4. Die Akkumulation als austauschintegriert-indirekte Entlohnung

Die durch die Intervention des universalen Austauschobjekts Edelmetall begünstigte einseitige Fixierung der herrschaftlichen Austauschpartner auf die Rolle des Konsumenten von Befriedigungsmitteln und ihr Versäumnis, sich aus eigenem Antrieb als Lieferanten von Überschüssen ins Spiel zu bringen, führt dazu, dass die funktionellen Betreiber des Austauschzusammenhangs eine Doppelrolle übernehmen und neben kommissionarischer Dienstfertigkeit auch unternehmerische Initiative beweisen müssen.

So wunderbar und rumpelstilzchenhaft die Leistung der kommerziellen Funktion dem Herrn des Reichtums, dem sie Stroh in Gold, sprich, im Rahmen seines gegenwärtigen Reichtums entbehrlichen Überschuss in zur Erhaltung künftigen Reichtums vielleicht unentbehrliches Edelmetall verwandelt, aber auch vorkommen und so sehr sie ihm die kommerzielle Funktion in der Aura eines märchenhaft dienstbaren Geists aus der Flasche erscheinen lassen mag – Tatsache ist, dass das Märchenhafte verblasst, das mirakulöse Moment sich verliert, sobald man den Vorgang aus neutralerer Perspektive, statt bloß aus der Sicht des durch ihn begünstigten und nämlich unverhofft seines unnützen Überschusses ledigen und statt dessen mit nützlichem Edelmetall dotierten Herrn ins Auge fasst. Tatsache ist, dass, wie schon die alchemistische Vorstellung vom zu Gold zu machenden Dreck, so aus dieser neutraleren Perspektive auch und mehr noch das eskamotistische Bild vom zu Gold zu spinnenden Stroh sich als dem Produktionsüberschuss, den die kommerzielle Funktion in Edelmetall überführt, wenig angemessene Charakterisierung erweist. Schließlich lässt sich ja aus dem "Stroh", in dessen märchenhaftem Bilde der Produktionsüberschuss hier erscheint, Gold einzig und allein deshalb spinnen, weil der Produktionsüberschuss seinen strohernen Charakter ausschließlich für jenen Herrn des Reichtums besitzt, der ihn erzielt, und für andere Herren alles andere als "Stroh", alles andere als einen entbehrlichen und überflüssigen Teil ihres Reichtums, und vielmehr im genauen Gegenteil ein reichtumskonstitutives, für die Reichtumsbildung beziehungsweise die Erhaltung des gebildeten Reichtums maßgebliches Element darstellt.

Nur weil da andere Herren sind, denen das Stroh des einen Herrn als schieres Korn ins Auge sticht, denen mit anderen Worten der für ihn nutzlose Überschuss als ihnen zum Überfluss fehlendes Gut, als durch ihr Bedürfnis indizierte Mangelware erscheint, kann ja die kommerzielle Funktion jene anderen Herren bewegen, im Austausch gegen dieses ihnen als Mangelware erscheinende "Stroh" Gold, das wegen des universalen sozialen Bedürfnisses, das nach ihm besteht, als ubiquitäres Äquivalent fungierende Edelmetall, herzugeben, und kann sie also ihre aus Sicht des einen Herrn wenn schon nicht alchemistisch-mirakulöse, so jedenfalls doch rumpelstilzchenhaft-zauberische Verwandlungskunst, ihre Goldspinnerei, praktizieren. Und umgekehrt kann ja auch der eine Herr in jenem alternativen Austauschakt, in dem er seinerseits Edelmetall hergibt, um sich mittels kommerzieller Funktion dafür ein ihm zum Überfluss fehlendes Gut, eine bedürfnisindizierte Mangelware zu beschaffen, sein Ziel nur erreichen, weil diese Mangelware, dieses zum Reichtum fehlende Moment, anderweitig als "Stroh" existiert, in einem anderen herrschaftlichen Kontext als Überschuss, als entbehrlicher Teil des Reichtums, als überflüssiger Überfluss produziert worden ist und der andere Herr nun aber dies Entbehrliche und Überflüssige nur zu bereitwillig preisgibt, um es sich von der kommerziellen Funktion "vergolden", das heißt, in ganz und gar nicht entbehrliches oder überflüssiges, sondern vielmehr gleichermaßen für die gegenwärtig-ontologische Reaffirmation des Reichtums und seine zukünftig-empiriologische Gewährleistung nötiges und nützliches Edelmetall ummünzen zu lassen.

Tatsächlich bilden ja die beiden Tauschakte, der eine, bei dem Befriedigungsmittel gegen Edelmetall eingetauscht, und der andere, bei dem Überschussprodukte gegen Edelmetall ausgetauscht werden, ein spiegelbildliches Entsprechungsverhältnis, in dem die am Austausch beteiligten und durch die kommerzielle Funktion aufeinander bezogenen Herren des Reichtums einfach nur die Rollen tauschen. Damit der eine Herr das ihm fehlende Befriedigungsmittel gegen sein Gold eintauschen kann, muss bei einem anderen Herrn "Stroh" im Sinne eines Reichtumsüberschusses, der die Gestalt dieses Befriedigungsmittels hat, sowie die unschwer verständliche Bereitschaft vorhanden sein, solchen Reichtumsüberschuss gegen Gold auszutauschen. So gesehen, ist "Stroh" als entbehrlicher Überschuss, überflüssiger Überfluss, der anderen vielmehr als Mangelware, als fehlendes Bedürfnisbefriedigungsmittel ins Auge sticht, die unabdingbare Voraussetzung überhaupt aller, egal ob direkt vollzogener oder vermittels Edelmetall abgewickelter, kommerzieller Austauschprozesse. Weit entfernt davon, dass der kommerzielle Zusammenhang ein als rumpelstilzchenhafte Goldspinnerei bestaunenswertes Wunder vollbrächte, wenn er materiale Reichtumsüberschüsse in Edelmetall konvertiert, schafft er nichts weiter als die logische Voraussetzung für jenen komplementären Austauschakt, bei dem sich das Edelmetall in fehlende Befriedigungsmittel übersetzt.

Dass der Erwerb von Befriedigungsmitteln nicht unmittelbar als ein dem Vertrieb von Produktüberschüssen komplementärer Austauschakt ins Auge fällt und dass beide nicht als die zwei Seiten, die einander korrespondierenden Momente ein- und desselben Austauschvorgangs erscheinen, hat, wie oben gezeigt, seinen Grund ja einzig und allein darin, dass ein symmetrisches Verhältnis zwischen Befriedigungsmittel und Überschuss, eine wechselseitige Korrespondenz zwischen Stroh und Korn im Normalfall nicht gegeben ist und die geradezu vernachlässigenswerte Ausnahme bildet. Wäre eine solche Korrespondenz stets oder jedenfalls normalerweise vorhanden, verfügten also beide über Überschüsse, die jeweils dem anderen als Befriedigungsmittel ins Auge stächen, die Komplementarität zwischen der Preisgabe des dem anderen als Befriedigungsmittel erscheinenden Überschusses des einen und dem Erwerb des vom einen als Befriedigungsmittel wahrgenommenen Überschusses des anderen, mithin der als Wechselwirkung untrennbare Zusammenhang zwischen beiden Aktionen wäre nicht zu übersehen und würde durch den einen Austauschakt, in dem sich die beiden Aktionen auf spiegelbildliche Verdoppelungen oder perspektivische Reproduktionen ein- und desselben Vorganges reduziert fänden, sinnenfällig unter Beweis gestellt. So sehr der eine eigentlich nur an dem ihm als Befriedigungsmittel ins Auge stechenden Überschuss des anderen interessiert wäre, so sehr würde er doch durch den Austauschakt selbst empirisch unmittelbar damit konfrontiert, dass die systematische Bedingung für den Erwerb von als Befriedigungsmittel interessierenden Überschussprodukten eben darin besteht, dass im Prinzip alle Beteiligten ebenso wohl Erwerber von ihnen als Befriedigungsmittel einleuchtenden Überschussprodukten anderer wie Erzeuger von andere als Befriedigungsmittel ansprechenden Überschussprodukten sind.

Diese, die untrennbare Wechselwirkung zwischen Nutzen aus dem kommerziellen Zusammenhang und Beitrag zu ihm sinnenfällig erfahrbar machende Symmetrie oder Korrespondenz zwischen nachgefragten Befriedigungsmitteln und angebotenen Überschussprodukten aber ist, wie gesagt, nur im vernachlässigenswerten Ausnahmefall gegeben. Im Normalfall gegeben ist vielmehr eine Situation, in der zwar alle beteiligten Herren des Reichtums irgendwelche Bedürfnisse haben und irgendwelche Überschüsse produzieren, in der aber das Befriedigungsmittel, das A braucht, von B im Überfluss erzeugt wird, während das Befriedigungsmittel, das B braucht, ein Überschusserzeugnis von C ist, C wiederum etwas braucht, das D als Überschuss erzeugt und endlich D vielleicht den von A erzeugten Überschuss als Befriedigungsmittel brauchen kann.

Normalerweise also herrscht Asymmetrie der Bedürfnisse und Überschüsse, und eben deshalb tritt als universales Austauschobjekt oder allgemeines Äquivalent das Edelmetall in Erscheinung. Seine Eignung als universales Austauschobjekt verdankt es, wie oben ausgeführt, neben seinen eher technischen Besonderheiten der Haltbarkeit, Transportfähigkeit und Teilbarkeit vor allem und entscheidend seiner systematischen Eigentümlichkeit, eine ebenso ubiquitäre wie hohe Wertschätzung zu genießen, ohne doch eigentlich über eine nennenswerte subsistenzielle Brauchbarkeit oder auch nur lebenspraktische Nützlichkeit zu verfügen, anders gesagt, zwar keinen rechten materiellen, realen, wohl aber einen echten ideellen, sozialen Wert zu besitzen. Dieser ideelle, soziale Wert des Edelmetalls liegt, wie ebenfalls dargelegt, in der symbolfunktionellen Entlastungsaufgabe, der ontologischen Reaffirmations- oder modallogischen Garantieleistung, die im Blick auf den materiellen Reichtum das Edelmetall als Reichtumssymbol erfüllt und die es in der Tat zu einem konstitutiven Moment materiellen Reichtums, um nicht zu sagen, zu einer Form von Reichtum sui generis werden lässt.

Weil das Edelmetall durch seine Intervention als Reichtumssymbol den materiellen Reichtum vor der ihm sub specie des anderen Subjekts, das er auf den Plan ruft, drohenden symbolfunktionellen Entwirklichung und Entwertung schützt, stellt es ein als Garant aktuellen oder potenziellen herrschaftlichen Reichtums fungierendes soziales Prestigeobjekt dar, das jeder Herr über Reichtum gern sein eigen nennt und in seinen Schatzkammern vorfindet, von dem er wegen der bloß ideellen Befriedigung, die es gewährt, des rein sozialen Hungers, den es stillt, auch niemals genug kriegt und mit dem er deshalb sicher sein kann, bei seinen Standesgenossen jederzeit und unter allen Umständen gut anzukommen und freundliche Aufnahme zu finden, wenn er es ihnen als Gegenleistung, als Äquivalent, für die Befriedigungsmittel, die sie ihm als überschüssige Teile ihres Überflusses zur Verfügung stellen, offeriert. In jeder beliebigen Situation, in der ein Herr sich mit dem von ihm als Befriedigungsmittel wahrgenommenen Überschussprodukt eines Standesgenossen konfrontiert findet, ohne über ein eigenes, von letzterem umgekehrt als Befriedigungsmittel wahrgenommenes Überschussprodukt zu verfügen, ist, sofern er über Edelmetall besitzt, dieses zuverlässig zur Stelle, um als ein kraft seiner unersättlichen sozialen Befriedigungsfunktion vollgültiger Ersatz für das fehlende materielle Befriedigungsmittel zu dienen.

So sehr angesichts der im Normalfall herrschenden Asymmetrie der materialen Bedürfnisse und Überschüsse das Edelmetall dank dieser seiner Fähigkeit, als soziales Prestigeobjekt fehlende materiale Befriedigungsmittel ubiquitär zu vertreten und jederzeit zu ersetzen, zur Bedingung der Möglichkeit eines in seinem Umfang und in seiner Regelmäßigkeit ernst zu nehmenden kommerziellen Austauschs wird, so sehr reißt es nun allerdings auch die im Austausch einander logisch korrespondierenden Momente, die in systematischer Wechselwirkung begriffenen beiden Seiten des Austauschakts empirisch auseinander und lässt den letzteren in zwei nicht bloß von einander unabhängige, sondern mehr noch gegen einander gleichgültige Vorgänge oder Aktionen zerfallen. Dass nämlich das Edelmetall eigentlich oder systematisch betrachtet nur ein dank seiner sozialen Befriedigungsleistung universal verwendbarer Ersatz für fehlende Überschüsse ist, die seine Standesgenossen als materiale Befriedigungsmittel ansprechen könnten, braucht den Herrn, der sich seiner bedient, um von den Standesgenossen Überschüsse einzutauschen, die umgekehrt ihm als Befriedigungsmittel ins Auge stechen, weder zu interessieren, noch muss es ihm überhaupt bewusst sein. Für ihn, dessen Augenmerk ganz und gar auf die in anderen Händen befindlichen Überschussprodukte gerichtet ist, die das Bedürfnis, das sie in ihm wecken, als Befriedigungsmittel ausweist, die er haben muss, will er seine bedürfnisindizierte Mangelsituation beenden und den Zustand der Fülle, in dem er als Herr des Reichtums an sich zu Hause ist, wiederherstellen oder neu begründen – für ihn also, den auf die Befriedigung seines Bedürfnisses und Behebung seines Mangelzustands konzentrierten Herrn, stellt das als Prestigeobjekt soziale Befriedigung gewährende Edelmetall ein Befriedigungsmittel wie jedes andere dar, nur dass es im Unterschied zu den üblichen, materialen Befriedigungsmitteln auf ein ebenso unersättliches wie allgegenwärtiges Bedürfnis trifft und sich deshalb als Passepartout für jede beliebige Austauschsituation, sprich, als universales Austauschobjekt, allgemeines Äquivalent bewährt.

Sofern der betreffende Herr über Edelmetall verfügt, vielleicht sogar im Überfluss darüber verfügt und eine gut gefüllte Schatzkammer sein eigen nennt, kann er jedes Mal, wenn ein materiales Befriedigungsmittel in fremder Hand ihn einer bedürfnisindizierten Mangelsituation überführt, auf dies spezielle Befriedigungsmittel Edelmetall zurückgreifen und durch den Einsatz des letzteren dem Mangel abhelfen. Weil quasi garantiert ist, dass das Edelmetall die Standesgenossen, deren Überschussprodukte er als material-reale Befriedigungsmittel begehrt, dank seines ideell-sozialen Befriedigungscharakters jederzeit und ubiquitär anspricht, ersetzt für ihn das Edelmetall sämtliche die Standesgenossen als materiale Befriedigungsmittel zu interessieren geeigneten Überschussprodukte, die ihm gegebenenfalls fehlen und als Austauschobjekte nicht zur Verfügung stehen.

Zwar ist im Unterschied zu den als material-reale Befriedigungsmittel nachgefragten Überschussprodukten das Edelmetall für denjenigen, der es in der Rolle des Überschusses anbietet, niemals nur Überschuss und bleibt vielmehr dank der Allgemeinverbindlichkeit und Unersättlichkeit des nach ihm bestehenden Bedürfnisses für den Anbieter ebenso sehr originäres ideell-soziales Befriedigungsmittel, wie es das für den Nachfrager ist; aber unter dem Gesichtspunkt betrachtet, dass es für ein Befriedigungsmittel hingegeben wird, das begehrt genug ist, um es, das Edelmetall, all seinem originären, unaufhebbaren Befriedigungscharakter zum Trotz relativ entbehrlich und deshalb seine Preisgabe situativ gerechtfertigt erscheinen zu lassen, übernimmt es in der entsprechenden Austauschsituation in der Tat den Part des Überschussprodukts und erfüllt ihn geradeso gut wie jedes beliebige, als materiales Befriedigungsmittel in Frage kommende Erzeugnis.

Aus Sicht des betreffenden Herrn erscheint das Edelmetall, das er anstelle der ihm zum Austausch fehlenden Überschussprodukte preisgibt, um Befriedigungsmittel dafür einzutauschen, deshalb auch gar nicht eigentlich als Ersatz oder Surrogat für die ihm fehlenden Überschussprodukte, sondern als ein die letzteren restlos verdrängendes oder vollständig substituierendes Gut. Wenn der Herr statt eines als Befriedigungsmittel passenden Überschussprodukts dem Austauschpartner, um dessen ihm als Befriedigungsmittel ins Auge stechendes Überschussprodukt in seinen Besitz zu bringen, Edelmetall überlässt, dann erfüllt in seinen Augen das Edelmetall den haargenau gleichen Zweck wie jedes beliebige Überschussprodukt und gilt ihm deshalb nicht als Stellvertreter für etwas Abwesendes, als Repräsentant, sondern als die präsente Sache selbst, als für sich stehendes Äquivalent.

Der Eindruck oder vielmehr die Illusion eines mit dem Edelmetall gegebenen originären und jedem als materiales Befriedigungsmittel brauchbaren Überschussprodukt umstands- und vorbehaltlos gleichzusetzenden Austauschobjekts wird noch dadurch entscheidend verstärkt, dass ja das Edelmetall von Haus aus ebenso sehr Arbeitsprodukt ist wie alle anderen materialen Güter und nämlich jenem oben als sekundärer Arbeitsgang apostrophierten Produktionsprozess unter herrschaftlicher Regie entspringt, der zwar dem als primärer Arbeitsgang fungierenden herrschaftlichen Reichtumsbildungsprozess chronologisch oder jedenfalls systematisch nachgeordnet ist und der die durch den primären Reichtumsbildungsprozess eigentlich für überflüssig und erledigt erklärte Arbeit für gänzlich andere Zwecke als die Bildung materialen Reichtums, nämlich bloß für die ontologische Reaffirmation des bereits gebildeten materialen Reichtums rekrutiert, der sich aber seinen konditionellen Voraussetzungen, seinem funktionellen Prozesscharakter und seiner reellen Produktivität nach vom primären Arbeitsgang in keiner Weise unterscheidet. Als Resultat einer zwar praktisch anders bestimmten, keineswegs aber faktisch anders beschaffenen Arbeit erscheint das Edelmetall als von prinzipiell gleicher Herkunft und Art wie die materialen Produkte des primären Reichtumsbildungsprozesses und fügt sich deshalb problemlos der mit der Rolle, die ihm in der asymmetrischen Austauschsituation zufällt, Hand in Hand gehenden herrschaftlichen Tendenz, keinen bloßen und wie sehr auch dank seiner ubiquitär-permanenten Befriedigungsqualität als Passepartout brauchbaren Ersatz für als Austauschobjekte fehlende Produkte des primären Arbeitsprozesses, sondern vielmehr ein vollgültiges und ganz und gar für sich selber stehendes Austauschobjekt, ein als Überschussprodukt firmierendes Befriedigungsmittel nicht nur sui generis, sondern auch und vor allem eo ipso in ihm zu gewahren.

Konzentriert auf sein zentrales und, rebus sic stantibus, ausschließliches Anliegen, eine bedürfnisindizierte Mangelsituation zu beheben und in den seinem herrschaftlichen Status angemessenen Zustand der Fülle zurückzufinden, hat also der Herr des Reichtums keine Mühe, den einen, der Behebung seiner Mangelsituation und Besorgung des materialen Befriedigungsmittels, das ihm fehlt, dienenden Teil der durch die Intervention des Edelmetalls in zwei voneinander unabhängige Teile aufgespaltenen Austauschaktion als ebenso vollgültigen wie vollständigen Akt, als in sich abgeschlossene Handlung anzusehen. Solange er dank der sekundären Arbeitsleistungen seiner Untertanen über Edelmetall verfügt, kann er, der Herr des Reichtums, seine Beteiligung am Austauschzusammenhang ganz und gar auf jenen einen Teil der kommerziellen Gesamtaktion beschränken und also sich darin erschöpfen lassen, in auftretenden Mangelsituationen dieses die fehlenden materialen Überschüsse ersetzende soziale Befriedigungsmittel zu Markte zu tragen und mit ihrer Hilfe die materialen Befriedigungsmittel, an denen er Mangel leidet, zu erstehen.

Und empirisch oder im Einzelfall bleibt solche durch das Edelmetall als dem Anschein nach vollgültiges oder ganz und gar eigenständiges Austauschobjekt ermöglichte Beschränkung eines oder mehrerer der herrschaftlichen Austauschpartner auf die Rolle des im Austauschzusammenhang ausschließlich Befriedigungsmittel nachsuchenden und keinerlei Überschüsse anbietenden Kontrahenten auch ohne weiteres vorstellbar und dürfte im Laufe der Geschichte kommerzieller Beziehungen, annäherungsweise zumindest, immer wieder Realität erlangt haben; das heißt, es dürfte immer wieder einmal zu historischen Konstellationen gekommen sein, bei denen in einer Art von Arbeitsteilung bestimmte Austauschpartner aufgrund eines Überflusses an selbstproduziertem Edelmetall und eines Mangels an sonstigen, materialen Überschüssen wesentlich oder ausschließlich als Konsumenten, als Verbraucher von Befriedigungsmitteln im Austauschzusammenhang auftraten, während sie die Rolle der Produzenten, der Erzeuger der von ihnen als Befriedigungsmittel nachgefragten Überschüsse, ebenso wesentlich oder ausschließlich den anderen Austauschpartnern überließen.

Systematisch allerdings oder aufs Ganze des Austauschprocedere gesehen, bleibt die Vorstellung von solch einer quasi arbeitsteiligen Beschränkung auf die Konsumentenrolle ein Unding und bleibt die ihr zugrunde liegende herrschaftliche Sicht vom kommerziellen Austausch als einem in der Besorgung von Befriedigungsmitteln gegen die Lieferung von Edelmetall sich erschöpfenden, ebenso abgeschlossenen wie eigenständigen Vorgang eine Illusion. Systematisch gesehen, finden diese Vorstellung und Sicht in jedem einzelnen Austauschakt selbst bereits ihre Widerlegung, insofern ja das Verhalten des als Konsument sich gerierenden und nämlich mittels Edelmetall Befriedigungsmittel eintauschenden einen Austauschpartners sein unmittelbares Gegenstück oder unabdingbares Komplement im Verhalten eines als Produzent firmierenden und nämlich Überschüsse, die der erstere als Befriedigungsmittel in Anspruch nehmen kann, gegen Edelmetall zur Verfügung stellenden anderen Austauschpartners hat. Nur weil irgendein anderer Herr materiale Überschüsse für den kommerziellen Zusammenhang produziert und als Austauschobjekt oder Äquivalent dafür das als soziales Befriedigungsmittel geschätzte Edelmetall akzeptiert, kann der eine Herr überhaupt die Rolle des statt anderer materialer Überschüsse das Edelmetall in den Austausch gebenden Konsumenten spielen und diese Rolle mehr noch irrigerweise als einen ebenso in sich abgeschlossenen wie für sich stehenden Vorgang ansehen.

Und so sehr im Einzelfall eine Rollenteilung zwischen hier dem ausschließlich das soziale Befriedigungsmittel Edelmetall in den Austausch gebenden herrschaftlichen Konsumenten und dort dem ständig nur materiale Überschüsse zur Verfügung stellenden herrschaftlichen Produzenten vorstellbar ist, so sehr bleibt sie doch, aufs Ganze gesehen, eine absurde Vorstellung, weil sie eine Dichotomisierung der Austauschenden in zwei funktionell grundverschiedene Gruppen bedeutete, die in Wahrheit gar keinen Austausch gleichartiger Güter, sondern nur eine als Austausch maskierte und nämlich mittels eines völlig andersartigen, sozialen Befriedigungsmittels, eines Prestigeobjekts, in Gang gehaltene einseitige Übereignung materialer Befriedigungsmittel oder Konsumgüter betrieben und die nur so lange damit fortfahren könnten, wie der eine das soziale Befriedigungsmittel zur Verfügung und der andere Bedarf danach hätte, die mit anderen Worten die Basis solchen Pseudoaustauschs früher oder später verwirken müssten: Sei's weil der nur Edelmetall in den Austausch gebenden Gruppe diese – zumal unter den Bedingungen primitiver Bergbautechniken – knappe und ständig nur entäußerte Ressource ausginge und die Schatzkammern sich leerten, sei's weil der nichts als materiale Überschüsse für den Austausch liefernden Gruppe das bloß als soziales Befriedigungsmittel taugliche Edelmetall, das sie dafür bekäme, der obigen These von der Unerschöpflichkeit des nach ihm bestehenden Bedürfnisses zum Trotz, schließlich zum Halse heraushinge und ihr dank seiner erdrückenden Masse und unentrinnbaren Allgegenwart eher als Ballast denn als Prestigeobjekt erschiene, sei's auch, weil beides der Fall. Früher oder später käme, wenn Überschüsse und Edelmetall immer nur in ein- und dieselbe, gegenläufige Richtung flössen und keine Umkehrung der Richtung, keine Rückflüsse stattfänden, unvermeidlich der Punkt, an dem das Edelmetall in toto den Besitzer gewechselt beziehungsweise als solches seine Attraktivität, seinen begehrenswerten Charakter, verloren hätte und damit die ihm im Austauschzusammenhang zugedachte Rolle nicht mehr zu spielen vermöchte.

Die Vorstellung vom sozialen Befriedigungsmittel Edelmetall als einem originären und den materialen Befriedungsmitteln, um die sich der Austausch dreht, vollständig gleichgearteten Austauschobjekt und die aus dieser Vorstellung resultierende Sicht von dem durchs Edelmetall als allgemeinen Befriedigungsmittelersatz, universales Äquivalent, vermittelten Austauschakt als einer vollständigen Handlung, einem in sich abgeschlossenen Vorgang sind also eine herrschaftliche Illusion, die einer Situation entspringt, in der die als Herren des Reichtums firmierenden Austauschpartner normalerweise ebenso selbstzufrieden wie unbedürftig im Reichtum leben und nur dann dem Austauschzusammenhang ihr Interesse zuwenden, wenn sie sich eines bedürfnisindizierten Mangels überführt und ihren Zustand der Fülle damit in Frage gestellt sehen.

Tatsache aber ist, dass jedem dieser mittels Edelmetall effektuierten und die Herren des Reichtums allein interessierenden austauschförmigen Akte einer Besorgung von Befriedigungsmitteln zwecks Behebung von Mangelerscheinungen nolens volens ein gleichfalls durchs Edelmetall vermittelter und nicht minder austauschförmiger Akt der Bereitstellung von als eben jene Befriedigungsmittel brauchbaren Überschüssen korrespondieren muss und dass, soll der Austausch allgemein und dauerhaft funktionieren und sich nicht in die geschilderte, ihn zum Erliegen bringende Sackgasse einer funktionellen Dichotomisierung der Austauschpartner verrennen, beide einander komplementären Funktionen, die der Besorgung von Befriedigungsmitteln und die der Bereitstellung von als Befriedigungsmittel tauglichen Überschüssen, nicht zwar in jedem einzelnen Fall, wohl aber aufs Ganze gesehen, die beteiligten herrschaftlichen Austauschpartner jeweils in beiden Rollen zuhause sein und, wie in der einen Hinsicht als Befriedigungsmittel nachfragende Konsumenten, so in der anderen als Überschüsse anbietende Produzenten auftreten müssen.

Die Vorstellung vom Austausch als einer auf die Besorgung materialer Befriedigungsmittel mittels des sozialen Befriedigungsmittels Edelmetall zu beschränkenden und für den jeweiligen, an nichts als an der Behebung von Mangelsituationen und der Wiederherstellung eines Zustands der Fülle interessierten Herrn sich in der Tat auch erschöpfenden Aktion, eine Vorstellung, die durch die Intervention des Edelmetalls als eines universalen Ersatzes für fehlende, befriedigungsmitteltaugliche Überschüsse ermöglicht wird, ist also eine Illusion. So illusionär sie aber auch ist und so wenig sie theoretisch einer kommerziellen Wirklichkeit gerecht wird, in der jede austauschförmige Besorgung von Befriedigungsmitteln ihr unabdingbares Komplement in der ebenso austauschförmigen Bereitstellung von als Befriedigungsmittel brauchbaren Überschüssen hat und in der deshalb im Prinzip alle beteiligten herrschaftlichen Austauschpartner ebenso sehr als Produzenten oder Lieferanten materialer Güter gefordert wie als deren Abnehmer oder Konsumenten gefragt sind, so haltbar ist dank der ökonomischen Situation, in der die als Herren des Reichtums firmierenden Austauschpartner sich befinden, diese Vorstellung doch zugleich und als so praktisch folgenreich erweist sie sich.

Tatsächlich nämlich sprengt diese durch die Intervention des Edelmetalls provozierte herrschaftliche Vorstellung vom Austausch als einem ausschließlich konsumtiven, im Erwerb von Befriedigungsmitteln sich erschöpfenden Vorgang dessen unabdingbares Komplement und Gegenstück, die den Austausch allererst als solchen komplett machende und im Normalfall auch vom selben Herrn, der sich konsumtiv betätigt, praktizierte produktive, in der Lieferung von Überschüssen bestehende Gegenleistung, aus aller nachvollziehbaren Kontinuität, aller erkennbaren Kausalität mit jener konsumtiven Aktion heraus, und lässt sie in einem völlig anderen Licht, einer ganz disparaten Funktion erscheinen.

Weil der einzelne Herr des Reichtums ganz und gar auf seine Rolle als Konsument fixiert, an nichts anderem als an der Besorgung von Befriedigungsmitteln zwecks Behebung bedürfnisindizierter Mangelsituationen interessiert ist und weil er dank der Intervention des Edelmetalls diese Konsumentenrolle ohne praktischen oder auch nur reflexiven Rekurs auf ihr Komplement, den Produzentenpart oder die Lieferung von Überschüssen, spielen kann und im Normalfall der asymmetrischen Austauschverhältnisse ja auch spielt, erscheint aus seiner Sicht dieser Produzentenpart aus dem Komplement oder systematischen Gegenstück der Konsumentenrolle, das er in Wirklichkeit ist, in deren bloßes Korollar, ihre syntaktische Hilfsfunktion verwandelt. Wenn also der jeweilige Herr Überschüsse für den kommerziellen Zusammenhang zur Verfügung stellt und als Äquivalent dafür Edelmetall akzeptiert, dann gilt ihm das nicht etwa als ein die materialen Zuwendungen, die er vom kommerziellen Zusammenhang erhält, kompensierender produktiver Beitrag zu letzterem, eine den Leistungen, die der Güteraustausch für ihn erbringt, komplementäre Gegenleistung, sondern er nimmt den Vorgang ausschließlich aus der Perspektive seiner Konsumentenrolle wahr, sieht darin nichts weiter als eine Bestätigung und Stärkung seiner konsumtiven Position.

Dass er mit seinen Überschüssen ein Stück Materialität zum kommerziellen Zusammenhang beisteuert, dass er dabei mithilft, den kommerziellen Zusammenhang zu stiften, auszustatten und zu erhalten, interessiert den Herrn gar nicht; aus seiner Sicht erschöpft sich die Transaktion darin, dass er die Überschüsse in Edelmetall verwandelt, das heißt, Güter, die in der asymmetrischen Austauschsituation für ihn, den Konsumenten, keinen Wert haben und im obigen Sinne Produkt verschwendeter Arbeit sind, in ein Austauschobjekt verwandelt, das die Anerkennung eines universalen Äquivalents genießt, und dass er sich mit diesem universalen Äquivalent, diesem die Überschüsse substituierenden Edelmetall gestärkt und neu motiviert wieder der konsumtiven Okkupation zuwenden kann, die ihn allein interessiert, nämlich der Aufgabe, in bedürfnisindizierten Mangelsituationen die zur Behebung des Mangels nötigen Befriedigungsmittel zu besorgen und so seinem Reichtum, seinem Zustand der Fülle, Bestand und Kontinuität zu verleihen.

Als Produzent für den kommerziellen Zusammenhang und materialer Beiträger zu ihm nimmt der Herr des Reichtums sich also gar nicht erst wahr, weil er, auf die Konsumentenrolle fixiert, die ihm das Passepartout Edelmetall ermöglicht, die materialen Überschüsse, die er, objektiv betrachtet, als Gegenleistung für die ihm vom kommerziellen Zusammenhang besorgten Befriedigungsmittel eben diesem kommerziellen Zusammenhang zur Verfügung stellt, immer sofort unter seine Konsumentenperspektive subsumiert, sprich, ausschließlich als Mittel zum Erwerb jenes ihm seine Rolle als Konsument ermöglichenden Passepartouts, mithin als eine Gegebenheit begreift, die ihren Sinn und Nutzen in der Stützung und Stärkung seiner mit dem kommerziellen Zusammenhang kein anderes Interesse als das an der Besorgung von Befriedigungsmitteln mittels jenes Passepartouts verbindenden herrschaftlichen Position erschöpft. Jener andere Teil der durch die Intervention des Edelmetalls in zwei voneinander scheinbar unabhängige Teile zertrennten Austauschhandlung, jenes als Lieferung von Überschüssen scheinbar eigenständige Gegenstück zu der als ebenso eigenständige Aktion sich gerierenden und die herrschaftlichen Austauschpartner allein interessierenden Besorgung von Befriedigungsmitteln, erscheint denn auch gar nicht eigentlich als ein Austauschakt, eine Transaktion, sondern vielmehr bloß als eine Auswechslung, ein Transformationsvorgang. Aus Sicht der herrschaftlichen Austauschpartner ist mit anderen Worten jener als Lieferung von Überschüssen firmierende Teil kein integrierendes Moment einer fortlaufenden Handlung, sondern bloß ein Zusatzmanöver, das Gelegenheit bietet, sich im Blick auf die in der Besorgung von Befriedigungsmitteln bestehende eigentliche Handlung besser zu positionieren, ist er kein Teil des Spiels, sondern bloß ein Vorspiel zu ihm, eine Vorbereitung auf es.

So merkwürdig, systematisch genommen, diese perspektivische Ungleichbehandlung der durch die Intervention des Edelmetalls auseinandergerissenen beiden Bestandstücke des Austauschvorgangs aber auch anmutet, insofern sie das eine Bestandstück als unversehrtes Ganzes, als in sich abgeschlossene komplette Aktion erscheinen lässt, während sie das andere nicht nur jeder kausalen oder interaktiven Beziehung zu seinem Gegenstück beraubt, sondern mehr noch zu dessen ebenso kontingenter wie nützlicher Randerscheinung, seiner ebenso unwesentlichen wie zweckdienlichen Zusatzbestimmung degradiert zeigt – sie erklärt sich voll und ganz aus den empirischen Verhältnissen, in denen sich die als Herren des Reichtums apostrophierten Austauschpartner in der Frühzeit des kommerziellen Zusammenhangs befinden, sprich, aus der Logik der herrschaftlichen Situation.

Schließlich bleibt ja, weil und insofern die Austauschpartner im Reichtum leben, ihr Interesse am kommerziellen Zusammenhang, wie oben ausgeführt, auf jene Situationen beschränkt, in denen ein bedürfnisindizierter Mangel, eine Störung und Unterbrechung in ihrem als Reichtum apostrophierten Zustand der Fülle auftritt und sie bemüht sind, dem Mangel durch Besorgung der fehlenden Befriedigungsmittel abzuhelfen und den Status quo ante, den Zustand der Fülle, wieder herzustellen. Mittels des von ihnen als vollgültiges Austauschobjekt wahrgenommenen universalen Äquivalents Edelmetall treten sie an den kommerziellen Zusammenhang heran, um bei ihm gegen das Edelmetall die nötigen Befriedigungsmittel einzutauschen. Ist dies geschehen und haben sie durch das Eingetauschte ihr Bedürfnis befriedigt und dem bedürfnisindizierten Mangel damit abgeholfen, verlieren sie sogleich wieder alles Interesse an jenem kommerziellen Zusammenhang und fallen in die Selbstzufriedenheit und Bedürfnislosigkeit des gewohnten Zustands der Fülle, ihres Lebens im Überfluss, zurück.

Und sie aus dieser Selbstzufriedenheit und Indolenz wieder aufzustäkern und dem kommerziellen Zusammenhang abermals als Interessenten zuzuwenden, mag nun zwar einer neuerlichen bedürfnisindizierten Mangelsituation gegeben sein, ganz gewiss aber nicht den Überschüssen, die, wie gesehen, die dem Zustand der Fülle zugrunde liegende Reichtumsproduktion ebenso unvermeidlich wie unwillkürlich hervortreibt. Weil sie im Reichtum leben und nach Maßgabe ihres umfassenden Befriedigungszustandes bedürfnislos sind, betrachten sie jene Überschüsse als eben den integrierenden Bestandteil ihres Überflusses, als der sie sich unmittelbar ja auch darbieten, und stehen diesem ununterscheidbaren Teil der Fülle so initiativlos und affirmativ, so indolent und selbstzufrieden gegenüber wie der Fülle als ganzer. Die Überschüsse als solche zu identifizieren und in einen anderen Kontext zu überführen, sprich, in den kommerziellen Zusammenhang einzubringen, kommt ihnen, die nur bedürfnisindizierter Mangel Interesse am kommerziellen Zusammenhang gewinnen lässt, gar nicht in den Sinn und sehen sie, die ja vielmehr bar jeden Mangels im Überfluss schwelgen, nicht den mindesten Anlass.

Wie aber, wenn dies die Situation und Haltung der als Herren des Reichtums figurierenden Austauschpartner ist, um die sich das frühe kommerzielle Geschehen dreht, gelangen die Überschüsse dann überhaupt in den kommerziellen Zusammenhang hinein? Wer sorgt unter diesen Umständen dafür, dass die als Komplement oder Gegenstück zur herrschaftlichen Besorgung von Befriedigungsmitteln firmierende herrschaftliche Lieferung von Überschüssen, die aus der edelmetallvermittelten Austauschhandlung erst ein Ganzes werden lässt, weil sie die als eigenständiger Austauschakt erscheinende Befriedigung einer mangelbedingten Nachfrage durch eine als ebenso eigenständige Austauschaktion erscheinende Verfügbarmachung eines überflussentsprungenen Angebots kompensiert – wer sorgt also dafür, dass dieses produktive Komplement zur konsumtiven Transaktion überhaupt statthat? Die Überlegung lässt mit einem Schlage deutlich werden, wie wenig sich die ausschließliche Fokussierung des Herrn des Reichtums auf den konsumtiven Teil der transaktiven Gesamthandlung, die den anderen, produktiven Teil aus Sicht des Herrn zu einer bloßen kontingenten Randerscheinung, einem unwesentlichen Korollar seines konsumtiven Gegenstücks degradiert, in einem bloß perspektivischen Problem, einer Frage der Optik, erschöpft und wie sehr sie vielmehr eine tatsächliche Veränderung der Konstellation, sprich, einen regelrechten Wechsel im handelnden Subjekt impliziert.

Solange es um den konsumtiven Teil der Austauschhandlung, sprich, darum geht, sich mittels kommerzielle Zusammenhangs materiale Befriedigungsmittel zu verschaffen, scheint die Frage nach dem handelnden Subjekt unschwer zu beantworten. So gewiss der herrschaftliche Austauschpartner, motiviert oder in Bewegung gesetzt durch einen bedürfnisindizierten Mangel, an den kommerziellen Zusammenhang herantritt, um sich aus diesem das fehlende Befriedigungsmittel zu besorgen und den Mangel zu beheben, so gewiss ist er es, der die Initiative ergreift, ist er mit anderen Worten handelndes Subjekt. Zwar, insofern er an den kommerziellen Zusammenhang herantreten muss, sich an ihn als etwas seiner unmittelbaren herrschaftlichen Sphäre Äußeres wendet, erweist er den kommerziellen Zusammenhang als einen von der herrschaftlichen Sphäre, wenn auch nicht unbedingt konstitutionell, so jedenfalls doch institutionell differenten Bereich und bringt andere, von ihm unterschiedene Subjekte, eben die sei's in seinem Auftrag, sei's aus eigenem Antrieb, sei's als Kommissionäre, sei's als Impresarii operierenden Organisatoren und Betreiber des kommerziellen Zusammenhangs ins tranksaktive Spiel. Aber weil er es ist, der an sie herantritt, sie in Bewegung setzt, bleibt er in diesem Fall Autor des Vorganges, Akteur des Geschehens, handelndes Subjekt, während sie auf die Rolle eines in seinen Diensten tätigen Faktors, Agenten, ausführenden Organs vereidigt scheinen.

Was indes geschieht, wenn nun der herrschaftliche Austauschpartner sein Bedürfnis befriedigt findet, sich vom kommerziellen Zusammenhang abwendet und, die Rolle des handelnden Subjekts an den Nagel hängend, sich auf die ebenso selbstzufriedene wie bedürfnislose Position eines Herrn des Reichtums, eines im Überfluss lebenden autarken Subjekts zurückzieht? Was geschieht im Blick auf jenen der Besorgung von Befriedigungsmitteln komplementären und in der Lieferung von Überschüssen bestehenden, anderen Teil der gesamten Austauschhandlung? Zu gewährleisten, dass er stattfindet, und ihn abzuwickeln, kommt ja, wie gesagt, der herrschaftliche Austauschpartner, weil er als Herr des Reichtums im Zustand bedürfnisloser Autarkie lebt, nicht in Frage. Wer sonst aber bleibt dann für die Wahrnehmung und Durchführung jenes komplementären Teils der Austauschhandlung übrig, wenn nicht der kommerzielle Austauschzusammenhang selbst oder, weniger mystifizierend gesprochen, seine Organisatoren und Betreiber. Sie, die sich so lange, wie der herrschaftliche Austauschpartner als Konsument von Befriedigungsmitteln auftritt, mit der Rolle seines Agenten und ausführenden Organs bescheiden können, sie müssen nun, da er sich in die Splendid isolation eines autarken Herrn des Reichtums zurückzieht, während er gleichzeitig doch als Produzent von Überschüssen gefragt ist, in die von ihm zur Disposition gestellte Funktion des handelnden Subjekts schlüpfen, soll der nolens volens beides, die konsumtive Besorgung von Befriedigungsmitteln und die produktive Lieferung von Überschüssen, umfassende Austauschprozess weiter möglich bleiben und nicht mangels Masse in kürzester Frist zum Erliegen kommen.

Und tatsächlich tun die Betreiber des kommerziellen Zusammenhangs ja auch das von ihnen Erwartete, ergreifen die Initiative, schlüpfen aus der Rolle des Faktors und Agenten in die eines Autors und Akteurs des Geschehens: Wie beim konsumtiven Versorgungsakt die herrschaftlichen Austauschpartner an die Betreiber des kommerziellen Zusammenhangs herantreten, um sich durch sie die Überschüsse anderer herrschaftlicher Austauschpartner zu besorgen, die ihnen als Befriedigungsmittel erscheinen und die die Betreiber des kommerziellen Zusammenhangs als Angebot für sie bereithalten und ihnen im Austausch gegen Edelmetall überlassen, so treten beim produktiven Lieferungsakt die Betreiber des kommerziellen Zusammenhangs umgekehrt an die herrschaftlichen Austauschpartner heran, um sich bei ihnen ebenfalls im Austausch gegen Edelmetall die Überschüsse zu beschaffen, die sie dann anderen herrschaftlichen Austauschpartnern als von diesen nachgefragte Befriedigungsmittel anbieten können.

Tatsächlich also impliziert die durch die Intervention des Edelmetalls als allgemeinen Äquivalents bewirkte Aufspaltung des Austauschvorgangs in zwei voneinander unabhängige und als selbständige Aktionen sich gerierende Bestandteile und die aus Sicht der herrschaftlichen Austauschpartner damit einhergehende Erhebung des einen, konsumtiven, dem Eintausch von Befriedigungsmitteln dienlichen Teils zur allein interessierenden Haupt- und Staatsaktion und Degradierung des anderen, produktiven, im Austausch von Überschüssen resultierenden Teils zur bloßen Hilfs- und Stützaktion für den als Haupt- und Staatsaktion allein interessierenden Teil eine die herrschaftliche Sicht quasi rechtfertigende, weil in all ihrer Verkürztheit und Verzerrtheit doch aber situativ begründende wesentliche Verschiebung der Interessenlage, die nichts Geringeres als eine Vertauschung der Initiative, einen Wechsel im handelnden Subjekt zur Folge hat. So gewiss dort, wo es um die Befriedigung eines mangelindizierten Bedürfnisses geht, die herrschaftlichen Austauschpartner die Initiative ergreifen und die Betreiber des kommerziellen Zusammenhangs als ihre Faktoren, ihre Agenten in Anspruch nehmen, so gewiss verwandeln sich die letzteren dort, wo es um die jener Bedürfnisbefriedigung komplementäre Beschaffung von überflussentsprungenen Überschüssen zu tun ist, in Autoren oder Akteure, die ihrerseits die Initiative ergreifen und die herrschaftlichen Austauschpartner wenn schon nicht auf die Funktion von Faktoren oder Agenten, so immerhin doch auf die Rolle von Bezugsquellen oder Lieferanten reduzieren.

Und an diesem mit dem funktionellen Übergang von der Bedürfnisbefriedigung zur Überflussbeschaffung untrennbar verknüpften Wechsel vom Agenten zum Akteur oder vom ausführenden Organ zum handelnden Subjekt, den die Betreiber des kommerziellen Zusammenhanges vollziehen, ändert auch nichts die Tatsache, dass sie als solche eigeninitiativen Beschaffer von Überschüssen potenziell oder aktuell ja wiederum anderen herrschaftlichen Austauschpartnern zu Willen oder dienstbar sind, die eben jene Überschüsse als Befriedigungsmittel brauchen und deshalb sie, die Betreiber des kommerziellen Zusammenhangs, als Kommissionäre beauftragen, ihnen das Benötigte zu besorgen. Auch wenn die Betreiber des kommerziellen Zusammenhangs diesen anderen herrschaftlichen Austauschpartnern, für deren Bedürfnisbefriedigung sie letztlich die Überschüsse beschaffen, potenziell oder aktuell, im Verstande sächlicher Angewiesenheit oder im Sinne persönlicher Abhängigkeit, als Faktoren oder ausführende Organe zu Diensten sind, ändert das doch kein Jota daran, dass sie unter Bedingungen asymmetrischen Austauschs dem herrschaftlichen Austauschpartner, dessen Überschüsse sie erstehen, in der alternativen Funktion eines eigeninitiativen Akteurs und handelnden Subjekts gegenübertreten.

Weil unter asymmetrischen Austauschbedingungen das unmittelbare Wechselspiel oder komplementäre Zugleich der Nachfrage des einen Austauschpartners nach einem Befriedigungsmittel, das beim anderen Austauschpartner als Überschussprodukt existiert, mit dem Angebot eines beim einen Austauschpartner vorhandenen Überschussprodukts, das jener andere Austauschpartner als Befriedigungsmittel begehrt, nicht gegeben ist und deshalb durch die Intervention des universalen Austauschobjekts Edelmetall, das entweder das zur Nachfrage fehlende Angebot ersetzt oder die zum Angebot fehlende Nachfrage kompensiert, simuliert werden muss und weil diese Intervention des allgemeinen Äquivalents Edelmetall beziehungsweise die durch sie bewirkte Aufspaltung des gesamten Austauschprozesses in zwei voneinander unabhängig erscheinende Aktionen zur Folge haben, dass der eine herrschaftliche Austauschpartner, wenn er sein Bedürfnis mittels kommerziellen Zusammenhangs befriedigt und sich im Austausch gegen das allgemeine Äquivalent Edelmetall den Überschuss des anderen herrschaftlichen Austauschpartners angeeignet hat, den ganzen Vorgang für komplett und abgeschlossen halten und in den bedürfnislosen Zustand der Fülle, der ihm geziemt, zurückkehren kann, ohne auch nur einen Gedanken an die im systematischen Ganzen, wenn auch nicht im empirischen Einzelfall notwendige Korrelation zwischen den Befriedigungsmitteln, die der kommerzielle Zusammenhang ihm besorgt, und den Überschussprodukten, die er dem kommerziellen Zusammenhang liefert, verschwenden zu müssen – weil dies so ist und nun also der eine herrschaftliche Austauschpartner nach erfolgter Bedürfnisbefriedigung in den Zustand der Fülle zurückkehrt ist und dort schlagartig alles Interesse am kommerziellen Zusammenhang und dessen Funktionieren verloren hat, bleibt, falls andere herrschaftliche Austauschpartner vom kommerziellen Zusammenhang Befriedigungsmittel begehren, die bei diesem einen herrschaftlichen Austauschpartner vorhanden sind, und der letztere also die ihm – systematisch zumindest – neben seiner konsumtiven Rolle zugedachte produktive Aufgabe erfüllen und als Lieferant von Überschüssen seinen Beitrag zum kommerziellen Zusammenhang leisten soll, gar nichts anderes übrig, als dass der kommerzielle Zusammenhang selbst die Initiative ergreift und quasi von sich aus aktiv wird, um den im Überfluss Schwelgenden seiner reichtumsbedingten Bedürfnislosigkeit und Indolenz halbwegs zu entreißen und, wenn schon nicht am kommerziellen Geschäft in einer dem konsumtiven Engagement vergleichbaren Weise zu interessieren, so jedenfalls doch so weit darin zu involvieren, dass er die für den Fortgang des Geschäfts benötigten Überschüsse preisgibt und zur Verfügung stellt.

Zwar, wie das Wörtchen "quasi" schon andeutet, ist das "von sich aus" der durch den kommerziellen Zusammenhang selbst beziehungsweise durch seine Betreiber entfalteten Aktivität cum grano salis zu nehmen, da ja die letzteren, wie gesagt, die Initiative wiederum im direkten Auftrag anderer herrschaftlicher Austauschpartner oder zumindest in indirekter Antizipation und Wahrnehmung der bei jenen anderen herrschaftlichen Austauschpartnern vorausgesetzten Bedürfnisse ergreifen und also, so gesehen, nunmehr als Faktoren und ausführende Organe jener als Autoren und handelnde Subjekte hinter ihnen stehenden anderen Herrschaften agieren. Aber so gewiss sie demnach, objektiv genommen, nicht die Funktion oder die systematische Bedeutung, sondern nur den Auftraggeber oder den empirischen Bezug wechseln, so gewiss trägt doch, subjektiv oder aus Sicht des einen herrschaftlichen Austauschpartners betrachtet, um dessen Überschüsse es ihnen zu tun ist, der Wechsel alle Züge einer funktionellen Umkehrung und systematischen Vertauschung: Weil sie es sind, die an den in die Indolenz seines Lebens im Reichtum Zurückgekehrten herantreten, und weil die anderen herrschaftlichen Austauschpartner, in deren aktuellem und potenziellem Auftrag sie bei ihm vorstellig werden, hinter ihnen verborgen und für ihn unsichtbar bleiben beziehungsweise als allein durch den kommerziellen Zusammenhang mit ihm vermittelte Gegenüber wegen seines nunmehrigen Desinteresses an eben diesem Zusammenhang auch gar nicht in sein Blickfeld treten können, ist es eine perspektivisch ausgemachte Tatsache, dass so, wie vorher er, der eine herrschaftliche Austauschpartner, als handelndes Subjekt und initiativer Akteur die Betreiber des kommerziellen Zusammenhangs in Dienst nimmt, um sich die von ihm als Befriedigungsmittel gebrauchten Überschussprodukte anderer herrschaftlicher Austauschpartner besorgen zu lassen, nun umgekehrt sie, die Betreiber des kommerziellen Zusammenhangs, die Initiative ergreifen und handelnd tätig werden, um sich bei ihm, dem als Lieferant rekrutierten einen herrschaftlichen Austauschpartner, die als Befriedigungsmittel für andere herrschaftliche Austauschpartner benötigten Überschussprodukte zu beschaffen.

So gesehen, bringen es also die herrschaftliche Haltung zum kommerziellen Austausch und die im Zuge der Intervention des Edelmetalls als allgemeinen Äquivalents aus dieser Haltung konsequierende Aufspaltung des Austauschakts in zwei voneinander unabhängige Aktionen mit sich, dass die Organisatoren und Betreiber des kommerziellen Austauschs dem einzelnen herrschaftlichen Austauschpartner keineswegs immer in der gleichen Rolle eines kommissionarischen Faktors oder makelnden Agenten zu Diensten sind, sondern ihm vielmehr im Normalfall in zweierlei Funktion begegnen und nämlich bald in der besagten dienenden Rolle, bald in der ganz anderen und geradezu entgegengesetzten Eigenschaft eines initiativen Autors und handelnden Akteurs gegenübertreten. Überall dort, wo der betreffende herrschaftliche Austauschpartner sowohl als konsumtiver Nachfrager von Befriedigungsmitteln als auch als produktiver Anbieter von Überschüssen firmiert, im Normalfall also, sind die Betreiber des kommerziellen Zusammenhangs wegen der durch das Edelmetall ermöglichten relationslos-einseitigen Bindung des herrschaftlichen Austauschpartners an den letzteren, wegen seines rein konsumtiven Engagements gezwungen, zwischen Funktionärstum und Impresiariotätigkeit, kommissionarischer Dienstfertigkeit und unternehmerischer Initiative hin und her zu wechseln.

Ihre unternehmerische Initiative lassen sich die kommerziellen Betreiber von den herrschaftlichen Überschusslieferanten durch ein markantes Mehr an Produktwert honorieren, durch das sie aus Lohnempfängern und Funktionären der Herrschaft zu Teilhabern am herrschaftlichen Reichtum und Aspiranten auf eine quasiherrschaftliche Konsumentenposition avancieren.

Genau besehen indes handelt es sich gar nicht um einen ständigen Wechsel zwischen zwei Rollen, sondern um deren schieres Zugleich. Eben weil, wenn sie dem einen herrschaftlichen Austauschpartner als Überschussprodukte fordernde handelnde Personen entgegentreten, sie dies in Wahrheit immer schon als aktuelle oder potenzielle Agenten im Dienste der Bedürfnisbefriedigung anderer herrschaftlicher Austauschpartner tun, beziehungsweise wenn sie als exekutive Agenten der Bedürfnisbefriedigung des einen herrschaftlichen Austauschpartners tätig sind, sie sich dadurch immer schon automatisch gegenüber anderen herrschaftlichen Austauschpartnern in die Rolle von deren Überschussprodukte reklamierenden initiativen Akteuren gedrängt finden, nehmen sie uno actu jeder vollständigen, Angebot und Nachfrage, die Beschaffung materialer Überschussprodukte und die Besorgung materialer Befriedigungsmittel umfassenden Austauschhandlung immer schon zwei einander quasi entgegengesetzte Rollen wahr und wohnen zwei, einander geradezu widerstreitende Seelen in ihrer Brust – die eine, die sie als kommandierte, auf Geheiß der herrschaftlichen Austauschpartner agierende Diener ausweist, und die andere, die sie als mit den herrschaftlichen Austauschpartnern kontrahierende Herren ihrer selbst auftreten lässt.

So relativ real die von den Betreibern des kommerziellen Zusammenhangs wahrgenommene Rolle des als initiativer Akteur auftretenden Kontrahenten aber auch ist und so wenig sie sich in einer durch die einseitige Sicht des herrschaftlichen Austauschpartners verschuldeten perspektivischen Sinnestäuschung erschöpft, so sehr sie vielmehr, weil der einseitigen, konsumfixierten Sicht des herrschaftlichen Austauschpartners ja eine durch die Intervention des allgemeinen Austauschobjekts Edelmetall fundierte Praxis entspricht, auch ihrerseits eine praktische Bedeutung gewinnt und in der Empirie der kommerziellen Transaktionen zum Tragen kommt – jeweils eingebettet in und zurückgebunden an, um nicht zu sagen, reduziert auf die dienerschaftliche Abhängigkeit von potenziell oder aktuell im Spiel befindlichen anderen herrschaftlichen Austauschpartnern, bliebe diese Rolle wohl eher ein im Prozess immer neu verschwindendes Moment oder eine permanent vorübergehende Episode, böte sie nicht den Betreibern des kommerziellen Zusammenhangs die Gelegenheit zu einem ökonomischen Coup, der ebenso nachhaltige wie langfristige Konsequenzen hat, von denen eine und nicht die geringste darauf hinausläuft, dass eben jene Rolle des initiativen Akteurs, jene Impresariofunktion immer mehr praktische Realität und systematisches Gewicht erhält und sich zunehmend aus einer in die Geschichte dienerschaftlichen Agententums eingebundenen Episode in die den dienerschaftlichen Aspekt zur Marginalie oder zur List unternehmerischer Vernunft degradierende Hauptsache und treibende Kraft verwandelt.

Dieser ökonomische Coup nun besteht darin, dass die Betreiber des kommerziellen Zusammenhangs dort, wo sie als quasi handelnde Subjekte an die in ihren Überfluss versunkenen herrschaftlichen Austauschpartner herantreten, um ihnen gegen Edelmetall ihre Überschussprodukte abzukaufen, eine sie, die kommerziellen Betreiber, begünstigende Austauschrelation durchsetzen, sprich, für das Edelmetall, das sie den jeweiligen Herren überlassen, von diesen mehr Überschussprodukt verlangen und auch erhalten, als im Rahmen des etablierten Systems der in Quanten Edelmetall ausgedrückten Austauschrelationen vorgesehen und angemessen.

Nicht, dass die Betreiber des kommerziellen Zusammenhangs in ihrer anderen, agentenschaftlichen Rolle, dort also, wo sie als Diener herrschaftlicher Austauschpartner aktiv werden, um den letzteren gegen deren Edelmetall Bedürfnisbefriedigungsmittel zu besorgen – nicht etwa, dass sie dort leer ausgingen, unbegünstigt blieben, keinen Vorteil aus ihrer Tätigkeit zögen. Auch dort, wo sie kommerziell tätig werden, nicht um Überschüsse zu beschaffen, sondern um Befriedigungsmittel zu besorgen, nicht um produktive Leistungen zu vergolden, sondern um konsumtive Bedürfnisse zu befriedigen, finden sie sich im Normalfall durch den Herrn, dessen Bedürfnissen sie dienen, für ihre Mühe entlohnt. Allerdings schlägt sich in diesem Fall der Vorteil und Gewinn, den sie haben, nicht in der Austauschrelation selbst nieder, sondern stellt sich als ein davon unabhängiges Begleitphänomen dar.

Wenn die Betreiber des kommerziellen Zusammenhangs ihren herrschaftlichen Austauschpartnern materiale Befriedigungsmittel zur Verfügung stellen, dann überlassen sie ihnen diese zu den marktüblichen Konditionen, das heißt, sie erhalten dafür von den herrschaftlichen Konsumenten das nach Maßgabe des jeweiligen Systems von Austauschrelationen gemäße Quantum Edelmetall. Das zusätzliche Quantum Edelmetall, das im Normalfall herrschaftlicher Austauschprozesse die herrschaftlichen Konsumenten den kommerziellen Betreibern für das ihnen von diesen besorgte Befriedigungsmittel im Nachhinein oder auch im Voraus der transaktiven Besorgung zuwenden, ist zwar eine logische Konsequenz, mitnichten aber ein systematischer Bestandteil des Austauschprozesses; vielmehr ist dieses zusätzliche Quantum Edelmetall (beziehungsweise notfalls und ersatzweise auch ein dem Quantum Edelmetall im Wert entsprechendes Kontingent irgendeines von den kommerziellen Betreibern begehrten materialen Produkts) eine Vergütung für die qua Austauschakt geleisteten Dienste, der Lohn, den der Herr seinem Kommissionär für dessen konsumtive Besorgung zahlt.

Ganz anders dort, wo die kommerziellen Betreiber an die herrschaftlichen Austauschpartner herantreten, um ihnen gegen Edelmetall ihre Überschussprodukte abzutauschen! Das – im Vergleich mit der systemüblichen Austauschrelation – markante Mehr an Überschuss, das sie für ihr Edelmetall regelmäßig verlangen und im Normalfall auch erhalten, gilt hier nicht als eine dem Austauschvorgang äußerliche Zuwendung, eine dem eigentlichen Geschäft nachgereichte oder auch vorausgeschickte Prämie oder Belohnung, sondern erscheint als integrierender Bestandteil des Austauschakts selbst. Uno actu des Vorganges, durch den der herrschaftliche Austauschpartner den an ihn herantretenden kommerziellen Betreibern gegen Edelmetall Überschussprodukt überlässt, lässt er gewohnheitsmäßig zu, dass sich die Austauschrelation markant zugunsten des Edelmetalls verschiebt und das Edelmetall also wesentlich mehr von dem Überschussprodukt kommandiert als später, beim konsumtiven Austausch, von dem Befriedigungsmittel, als das sich kraft kommerziellen Zusammenhanges das Überschussprodukt erweist.

Anders als beim konsumtiven Austausch, wo sich die Quanten des vom herrschaftlichen Austauschpartner preisgegebenen Edelmetalls und des vom kommerziellen Betreiber angebotenen Befriedigungsmittels an der objektiven – das heißt, nicht zwar durch eine empirisch-absolute Wertbeziehung des allgemeinen Äquivalents Edelmetall zum einzelnen Befriedigungsmittel, wohl aber durch das systematisch-reflexive Verhältnis aller Befriedigungsmittel zum allgemeinen Äquivalent Edelmetall bestimmten – Tauschrelation bemessen und wo die subjektive Relation, das Entgelt, das der herrschaftliche Austauschpartner dem kommerziellen Betreiber für die qua Austausch erbrachte Dienstleistung schuldet, ein unabhängiges Phänomen bleibt, dem im Vor- oder Nachhinein des eigentlichen Austauschakts besonders Rechnung getragen wird, ist hier, beim produktiven Austausch, wo die kommerziellen Betreiber für die Preisgabe von Quanten herrschaftlichen Überschusses Quanten Edelmetalls anbieten, die subjektive Rücksicht, der Lohn für den der Herrschaft geleisteten kommerziellen Dienst, stillschweigende Implikation des Austauschgeschäfts selbst und findet ihren Niederschlag in einer den kommerziellen Betreibern zum Vorteil gereichenden Verschiebung der von der konsumtiven Sphäre gewohnten objektiven Austauschrelation zu Lasten des herrschaftlichen Überschusses und zugunsten des dafür angebotenen Edelmetalls.

Auf das die Besorgung von Befriedigungsmitteln und die Beschaffung von Überschüssen einschließende Ganze der Austauschhandlung gesehen, streichen also unter Bedingungen eines zwischen herrschaftlichen Instanzen betriebenen Kommerzes die kommerziellen Betreiber gemäß der Zweiteilung dieser Handlung auch zweimal ein Entgelt für ihr Tun ein, kassieren sie, salopp gesagt, zweimal ab – allerdings in wesentlich verschiedener Form: Vom einen herrschaftlichen Austauschpartner erhalten sie für das Befriedigungsmittel, das sie ihm im Austausch gegen Edelmetall besorgen, eine normalerweise in einem zusätzlichen Quantum Edelmetall (beziehungsweise notfalls auch im Kontingent eines anderen Produkts, das diesem zusätzlichen Quantum Edelmetall entspricht) bestehende Belohnung für ihre kommerzielle Dienstleistung, während ein anderer herrschaftlicher Austauschpartner, bei dem sie das dem ersten Austauschpartner als Befriedigungsmittel ins Auge stechende Überschussprodukt beschaffen, ihnen von diesem gegen Edelmetall eingetauschten Überschuss markant mehr überlässt, als durch das Quantum Edelmetall, das sie dafür geben, gerechtfertigt, aber ohne dass dieses Mehr als eine den Betreibern zugedachte persönliche Zuwendung, ein vom übrigen Überschuss unterscheidbarer Lohn erkennbar oder auch nur intendiert wäre, und vielmehr so, dass mit der Konsequenz einer Modifizierung der normalen Austauschrelation dies Mehr als integrierender Teil des vom Edelmetall, das die Betreiber dem Herrn des Reichtums bieten, kommandierten Überschusses, sprich, als im Austauschakt vollständig impliziertes Moment erscheint.

Dass der konsumtive Austauschakt, die Besorgung von Befriedigungsmitteln, dem herrschaftlichen Austauschpartner Nutzen, nämlich die Behebung von Mangelsituationen, die Befriedigung von Bedürfnissen bringt und ihn deshalb motiviert, sich bei den Besorgern, den kommerziellen Betreibern, zu revanchieren und sie durch eine besondere Zuwendung für ihre Wohltat zu belohnen, hält nicht schwer zu sehen und zu verstehen. Worin aber besteht beim produktiven Austauschakt, bei der Beschaffung von als Befriedigungsmittel brauchbaren Überschüssen, der Nutzen für den herrschaftlichen Austauschpartner, was lässt ihn, den herrschaftlichen Lieferanten der Überschüsse, die Aktivität der als Abnehmer an ihn herantretenden kommerziellen Betreiber als eine Dienstleistung wahrnehmen, die ihn disponiert beziehungsweise sogar motiviert, einer kompensationslosen Vergrößerung des von ihm gelieferten Überschusskontingents und also einer Modifizierung der Austauschrelation zu seinen Ungunsten und zum Vorteil der kommerziellen Betreiber zuzustimmen? Schließlich erhält er ja von den kommerziellen Betreibern im Austausch für das Überschussprodukt, das er ihnen überlässt, kein besonderes Befriedigungsmittel, keinen aktuellen Beitrag zur Reaffirmation beziehungsweise Wiederherstellung eines ihm gemäßen Zustands der Fülle, sondern bloß allgemeines Äquivalent, ein universales Austauschobjekt, das neben seinem ontologischen Wert als Reichtumssymbol höchstens und nur die Bedeutung eines potenziellen Beitrags zum Zustand der Fülle, sprich, eines für den Notfall einer Mangelsituation ihm, dem Herrn, zum Erwerb der nötigen Befriedigungsmittel verfügbaren Gegenwerts beanspruchen kann.

Damit ist allerdings auch schon unsere Frage beantwortet und nämlich ausgesprochen, was den herrschaftlichen Austauschpartner an jener "produktiven" Transaktion, dem Austausch seiner Überschüsse gegen das Edelmetall der kommerziellen Betreiber, interessieren muss und ihn sogar geneigt machen kann, einer anderen und für ihn nachteiligeren Austauschrelation als der durch die konsumtiven Transaktionen etablierten zuzustimmen. Für ihn, den im Überfluss lebenden Herrn, der sich für den kommerziellen Zusammenhang überhaupt nur in Mangelsituationen, das heißt nur als Konsument interessiert, bedeutet, wie ja bereits oben vermerkt, das ihm von den kommerziellen Betreibern für seine Überschussprodukte überlassene Edelmetall eine Stärkung seiner konsumtiven Position und damit zugleich eine reichtumsbezügliche empiriologische Bestandssicherung, eine den Zustand der Fülle, in dem er zuhause ist, betreffende Kontinuitätsgarantie. Je mehr von dem als allgemeines Äquivalent firmierenden Edelmetall er besitzt, um so zuverlässiger und langfristiger kann er eventuell auftretende bedürfnisindizierte Mangelsituation durch eine einfache kommerzielle Transaktion beheben und so den bedrohten Zustand der Fülle ohne merkliche Unterbrechung fortsetzen beziehungsweise so, als wäre nichts geschehen, wiederherstellen.

Wenn nun ein- und derselbe kommerzielle Zusammenhang, der das Edelmetall mit dieser konsumtiven Reparationsfunktion eines Passepartout zur Besorgung von Befriedigungsmitteln ins Spiel bringt, zugleich durch den als die andere Hälfte der kommerziellen Gesamthandlung firmierenden Akt einer Beschaffung von Überschüssen dem von den kommerziellen Betreibern hierbei als Produzent geforderten herrschaftlichen Konsumenten solches konsumtiv brauchbare Edelmetall in die Hände spielt – wie könnte dann wohl der letztere verfehlen, diesen Zuwachs an Edelmetall ebenso sehr objektiv als einen Gewinn zu betrachten, wie die Aktivität der kommerziellen Betreiber, die ihm diesen Gewinn einbringt, als einen ihm geleisteten Dienst zu verbuchen? So gewiss der durch das Edelmetall gegenüber dem kommerziellen Zusammenhang auf die Konsumentenrolle fixierte herrschaftliche Austauschpartner es als des Lohnes werten Dienst empfindet, wenn ihm die kommerziellen Betreiber benötigte Befriedigungsmittel besorgen und ihm damit aus einer akuten, präsenten Mangelsituation heraushelfen, so gewiss muss er es auch als belohnenswerte Leistung empfinden, wenn ihm die kommerziellen Betreiber nützliches Edelmetall beschaffen und so seine konsumtive Position verbessern und festigen, sprich, ihm dabei helfen, sich für potenzielle, künftige Mangelsituationen zu rüsten.

Und in der Tat wäre der herrschaftliche Austauschpartner wohl auch ohne weiteres willens, sich den kommerziellen Betreibern für diese ihre Beschaffung von Edelmetall gegen die Lieferung von Überschüssen ebenso erkenntlich zu zeigen und ihnen geradeso eine Belohnung zuteil werden zu lassen wie für ihre Besorgung von Befriedigungsmitteln gegen die Überlassung von Edelmetall, wäre er mit anderen Worten hier genauso wie dort bereit, im Nach- oder sogar Vorhinein des geleisteten Dienstes die Dienstleistenden mit einem Quantum Edelmetall oder einem diesem entsprechenden Sachwert zu belohnen – kämen sie ihm nicht mit einem alternativen Vergütungsvorschlag zuvor. Statt für ihren transaktiven Dienst einen besonderen Lohn zu verlangen oder zu erwarten, wollen sie einfach nur den Transaktionsvorgang selbst im oben erläuterten Sinne modifiziert, einfach nur die Austauschrelation zu ihren Gunsten verschoben sehen, einfach mehr von dem Überschussprodukt für ihr Edelmetall überlassen bekommen, als im konsumtiven Verhältnis, dort also, wo sich das Überschussprodukt in der Eigenschaft eines Befriedigungsmittels gegen Edelmetall austauscht, üblich. Welchen Grund hätte wohl der herrschaftliche Austauschpartner, der Lieferant des Überschussprodukts, sich diesem Ansinnen der kommerziellen Betreiber, der Anbieter von Edelmetall, zu verweigern?

Würde er, wie er das im Falle des konsumtiven Austauschs tut, die kommerziellen Betreiber besonders entlohnen, ihren in der Überlassung von Edelmetall bestehenden und von ihm als Stärkung seiner konsumtiven Position wahrgenommenen Dienst mit einem Quantum Edelmetall oder einem entsprechenden Kontingent Befriedigungsmittel honorieren, er müsste einen Teil dessen gleich wieder drangeben, was ihm doch die kommerzielle Transaktion gerade eingetragen hat, müsste in Kauf nehmen, dass er am Ende nicht ganz so konsumtiv gestärkt dastünde, wie es unmittelbar den Anschein hatte. Nicht, dass er dieses Opfer nicht bringen würde! Er bringt es ja auch im Falle der konsumtiven Transaktion, und fährt, aufs Ganze gesehen, nicht schlecht dabei. Aber wenn nun die kommerziellen Betreiber durch den von ihnen vorgeschlagenen Vergütungsmodus ihm ermöglichen, die Transaktion gänzlich ohne Verlust abzuschließen, wenn sie ihm die Handhabe bieten, quasi umsonst in den Besitz von Edelmetall und den Genuss der damit verknüpften Stärkung seiner kommerziellen Position zu gelangen – wie sollte er da wohl versäumen, die sich bietende Gelegenheit beim Schopf zu fassen?

Und ohne Verlust, quasi umsonst fließt ihm aus seiner Sicht, wenn er den von den kommerziellen Betreibern in Vorschlag gebrachten Vergütungsmodus akzeptiert, das Edelmetall, mit dem jene ihm seine Überschüsse vergolden, in der Tat zu! Weil objektiv die im Normalfall asymmetrische Austauschsituation verhindert, dass der herrschaftliche Austauschpartner die Überschussprodukte, die er liefert, in einen konditionellen, für den Austausch als ganzen konstitutiven Zusammenhang mit den Befriedigungsmitteln bringt, die er erwirbt, und weil subjektiv das allgemeine Äquivalent Edelmetall, das die Asymmetrie zu überbrücken beziehungsweise zu kompensieren dient, ihm den Eindruck vermittelt, dass die Austauschhandlung in ihrem konsumtiven Teil sich erschöpft und ein für sein Funktionieren keiner weiteren Transaktion bedürftiges, abgeschlossenes Ganzes bildet, steht für ihn, den herrschaftlichen Austauschpartner, sein Überschussprodukt in keinem systematisch-zwingenden Zusammenhang mit dem kommerziellen Geschehen und stellt unter seinen perspektivischen Bedingungen nichts weiter dar als einen unwesentlichen Teil seines Reichtums, ein zum Überfluss gehöriges und nach Maßgabe seiner folgenlosen Abtrennbarkeit von ihm tatsächlich überflüssiges Moment.

Für sie, die dem herrschaftlichen Austauschpartner seine Überschussprodukte abnehmenden kommerziellen Betreiber, stellen letztere einen konstitutiven Beitrag zum kommerziellen Zusammenhang dar, ohne den es auch keine dem ersteren anzubietenden Befriedigungsmittel gäbe, ohne den mit anderen Worten der kommerzielle Zusammenhang gar nicht existierte. Für ihn hingegen, den auf die konsumtive Rolle fixierten herrschaftlichen Austauschpartner, der sich dank seines Edelmetalls auf diese Rolle notfalls – sprich, im empirischen Einzelfall, wenn auch nicht im systematischen Ganzen – ja auch tatsächlich beschränken kann, sind sie – nicht als integrierender Teil seines Überflusses betrachtet, sondern für sich genommen und als Überschuss behandelt! – Resultat einer zu seinem Reichtum nichts Entscheidendes beitragenden und insofern vergeudeten Arbeit, etwas Entbehrliches und Überflüssiges, womit er in der normalerweise asymmetrischen Austauschsituation nichts weiter anfangen kann, als es höchstens und bestenfalls gegen das keineswegs überflüssige, weil allemal seine konsumtive Position gegenüber dem kommerziellen Zusammenhang stärkende Edelmetall einzutauschen, das ihm die kommerziellen Betreiber wunderbarerweise offerieren.

Und damit ist denn auch schon ausgesprochen, wie ihm, dem herrschaftlichen Austauschpartner, in seinen politisch-ökonomischen Verhältnissen und aus seiner ebenso reichtumsabsoluten wie marktrelativen Perspektive der Austausch seiner Überschüsse gegen das Edelmetall der kommerziellen Betreiber vorkommen muss: als ein Bombengeschäft, bei dem er nur gewinnen kann, indem er nämlich etwas, womit er nichts anfangen kann und was ihm nichts nützt, weil er ja bereits im Überfluss davon besitzt, gegen etwas austauscht, was ihm allemal von Nutzen und unter Umständen sogar entscheidend wichtig für ihn ist, weil es ihm ermöglicht, eintretende Mangelsituationen raschestmöglich zu beheben und so den für seine herrschaftliche Existenz grundlegenden Zustand der Fülle bruchlos oder jedenfalls ohne größere Zäsuren aufrecht zu erhalten. Es ist mit anderen Worten eben das ausgesprochen, was oben die Rumpelstilzchen-Metapher vom "Stroh zu Gold spinnen" auszudrücken diente: dass sich ihm kraft der von den kommerziellen Betreibern initiierten Transaktion, bei der er materiale Überschüsse hingibt und hierfür das allgemeine Äquivalent Edelmetall erhält, Unnützes in Nützliches, Wertloses in Wertvolles, vergeudete Arbeit in gespeicherte Arbeit verwandelt.

Was Wunder, dass er bereit ist, dem ihm von den kommerziellen Betreibern angetragenen austauschintegrierten Belohnungsmodus zuzustimmen und ihnen nämlich für ihre guten Dienste markant mehr von seinem Überschuss zu überlassen, als nach der im konsumtiven Bereich bewährten Austauschrelation eigentlich angemessen? Was verliert er denn, wenn er in diesem Falle "produktiven" Austauschs das Edelmetall, das er für seine Überschüsse erhält, mehr wert sein und mehr von dem Überschussprodukt kommandieren lässt, als durch die konsumtive Transaktion vorgegeben? Er verliert etwas Überflüssiges, das im Normalfall asymmetrischer Austauschbedingungen als Austauschobjekt für ihn in toto unbrauchbar ist, und gewinnt dafür etwas in dem pointierten Sinne Nützliches, dass es unter allen Austauschbedingungen als Austauschobjekt par excellence, als universales Äquivalent, verwendbar ist, verliert eine Materie, mit der er weder im Zustand der Fülle noch in Mangelsituationen etwas anfangen kann, und gewinnt eine Preziose, die ihm in Mangelsituationen dazu dient, was ihm am Zustand der Fülle fehlt, im transaktiven Handumdrehen zu erstehen.

Nicht, dass die Rede vom Stroh, das zu Gold wird, nicht auch für ihn, den herrschaftlichen Austauschpartner, höchstens und nur eine metaphorische Wahrheit beanspruchen kann! Nicht, dass nicht auch er sehr wohl weiß, dass das "Stroh", das er den kommerziellen Betreibern gegen Edelmetall überlässt, durchaus kein Stroh ist, sondern sich in dem kommerziellen Zusammenhang, in den es überwechselt, unversehens als ein materiales Befriedigungsmittel wie jedes andere und mithin als ein naturaler Wert herausstellt, der beim Austausch Anspruch auf ein durch das System von kommerziellen Austauschrelationen bestimmtes Quantum allgemeines Äquivalent erheben kann! Und nicht, dass diese Tatsache beziehungsweise das Wissen von ihr gänzlich ohne Einfluss auf die jeweilige Austauschrelation zwischen Überschüssen und Edelmetall bleibt! Nicht, mit anderen Worten, dass nicht auch er die ganz und gar nicht stroherne Natur seiner Überschussprodukte den kommerziellen Betreibern insofern in Rechnung stellt, als er zuversichtlich erwartet und mit Erfolg darauf insistiert, dass, wenn infolge einer Verknappung oder Vermehrung des als Befriedigungsmittel gehandelten Überschussprodukts oder einer Verknappung oder Vermehrung des als Äquivalent eingesetzten Edelmetalls im "konsumtiven" Bereich die Austauschrelation sich verändert, dies eine entsprechende Veränderung der Austauschrelation im "produktiven" Bereich zur Folge hat, dass also die kommerziellen Betreiber ihm je nach Angebot und Nachfrage sein Überschussprodukt mit mehr oder weniger Äquivalent vergolden!

Aber unbeschadet dessen, dass der Austausch von Überschussprodukten gegen Edelmetall nicht bar jeder Relation zur kommerziellen Sphäre und dem in ihr ablaufenden Austausch von Edelmetall gegen Befriedigungsmittel stattfindet, sondern grosso modo darauf bezogen, in Korrespondenz dazu bleibt, bleibt doch zugleich Tatsache, dass Merkmal dieser Korrespondenz eine markante Abweichung von der im konsumtiven Bereich etablierten Austauschrelation ist, dass, anders gesagt, der herrschaftliche Austauschpartner durchgängig bereit ist, dem Ansinnen der kommerziellen Betreiber stattzugeben und letzteren für ihr Edelmetall erheblich mehr von seinem Überschussprodukt zu überlassen, als der konsumtiven Austauschrelation nach angebracht wäre, um ihnen auf diese Art einer in den Austauschakt selbst integrierten Vergütung den Lohn für ihren guten Dienst zukommen zu lassen. Für einen guten Dienst, der wie gesagt darin besteht, dass dem herrschaftlichen Austauschpartner durch die kommerziellen Betreiber Unnützes in Nützliches, Überfluss, der für sich genommen überflüssig und entbehrlich ist, in Edelmetall verwandelt wird, das in Mangelzeiten, in Zeiten bedrohten Überflusses, diesen zu garantieren beziehungsweise wiederherzustellen taugt – einen Dienst, dessen Leistung es also ist, wenn schon nicht oder höchstens im metaphorischen Sinne aus Stroh Gold zu spinnen, aus Wertlosem Wert zu schlagen, so jedenfalls doch und in höchst greifbarer Form dem herrschaftlichen Austauschpartner ein Gut, das unter asymmetrischen Austauschbedingungen als Austauschobjekt unbrauchbar für ihn ist, in einen Schatz zu transformieren, der als universales Äquivalent in jeder Austauschsituation Passepartout-Funktion besitzt, sprich, etwas, das unter den gegebenen Umständen keinen Wert für ihn hat, zu etwas, das unter allen Umständen von Wert für ihn ist, aufzuwerten.

Dieser Aufwertungsleistung trägt er durch das relative Mehr an Überschussprodukt, das er den kommerziellen Betreibern für ihr Edelmetall überlässt, dadurch also, dass er die im konsumtiven Bereich übliche Austauschrelation zwar keineswegs außer Kraft zu setzen, wohl aber markant zu modifizieren bereit ist, Rechnung. Dass es sich bei der Aufwertung um ein qualitativ-funktionelles Phänomen handelt, das die quantitativ-reelle Auslegung, die es durch das Mehr an Überschussprodukt erfährt, mitnichten schlüssig fordert oder auch nur logisch erscheinen lässt und dass mehr noch diese quantitative Interpretation der qualitativen Aufwertung Episode und völlig folgenlos bleibt, insofern ja das Edelmetall, sobald es dem ins Befriedigungsmittel konvertierten Überschussprodukt im Austauschzusammenhang der Konsumsphäre wieder gegenübertritt, alle Höherwertigkeit eingebüßt hat und sich mit ihm gemäß der im Konsumbereich geltenden, unmodifizierten Wertrelation austauscht, muss dabei den herrschaftlichen Austauschpartner in keiner Weise anfechten. Für ihn ist im Rahmen seiner durch das Edelmetall als allgemeines Äquivalent ermöglichten exklusiv konsumtiven Position gegenüber dem kommerziellen Zusammenhang der "produktive" Austauschprozess mit der Auswechslung seines Überschussprodukts gegen das Edelmetall der kommerziellen Betreiber ein- für allemal abgeschlossen, definitiv passé, findet mit anderen Worten gar kein wirklicher Austausch statt, sondern vielmehr eine Transformation, um nicht zu sagen Konversion, eine Metamorphose, kraft deren aus Unnützem Nützliches, aus Wertlosem Wertvolles, aus einer überflüssigen Begleiterscheinung des Überflusses eine notwendige Abhilfe für Mangelsituationen, aus etwas, das im Normalzustand der Fülle zur ökonomischen Lage des herrschaftlichen Austauschpartners nichts Wesentliches beiträgt, etwas wird, das im Ausnahmefall des Mangels die ökonomische Situation des herrschaftlichen Austauschpartners wesentlich stützt.

Weil das Edelmetall dank asymmetrischer Austauschbedingungen den Zugang zum kommerziellen Zusammenhang monopolisiert und dem herrschaftlichen Austauschpartner erlaubt, sich außerhalb seines selbstgenügsamen Lebens im Reichtum ausschließlich als Konsument zu wissen und zu gerieren, nimmt die objektiv ja zum kommerziellen Zusammenhang gehörige Austauschhandlung zwischen Überschussprodukten und Edelmetall aus Sicht des ersteren die Bedeutung eines bloßen Umtausch- oder Umwandlungsakts an. Das heißt, der herrschaftliche Austauschpartner nimmt das Überschussprodukt, das ihm die kommerziellen Betreiber gegen die Zahlung von Edelmetall abnehmen, als eben das Stroh, eben das blassgelbe Nutzlose wahr, das sich ihm ebenso wundersamer wie unverhoffter Weise in Gold, in gediegenen Schatz, verwandelt. Hat es diesen Formen- oder Zustandswechsel vollzogen, ist es aus seiner strohernen Beschaffenheit in die gediegene Gestalt des Edelmetalls überführt, so hat das Überschussprodukt seine Schuldigkeit getan oder, besser gesagt, sein unverhofftes Wunder gewirkt und ist als solches, als metaphorisches Stroh, als durch den echten Stoff ersetztes Surrogat, als gegen das Original ausgewechseltes Imitat verschwunden.

Taucht es wieder auf, ist es kein Überschussprodukt mehr, keine bloß unedle oder unechte Form von Edelmetall mehr, sondern ein Befriedigungsmittel, ein anderer, aber nicht minder echter Wertausdruck, eine besondere, materiale Gestalt dessen, was in allgemeiner, preziöser Form das Edelmetall darstellt. Nicht nur tritt dem herrschaftlichen Austauschpartner sein überflüssiges Produkt, nachdem es gegen Edelmetall ausgetauscht oder vielmehr als solches in Edelmetall überführt und aufgehoben ist, in einem völlig neuen Kontext, einem durch das Edelmetall als allgemeines Äquivalent konstituierten Zusammenhang relativer Werte oder dem Edelmetall korrespondierender Erscheinungsformen von Wert entgegen, es hat dabei auch und zugleich die Funktion gewechselt, ist aus einer Sache, die zu nichts nutze oder so gut wie nichts ist, solange sie nicht durch "produktiven" Austausch die Form von Edelmetall und den darin beschlossenen kommerziellen Wert annimmt, in eine Substanz verkehrt, die dem Edelmetall überhaupt erst letzteren verleiht, weil das Edelmetall nur, insofern es sich durch "konsumtiven" Austausch als jene Substanz realisiert und seine allgemeine Äquivalenz oder universale Gegenwertigkeit in ihrer besonderen Gestalt oder partikularen Sächlichkeit zum Ausdruck bringt, diesen seinen kommerziellen Wert zu bewähren und unter Beweis zu stellen vermag.

Ihrer Materialität oder ihren natürlichen Eigenschaften nach mögen das Überschussprodukt, als das sich das Befriedigungsmittel vor seinem Wechsel in den kommerziellen Zusammenhang darstellt, und das Befriedigungsmittel, als das sich das Überschussprodukt nach dem Wechsel herausstellt, noch so ununterscheidbar und im Sinne planer Identität dasselbe sein, ihrer Funktionalität oder ihrer gesellschaftlichen Bedeutung nach sind beide für den herrschaftlichen Austauschpartner etwas grundlegend Verschiedenes und ist für ihn das Überschussprodukt als solches nicht wiederzuerkennen, wenn es die Sphäre, in der es etwas rein Überflüssiges und Entbehrliches, ein Zeugnis verschwendeter Arbeit ist, dem nichts Besseres und Wundersameres als die Verwandlung in das als Erscheinung gespeicherter Arbeit firmierende Edelmetall passieren kann, verlassen hat und in jene andere Sphäre überwechselt ist, wo es etwas entschieden Nützliches und Notwendiges darstellt und in der Tat als dasjenige erscheint, wofür die qua Edelmetall gespeicherte Arbeit da ist und worin sie sich in konsumtiver Letztendlichkeit als in ihrer wahren Gestalt realisiert. Was Wunder, dass unter solchen Bedingungen einer regelrechten funktionellen Schizophrenie des materiell selben Objekts der herrschaftliche Austauschpartner keinerlei Anstoß daran nimmt und überhaupt nichts dabei findet, dass dieses selbe Objekt, das sich in seiner einen Funktion als Überschussprodukt durch die Einwechslung in Edelmetall qualitativ aufgewertet erfährt und der Aufwertung durch eine Veränderung der quantitativen Austauschrelation zugunsten des Edelmetalls Rechnung trägt, in seiner anderen Funktion als Befriedigungsmittel von solcher Aufwertung durch das Edelmetall nichts mehr wissen will und deshalb bei seiner Einwechslung in letzteres auf der alten, nicht mehr zugunsten des Edelmetalls veränderten Austauschrelation insistiert?

Die funktionelle Schizophrenie wird natürlich empirisch noch dadurch erleichtert, dass im Normalfall des Austauschs Überschussprodukt und Befriedigungsmittel natural verschiedene Güter sind und der herrschaftliche Austauschpartner selten oder nie in die Verlegenheit kommt, das gleiche materiale Objekt, das er, weil er es im Überfluss besitzt, dem kommerziellen Zusammenhang gegen Edelmetall überlässt, anschließend im kommerziellen Zusammenhang gegen Edelmetall wieder zu erstehen, weil es ihm nun umgekehrt daran mangelt. So gewiss der naturalen Beschaffenheit nach die Konsumgüter, die der herrschaftliche Austauschpartner vom kommerziellen Zusammenhang empfängt, im Normalfall andere Objekte sind als die Überschussprodukte, die er dem kommerziellen Zusammenhang überlässt, so gewiss dient diese naturale Differenz als willkommene Camouflage für den im Zuge der beiden Transaktionen tatsächlich statthabenden Wechsel in der Austauschrelation.

Und außerdem findet jene funktionelle Schizophrenie noch insofern eine Art psychologische Rechtfertigung, als die qualitative Aufwertung, die dem Überschussprodukt durch seine Transformation in Edelmetall aus Sicht des herrschaftlichen Austauschpartners zuteil wird und die der letztere durch eine zugunsten des Edelmetalls veränderte Austauschrelation honoriert, sich im konsumtiven Bereich wenn schon nicht ad hoc und entsprechend quantitativ bestätigt sieht, so immerhin doch auf lange Sicht und quasi qualitativ beglaubigt zeigt, weil nämlich, wie noch genauer zu behandeln sein wird, die im "produktiven" Bereich zugunsten des Edelmetalls veränderte Austauschrelation tatsächlich ja zur Folge hat, dass im "konsumtiven" Bereich die Befriedigungsmittel immer reichlicher und immer vielfältiger zur Verfügung stehen und also dem dadurch, wenn man so will, aufgewerteten Edelmetall immer bessere und immer diversere Möglichkeiten eröffnen, sich zum Wohle seines Besitzers, des herrschaftlichen Konsumenten, gegen sie auszutauschen.

Der herrschaftliche Austauschpartner hat also gleich mehrere, teils, wie oben ausgeführt, seiner topischen Stellung und systematischen Perspektive entspringende, teils, wie eben erwähnt, den praktischen Konsequenzen seiner Mitwirkung geschuldete Gründe, mit den Betreibern des kommerziellen Zusammenhanges zu kooperieren, sprich, damit einverstanden zu sein, dass sie in dem durch sie initiierten Austausch seiner Überschussprodukte gegen Edelmetall per modum einer zu ihren Gunsten modifizierten Austauschrelation von ihm entlohnt werden.

So augenscheinlich es aber auch ist, dass der herrschaftliche Austauschpartner ungeachtet des markanten Mehr an Überschussprodukt, das die veränderte Austauschrelation ihm abverlangt, aus seiner Sicht nur gewinnen kann und dass er deshalb zum einverständigen Mitmachen disponiert ist, wir haben damit immer nur erst die causa sufficiens, die zureichende Bedingung für das Zustandekommen jenes von den Usancen in der konsumtiven Sphäre definitiv unterschiedenen Procedere im "produktiven" Bereich ermittelt. Was uns herauszufinden bleibt, ist die causa efficiens, die wirkende Ursache für das Zustandekommen der im produktiven Bereich praktizierten besonderen Austauschmodalität. Wir wissen mit anderen Worten, warum der herrschaftliche Austauschpartner bei dem von den Betreibern des kommerziellen Zusammenhanges in Vorschlag gebrachten Procedere einer in den Austausch selbst integrierten Belohnung der kommerziellen Leistung mitspielt; warum die kommerziellen Betreiber aber dieses Procedere überhaupt in Vorschlag bringen und offenbar einer Entlohnung traditioneller Form vorziehen, wissen wir damit noch nicht.

Die Antwort auf diese ungeklärte Frage scheint indes auf der Hand zu liegen. Was die kommerziellen Betreiber zu jenem Modus einer uno actu der Austauschhandlung erfolgenden Entlohnung motiviert, ist schlicht und einfach das markante Mehr an Überschussprodukt, das er ihnen einbringt. Markant nämlich ist das Mehr ja nicht nur in dem absoluten Sinn, dass das Edelmetall jetzt mehr von dem Überschussprodukt aufwiegt als später, wenn sich dieses als ein dem kommerziellen Zusammenhang einverleibtes Befriedigungsmittel präsentiert, sondern markant ist das Mehr auch und ebenso sehr in der relativen Bedeutung, dass es jeden traditionellen, will heißen, nicht in den Austausch integrierten, sondern unabhängig davon gezahlten Lohn, mit dem die kommerziellen Betreiber für ihren dem herrschaftlichen Austauschpartner geleisteten Dienst rechnen könnten, an Wert allemal und entschieden übertrifft. Schließlich hat ja für den herrschaftlichen Austauschpartner, wenn er die kommerziellen Betreiber dafür, dass sie ihm seine Überschüsse abnehmen, mit dem allgemeinen Äquivalent Edelmetall oder einem ihm im Wert entsprechenden Befriedigungsmittel entlohnt, dieser Lohn einen mit dem Edelmetall, das ihm die Veräußerung seiner Überschüsse einbringt, unmittelbar vergleichbaren Wert, und es lässt sich wie in allen solchen Fällen einer definierten Wertrelation erwarten, dass der in Edelmetall oder einem dem Edelmetall äquivalenten Produkt gezahlte Lohn sich im Verhältnis zum erworbenen Edelmetall auf einen bestimmten und wie immer durch äußere Faktoren Schwankungen unterworfenen prozentualen Anteil einpegelt und diesen nur in Ausnahmefällen übersteigt.

Besteht hingegen der Lohn in einem im Zuge des Austauschs den kommerziellen Betreibern überlassenen Mehr an ausgetauschtem Überschuss, so hat dieses Mehr für den herrschaftlichen Austauschpartner ebenso wenig einen im Verhältnis zu dem Edelmetall definierten Wert wie unter asymmetrischen Austauschbedingungen der Überschuss als ganzer. Das einzige, was für den herrschaftlichen Austauschpartner Wert hat und deshalb zählt, ist das Edelmetall, das er für den Überschuss erhält und mit dem er seine konsumtive Position verbessert. Wenn er zwecks Entlohnung der kommerziellen Betreiber für dieses Edelmetall, das sie ihm zukommen lassen, mehr von dem Überschuss liefert, als nach der konsumtiven Austauschrelation üblich, entsteht, da ja der Überschuss erst durch seine Verwandlung in Edelmetall überhaupt einen Wert für ihn erhält, keine definierte Relation zwischen dem Wert dieses Mehr und dem Wert des gewonnenen Edelmetalls und kommen also auch keine proportionalen Kalküle ins Spiel, wie sie dort maßgebend sind, wo der Gewinn an Edelmetall wiederum mit Edelmetall oder einem ihm äquivalenten Befriedigungsmittel, sprich, mit einer Belohnung oder Prämie im traditionellen Sinne, vergolten wird.

Natürlich ist auch dies vom herrschaftlichen Austauschpartner den kommerziellen Betreibern für ihr Edelmetall überlassene Mehr an Überschussprodukt, das ein Mehr nicht nur im absoluten Vergleich mit der im konsumtiven Bereich üblichen Austauschrelation, sondern ebenso sehr im relativen Verhältnis zur Wertproportion einer traditionellen, in Edelmetall gezahlten Belohnung darstellt, nicht beliebig steigerbar oder unendlich zu vergrößern. Weil der herrschaftliche Austauschpartner sich abstrakt ja der Tatsache bewusst ist, dass sein Überschuss anderswo als Befriedigungsmittel nachgefragt ist, und weil er zugleich für den unter asymmetrischen Austauschbedingungen für ihn wertlosen Überschuss so viel Edelmetall, wie er kriegen kann, haben möchte, ist er auch nicht um jeden Preis bereit, seinen Überschuss abzugeben und gewahrt diesen vielmehr durchaus in einer quantitativen Relation zu dem Befriedigungsmittel, als das er im kommerziellen Zusammenhang dann gewertet wird. Aber weil gleichzeitig der Überschuss als solcher für den herrschaftlichen Austauschpartner wertlos ist und, wie seinen Wert an sich erst in der kommerziellen Sphäre als Befriedigungsmittel herauskehrt, so Wert für ihn, den herrschaftlichen Austauschpartner, nur durch die Transformation in Edelmetall erhält, erscheint dem herrschaftlichen Austauschpartner die Möglichkeit, den Lohn, den er den kommerziellen Betreibern für diese Transformation schuldet, nicht in Form einer Proportion des gewonnenen wertvollen Edelmetalls, sondern in Gestalt eines zusätzlichen Quantums seines für ihn wertlosen Überschusses zu zahlen, als jene faszinierende Perspektive, die wir oben mit dem Bild vom Stroh zu Gold spinnenden Rumpelstilzchen anschaulich zu machen versucht haben.

Und eben deshalb ist der herrschaftliche Austauschpartner erpressbar oder jedenfalls köderbar, wenn die kommerziellen Betreiber ihm Edelmetall für seinen Überschuss offerieren und als Lohn dafür nichts weiter verlangen als ein markantes Mehr von eben diesem Überschuss – ein Mehr, das, wie gesagt, markant in dem doppelten Sinne ist, dass es nicht nur entschieden das Quantum übersteigt, das der herrschaftliche Austauschpartner für das gleiche Quantum Edelmetall hingeben müsste, wenn der Überschuss bereits als Befriedigungsmittel firmierte, sondern dass es ebenso entschieden über dem Wertquantum liegt, das er zahlen müsste, wenn dieses Wertquantum nicht die Gestalt von Überschuss, sondern seinerseits die Form von Edelmetall hätte.

Dies also ist der leicht ersichtliche Grund, die causa efficiens, für den Vorzug, den die Betreiber des kommerziellen Zusammenhangs einer indirekten, in den Austausch selbst integrierten und in Gestalt eines Mehr an Überschuss geleisteten Vergütung ihrer Dienste vor deren direkter, vom eigentlichen Austauschakt abgekoppelter und in Form von Edelmetall oder dem Edelmetall äquivalentem Befriedigungsmittel gezahlter Belohnung geben. Unter den geschilderten Bedingungen eines vornehmlich oder ausschließlich zwischen fronwirtschaftlich-territorialherrschaftlichen Gesellschaftsformationen abgewickelten kommerziellen Austauschs können sich auf diesem Wege die Betreiber des Austauschs in der einen Phase der transaktiven Gesamthandlung, nämlich bei der Beschaffung von Überschussprodukten, einen markant größeren Anteil an dem ausgetauschten Wertquantum sichern, als ihnen dies mittels des direkten, in der anderen Phase der Transaktion, nämlich bei der Besorgung von Befriedigungsmitteln, praktizierten Entlohnungsmodus jemals möglich wäre. Was Wunder, dass die kommerziellen Betreiber diesen Weg einer Teilhabe am ausgetauschten Wert wählen und dank der sich ebenfalls aus den herrschaftlichen Austauschbedingungen begründenden und als causa sufficiens firmierenden Kooperationsbereitschaft ihrer herrschaftlichen Austauschpartner auch durchsetzen?

So sehr das markante Mehr an Wertquantum, das die kommerziellen Betreiber auf diesem Weg gewinnen, als Motiv für die Wahl des Weges auf den ersten Blick aber auch einleuchten mag, dass dieses Mehr an Wertquantum nicht wie jeder direkte Lohn die Form des Edelmetalls oder eines ihm äquivalenten Befriedigungsmittels, sondern vielmehr die dem indirekten Belohnungsmodus geschuldete Gestalt eines Überschussprodukts hat, könnte seinen Nutzen für die kommerziellen Betreiber auf den zweiten Blick entschieden in Frage zu stellen und am Ende ein allzu hoher, den quantitativen Gewinn mit qualitativer Nachdrücklichkeit ad absurdum führender und zunichte machender Preis scheinen. Schließlich ist ja durch nichts gewährleistet und im Zweifelsfall eher unwahrscheinlich oder die seltene Ausnahme, dass jenes Überschussprodukt, von dem die kommerziellen Betreiber als Lohn für ihre Dienste ein markantes Mehr einstreichen, sie als Befriedigungsmittel anspricht, für sie einen konsumtiven Nutzen hat und ihnen nicht vielmehr, sei's weil sie bereits davon haben, sei's weil es sie gar nicht interessiert, ebenso entbehrlich vorkommt wie dem herrschaftlichen Austauschpartner, dem sie es abnehmen.

Und selbst wenn die Ausnahme der Fall ist und es sich bei dem Überschussprodukt um eine Materie handelt, die sie als Befriedigungsmittel selber würdigen und gebrauchen können, ist doch nicht recht einzusehen, warum sie mehr davon haben und deshalb den Weg der indirekten, in den Austausch integrierten Vergütung einschlagen müssen, da sie ja doch auf dem Weg einer direkten, vom Austausch unabhängigen und in Form von Edelmetall gezahlten Belohnung sich das von ihnen als Befriedigungsmittel erkannte Überschussprodukt ebenfalls würden beschaffen können und unter der Voraussetzung, dass jeder direkte Lohn im Prinzip auf ihre Schadloshaltung, ihre Subsistenz, ihre Versorgung mit dem für ihre Bedürfnisbefriedigung Nötigen berechnet ist, mit jenem Mehr an Belohnung gar nichts anfangen können, weil es definitionsgemäß, will heißen, der eben gegebenen Funktionsbestimmung von Lohn zufolge, ihr Bedürfnis allemal übersteigt.

Damit ist allerdings auf den dritten Blick auch schon klar, was der als zweiter Blick apostrophierte rhetorische Einwand bloß zutage fördern beziehungsweise ins rechte Licht rücken sollte: dass nämlich jenes Mehr an Überschussprodukt von Nutzen für die kommerziellen Betreiber unmöglich im Sinne seines unmittelbaren Gebrauchs als Befriedigungsmittel, der Befriedigung persönlicher Bedürfnisse, sondern höchstens und nur im Verstande eben des Nutzens sein kann, den auch ihr herrschaftlicher Austauschpartner aus dem Überschussprodukt zieht, im Verstand nämlich einer Verwendung des letzteren zum Erwerb von Edelmetall und einer darin beschlossenen Stärkung ihrer konsumtiven Stellung. Wollen die kommerziellen Betreiber mit dem Mehr an Überschuss, das sie im Zuge des ersten Teils der kommerziellen Gesamtaktion, in actu der Beschaffung von Überschüssen, dem herrschaftlichen Austauschpartner mit dessen stilschweigendem, wo nicht gar begeisterten Einverständnis abknöpfen, etwas Sinnvolles anfangen, so bleibt ihnen gar nichts anderes übrig, als es den haargenau gleichen Weg nehmen zu lassen, den auch der übrige Überschuss nimmt – es nämlich einen Konsumenten, einen Abnehmer finden zu lassen, der in dem Überschuss ein Befriedigungsmittel erkennt und deshalb bereit ist, es gegen ein äquivalentes Quantum Edelmetall einzutauschen.

Was mit Hilfe und durch Vermittlung der kommerziellen Betreiber dem über Überschüsse verfügenden herrschaftlichen Austauschpartner gelingt, dass er nämlich seine für ihn nutzlosen Überschüsse gegen das allgemeine Äquivalent Edelmetall austauscht, das ihm andere herrschaftliche Austauschpartner, die in seinem entbehrlichen Überschussprodukt ein begehrenswertes Befriedigungsmittel erkennen, dafür zu bezahlen bereit sind, und dass er mit diesem allgemeinen Äquivalent seine eigene konsumtive Stellung gegenüber dem kommerziellen Zusammenhang stärkt – genau das können nun auch im Blick auf das Mehr an Überschuss, das ihnen als Lohn für ihre aus dem Stroh des Überschusses das Gold eines universalen Austauschobjekts spinnende Vermittlungstätigkeit der betreffende herrschaftliche Austauschpartner überlässt, die kommerziellen Betreiber selbst in eigener Regie und für eigene Rechnung vollbringen: Sie können dieses ihnen zugefallene Mehr an herrschaftlichem Überschuss auf kommerziellem Weg an den Herrn oder die Herrin bringen, und mit dem Edelmetall, das sie dafür erhalten, gegenüber dem von ihnen betriebenen kommerziellen Zusammenhang eine der Position ihres herrschaftlichen Austauschpartners vergleichbare Stellung als Konsument begründen beziehungsweise untermauern.

Indem sie als Kommissionäre des herrschaftlichen Austauschpartners A dessen Edelmetall verwenden, um für ihn beim herrschaftlichen Austauschpartner B ein Überschussprodukt zu beschaffen, das A als Befriedigungsmittel wertschätzt und braucht, eröffnet ihnen die Bereitschaft von B, sie für den Dienst, den sie ihm im Sinne einer Stärkung seiner konsumtiven Position und darin beschlossenen Sicherung seiner Situation herrschaftlicher Fülle leisten, mit einem markanten Mehr an Überschussprodukt zu entlohnen, die Möglichkeit, für dies Mehr bei A oder einem anderen, das Überschussprodukt als Befriedigungsmittel wertschätzenden herrschaftlichen Austauschpartner weiteres Edelmetall einzutauschen und so am Ende der Transaktion mit einem das Edelmetallquantum, das sie bloß vom einen zum anderen Herrn transferiert und nämlich als von A kommendes Äquivalent für das ihm von B überlassene Befriedigungsmittel jenem ausgehändigt haben, übersteigenden Quantum Edelmetall in eigener Hand und zur persönlichen Verfügung dazustehen.

Fürwahr kein schlechter Coup. Denn nicht nur, dass das Mehr an Überschussprodukt, das sie von B erhalten, ein markantes Mehr, sprich, eine im Wertquantum jeden direkten Lohn in Form von Edelmetall, den B ihnen zu zahlen bereit wäre, nachdrücklich übertreffende Vergütung ist und dass dieses Mehr an Wertquantum in dem Augenblick, in dem ihnen gelingt, ihr Überschussprodukt in Edelmetall umzutauschen, nun auch in der sinnenfälligen Form eines mit jedem direkten Lohn direkt vergleichbaren Objekts, eben des qualitativ identischen Edelmetalls, realisierbar wird, und nicht nur, dass zu diesem Mehr an Lohn nun ja auch noch der Lohn hinzukommt, den A, der herrschaftliche Austauschpartner, dem sie das Überschussprodukt als Befriedigungsmittel besorgen, ihnen herkömmlicherweise für die Besorgung zahlt, dass sie also, aufs Ganze gesehen, am Ende besser dastehen, als sie je dastehen könnten, wenn sie in beiden Funktionen, als Beschaffer von Überschüssen und als Besorger von Befriedigungsmitteln, nur als persönlich entlohnte Komissionäre des jeweiligen herrschaftlichen Austauschpartners agierten – die im Rahmen ihrer Funktion als Beschaffer von Überschüssen veränderte und nämlich dem Beschaffungsakt selbst integrierte Form der Entlohnung bedeutet neben dem quantitativen Gewinn, den sie mit sich bringt, eine Veränderung auch und vor allem ihrer systematischen Stellung gegenüber dem herrschaftlichen Austauschpartner B, dem sie in der Funktion von Überschussbeschaffern begegnen. Es ist, als hätten sie einen Weg gefunden, sich im Verhältnis zu letzterem aus der Rolle des Lohnempfängers, des aus der herrschaftlichen Schatzkammer bezahlten Domestiken herauszustehlen und klammheimlich in die Position eines quasiherrschaftlichen Nutznießers, eines am materiellen Überfluss teilhabenden Kompagnons überzuwechseln.

Mit dem zusätzlichen, unentgeltlichen Quantum Überschuss, mit dem sich der herrschaftliche Austauschpartner B bei ihnen dafür revanchiert, dass sie ihm seinen Überschuss in Edelmetall eintauschen und so seine konsumtive Stellung gegenüber dem kommerziellen Zusammenhang bestätigen oder verbessern, fangen die kommerziellen Betreiber in der Tat ja haargenau das Gleiche an wie B selbst mit seinem Überschuss: Sie tauschen es gegen Edelmetall aus und verschaffen sich so die Möglichkeit zu einer Begründung oder Verbesserung ihrer konsumtiven Stellung. Der einzige Unterschied ist, dass der herrschaftliche Austauschpartner B sich das Edelmetall, das ihm A für sein Überschussprodukt zahlt, durch sie, die kommerziellen Betreiber, besorgen lässt und sie für ihre Vermittlung mit einem zusätzlichen, unentgeltlichen Quantum des Überschussprodukts belohnt, während sie dies zusätzliche Quantum nun in eigener Person zu A oder einem dritten herrschaftlichen Austauschpartner bringen, um es sei's im Rahmen ihres B geleisteten transaktiven Dienstes, sei's in Form einer gesonderten transaktiven Dienstleistung in ein der Edelmetallmenge, die durch ihre Vermittlung B für sein Überschussprodukt erhält, proportional entsprechendes und als ihr Lohn fungierendes Quantum Edelmetall zu verwandeln, dass sie also im einen Fall als Vermittler, jetzt aber in eigener Sache tätig sind.

Durch ihren Coup einer Integration der Belohnung für die Dienstleistung in den Dienstleistungsakt selbst, die Austauschhandlung als solche, gelangen die kommerziellen Betreiber also in den Besitz eines originären Stücks herrschaftlichen Überflusses und nutzen es gerade so, wie der herrschaftliche Austauschpartner, dem sie es abgewinnen, seinen Überfluss nutzt – zur Beschaffung von Edelmetall nämlich und zur Begründung beziehungsweise Stärkung ihrer unter asymmetrischen Austauschbedingungen mit der Verfügung über Edelmetall stehenden und fallenden konsumtiven Position gegenüber dem kommerziellen Zusammenhang. Ihr Coup stellt sie also quasi auf gleichen Fuß mit dem herrschaftlichen Austauschpartner, verwandelt das persönliche Dienstverhältnis, in dem sie verharren, solange der herrschaftliche Austauschpartner sie getrennt von der Dienstleistung mittels Edelmetall entlohnt, in eine sächliche Teilhaberschaft, bei der die Belohnung vielmehr die Form einer über ihr aktiv-funktionelles Engagement hinausgehenden passiv-substanziellen Beteiligung an der Dienstleistung selbst und dem, was sie erbringt, annimmt und es insofern in der Tat zu einer in actu der Verwendung herrschaftlichen Überflusses manifesten Egalisierung der kommerziellen Betreiber mit ihrem herrschaftlichen Austauschpartner kommt.

Und praktische Konsequenz oder, wenn man so will, äußerer Ausdruck dieser Egalisierung der kommerziellen Betreiber mit dem Herrn des Reichtums und Überflusses ist ihre in solcher sächlichen Teilhaberschaft beschlossene markant höhere Dotierung oder bessere Entlohnung, die eigentlich gar nicht mehr so genannt werden darf, weil sie ja in perfekter Parallelaktion ein- und derselben Überflussquelle entspringt wie der Gewinn des herrschaftlichen Austauschpartners selbst und wie jener deshalb auch nicht als Dotierung, sondern als Vergütung, nicht als Lohn, sondern als Erlös erscheint. Es ist, noch einmal anders gesagt, als würden die kommerziellen Betreiber aufgrund ihrer für den herrschaftlichen Austauschpartner vorteilhaften Geschäftigkeit in Sachen Austausch entbehrlicher Überschüsse gegen nützliches Edelmetall zu Juniorpartnern bei dem Geschäft avancieren, als würden sie zum Dank dafür, dass sie dem herrschaftlichen Austauschpartner stroherne Überschüsse in wertvolles Gold verwandeln, von ihm einen zusätzlichen Teil Stroh gratis überlassen bekommen, um ihre Verwandlungskraft wie in genere seiner, ihm zum Vorteil gereichenden Überschüsse, so auch in specie des ihnen zu ihrem eigenen Nutz und Frommen überlassenen Teils Überschuss unter Beweis zu stellen.

Weil die kommerziellen Betreiber weder empirisch-biographisch noch gar logisch-systematisch auf dem Wege der kommerziellen Akkumulation von Edelmetall eine haltbare quasiherrschaftliche Position erringen können, fragt sich, warum sie so beharrlich die Akkumulationsperspektive verfolgen.

Allerdings scheint jene per Dienstleistung errungene Teilhaberschaft am herrschaftlichen Reichtum, die quasi herrschaftliche Stellung, die den Betreibern des kommerziellen Zusammenhangs im Zuge ihrer Verwandlung von als Überschuss entbehrlichem materialem Überfluss in als universales Austauschobjekt brauchbares preziöses Edelmetall zufällt, bei genauerem Hinsehen wenn nicht geradezu eine Illusion, so jedenfalls doch ein kurzes Vergnügen, eine flüchtige Episode. Anders nämlich als der Überfluss, den die kommerziellen Betreiber für den herrschaftlichen Austauschpartner in Edelmetall verwandeln, ist der Teil Überfluss, den sie von letzterem für ihre Dienstleistung erhalten und den sie nun für sich selbst und zur persönlichen Verwendung zu allgemeinem Äquivalent machen, keineswegs Überschuss, nichts, was sie entbehren können, weil sie, vergleichbar dem herrschaftlichen Austauschpartner, mehr als genug davon haben, sondern etwas, was sie nur deshalb entbehren können, weil sie entweder selbst kein Bedürfnis danach verspüren oder aber für ihren persönlichen Bedarf bereits genug davon haben. Anders als beim herrschaftlichen Austauschpartner, der ihnen für ihre Dienstleistung ein Stück seines Überflusses überlässt beziehungsweise sie quasi an seinem Überfluss teilhaben lässt, ist bei ihnen dieser Überfluss nicht die Spitze eines Eisbergs oder, besser gesagt, die Kuppe eines Hirsebergs, die, wenn sie als überschüssig und deshalb entbehrlich abgestoßen und veräußert wird, der Gesamtmasse des Berges gar keinen bemerklichen Abtrag tut beziehungsweise sich von unten, aus dem Inneren des Berges beziehungsweise dem Medium, dem der Berg entsteigt, gleich wieder ersetzt findet; vielmehr ist in ihrem Fall der Überfluss ein dem Massiv je schon entrissenes Bruchstück, ein vom Muttergestein oder Quellbrei je schon abgelöster Bestandteil, der, sobald von ihm ein der Verwendung herrschaftlichen Überschusses entsprechender Gebrauch gemacht worden ist, unwiederbringlich verloren oder, genauer gesagt, unerneuerbar dahin ist. Mit anderen Worten und weniger metaphorisch ausgedrückt, gründet der Überfluss des herrschaftlichen Austauschpartners in der als lebendige Quelle seines Reichtums funktionierenden frondienstlichen Arbeit der Knechte, über die er herrscht, während die kommerziellen Betreiber, auch wenn der herrschaftliche Partner sie an seinem Überfluss beteiligt, ihnen ein Stück davon überlässt, doch aber mitnichten deshalb schon einen Anteil an jener Quelle des Überflusses, der den Reichtum produzierenden und als solchen ständig erneuernden Arbeit gewinnen.

Das dem Bereicherungsweg, den der herrschaftliche Austauschpartner mit ihrer Hilfe einschlägt, parallele, um nicht zu sagen gleichgeartete, Procedere der kommerziellen Betreiber bleibt also ein kursorisches Phänomen, eine Episode: Haben sie den ihnen als Vergütung ihrer kommerziellen Dienste überlassenen Überschuss gegen Edelmetall ausgetauscht, ist er weg und mangels Verfügung über eine fronwirtschaftliche Reichtumsquelle unerneuerbar. Und dadurch bleibt dann aber auch die quasiherrschaftliche konsumtive Position, die das gegen den Überschuss eingetauschte Edelmetall ihnen verschaffte, eine Episode, ein Intermezzo: Mag, wie gesagt, das Quantum Edelmetall, das ihnen ihre Teilhabe am Überschuss des herrschaftlichen Austauschpartners beschert, auch jeden direkten Lohn, den sie vom herrschaftlichen Austauschpartner erwarten könnten, im Werte noch so markant übertreffen – so gewiss sie es nutzen, um durch den kommerziellen Zusammenhang konsumtive Bedürfnisse zu befriedigen, so gewiss ist es irgendwann aufgezehrt, und dann stehen sie, anders als der herrschaftliche Austauschpartner, ohne verwertbaren, in Edelmetall umtauschbaren Überschuss da, eben weil ihnen jene fronwirtschaftliche Reichtumsquelle fehlt, die ihrem herrschaftlichen Austauschpartner seinen immer neuen, als Überschuss verwertbaren Überfluss beschert.

Die Situation ist für die kommerziellen Betreiber um so fataler, als im Unterschied zum kommerziellen Austauschpartner sie gar keine andere Möglichkeit haben, sich in den Besitz von Edelmetall zu bringen. Der herrschaftliche Austauschpartner verfügt über seine Reichtumsquelle, die zur Ausbeutung der Natur einsetzbare Arbeitskraft seiner fronenden Knechte, die sich, wie zur Erzeugung materialen Reichtums, so unter den entsprechenden natürlichen Voraussetzungen, wenn also sein Herrschaftsgebiet schürfbare Edelmetalle hergibt, auch und gerade so gut für deren Gewinnung gebrauchen lässt. Die Betreiber des kommerziellen Zusammenhangs verfügen dagegen über keine eigene Reichtumsquelle; wie materialen Reichtum können sie sich auch preziöses Edelmetall nur auf dem beschriebenen indirekten Weg einer Teilhabe an dem Überfluss beschaffen, den der herrschaftliche Austauschpartner aus seiner Reichtumsquelle, der Fronarbeit, schöpft. Oder besser gesagt können sie sich das Edelmetall nur dadurch verschaffen, dass sie dem herrschaftlichen Austauschpartner einen indirekten Weg zur Beschaffung von Edelmetall durch Veräußerung materialen, als Überschuss entbehrlichen Überflusses erschließen, sich diese ihre Dienstleistung durch Partizipation an dem herrschaftlichen Überschuss honorieren lassen und dann ihr Honorar, ihr Teil Überschuss, genau so nutzen wie den Überschuss des herrschaftlichen Austauschpartners, sprich, ihn gegen Edelmetall austauschen.

Was also für den herrschaftlichen Austauschpartner nur eine zusätzliche, sekundäre Möglichkeit ist, an Edelmetall zu kommen, die ihm allerdings schätzenswert genug erscheint, um sie den kommerziellen Betreibern, die sie ihm eröffnen, fürstlich zu honorieren, das ist für die letzteren die einzige und ausschließliche Methode, sich über die normalen, dem Dienstleistungsverhältnis gemäßen und auf nichts weiter als auf ihre Schadloshaltung, ihre Subsistenz berechneten Lohnzahlungen hinaus in den Besitz von Edelmetall zu bringen, um dann mit Hilfe solchen nicht bloß als Entschädigung und Belohnung, sondern als Vergütung und Bereicherung firmierenden Edelmetalls an den alle bloß subsistenziellen Bedürfnisse übersteigenden, weil je schon einen Zustand der Fülle voraussetzenden und auf dessen Basis erhobenen konsumtiven Ansprüchen des herrschaftlichen Austauschpartners partizipieren zu können.

Fehlt nun aber dieser den kommerziellen Betreibern allein zu Gebote stehenden Methode zur Beschaffung von Edelmetall eben das, worauf sich allein ihr Bestand und ihre Kontinuität gründen ließe, ein dank eigener Reichtumsquelle, dank herrschaftlich verfügbarer gesellschaftlicher Arbeit sich selbst reproduzierender, sich quasi spontan erneuernder, als Überschuss verwertbarer Überfluss und ist sie für ihr Funktionieren stets wieder auf jenen als solcher von der Quelle seiner Erzeugung abgeschnittenen Anteil angewiesen, den der herrschaftliche Austauschpartner den kommerziellen Betreibern für den Dienst, den sie ihm leisten, von dem Überfluss, den er aus der herrschaftlichen Reichtumsquelle schöpft, überlässt, so scheint klar, dass sie ein kursorisches Ereignis, eine Episode bleiben muss und tatsächlich eher ein Mechanismus als eine Methode zu heißen verdient, eher als Kunstgriff denn als wirkliche Kunst erscheint, eher den Tatbestand eines sporadischen Vorgehens als den einer kontinuierlichen Verfahrensweise erfüllt.

Zwar gelingt es den Betreibern des kommerziellen Zusammenhangs, kraft des als materiale Vergütung statt als pekuniäre Entlohnung funktionierenden Honorars, das sie ihrem herrschaftlichen Austauschpartner abgewinnen, quasi am Überfluss des letzteren zu partizipieren und dadurch, dass sie ihr Honorar, ihren Anteil am herrschaftlichen Überschuss, genau so behandeln wie den herrschaftlichen Überschuss selbst und nämlich durch Verwandlung in Edelmetall zur Begründung oder Stärkung einer eigenen konsumtiven Position nutzen, quasi ein herrschaftliches Ansehen zu erringen, aber sobald das Edelmetall aufgezehrt ist, zeigt sich, dass ihre herrschaftliche Position mangels eigenen Überflussquells und daraus entspringenden neuen Überschusses eine flüchtige Episode, eben ein Quasi, bleibt, dass das herrschaftliche Ansehen, das sie gewinnen, ein derart ephemeres Phänomen darstellt, dass es eher Anschein der Wirklichkeit als Wirklichkeit ist.

Haben sie das Edelmetall konsumtiv verbraucht, das ihnen die mit dem herrschaftlichen Überschussbesitzer für ihre Dienstleistung, ihre Verwandlung von Überschuss in Edelmetall, Stroh in Gold, ausgehandelte besondere, indirekte Belohnung verschafft, so ist es aus mit dem quasiherrschaftlichen Intermezzo, und die Möchtegernherren, die kommerziellen Betreiber, müssen wieder zu ihrem ursprünglichen Herrn, dem herrschaftlichen Konsumenten, zurückkehren, um in seinen Diensten, als sein Kommissionär sein Edelmetall im kommerziellen Zusammenhang als allgemeines Äquivalent zur Geltung zu bringen, sprich, es zur Besorgung der zur Aufrechterhaltung seines herrschaftlichen Status, seines Zustands der Fülle, benötigten Befriedigungsmittel einzusetzen.

Nur so können sie sich den Lohn verdienen, den ihnen der konsumierende, nach Befriedigungsmitteln verlangende Herr für ihre in seiner Bedürfnisbefriedigung bestehende Dienstleistung zahlt und der ihnen überhaupt die Subsistenz ermöglicht. Und nur so können sie zugleich den beschriebenen Mechanismus einer Partizipation am Überfluss des die Befriedigungsmittel als Überschüsse produzierenden, anderen Herrn erneut in Gang setzen, die dieser ihnen als indirekte Belohnung für den ihm geleisteten Dienst einer Verwandlung der Überschüsse in Edelmetall konzediert und die ihnen ein im Vergleich mit jedem direkten Lohn derart markantes Mehr an Vergütung einbringt, dass sie episodisch-flüchtig die Ebene bloßer dienerschaftlicher Subsistenz zu verlassen und eine quasiherrschaftlich-konsumtive Position einzunehmen vermögen.

Von daher erweist sich also die quasiherrschaftliche Stellung, die den kommerziellen Betreibern ihre dem herrschaftlichen Überschussbesitzer abgehandelte besondere Form der Vergütung verschafft, nicht nur als eine mit dem konsumtiven Verbrauch des wie immer markanten Mehr an allgemeinem Äquivalent, das letztere ihnen einträgt, verschwindende Episode, sondern darüber hinaus auch geknüpft daran, dass sie immer wieder in ein keineswegs nur quasi, sondern überaus faktisch wahrgenommenes dienerschaftliches Verhältnis zurückkehren und bei ihrem ursprünglichen Herrn oder auch einem anderen herrschaftlichen Austauschpartner erneut das Kommissionärsamt versehen, sprich, die Aufgabe übernehmen, ihm für sein Edelmetall, das er ihnen zu treuen Händen übergibt, zwecks Erhaltung oder Sicherung seines Lebens im Überfluss bei anderen herrschaftlichen Austauschpartnern Befriedigungsmittel einzutauschen. Weil das Edelmetall Bedingung für ein unter asymmetrischen Austauschbedingungen dennoch ubiquitäres Funktionieren des kommerziellen Zusammenhangs und letzterer wiederum Grundlage nicht nur ihrer aus dem direkten Lohn für ihre kommerziellen Dienstleistungen sich speisenden Subsistenz, sondern auch und mehr noch Medium aller durch die geschilderte indirekte Form der Belohnung sich ihnen eröffnenden Chance ist, eine quasiherrschaftliche Konsumposition zu erringen – weil das Edelmetall die Basis all dessen darstellt und sich aber von Haus aus oder seiner Erzeugung, seiner Herkunft, nach in den Händen der mit Befriedigungsmitteln zu versorgenden herrschaftlichen Austauschpartner befindet, finden sich die Betreiber des kommerziellen Zusammenhangs immer wieder an diese Herrschaften verwiesen und sehen nicht nur ihre dienerschaftliche Subsistenz, sondern auch und ebenso sehr das Moment von quasiherrschaftlichem Konsum, das ihnen die geschilderte indirekte Form der Belohnung von Seiten der herrschaftlichen Überschussproduzenten ermöglicht, und den Anschein von Ebenbürtigkeit und Unabhängigkeit, der ihnen dadurch im Blick auf die herrschaftlichen Austauschpartner zuteil wird, immer wieder und untrennbar gebunden an jenen qua Kommissionärsamt ausgeübten Herrendienst.

Von solcher als conditio sine qua non auch und gerade ihrer episodisch-quasiherrschaftlichen Etablierung erscheinenden kommissionarisch- knechtischen Abhängigkeit emanzipieren könnten sich die kommerziellen Betreiber nur, wenn sie im Augenblick ihrer auf die Beschaffung von Überschüssen gerichteten kommerziellen Aktivitäten bereits über Edelmetall verfügten, selber das in Edelmetall bestehende allgemeine Äquivalent des kommerziellen Austauschzusammenhanges in ihrem Besitz hätten und deshalb ohne kommissionarischen Rekurs auf einen nach Befriedigungsmitteln verlangenden herrschaftlichen Konsumenten mit dem Überschüsse liefernden herrschaftlichen Produzenten kontrahieren und die durch ihre indirekte Form der Entlohnung sie an seinem Überfluss teilhaben lassende Transaktion abwickeln könnten. Wie aber soll das je der Fall sein, da ja die Verfügung über Edelmetall, insofern sie in der Verfügung über gesellschaftliche Arbeitskraft und über ihr entsprungenen gesellschaftlichen Reichtum ihre unabdingbare Voraussetzung hat, Herrensache ist und da, so gesehen, die paradoxe Bedingung für die Unabhängigkeit der kommerziellen Betreiber von herrschaftlicher Beauftragung, ihre Befreiung vom Herrendienst, eben dies scheint, dass sie vielmehr selber Herren, sprich, keine kommerziellen Betreiber mehr sind?

So sehr indes zutrifft, dass die Verfügung über gesellschaftliche Arbeitskraft und über ihr entsprungenen gesellschaftlichen Reichtum der ebenso grundlegende wie primäre Weg zur Verfügung über Edelmetall ist – der einzige Weg ist es, genau besehen, nicht! Schließlich ist es ja niemand anders als die kommerziellen Betreiber, die ihren herrschaftlichen Austauschpartnern einen weiteren, sekundären, aber deshalb nicht weniger effektiven Weg eröffnen, sich in den Besitz von als allgemeines Äquivalent verwendbarem Edelmetall zu bringen: den sattsam beschriebenen Weg nämlich über die Veräußerung von als Überschuss entbehrlichen Teilen ihres Überflusses. Und schließlich eröffnen, wie gezeigt, die kommerziellen Betreiber ihren herrschaftlichen Austauschpartnern diesen sekundären Weg, um selber von ihm zu profitieren, selber an dem Edelmetall, das sie ihren Austauschpartnern auf diesem Wege verschaffen, zu partizipieren. Und so gesehen, ist die Vorstellung von kommerziellen Betreibern, die über eigenes, ihnen Unabhängigkeit vom dienerschaftlichen Kommissionärsamt verheißendes Edelmetall verfügen, auch keineswegs paradox und im Gegenteil allemal empirisch fundiert.

Tatsächlich verfügen die Betreiber des kommerziellen Zusammenhangs ja über eigenes Edelmetall – immer dann nämlich, wenn zum Lohn für den Weg einer sekundären Beschaffung von Edelmetall, den sie dem herrschaftlichen Austauschpartner weisen, dieser ihnen ein weiteres Quantum seines dafür erforderlichen Überschusses überlässt und ihnen so Gelegenheit gibt, dieses Quantum geradeso in Edelmetall umzumünzen wie seinen Überschuss. In dem Augenblick mit anderen Worten, in dem sie die nach ihren Konditionen einer austauschintegriert-indirekten Entlohnung verlaufende Transaktion der Beschaffung von Überschüssen beim herrschaftlichen Austauschpartner B und der Versorgung des Austauschpartners A mit diesen von ihm als Befriedigungsmittel nachgefragten Überschüssen beendet haben, stehen die kommerziellen Betreiber mit Edelmetall in Händen da, das sie als ihr rechtmäßiges Eigentum betrachten dürfen und das, recht verwendet, sie in mehr oder minder großem, seinem Wertquantum entsprechenden Umfang vom Edelmetall herrschaftlicher Konsumenten unabhängig macht, sprich, vom Zwang zu immer neuen dienerschaftlichen Kommissionärsaufgaben befreit.

"Recht verwendet" bedeutet dabei, dass sie das Edelmetall eben nicht, wie ihnen oben unterstellt, gleich wieder mittels kommerziellem Zusammenhang gegen Befriedigungsmittel austauschen, herrschaftlich konsumieren, sondern es vielmehr anstelle des Edelmetalls herrschaftlicher Konsumenten, auf das sie andernfalls angewiesen wären und um dessentwillen sie sich als Kommissionäre bei den letzteren erneut verdingen müssten, benutzen, um nach den gehabten Konditionen bei herrschaftlichen Überschussproduzenten neue Überschüsse einzutauschen. Nur auf diesem Weg können sie den beschriebenen Mechanismus einer mittels Austausch erwirkten Partizipation am Überfluss des herrschaftlichen Austauschpartners B erneut in Gang setzen, ohne sich zu diesem Zweck in ein dienerschaftliches Kommissionärs- und Abhängigkeitsverhältnis beim herrschaftlichen Austauschpartner A zurückbegeben zu müssen. Und nur so können sie überhaupt jenem quasiherrschaftlichen Partizipationsmechanismus die Logik und Kontinuität einer in sich geschlossenen und sich selbst tragenden Methode verleihen.

Das also müssen die kommerziellen Betreiber tun, wenn sie ihr in einer austauschintegriert-indirekten Form der Belohnung bestehendes Rezept zur Teilhabe an herrschaftlichem Überfluss und zur darin gründenden Erlangung einer quasiherrschaftlichen Konsumentenposition dem Charakter eines episodischen Coups entreißen und zur Grundlage einer sie dauerhaft von herrschaftlicher Bevormundung und dienerschaftlicher Abhängigkeit befreienden Bereicherungsmethode machen wollen: Sie müssen auf die unmittelbare Realisierung ihrer quasiherrschaftlichen Konsumentenposition verzichten und das Edelmetall, das ihnen die Teilhabe am Überfluss des herrschaftlichen Überschussproduzenten verschafft, zur Inszenierung einer neuerlichen Teilhabe und zum dadurch ermöglichten Erwerb weiteren, ihnen zur Einnahme einer quasiherrschaftlichen Konsumentenposition dienlichen Edelmetalls verwenden.

Und sie müssen es nicht nur tun – sie tun es auch. Wenn wir durch die Rede von Partizipation am herrschaftlichen Überfluss und von einer dadurch ermöglichten quasiherrschaftlichen Konsumentenposition uns zu der Vorstellung haben verführen lassen, dass die kommerziellen Betreiber, sobald ihnen ihre austauschintegriert-indirekte Form der Entlohnung ein markantes Mehr an Edelmetall in die Hände spielt, nichts Eiligeres zu tun haben, als sich in Abziehbilder ihrer herrschaftlichen Austauschpartner zu verwandeln und bis zum bösen Erwachen, bis also das Mehr an Edelmetall aufgezehrt ist, deren konsumtive Gewohnheiten und Attitüden zu übernehmen, so sind wir in der Tat einem klappmechanischen Trugbild aufgesessen.

Tatsächlich sind sich die kommerziellen Betreiber von Anbeginn ihres Operierens mit jener austauschintegriert-indirekten Form der Entlohnung an nur zu sehr im Klaren darüber, wie episodisch die quasiherrschaftliche Konsumentenposition bleiben muss, die sie dadurch erringen, und sind deshalb auch denkbar weit entfernt von der Absicht, einfach nur in die Fußstapfen ihrer herrschaftlichen Austauschpartner zu treten. Vielmehr ist von Anfang der Einführung jener austauschintegriert-indirekten Form der Entlohnung an die dadurch ermöglichte Teilhabe der kommerziellen Betreiber am herrschaftlichen Überfluss an deren entschiedene Intention geknüpft, das dank jener Teilhabe gewonnene markante Mehr an Edelmetall nach Möglichkeit ausschließlich in den Dienst einer neuerlichen Teilhabe an herrschaftlichem Reichtum und eines auf diesem Wege zu erzielenden Nochmehr an Edelmetall zu stellen. Wohl wissend, dass mangels eigener Reichtumsquelle, sprich, mangels herrschaftlicher Verfügung über Rohstoffe und gesellschaftliche Arbeit, Territorium und Menschen, das Stück Reichtum, das sie durch den geschilderten Austauschmodus gewinnen und das ihnen durch seine Überführung in das allgemeine Äquivalent Edelmetall konsumtiven Zugang zu den im kommerziellen Zusammenhang versammelten Befriedigungsmitteln verschafft, ebenso rasch aufgezehrt wie aus eigenen Ressourcen unerneuerbar verflüchtigt und in eigener Regie unreproduzierbar vergangen ist, mögen sich die kommerziellen Betreiber im Einzelfall zwar für den Konsum entscheiden – aufs Ganze gesehen und als Kollektiv betrachtet, sind sie entschieden disponiert und unbeirrbar darauf aus, sich die quasiherrschaftliche Position, die sie errungen haben, unter Konsumverzicht zu nichts weiter als zu einer erweiterten Reproduktion ihrer selbst dienen zu lassen.

Angesichts dieser Dezidiertheit, mit der die kommerziellen Betreiber zwar eine Partizipation am herrschaftlichen Überfluss anstreben und die Partizipation zu einer Emulation des herrschaftlichen Konsumentenstatus nutzen, aber nur, um sogleich auf den Genuss des emulierten Konsumentenstatus zu verzichten und letzteren vielmehr einzig und allein als Chance zur quantitativ verbesserten Wiederholung oder wertmäßig gesteigerten Neuauflage seiner selbst wahrzunehmen – angesichts dieser Dezidiertheit in der Vorgehensweise der kommerziellen Betreiber wird nun aber deutlich, wie fundamental sich deren dem Anschein oder der empirischen Simulation nach quasiherrschaftliche Position in Wahrheit oder der systematischen Funktion nach von einer tatsächlich herrschaftlichen Situation unterscheidet und welch völlig andere Rolle nämlich das Edelmetall, das ihnen ihre mittels austauschintegriert-indirekter Entlohnung durchgesetzte Teilhabe am herrschaftlichen Überfluss verschafft, für die kommerziellen Betreiber spielt.

Für die herrschaftlichen Austauschpartner ist, wie gezeigt, das Edelmetall, egal ob mittels Ausbeutung gesellschaftlicher Arbeit direkt gewonnen oder durch Veräußerung materialer Überschüsse indirekt erworben, ein allgemeines Austauschobjekt oder universales Äquivalent, das sie auf der Basis aktuell oder wenigstens potenziell vorhandenen materialen Reichtums, auf der Basis eines ihrer herrschaftlichen Stellung ebenso strukturell gemäßen wie kausal entspringenden Zustands der Fülle nutzen, um durch Rekurs auf den kommerziellen Zusammenhang eventuell das Leben im Überfluss bedrohende Versorgungslücken zu schließen, den Zustand der Fülle in Frage stellende Mangelsituationen notfalls zu beheben.

Bei den kommerziellen Betreibern hingegen, die das Edelmetall ausschließlich mittels Veräußerung materialer Überschusse erwerben können und dies auch nur im Windschatten und im parallelen Nebenhinein der als zentrale Aufgabe firmierenden entsprechenden Dienstleistung für einen herrschaftlichen Austauschpartner zu tun vermögen, fehlt jene Basis aktuell oder jedenfalls potenziell vorhandenen Reichtums. Zwar beschert ihnen jener Mechanismus einer austauschintegriert-indirekten Entlohnung ein Stück herrschaftlichen Reichtum, aber erstens handelt es sich dabei nur objektiv oder formell, nicht hingegen subjektiv und reell um Reichtum, weil sie im Normalfall gar nicht davon leben und deshalb auch im Grunde gar nichts anderes damit anfangen können, als es nach Möglichkeit bei anderen herrschaftlichen Austauschpartnern gegen Edelmetall auszutauschen, und zweitens und vor allem müssen sie, um in den Besitz von Edelmetall zu gelangen und also eine quasiherrschaftliche Position zu erringen, eben jenes Stück Reichtum ja preisgeben, es für das Edelmetall opfern.

Um Edelmetall und die mit ihm verknüpfte konsumtive Position zu erringen, müssen sie also im perfekten Dilemma eben das drangeben, was die konsumtive Position erst zu einer solchen macht: die als Zustand der Fülle, Leben im Überfluss erscheinende Basis, auf der und vor deren Hintergrund die Bedürfnisbefriedigung mittels Edelmetall überhaupt erst die Bedeutung eines die bloße Subsistenz übersteigenden Konsums, sprich, eines nicht bloß zur immer neuen subsistenziellen Erhaltung, sondern zur Gewährleistung eines ununterbrochenen Befriedigungszustandes tauglichen Unternehmens gewinnt. So gesehen ist, was den kommerziellen Betreibern ihre die normale Belohnung übersteigende Vergütung, das Mehr aus Edelmetall, das sie aus ihrer Dienstleistung herausschlagen, beschert, gar kein wirklicher herrschaftlicher Konsum, sondern nur ein mehr oder minder verlängerter Moment subsistenzieller Versorgung, eine mehr oder minder ausgedehnte Atempause im atemlos-unaufhörlichen Wechsel aus dem durch die Dienstleistung gegenüber dem herrschaftlichen Austauschpartner gesicherten Lebensunterhalt zurück in eine zur Sicherung des Lebensunterhalts nötige weitere Dienstleistung.

Insofern die Rede von Atempause impliziert, dass die kommerziellen Betreiber jenes Mehr an Edelmetall nutzen können, um länger als für ihre Regeneration, die Reproduktion ihrer Dienstleistungskraft, eigentlich erforderlich ihren Lebensunterhalt zu genießen und außerhalb herrschaftlicher Dienstleistungsverhältnisse und unabhängig von ihnen zu subsistieren, sprich, sich als ihr eigener Herr zu behaupten, mag es auch erlaubt scheinen, im Blick auf dieses atempäusliche Intermezzo von einer quasiherrschaftlichen Konsumentenposition zu sprechen. Indes bleibt angesichts der Tatsache, dass der für die herrschaftliche Konsumentenstellung entscheidende Hintergrund, der aktuell oder potenziell perennierende Zustand der Fülle, fehlt und deshalb das Ende des Intermezzos stets absehbar und die Rückkehr ins dienerschaftlich-subsistenzielle Lohnverhältnis unausweichlich ist, die Assoziation mit der herrschaftlichen Existenz allemal, wie das Wörtchen "quasi" ja auch pflichtschuldigst anzeigt, metaphorisch, sprich, auf den äußeren Anschein, die ähnliche Erscheinung, abgestellt und nicht auf innere Identität, auf Wesensgleichheit gegründet.

Sowenig indes die bloße Verlängerung des Moments subsistenzieller Versorgung, die sie sich durch ihre austauschintegriert-indirekte Entlohnung sichern, die kommerziellen Betreiber dem Quasi ihrer herrschaftlichen Erfahrung zu entreißen und sie vor dem Rückfall ins dienerschaftliche Kommissionärsverhältnis zu bewahren vermag – was sie immerhin tun können und im Normalfall ihrer kommerziellen Aktivitäten ja auch tun, ist, durch eine Ausdehnung der Atempause, eine zusätzliche Verlängerung des verlängerten Moments subsistenzieller Versorgung, den Rückfall ins dienerschaftliche Verhältnis hinauszuschieben. Um immerhin das zu erreichen, braucht es nichts weiter als ihre Bereitschaft, die Atempause, die sie sich mit dem Edelmetall erkaufen, hier und jetzt ungenutzt zu lassen, die quasiherrschaftliche Position, die sie sich dadurch verschaffen, erst einmal nicht in Anspruch zu nehmen, und das Edelmetall in ihren Händen, statt es nach dem Vorbild ihrer herrschaftlichen Austauschpartner konsumtiv zu verbrauchen, vielmehr geradeso zu verwenden, wie sie das ihnen zu dienerschaftlich-treuen Kommissionärshänden übergebene Edelmetall ihrer herrschaftlichen Austauschpartner verwenden, nämlich zur Beschaffung der den letzteren als Befriedigungsmittel ins Augen stechenden Überschussprodukte anderer herrschaftlicher Austauschpartner.

Indem sie das Mehr an Edelmetall, das ihnen die austauschintegrierte Entlohnung verschafft, zu der sie im Zuge ihrer Kommissionärstätigkeit für herrschaftliche Konsumenten die herrschaftlichen Produzenten bewegen, statt es nach Art der Herrschaft sofort zu konsumieren, vielmehr so verwenden, als wäre es kommissionarisch in ihre Hand gegebenes Edelmetall der Herrschaft, können sie damit den gleichen, als indirekte Entlohnung beschriebenen Mechanismus in Gang setzen und den gleichen, als Teilhabe am herrschaftlichen Überfluss geschilderten Effekt erzielen wie mit dem kommissionarisch verwalteten Edelmetall und stehen folglich mit wiederum mehr Edelmetall in eigener Hand da als zuvor. Das heißt, sie haben die Atempause verlängert, können das ihnen durch das Edelmetall erschlossene Intermezzo einer quasiherrschaftlichen Position noch ein bisschen länger auskosten, als ihnen das vor ihrer Entscheidung zum Konsumverzicht und zur Verwendung auch des eigenen Edelmetalls in kommissionarisch gewohnter Funktion möglich war.

Entscheiden sie sich nun allerdings für den Gebrauch des noch einmal vermehrten Edelmetalls im quasiherrschaftlich-konsumtiven Sinne, zeigt sich, dass ihnen der Konsumverzicht mehr als eine kleine Verlängerung der Atempause, eine geringfügige Ausdehnung des Intermezzos eines von dienerschaftlichen Verpflichtungen freien Konsums nicht gebracht hat. In dem Augenblick, in dem sie das als Mittel zu einer neuerlichen austauschintegriert-indirekten Vergütung, als Grundstock zur weiteren Partizipation an herrschaftlichem Reichtum, sprich, als Kapital verwendete Edelmetall einem den Schein der Befreiung von dienerschaftlicher Abhängigkeit erweckenden quasiherrschaftlichen Konsum zuführen oder, besser gesagt, einer als Intermezzo im dienerschaftlichen Verhältnis erscheinenden erweiterten subsistenziellen Versorgung zugute kommen lassen, ist es im Prinzip auch schon mit ihm vorbei und ist mangels eigener Reichtumsquelle, mangels jenes aktuell oder potenziell hintergründigen Zustands der Fülle, der die kommerziell vermittelte Bedürfnisbefriedigung allererst zum herrschaftlichen Konsum sans phrase werden lässt, das Ende des quasiherrschaftlichen Konsums oder vielmehr der erweiterten Subsistenz absehbar.

So betrachtet, sind die kommerziellen Betreiber gut beraten, wenn sie ihren Konsumverzicht längerfristig anlegen und die quasiherrschaftliche Bedürfnisbefriedigung mittels des Edelmetalls so lange vertagen, so weit in die ferne Zukunft hinein aufschieben, dass sie inzwischen Zeit genug haben, durch jenen nach Maßgabe seiner kontinuierlichen Betätigung zur Methode erhobenen Mechanismus einer Partizipation am herrschaftlichen Überfluss genug Edelmetall anzuhäufen, um am Ende auch ohne Verfügung über eigene Reichtumsquellen, das heißt, ohne Zugriff auf sich erneuernden Überfluss herrschaftlicher Provenienz, eine anhaltende und nicht von der Schwindsucht des Verzehrs hingeraffte quasiherrschaftliche Konsumposition zu genießen.

Zwar, eine endgültige Etablierung in der Konsumentenposition und also wirkliche Befreiung von aller dienerschaftlichen Abhängigkeit, sprich, eine herrschaftliche Existenz ohne Wenn und Aber lässt sich auch durch einen noch so ausgedehnten Konsumverzicht, einen noch so langfristig angelegten Befriedigungsaufschub nicht erreichen. Weil das Edelmetall, das dank ihres Konsumverzichts und ihrer Bereitschaft, das bereits Erworbene immer wieder in den Dienst einer nach altem Muster praktizierten weiteren Erwerbstätigkeit zu stellen, die kommerziellen Betreiber akkumulieren – weil dies Edelmetall immer doch ein endliches Quantum bleibt, das, sobald sie es konsumtiv zu nutzen beschließen, ohne das stützende Fundament eines je schon aktuell oder potenziell vorausgesetzten und der herrschaftlichen Verfügung über gesellschaftliche Arbeit entspringenden Zustands der Fülle für ihre quasiherrschaftliche Existenz einstehen muss, ist es immer nur eine Frage der Zeit, wann das Erworbene verbraucht ist, und kann kein noch so ausgedehnter Befriedigungsaufschub den Übergang in einen dem herrschaftlichen Leben wirklich vergleichbaren Zustand dauerhaft gesicherter Bedürfnisbefriedigung bewirken. Auch wenn aber das Ziel einer von dienerschaftlicher Abhängigkeit ein- für allemal befreiten und also endgültigen quasiherrschaftlichen Konsumentenposition auf dem Wege des Konsumverzichts zwecks Akkumulation von immer mehr Edelmetall für die kommerziellen Betreiber, logisch-systematisch betrachtet, ewig unerreichbar bleiben muss, empirisch-biographisch scheint das Projekt alles andere als aussichtslos zu sein und vielmehr beste Realisierungschancen zu haben.

Warum sollte es nicht, wenn man, statt als Prinzipienreiter auf der logischen Unmöglichkeit eines durch chronischen Konsumverzicht zu erreichenden ewigen Konsums zu insistieren, den begrenzten Zeitrahmen des menschlichen Lebens als Bezugsgröße gelten lässt, den kommerziellen Betreibern möglich sein, die Hälfte ihres Lebens auf die geschilderte Weise einer Partizipation an herrschaftlichem Überfluss zwecks neuerlicher Partizipation an herrschaftlichem Überfluss Edelmetall zu horten, um dann mittels des gehorteten Edelmetalls die andere Hälfte ihres Lebens wenn schon nicht in Saus und Braus zu verleben, so jedenfalls doch im Sinne der mit dem Edelmetall unmittelbar verknüpft gedachten quasiherrschaftlich-konsumtiven Position ohne Sorgen und vor allem frei von neuerlicher dienerschaftlicher Abhängigkeit zu verbringen? Warum sollte es mit anderen Worten den kommerziellen Betreibern nicht möglich sein, der austauschintegriert-indirekten Vergütung und dem durch sie ermöglichten Mehr an Edelmetall kraft eines zur kontinuierlichen Vermehrung des Mehr genutzten Befriedigungsaufschubs am Ende doch noch eine konsumtive Befriedigung abzugewinnen, die, statt sich in einer bloßen subsistenziellen Atempause, einem flüchtigen scheinherrschaftlichen Intermezzo zu erschöpfen, vielmehr im biographisch bescheidenen, individuell begrenzten Rahmen durchaus den Charakter eines dauerhaften, weil nämlich das ganze restliche Leben währenden und für den Betreffenden alle dienerschaftliche Abhängigkeit ad acta legenden, quasiherrschaftlichen Zustands der Fülle hervorkehrt?

Indes, nicht einmal ein so bescheidenes, individualbiographisch beschränktes Ziel lässt sich, wie zumindest die frühe historische Erfahrung lehrt, auf diesem Wege der durch Konsumverzicht aus einem sporadischen Ereignis zur permanenten Methode erhobenen Akkumulation von Edelmetall mittels austauschintegrierter Partizipation an herrschaftlichem Überfluss normalerweise erreichen. Die in einem hinlänglichen Quantum Edelmetall und darin verkörperter Konsumkraft bestehende quasiherrschaftliche Position nämlich, die am Ende ihres vom Befriedigungsaufschub geprägten Handelns die kommerziellen Betreiber vielleicht wirklich erringen, erweist sich als "quasi" oder, besser gesagt, scheinbar ja nicht nur in dem Sinne, dass ihr der substanzielle Hintergrund eines der herrschaftlichen Verfügung über gesellschaftliche Arbeitskraft entspringenden materialen Reichtums fehlt, sondern auch und mehr noch in der Hinsicht, dass es ihr an der mit solcher herrschaftlichen Verfügung über gesellschaftliche Arbeitskraft Hand in Hand gehenden und im Normalfall untrennbar verknüpften sozialen Geltung und politischen Souveränität mangelt. Mögen die kommerziellen Betreiber also auch dank des in ihrer Hand akkumulierten Edelmetalls eine der Selbstherrlichkeit ihrer vormaligen herrschaftlichen Austauschpartner vergleichbare ökonomische Unabhängigkeit erlangen, an sozialem Einfluss und politischer Macht bleiben sie ihnen hoffnungslos unterlegen.

Und diese Unterlegenheit bedeutet im gesellschaftlichen Verkehr und in der politischen Praxis der frühen Geschichte, von der wir handeln, dass sie der Willkür und Selbstsucht ihrer einstigen herrschaftlichen Austauschpartner ausgeliefert sind. Einer Willkür und Selbstsucht, die ihren naheliegendsten Ausdruck in der auch vor Gewalt und Raub nicht zurückschreckenden Habgier findet, mit der die herrschaftlichen Austauschpartner das in den Händen ihrer früheren kommerziellen Helfershelfer versammelte Edelmetall betrachten, dessen konsumtiven Nutzen und ökonomischen Wert die letzteren selbst durch ihre kommerziellen Aktivitäten den ersteren ja überhaupt erst erschlossen und vermittelt haben.

Solange die kommerziellen Helfershelfer als solche funktionieren und in der Rolle sei's dienstbarer Kommissionäre, sei's auf eigene Rechnung tätiger Abnehmer von Überschüssen und Lieferanten von Befriedungsmitteln ihren herrschaftlichen Austauschpartnern nützlich sind, lassen diese sie gewähren und ihnen, weit entfernt davon, sie zu behindern oder zu bedrohen, vielmehr Schutz und Förderung angedeihen. Kaum aber quittieren die kommerziellen Betreiber ihren Dienst, um sich auf der Grundlage eines hinlänglich großen akkumulierten Quantums Edelmetall für den Rest ihres Lebens zur quasiherrschaftlichen Ruhe zu setzen, fallen im Zweifelsfall, der der historische Normalfall ist, ihre einstigen herrschaftlichen Austauschpartner mit ihren personalen Kräften und territorialen Ressourcen über sie her, um ihnen den im Zuge ihrer früheren kommerziellen Aktivitäten akkumulierten Schatz abzujagen und sich als begehrte Beute anzueignen.

Erweist sich demnach aber die Perspektive einer durch Befriedigungsaufschub möglichen Befreiung aus dienerschaftlicher Abhängigkeit und Erreichung einer quasiherrschaftlichen Position nicht nur als theoretisch-systematisch unsinnig, weil verfahrenslogisch widersprüchlich, sondern mehr noch als praktisch-empirisch illusionär, weil biographisch undurchführbar, so scheint nicht ohne weiteres einsehbar, warum die kommerziellen Betreiber, wie sie ja faktisch tun, jenen in der Redinvestition des Edelmetalls, das ihre austauschintegrierte Teilhabe am herrschaftlichen Überfluss ihnen verschafft, zum immer gleichen Teilhabezweck bestehenden Konsumverzicht üben sollten und warum sie sich nicht vielmehr unter Inkaufnahme der regelmäßigen Rückkehr in das als Kommissionärsamt gewohnte dienerschaftliche Verhältnis damit begnügen, das jeweils durch die austauschintegrierte Teilhabe gewonnene Edelmetall konsumtiv zu genießen oder, besser gesagt, im Sinne einer unmittelbar erweiterten Subsistenz und dadurch verlängerten Atempause zwischen den wiederkehrenden kommissionarisch-dienerschaftlichen kommerziellen Aktivitäten zu nutzen.

Warum mit anderen Worten überführen sie jenen diskreten Mechanismus einer in Gestalt ihrer austauschintegriert-indirekten Entlohnung durchgesetzten Aneignung herrschaftlichen Überflusses und Verwandlung dieses Überflusses in ein markantes Mehr an Edelmetall in die kontinuierliche und ad infinitum geübte Methode der immer neuen Verwendung dieses Mehr an Edelmetall zur immer gleichen Akkumulation weiteren Edelmetalls, obwohl ihnen das doch einen gleichermaßen ad infinitum währenden Befriedigungsaufschub, sprich, die Bereitschaft, das Edelmetall, das sie in akkumulativer Absicht verwenden, nicht für konsumtive Zwecke beziehungsweise im Sinne einer erweiterten Subsistenz zu verbrauchen, abverlangt und obwohl klar ist, dass sich auf diesem Wege weder im systematisch-logischen noch im biographisch-empirischen Sinne jemals eine dauerhafte Auslösung aus ihrer dienerschaftlichen Abhängigkeit von den herrschaftlichen Austauschpartnern und eine ernsthaft als herrschaftsanalog zu bezeichnende konsumtive Position erreichen lässt?

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