingen und sie nämlich, egal, ob sie aus eigener Kraft die systematische Konsequenz dafür aufbringen oder ob sie von sich aus eher dem Trägheitsprinzip folgen und ihre gewohnte ökonomische Ausrichtung und Praxis beibehalten, jenen Übergang von primär der Versorgung anderer dienenden Institutionen in ihre Selbsterhaltung zum hauptsächlichen Zweck erhebende Organismen vollziehen zu lassen, der ebenso sehr systematisch-ökonomisch am Platze wie historisch-evolutionär an der Zeit scheint.

So folgerichtig die systematisch-ökonomische Abkoppelung der handelsstädtischen Kommune vom feudalherrschaftlichen Umfeld ist, so problematisch bleibt sie politisch-praktisch, weil die verarmten und abgehängten Territorialherren durch Gewalt und beutelschneiderische Tribute und Abgaben am Wohlstand der Kommune zu partizipieren suchen und damit die Entfaltung der letzteren als Keimzelle und Matrize einer ebenso verbindlich wie paradigmatisch neuen Sozialisation torpedieren. Dieses Problem lösen die Handelsstädte durch das altbewährte divide et impera: Sie unterstützen und fördern bestimmte Fürsten und treiben sie auf den Weg zu hegemonialherrschaftlicher Dominanz und schließlich absolutistischer Souveränität.

Freilich erweist sich – und damit kommen wir nun wieder auf den Punkt zurück, der uns oben bewog, jenen Übergang, all seiner systematisch-ökonomischen Stimmigkeit und historisch-evolutionären Folgerichtigkeit zum Trotz, bloß in der Möglichkeitsform zu präsentieren und mithin als wirklich vollzogenen gleich wieder in Frage, um nicht zu sagen, in Abrede zu stellen! – dieser in der Verarmung der Territorialherrschaften, im Verlust ihrer Konsumentenrolle bestehende und wenn nicht als Grundlage, so doch zumindest als Auslöser für den Übergang geltend zu machende Wirkfaktor als zutiefst zweideutig oder janusköpfig und nämlich wie einerseits zwar formell dazu angetan, die handelsstädtischen Kommunen zu ihrem Glück zu zwingen, sie als ebenso weitgehend autarke wie relativ autonome Gemeinwesen vom territorialherrschaftlichen Umfeld sich abkoppeln und das von ihnen ausgebildete marktwirtschaftliche Vergesellschaftungsmodell als Keimzelle oder Matrix aller weiteren gesellschaftlichen Entwicklung zur Geltung bringen zu lassen, so andererseits aber auch reell geeignet, ihnen ihr Glück in dem Maße gleich wieder zu verleiden, wie er sie in eine ebenso anhaltende wie kostspielige Konfrontation und Auseinandersetzung mit jenem territorialherrschaftlichen Umfeld, von dem sie sich abkoppeln, verstrickt.

So sehr nämlich die finanzielle Verausgabung und thesaurische Verarmung der Territorialherrschaften diese Abkoppelung der handelsstädtischen Kommunen vom territorialherrschaftlichen Umfeld und ihre als Reflexion-in-sich beschreibbare marktwirtschaftliche Konzentration auf die Selbsterhaltung beziehungsweise den eigenen Wohlstand systematisch-ökonomisch begünstigen und historisch-evolutionär am Platze erscheinen lassen mögen, so sehr erweisen sie sich zugleich aber politisch-praktisch als eine Belastung oder Hypothek, der die Kommunen sich schlechterdings nicht entziehen können und die jene Abkoppelung, wenn nicht überhaupt hintertreibt und verunmöglicht, so jedenfalls doch zu einem ebenso verlustreichen wie langwierigen Trennverfahren, genauer gesagt, einer ebenso zerstörerischen wie unabsehbaren Zerreißprobe zu machen verspricht.

Damit, dass in systematisch-ökonomischer Bedeutung ebenso wie im historisch-evolutionären Sinne die handelsstädtisch-marktwirtschaftliche Gemeinschaft die territorialherrschaftlich-fronwirtschaftliche Gesellschaft verdrängt und zu einem urweltlichen Schattendasein beziehungsweise zu unweltlicher Abseitigkeit verurteilt, ist letztere ja keineswegs aus der Welt und um ihre empirische Präsenz oder gar ihre physische Existenz gebracht. Im Gegenteil, sie ist in ihrem Schattendasein parallel zur handelsstädtischen Kommune da, dauert in ihrer Abseitigkeit neben der marktwirtschaftlichen Gemeinschaft fort und konfrontiert die in ihr herrschende Macht, ihre territoriale Herrschaft, mit dem reizenden Anblick und betörenden Bilde jenes neuen Gemeinwesens, während sie sie gleichzeitig zwingt, sich mangels thesaurischen Vermögens und finanzieller Liquidität in ihrem unweltlichen Abseits einzurichten und mit den dort herrschenden, von urweltlicher Schattenhaftigkeit geprägten Lebensbedingungen abzufinden. Das aber fällt den Territorialherrschaften, die schon seit Jahrhunderten auf die Versorgung durch die marktwirtschaftlichen Kommunen bauen und an den Lebensstandard und das Konsumniveau, die deren handwerkliche Kunstfertigkeit und technische Arriviertheit ihnen bieten, gewöhnt sind, denkbar schwer und erscheint ihnen geradezu unmöglich.

Aufs Trockene eines urweltlichen Schattendaseins gesetzt, dem sie seit langem entwachsen, beziehungsweise in die Wüste eines unweltlichen Abseits geschickt, dessen sie in jeder Hinsicht entwöhnt sind, können sich die Territorialherrschaften mit ihrem Los partout nicht befreunden und verfallen darauf, sich das, was ihnen wegen ihres Mangels an Geld, an Münze des Marktes, die marktwirtschaftlichen Kommunen vorenthalten und nicht mehr geben wollen, mit Macht und Waffengewalt zu nehmen und als Kriegsbeute anzueignen. Die Handhabe hierzu bietet ihnen der Umstand, dass sie mit der ihnen botmäßigen bäuerlichen Bevölkerung ihrer Territorien, mit ihrem Gefolge aus Reisigen und Kriegsknechten und mit ihrer langen Übung in Kriegshandwerk, Ingenieurskunst und Militärwesen über eine Streitmacht und ein Gewaltpotenzial verfügen, die ihnen zwar gegenüber den mittlerweile ebenfalls wehrhaften und, zumindest was ihre Verteidigung angeht, gut gerüsteten handelsstädtischen Kommunen keine Überlegenheit verschaffen, ganz zu schweigen davon, dass sie ihnen ihr einstiges Gewaltmonopol zu sichern vermöchten, die ihnen aber doch jedenfalls erlauben, den Kommunen das Leben dauerhaft schwer zu machen und nämlich sie beziehungsweise ihre Bürger nicht enden wollenden Überfällen, Räubereien und Erpressungen auszusetzen.

Auch wenn die Territorialherrschaften im Normalfall nicht mehr stark genug sind, um die Kommunen einzunehmen und sie sich ebenso sehr ökonomisch tributpflichtig wie politisch untertan zu machen, reicht ihre Militärkraft doch allemal hin, um die Bürger dort, wo sie die schützenden Mauern verlassen und das Hoheitsgebiet der Territorialherrschaften betreten, zu überfallen, festzuhalten und sei's kurzerhand um ihr Hab und Gut, wo nicht gar um ihr Leben zu bringen, sei's nur gegen ein als Tribut erpresstes Kopfgeld beziehungsweise ein als Zoll oder Maut erhobenes Lösegeld ihres Weges ziehen zu lassen. Und dass die Bürger der Kommunen, zumal die Marktbetreiber unter ihnen, immer wieder in diese Situation geraten, ist wegen der Einbettung der Kommunen ins territorialherrschaftliche Umfeld und wegen der aus dem marktwirtschaftlichen System, das die Kommunen verbindet und trägt, sich ergebenden Notwendigkeit, die dieses Umfeld durchziehenden Handelswege zu benutzen, geradezu unvermeidlich.

Ein grassierendes Raubrittertum beziehungsweise beutelschneiderisches Tribut- und Abgabensystem ist so die Konsequenz, die die an den handelsstädtischen Konsum gewöhnten Territorialherrschaften aus ihrem zunehmenden, finanziell bedingten Ausschluss von diesem Konsum und dem unfreiwilligen ökonomischen Exil, in das sie sich durch ihre thesaurische Verausgabung und Verarmung verbannt finden, ziehen und durch die sie das weitere Wachstum und Gedeihen der als marktwirtschaftliches System organisierten handelsstädtischen Kommunen, deren Entfaltung als Keimzellen oder Matrizen einer ebenso verbindlich wie paradigmatisch neuen Gesellschaftlichkeit, aller ökonomisch-systematischen Stimmigkeit und historisch-evolutionären Folgerichtigkeit, die solche Entfaltung beanspruchen kann, zum Trotz, politisch-praktisch torpedieren und am Ende gar zum Scheitern zu bringen drohen.

Wollen die handelsstädtischen Kommunen dieser sie mit ständigen Störungen und gar letztlich dem Scheitern ihrer politisch-ökonomischen Karriere und ihres kommunal-sozialen Funktionierens bedrohenden politisch-praktischen Konfrontation entrinnen, so müssen sie eine Lösung für das Problem des permanent gestörten Landfriedens und mit Füßen getretenen Bürgerrechts finden, müssen sie die aus der Not ihrer relativen Ausgeschlossenheit und ihres regressiven Hinterwäldertums heraus auf Gewalt und Raub sich verlegenden Territorialherrschaften, wie man will, politisch zur Raison bringen oder praktisch in die Schranken weisen. Und die Lösung, die sie für das Problem finden, die Methode, die sie zur Beseitigung der von den Territorialherrschaften ausgehenden politisch-praktischen Bedrohung anwenden, ist ebenso naheliegend wie ingeniös. Abstrakt gefasst, besteht sie im altbewährten Rezept des divide et impera, des Bewältigens durch Spaltung.

Konkreter gesagt, besteht die Lösungsmethode darin, die Territorialherrschaften gegeneinander in Harnisch zu bringen und auszuspielen, sich mit einzelnen unter ihnen zu verbünden und diese dazu anzustacheln beziehungsweise es ihnen zu überlassen, die übrigen Territorialherrschaften, ihre Standesgenossen, zu unterwerfen, sie unter ihre Hegemonie zu bringen beziehungsweise ihrer Souveränität zu unterstellen und auf diese Weise die von Seiten der letzteren den Verbündeten der neuen territorialen Hegemone beziehungsweise Souveräne, eben den handelsstädtischen Kommunen, drohende Gefahr aus der Welt zu schaffen. Die im Resultat einer quasinatürlichen Auslese in der Region ohnehin führende beziehungsweise durch ihre Bedeutung für das jeweilige kommunale Wirtschaftszentrum hervorstechende Territorialherrschaft erwählend und deren politischen Ehrgeiz anstachelnd beziehungsweise ihre ökonomische Bedürftigkeit ausnutzend, setzen die handelsstädtischen Kommunen diese Territorialherrschaft darauf an und betrauen sie damit, ihre Standesgenossen zu entmachten, sich ihre Territorien sei's durch kriegerische Gewalt, sei's durch dynastische Politik, sei's durch diplomatische Kauf- und Abtretungsverträge anzueignen und dem eigenen Territorium einzuverleiben und die entmachteten Standesgenossen selbst aus politischen Konkurrenten in höfische Gefolgsleute zu überführen, sie aus territorialen Anführern und regionalen Machthabern in funktionelle Würdenträger und zeremonielle Edelleute zu verwandeln.

Die zum marktwirtschaftlichen System organisierten Kommunen treiben mit anderen Worten die von ihnen per quasinatürliche Auslese erwählten Territorialherrschaften auf den Weg zu hegemonialherrschaftlicher Dominanz und schließlich zu absolutistischer Souveränität. Den von ihnen erwählten Fürstenhäusern die politisch-militärische Arbeit der Überführung des traditionell-feudalen, föderalistisch-aristokratischen Staatskorpus in das neuzeitlich-absolutistische, zentralistisch-bürokratische Staatswesen überlassend, sorgen sie für die ökonomisch-logistischen Bedingungen dieser Machtergreifung, stellen die finanziellen Mittel und das technische Rüstzeug zur Verfügung, die nötig sind, damit die Fürstenhäuser die ihnen aufgetragene Arbeit erfolgreich durchführen können. Ohne die ökonomisch-logistische Hilfe der handelsstädtischen Kommunen und des in ihnen verkörperten marktwirtschaftlichen Systems hätten die betreffenden Fürstenhäuser, die ja nicht weniger als ihre Standesgenossen von der den ganzen territorialherrschaftlichen Stand heimsuchenden Verausgabung und Verarmung betroffen und mit ihren dynastischen Genossen und Konkurrenten in einem ebenso unentwirrbaren wie unauflöslichen Netz von Abhängigkeiten und Verbindlichkeiten verstrickt sind, gar keine Chance, sich gegen jene durchsetzen, über sie Herr zu werden und den gordischen Knoten des ans Schachspiel gemahnenden ewigen feudalgesellschaftlichen Ringens um politische Macht und hierarchische Geltung zu durchhauen.

Die ökonomische Unterstützung und finanzielle Förderung, die die handelsstädtischen Kommunen beziehungsweise deren patrizische Führungen den von ihnen per quasinatürliche Auslese erwählten Fürstenhäusern zuteil werden lassen und dank deren diese einen das Feudalsystem sprengenden neuartigen politischen Ehrgeiz zu entwickeln und zu befriedigen und sich zu übermächtigen Hegemonen aufzuschwingen und schließlich als absolutistische Souveräne zu etablieren vermögen, zahlt sich für die Kommunen und ihr marktwirtschaftliches System politisch definitiv aus und gereicht ihnen in doppelter Hinsicht, nämlich sowohl taktisch-kurzfristig als auch strategisch-langfristig, zum Vorteil.

Nicht genug damit, dass die von ihnen unterstützten Potentaten in dem Maße, wie sie dank solcher Unterstützung ihre Standesgenossen beziehungsweise dynastischen Konkurrenten zu entmachten und aus territorialen Machthabern auf funktionelle Würdenträger beziehungsweise aus feudalen Grundherren auf höfische Pfründenempfänger zu reduzieren vermögen, die räuberische beziehungsweise erpresserische Bedrohung, die von eben jenen auf den Hund ihrer finanziellen Verausgabung und thesaurischen Verarmung gekommenen Standesgenossen für die Kommunen und ihr marktwirtschaftliches System ausgeht, effektiv beseitigen und ein für alle Mal aus der Welt schaffen! Die dank der kommunalen Unterstützung eine hegemoniale Vormachtstellung und schließlich absolutistische Souveränität erringenden Potentaten erweisen sich auch über die von ihnen wahrgenommene Aufgabe der Befreiung der Kommunen von der Geißel des Raubrittertums und der herrschaftlichen Erpressung hinaus und jenseits also der durch sie vollbrachten Herstellung eines hoheitlich-allgemeinen Landfriedens und einer zentralstaatlich-durchgängigen Rechtssicherheit als verlässliche Bundesgenossen und nützliche Helfershelfer des von den handelsstädtischen Kommunen entfalteten marktwirtschaftlichen Systems.

Tatsächlich sind die zu absolutistischen Souveränen sich mausernden hegemonialen Machthaber ja nicht nur in der Zeit ihres militärischen Aufstiegs und bürokratischen Durchbruchs abhängig von den finanziellen Zuwendungen der handelsstädtischen Kommunen und angewiesen auf deren logistische Unterstützung, sondern die Abhängigkeit bleibt auch nach ihrer Etablierung erhalten. Sie zementiert und verstärkt sich sogar noch, da ja die kraft absolutistischer Herrschaft durchgesetzte zentralstaatliche Monopolisierung des politischen Handelns und bürokratische Homogenisierung des gesellschaftlichen Lebens ein System staatlicher Institutionen und einen Bestand an amtlichem Personal erfordern, die der absolutistische Staat ebenso regelmäßig wie dauerhaft finanzieren und alimentieren muss und deren Aufbau und Unterhalt dermaßen ins Geld geht, dass dazu weder die früher der Herrschaft von Vasallen und Kommunen geleisteten habituellen Tribute feudalen Angedenkens noch auch die der Herrschaft im Zuge ihrer hegemonialen Machtergreifung und absolutistischen Etablierung von den handelsstädtischen Kommunen gewährten finanziellen Kredite mehr hin- und ausreichen würden, sondern es vielmehr ebenso feste wie zuverlässige Staatseinkünfte, einen an den Aufwendungen für den neuen staatlichen Apparat und seinen bürokratischen Funktionen sich bemessenden und nach dessen Bedarf ermittelten regulären Etat braucht.

Wer sonst aber soll diese Staatseinkünfte liefern, wer für diesen Etat aufkommen, wenn nicht die gleichen zu handelsstädtischen Kommunen assoziierten gesellschaftlichen Gruppen, die schon für den Aufstieg des hegemonialen Machthabers beziehungsweise absolutistischen Souveräns und mithin für das von diesem ins Leben gerufene zentralstaatlich-bürokratische System, das nun nach einem solchen regulären Etat verlangt, gesorgt haben? Wie diese kommunalen Gruppen, die handwerklichen Produzentenkollektive in genere und die gleichermaßen das ökonomische Gedeihen der Kommune organisierenden und ihre politische Führung bildenden Marktbetreiber, die mittlerweile als patrizische beziehungsweise gentrizische Handelsherren beziehungsweise Grundherren etablierten Betreiber des marktwirtschaftlichen Systems, es sind, die den Aufstieg des mittels quasinatürlicher Auslese von ihnen zwecks Entmachtung und Domestizierung seiner feudalen Standesgenossen erwählten Fürsten ökonomisch-logistisch ermöglichen, so sind sie nun auch gefordert, wenn es darum geht, den von diesem Fürsten etablierten zentralstaatlich-bürokratischen Apparat zuverlässig und dauerhaft zu finanzieren beziehungsweise sein Personal zu alimentieren.

Diese nicht nur fortgesetzte, sondern sogar verstärkte und in der Tat aus einer persönlich-situativen Zuwendungspraxis in ein amtlich-repetitives Abgabenregime, kurz, aus einer Sequenz gewährter Kredite in ein System erhobener Steuern überführte Finanzierung des zum absolutistischen Souverän aufgestiegenen Fürsten durch die zum Paradigma aller künftigen Vergesellschaftung avancierte handelsstädtische Kommune kontinuiert und verstärkt nun aber natürlich auch die Abhängigkeit, in der sich ersterer von letzterer verhalten findet, will heißen, die Unentbehrlichkeit und existenzielle Bedeutung, die dem von der Kommune gepflegten kommerziellen Wirtschaften für die vom Fürsten beanspruchte zentralstaatliche Herrschaft zukommt. Nicht nur auf den Thron gehoben, sondern dort auch gehalten durch die das marktwirtschaftliche System bildenden handelsstädtischen Kommunen und die Steuern und Abgaben, die diese ihm zwecks Finanzierung seines Staatsapparats kontinuierlich entrichten, ist der absolutistische Souverän existenziell interessiert am Wachstum und Gedeihen des marktwirtschaftlichen Systems und tut alles in seiner politischen Macht Stehende, um letzterem Beistand und Vorschub zu leisten. Nach dem Motto: "Wes Brot ich ess, des Lied ich sing", steht der absolutistische Staat jederzeit bereit, habituelle Hemmnisse, soziale Widerstände oder legale Beschränkungen, die dem Gedeihen des marktwirtschaftlichen Systems entgegenstehen und seine Bewegungs- und Entfaltungsfreiheit beeinträchtigen, aus dem Weg zu räumen.

So gesehen, zahlt sich für die handelsstädtischen Kommunen und ihr marktwirtschaftliches System die Finanzierung des reellen Unterhalts und der personellen Ausstattung des absolutistischen Staatswesens, die im Wesentlichen zu ihren Lasten geht, politisch-praktisch unverändert aus: Hat diese von ihnen zu leistende Finanzierung der sich etablierenden, in Staat werfenden absolutistischen Herrschaft ihnen schon die Bedrohung durch das Raubrittertum und die erpresserische Gewalt der auf den Hund ihrer ökonomischen Verausgabung und Verarmung gekommenen Standesgenossen des absolutistischen Herrschers vom Halse geschafft, so sorgt sie nun mehr noch dafür, dass der allgemeine Landfrieden und die bürgerliche Rechtssicherheit, die das zentralistisch-bürokratische Staatswesen den Kommunen gewährt, Hand in Hand mit einem ebenso ernsthaften wie zuverlässigen staatlichen Bemühen gehen, das von den Kommunen betriebene und, wie den Springpunkt ihres Reichtums und Wohlstands bildende, so zugleich als Quelle der staatlichen Einkünfte firmierende marktwirtschaftliche System nach politischen Kräften zu fördern und zu stärken und alle historisch tradierten, gewohnheitsrechtlich gewachsenen oder ständisch kodifizierten Ansprüche, Einschränkungen und Privilegien anzufechten und zu beseitigen, sobald und soweit sie der Funktionsfähigkeit und Effektivität des marktwirtschaftlichen Systems Schaden zufügen oder Eintrag tun.

Der Preis, den die bürgerlichen Kommunen für diese politische Unterstützung des von ihnen ökonomisch getragenen absolutistischen Staatswesens zahlen, ist, wie gesagt, die Überführung ihrer in dessen Formationsphase noch situations- beziehungsweise okkasionsgebundenen Zuwendungspraxis und Kreditvergabe in ein situationsunabhängiges, permanentes fiskalisches Besteuerungs- und Abgabensystem, das zudem nach Maßgabe des höheren finanziellen Aufwands, den der etablierte absolutistische Staatsapparat mit seinen zahlreichen bürokratischen Institutionen und diversen ministeriellen Funktionen erfordert, sie, die bürgerlichen Kommunen, erheblich stärker zur Kasse bittet und belastet, als das die früheren Zuwendungen und Kredite taten.

Hinzu kommt, dass die absolutistische Herrschaft, ihrer ökonomischen Abhängigkeit von den bürgerlichen Kommunen und deren marktwirtschaftlichem System zum Trotz, durch die politische Hilfestellung, die sie eben wegen ihrer ökonomischen Abhängigkeit dem marktwirtschaftlichen System leistet und der in der Tat für das weitere Wachstum und Gedeihen des Systems entscheidende Bedeutung zukommt, dazu verführt wird, über die Stränge ihres herrscherlichen Amtes zu schlagen und sich, in hybrider Selbstherrlichkeit den Schein von absoluter politischer Verwaltungsmacht fürs Sein schrankenloser ökonomischer Verfügungsgewalt nehmend, eines prunkvollen Lebensstils und eines höfischen Luxus zu befleißigen, der aller bürgerlichen Zweck-Mittel-Rationalität beziehungsweise instrumentellen Vernunft Hohn spricht und der die fiskalischen Leistungen, die die Kommunen und ihr marktwirtschaftliches System erbringen müssen, um diesen Lebensstil und Luxus zu finanzieren, in der Tat zu einer ebenso lästigen wie provokanten Hypothek anschwellen lassen.