1. Die Etablierung der papierenen Währung durch den absolutistischen Staat

Die Einführung eines die traditionelle Währung, das Münzgeld, systematisch repräsentierenden und empirisch substituierenden papierenen Geldes durch den absolutistischen Staat hat ihre wirkende Ursache in den damit verknüpften praktischen und technischen Vorteilen und ihre zureichende Bedingung in dem offiziellen Austauschmodus, den im Unterschied zum kommerziellen Austauschduktus des Marktes das Verhältnis des Staates zu seinem bürokratischen Personal und dessen Anhang aus professionellen Dienstleistern charakterisiert. Die progressive Entfaltung der staatlichen Einrichtungen zu einem ebenso eigenständigen wie umfangreichen Apparat und Corpus sorgt dafür, dass das neu eingeführte offizielle Austauschmittel auch für den althergebrachten kommerziellen Austausch zunehmend an Bedeutung und Geltung gewinnt und dass das papierene Geld auf dem Markt sich der gemünzten Währung nicht bloß als platzgreifende Alternative beigesellt, sondern sie mehr noch in stellvertretender Funktion ablöst.

Dass die als allgemeines Äquivalent den reellen Wertmaßstab, den kalkulatorischen Bezugsrahmen und das kommerzielle Zahlungsmittel bildende Währung zwei reale Referenzpunkte hat oder dass, wenn man so will, zwei Seelen in ihrer Brust schlagen, ist eine vergleichsweise späte Errungenschaft, ist Frucht der neuzeitlichen, durch den zentralistisch-bürokratischen Staat initiierten Kreation von dem Hartgeld korrespondierendem Zeichengeld, der Schaffung mit anderen Worten von Währungsmitteln in papierener Form, die als Platzhalter und Stellvertreter des als allgemeines Äquivalent, als Münze des Marktes firmierenden Edelmetalls im Allgemeinen und Goldes im Besonderen fungieren. Bis dahin bleibt – abgesehen von im Rahmen des Marktausbaus und der Ausweitung kommerzieller Transaktionen marktsystemintern in Gebrauch kommenden Wechseln, Schuldverschreibungen, Bankanweisungen und Kreditbriefen – allgemeines Äquivalent, Geld weitestgehend auf aus Edelmetall geprägte klingende Münze beschränkt und impliziert deshalb jedes kommerzielle Geschäft, jeder Austausch von Sachwerten und Dienstleistungen, soweit er nicht mit der Unmittelbarkeit eines Naturalientauschs vor sich geht, dass als Vergütung beziehungsweise Entschädigung für die gelieferten Sachwerte und erbrachten Dienstleistungen allgemeines Äquivalent in Form von klingender Münze den Besitzer wechselt und die Leistungsbilanz ausgleicht, den Äquivalententausch als solchen gewährleistet.

Diese Praxis zu modifizieren findet erst der absolutistische Staat Anlass – und zwar in der Konsequenz des gleichermaßen im bürokratischen Eigeninteresse und zum Zwecke etatistischer Wirtschaftsförderung von ihm betriebenen Auf und Ausbaus eines größeren personalen Apparats und der diesem anschießenden beziehungsweise anhängenden freiberuflichen Dienstleistungskontingente, welch beide Gruppen zusammen mit den Repräsentanten und Agenten des sich die gesellschaftliche Produktionssphäre einverleibenden und sich so als industrielles Subjekt, als Kapital sans phrase, ins Werk setzenden Handelskapitals zu einer wachsenden mittelständischen Formation, dem die bürgerliche Gesellschaft nicht zwar als ihr Corpus materialisierenden, wohl aber als ihre Anima motivierenden modernen Bürgertum verschmelzen. Dieser von ihr auf den Plan gerufene neue Mittelstand bringt die absolutistische Herrschaft beziehungsweise deren Finanzverwaltung, die Intendanten und Disponenten des Etats, auf die Idee, die direkt oder indirekt vom zentralistischen Staat und den öffentlichen Einrichtungen, die er kreiert, abhängigen und unterhaltenen Ministerialen, Bürokraten und Professionalen, die Beamten, Angestellten und Dienstleister, aus denen jener, der Mittelstand, sich zusammensetzt, für ihre Amtswaltungen und Dienstleistungen nicht mehr mit klingender Münze, sondern mit – den Wechseln, Schuldverschreibungen und Kreditbriefen, die sich im kommerziellen Verkehr eingebürgert haben, nachgebildetem – papierenem Geld zu bezahlen, das seinen Wert und seine Geltung daraus zieht, dass es als Anweisung auf den staatlichen Schatz, die Edelmetallreserven des Staates, figuriert und von dessen wenn nicht aktueller, so jedenfalls doch prinzipieller Bereitschaft und Resolution gutgesagt wird, es gegebenenfalls in die seinem Nominalwert entsprechende Menge Edelmetall alias Münzgeld umzutauschen, es mithin als das realwertige allgemeine Äquivalent, das es von Staats wegen zu symbolisieren beansprucht, zu honorieren und einzulösen.

Die praktischen Vorteile dieser Entlohnungsweise, auf die sein wachsender Apparat aus behördlichen Beamten und öffentlichen Angestellten und die diesem direkt oder indirekt korrespondierenden mittelständischen Gruppen den zentralistischen Staat verfallen lassen, liegen auf der Hand. Zum einen erspart die papierene Entlohnung dem Staat einen Großteil der mit der Prägung, Verwahrung, Beförderung und Verteilung des schweren und vergleichsweise unhandlichen Münzgeldes verknüpften Arbeit und Mühe. Und zum anderen und wichtiger noch erlaubt die Einführung des papierenen Zeichengeldes als Zahlungsmittel dem Staat, seinen Ärar, seine Edelmetallreserven zusammenzuhalten, sie vor Verlust durch Abnutzung, Verschleppung ins Ausland und privater Schatzbildung zu bewahren und so sich nicht nur seine im Edelmetall als allgemeinem Äquivalent definitiv fundierte ökonomische Solvenz zu erhalten, sondern sich auch und zugleich seiner vom Edelmetall als Herrengut demonstrativ attestierten politischen Souveränität zu versichern.

Dabei erscheint die vom zentralistischen Staat initiierte neue Entlohnungsform bei genauerem Hinsehen als nicht nur praktisch vorteilhaft, sondern auch und durchaus logisch plausibel und in der Tat folgerichtig. Schließlich ist die Do-ut-des-Beziehung, die der Staat zu den von ihm neu auf den Plan gerufenen Beamten, Angestellten und Freiberuflern unterhält, das Austauschverhältnis, das er zu den direkt oder indirekt von ihm abhängigen beziehungsweise auf ihn angewiesenen mittelständischen Amtswaltern und Dienstleistern pflegt, ein markant anderes als jenes, das für kommerzielle Transaktionen, den Austausch auf dem Markt, grundlegend ist. Nicht nur ist der kommerzielle Austausch, das Geschäft auf dem Markt, im Wesentlichen materialer Natur und bezieht sich auf die individuellen Bedürfnisse, die Reproduktion der Mitglieder der Gesellschaft als körperlich-organischer Privatpersonen, wohingegen das demgegenüber als offizieller Austausch zu apostrophierende Kontrahieren mit dem Staat in der Hauptsache sozialen Charakter hat und sich um das kollektive Befinden, die körperschaftlich-organisatorische Konstitution der Mitglieder der Gesellschaft als Staatsangehöriger dreht. Jener differenten Sachbestimmung beziehungsweise inhaltlichen Divergenz entsprechend, spielt sich der offizielle Austausch auch und mehr noch in einem anderen institutionellen Kontext, einem anderen förmlichen Bezugsrahmen ab.

Der kommerzielle Austausch findet auf dem Markt statt, also in der – unter der historischen Bedingung einer bürgerlichen Gesellschaft, die sich auf der wie auch immer kapitalistisch gewichteten und demgemäß klassengesellschaftlich verzerrten ökonomischen Basis der arbeitsteilig-kooperativen Beiträge ihrer Mitglieder zur materialen gesellschaftlichen Reproduktion sozialisiert – natürlich zu nennenden Sphäre, in der die Mitglieder der Gesellschaft diese ihre arbeitsteilig-kooperativen Beiträge wenn nicht real, so zumindest doch verbal zusammenführen, um sie miteinander zu vergleichen, gegeneinander aufzurechnen und nach Maßgabe dessen untereinander zu verteilen. Der offizielle Austausch hingegen ist auf das staatliche Medium beschränkt, auf jenes nach Maßgabe seines Metacharakters, seines Thronens über der bürgerlichen Gesellschaft als künstlich zu bezeichnende Gebilde, dessen es bedarf, um der bürgerlichen Gesellschaft, eben weil diese ab ovo kapitalistisch gewichtet und von Grund auf klassengesellschaftlich verzerrt ist, durch ein Mindestmaß an gesetzlicher Normierung, wirtschaftlicher Steuerung und sozialer Fürsorge den objektiven Status eines Gemeinwesens und ein als Gemeinsinn wirksames Kollektivbewusstsein zu erhalten. Während die kommerziell Austauschenden gesellschaftliche Personen sind, die als Privatleute miteinander und untereinander kontrahieren, um von ihnen erzeugte materiale Güter und reale Dienstleistungen zu distribuieren, sind die offiziell Austauschenden staatliches Personal, das direkt oder indirekt, in behördlicher Amtswaltung oder freiberuflicher Professionalität, letztlich nur mit einem Gegenüber, der juristischen Person Staat, kollaboriert, um diesem die institutionellen Handreichungen und sozialen Dienstleistungen zu liefern und verfügbar zu machen, die er braucht, um eine aufgrund ihres Ausbeutungsmechanismus und ihrer Klassenstruktur von Ungleichheit, Zerrissenheit und Selbstsucht geprägte und demgemäß von materialer Not, physischem Leid und sozialer Kälte heimgesuchte bürgerliche Gesellschaft in ihrem Bestand zu sichern und halbwegs funktionsfähig zu erhalten.

Wie die Rede von “kollaborieren“ im Unterschied zu “kontrahieren“ schon andeutet, hat demnach der offizielle Austausch eigentlich gar keine dem kommerziellen Austausch vergleichbare private Geschäftsgrundlage, basiert er nicht auf einer personellen Do-ut-des-Beziehung, sondern er beruht vielmehr auf einem domestikalen Anstellungsverhältnis, ist Ausdruck einer institutionellen Dienstverpflichtung. So gewiss beim offiziellen Austausch der einzige und alleinige Austauschpartner der als behördliche Amtswalter und soziale Dienstleister tätigen individuellen Lieferanten und Beiträger die juristische Person Staat ist, so gewiss stehen diese Lieferanten und Beiträger ihrem Austauschpartner, dem Staat, nicht als Vertragspartner geschäftsmäßig gegenüber, sind mit ihm nicht marktförmig korreliert, sondern sind ihm als Dienstleute mehr oder minder assoziiert, sind mehr oder minder bürokratischer Bestandteil, sprich, integrierendes Element seines als Apparat wohlverstandenen Corpus.

Und diese An beziehungsweise Eingliederung der im offiziellen Austausch begriffenen Individuen an beziehungsweise in ihren gemeinsamen Austauschpartner, das juristische Subjekt Staat, die da macht, dass sie aus Privatpersonen zu öffentlichem Dienstpersonal mutieren, dass sie nicht als geschäftliche Kontrahenten alias konkurrierende Gegenspieler ihres gemeinsamen Austauschpartners firmieren, sondern vielmehr als dessen dienstliche Mitarbeiter alias behördliche Kollaborateure fungieren – sie verändert nun natürlich auch den Charakter und die Bedeutung des Austauschakts selbst, der zwischen ihnen und ihrem staatlichen Austauschpartner statthabenden Transaktion von einerseits ihren bürokratischen Beiträgen und sozialen Dienstleistungen und andererseits dem ihnen dafür von ihrem staatlichen Austauschpartner überlassenen allgemeinen Äquivalent. Beim kommerziellen Austausch, bei dem private Personen miteinander kontrahieren, bedeutet die Transaktion einen definitiven Übergang und Wechsel des Ausgetauschten, eine kompensatorisch-empirische Übereignung. Beim offiziellen Austausch hingegen, bei der private Personen mit der als öffentliche Person figurierenden staatlichen Institution kontrahieren oder, besser gesagt, kollaborieren, hat die Transaktion die Bedeutung einer bloßen Umschichtung und Ressortierung des Ausgetauschten, einer äquilibristisch-systematischen Übertragung.

Tatsächlich handelt es sich, recht besehen, eigentlich gar nicht um einen Transaktionsvorgang, sondern eher um ein Partizipationsverfahren. Schließlich sind und bleiben die im offiziellen Austausch begriffenen staatlichen Beamten, öffentlichen Angestellten und sozialen Dienstleister Mitglied beziehungsweise Bestandteil des der bürgerlichen Gesellschaft aufgesetzten staatlichen Apparats und als juristische Person figurierenden institutionellen Konstrukts, mit dem sie Austausch pflegen, und wenn sie für dies Konstrukt Beiträge und Dienstleistungen erbringen, dann tragen sie nur zu einem Zusammenhang bei, dem sie selber integriert sind und angehören, dienen einem Unternehmen, in dem sie beruflich engagiert und mit dem sie nach Maßgabe der qua déformation professionelle prägenden Kraft des Berufs fürs Selbstsein oder der Funktion für die Person persönlich identifiziert sind. Und schließlich ist demnach im Umkehrschluss auch dies, dass der Staat, ihre institutionelle Identität, ihnen mittels allgemeinen Äquivalents ihre Beiträge und Dienstleistungen honoriert, kein der Logik des kommerziellen Austauschs entsprechender Akt der Preisgabe, durch den der Staat ein Stück seines Ärars einem Kontrahenten, einem fremden Geschäftspartner, als Gegenleistung für dessen Leistungen im Sinne einer geschäftsnotwendigen Entäußerung und Separation überließe, sondern eine durchaus eigengesetzliche Verschiebungsaktion, durch die der Staat etwas von seinem Ärar im Sinne einer systeminternen Zuwendung und Relokation umverteilt und auf einen eigenen Mitarbeiter, einen direkt oder indirekt seinem Apparat zugehörigen Dienstleister, als Entgelt für dessen Dienste überträgt.

Die nicht per kommerzielle Austauschbeziehung mit dem Staat kontrahierenden, sondern per direkt oder indirekt offiziellen Anstellungsvertrag mit ihm kollaborierenden behördlichen Amtswalter und sozialen Dienstleister akquirieren mittels der Beiträge und Leistungen, die sie für ihn erbringen, nicht ihm als Ärar zur Disposition stehendes und von ihm als Etat, als Haushaltsmittel, gegenüber der bürgerlichen Gesellschaft und ihrem Markt kaufkräftig geltend zu machendes allgemeines Äquivalent, appropriieren es nicht, sondern der Staat zollt durch es ihrer Partizipation an seinem Apparat Anerkennung, kreditiert es ihnen als das Entgelt und Honorar, das ihnen nach Maßgabe ihrer Beiträge und Leistungen für ihn zusteht. Weil sie von Haus aus staatsbildende Elemente, integrierende Bestandteile des Staatsapparats sind, erhalten sie vom Staat, worauf sie als solche Anspruch haben und was sie durch ihre behördlichen Beiträge und öffentlichen Leistungen bloß als den Anspruch, den sie von Haus aus erheben können, unter Beweis stellen beziehungsweise reaffirmieren. Anders als die im Duktus des kommerziellen Austauschs Befassten empfangen deshalb – dem Sprachgebrauch folgend – sie, die im Modus des offiziellen Austauschs Befindlichen, von ihrem Austauschpartner, dem Staat, keine Entschädigungen oder Vergütungen für in seinem Auftrag gelieferte Güter und erbrachte Leistungen, sondern sie werden von ihm für in seinem Dienste geleistete Beiträge und erfüllte Aufgaben alimentiert und versorgt.

Und es ist nun genau dieses nicht sowohl kontraktiv-zivile als vielmehr kollaborativ-servile Verhältnis, das die vom zentralistischen Staat auf den Plan der bürgerlichen Gesellschaft gerufenen Beamten und Angestellten, Bürokraten und freiberuflichen Dienstleister zu ihrem staatlichen Austauschpartner unterhalten, diese ihre von einer assoziativ-instrumentalen Verbindung zu ihm weit entfernte integrativ-mediale Verbundenheit mit ihm, was ihn, den Staat, dazu animiert, das als allgemeines Äquivalent, als Münze des Marktes, als Geld sans phrase firmierende Edelmetall durch ein Geldsymbol, einen papierenen Schein, zu substituieren, um so die oben erläuterten praktischen Vorteile einerseits der Aufwandsersparnis in Sachen Prägung und Handhabung des Hartgeldes und andererseits der Sicherstellung des Staatschatzes, der Bewahrung des Ärars, vor Verlust, Abnutzung, Verschleppung und privater Schatzbildung zu genießen. So gewiss die mit dem Staat als ihnen gemeinsamem Austauschpartner kollaborierenden behördlichen Beamten, öffentlichen Angestellten und sozialen Dienstleister Bestandteile seines Apparats, an seiner korporativen Identität partizipierende Elemente sind, so gewiss haben sie an seiner ärarischen Substanz teil, sind seine als allgemeines Äquivalent einsetzbaren Edelmetallreserven auch und ebenso sehr die ihren und handelt es sich demnach, wenn er mit ihnen als offizieller wohlverstandenen kommerziellen Austausch treibt, sprich, sie ihm Rahmen seines Etats, im Zuge seiner Haushaltsführung, für ihre amtlichen Beiträge und öffentlichen Leistungen mit allgemeinem Äquivalent entlohnt beziehungsweise bezahlt, nicht sowohl um einen als Eigentumswechsel beschreibbaren empirischen Überlassungs und Übereignungsakt, sondern bloß um eine als Modifikation in der Zugriffs und Verfügungsberechtigung erkennbare systematische Verschiebungs und Übertragungsaktion.

Eben wegen dieser der transaktiven Konsequenz ermangelnden bloß systeminternen Relevanz des offiziellen Austauschs hat der Staat nun also die Möglichkeit, die Entlohnung des ihm dienenden, des direkt oder indirekt für die Funktionsfähigkeit seines behördlichen Apparats tätigen, für die Leistungskraft seiner öffentlichen Einrichtungen sorgenden Personals, um der praktischen Vorteile willen, die ihm die Umstellung bietet, aus einem realen Akt in eine nominale Aktion zu überführen und sein Personal, statt es mit Hartgeld auszustatten, vielmehr mit Zeichengeld abzuspeisen, ihm anstelle eines Quantums Edelmetall aus seinem Ärar nurmehr eine Bescheinigung seines Anspruchs auf dies Quantum Edelmetall, anstelle des Gutes selbst, der klingenden Münze, bloß noch eine Gutschrift, ein redendes Attest, auszuhändigen. Kraft Zugehörigkeit zu seinem Apparat, Integration in sein Corpus, ist sein Personal ja professioneller Miteigentümer seines Ärars beziehungsweise partizipiert es institutionell an seinem Etat, und so sehr es dem Personal mit dieser professionell etablierten Miteigentümerschaft ernst ist, so sehr es zu seiner institutionell fundierten Partizipation steht, so wenig hat es Anlass, sich jener Entlohnung in papierener Form, jener bloßen Attestierung seines Lohnanspruchs zu widersetzen, so sehr hat es im Gegenteil allen Grund, sich mit solcher Entlohnung um der Vorteile und Erleichterungen willen, die sie rücksichtlich der Sicherung und Erhaltung des Ärars und der Verwaltung und Umsetzung des Etats bietet, zufrieden zu geben und einverstanden zu zeigen.

Keine Frage also, dass unter den besonderen professionell-integrativen Bedingungen und institutionell-korporativen Umständen, die dem offiziellen Austausch zugrunde liegen, die Einführung von Papiergeld, von den Anspruch auf ein Stück Ärar attestierenden staatlichen Bezugsscheinen alias Noten geeignet ist, bei den unmittelbar Beteiligten und Betroffenen, den dem Staat direkt integrierten oder indirekt assoziierten Amtswaltern und Dienstleistern, wenn nicht auf begeisterte Zustimmung, so zumindest doch auf Verständnis und Akzeptanz zu stoßen. Freilich scheint damit noch nicht gewährleistet, dass dieses, paradox ausgedrückt, papierene Edelmetall, dieses das allgemeine Äquivalent, die Münze des Marktes, bloß stellvertretende Zeichengeld, auch von der übrigen bürgerlichen Gesellschaft, ihren außerhalb des Staatsapparats und seiner öffentlichen Einrichtungen stehenden und sei's einer Arbeit beziehungsweise einem Gewerbe nachgehenden, sei`s Handel und Wandel treibenden Gruppen, theoretisch anerkannt und praktisch in Zahlung genommen wird. Und an diesem Erfordernis führt schließlich kein Weg vorbei, da ja nicht anders als das geprägte Edelmetall auch das es stellvertretende gedruckte Papier oder nicht anders als die Münze des Marktes selbst auch die für sie einspringende staatliche Note dem Zweck dient, mit ihm oder ihr zu Markte zu gehen und dort durch den Kauf materialer Güter und realer Dienstleistungen subsistenzielle beziehungsweise konsumtive Bedürfnisse zu befriedigen.

Mag es sich im Rahmen des offiziellen Austauschs, den der Staat mit seinen direkten und indirekten Dienstleistern, dem ihm integrierten und assoziierten Personal, pflegt, als möglich und sogar tunlich erweisen, das allgemeine Äquivalent, die klingende Münze, durch ein papierenes Substitut, einen redenden Schein zu ersetzen – das ändert nichts daran, dass im nolens volens daran anschließenden kommerziellen Austausch, den das staatsintegrierte beziehungsweise staatsassoziierte Personal auf dem Markt praktiziert und mittels dessen es sich die für seinen Lebensunterhalt beziehungsweise seinen Lebensstandard nötigen materialen Güter und realen Dienstleistungen verschafft, das Substitut sich als solches bewähren, der redende Schein sich als ebenso wirksam wie die klingende Münze beweisen muss, dass mit anderen Worten die im offiziellen Austausch von Staats wegen eingeführte geldpolitische Neuerung damit steht und fällt, dass die bürgerliche Gesellschaft als ganze das neue finanzielle Instrument auch für den kommerziellen Austausch, den Austausch zwischen materialen Gütern und realen Dienstleistungen einerseits und allgemeinem Äquivalent andererseits, als Transaktivum alias Zahlungsmittel akzeptiert und gelten lässt.

Dabei stehen die Chancen, dass dies geschieht und die bürgerliche Gesellschaft als ganze das mittels offiziellen Austauschs als Äquivalentersatz eingeführte papierene Geld sich auch für den kommerziellen Austausch gefallen lässt und in Zahlung nimmt, sowohl unter systematisch-prinzipiellen als auch unter empirisch-prozessualen Gesichtspunkten gar nicht schlecht. Systematisch-prinzipiell betrachtet, ist ja eine der wichtigsten Errungenschaften des zentralistisch-bürokratischen Staates eine im Rahmen der eigenen Volkswirtschaft konkurrenzlos ausgeübte Münz und Währungshoheit, ein ihm zur souveränen Verfügung über das Geldsystem des Landes geratendes effektives Monopol auf die Prägung, Menge und Geltung des als allgemeines Äquivalent verwendbaren und mithin als kommerzielles Zahlungsmittel einsetzbaren Edelmetalls. Auf der Grundlage dieser seiner souveränen Verfügung über das als Landeswährung anerkannte Geldsystem gewinnt nun natürlich auch das mittels offiziellen Austauschs promulgierte Vorhaben des Staates, im kommerziellen Austausch, also im finanziellen Verkehr der bürgerlichen Gesellschaft, die geprägte Münze durch eine gedruckte Note zu substituieren und so den Staatsschatz gleichermaßen zu sichern und zu schonen, ihn zusammenzuhalten und vor Abnutzung und Schwund zu bewahren, eine Vertrauenswürdigkeit und Seriosität, die es ohne solch finanzpolitische Souveränität nicht beanspruchen könnte.

So gewiss der Staat die rechtliche Hoheit und die amtliche Verfügungsgewalt über die Landeswährung, sprich, darüber besitzt, was als Münze des Marktes und wie viel davon kursiert, und so gewiss er zugleich durch seine dem feudalen Partikularismus und korporativen Subsidiarismus ein Ende setzende Fiskal und Etathoheit ein als kritische Masse maßgebliches Quantum des Währungsmittels in seiner Hand versammelt und zur Disposition hat, so gewiss verschafft er seiner in der gedruckten Note deklarierten und ihre Stellvertreterfunktion beglaubigenden Bereitschaft und Fähigkeit, sie jederzeit durch das echte allgemeine Äquivalent, die geprägte Münze, gedeckt sein zu lassen und gegebenenfalls einzulösen, seiner Bereitschaft und Fähigkeit also, das als Erscheinung des allgemeinen Äquivalents figurierende Zeichengeld durch Rücküberführung in das als das wirkliche allgemeine Äquivalent firmierende Hartgeld zu substantiieren und unter Beweis zu stellen, eine Glaubwürdigkeit und Verlässlichkeit, die geeignet ist, die bürgerliche Gesellschaft als ganze zu einem, wenn nicht begeisterten Mitmischen, so allemal doch zögerlichen Mitmachen zu bewegen.

Und in dieser aus der Münz und Währungshoheit des Staates, seiner monopolistischen Kontrolle über das landeseigene Geldsystem, systematisch-prinzipiell erklärlichen Akzeptanz des den metallenen Realwert, die Münze des Marktes, substitutiv repräsentierenden papierenen Zeichengelds empirisch-prozessual bestärkt und befördert wird die bürgerliche Gesellschaft durch die fortschreitende Entfaltung und die zunehmende Bedeutung jener staatlichen Behörden und öffentlichen Einrichtungen, in denen vom kommerziellen Austausch unterschiedener offizieller Austausch statthat und der Staat die der integrativen Natur und partizipativen Beschaffenheit des Waltens für den Staat und Wirkens in der Öffentlichkeit geschuldete Gelegenheit findet, diesen offiziellen Austausch überall dort zumindest, wo er ins Gewicht fällt und größere Dimensionen annimmt, statt mit metallenen Münzen mit papierenen Noten, will heißen, statt mit wirklich gezahltem allgemeinem Äquivalent mit einem eidesstattlich beglaubigten Substitut desselben abzuwickeln.

Teils politischer Rationalität, sprich, dem gouvernementalen Bedürfnis nach mehr behördlicher Funktionsfähigkeit Folge leistend, das die immer umfänglicheren Aufgaben und vielfältigeren Zuständigkeiten des sich entfaltenden bürokratischen Zentralismus hervorrufen, teils und wichtiger noch dem ökonomischen Bedarf an gesellschaftlicher Konsumkraft Rechnung tragend, den das wachsende Leistungsvermögen, die gleichermaßen quantitativ unaufhaltsam expandierende und sich qualitativ unabsehbar diversifizierende Produktivität des kapitalistischen Produktionssystems erzeugt, durchlaufen der staatliche Apparat und die öffentlichen Institutionen einen vom absolutistischen Staat initiierten und von seinen monarchistischen, republikanischen und demokratischen Nachfolgern bruchlos kontinuierten Wachstums und Entfaltungsprozess, der dem aus bürokratischen Amtswaltern und professionellen Dienstleistern bestehenden und nach Maßgabe seiner direkten oder indirekten Abhängigkeit von der Staatsmacht an deren offiziellem Austauschsystem teilhabenden Personal, aufs Gesamt der bürgerlichen Gesellschaft gesehen, nicht nur einen immer stärkeren klassengesellschaftlichen Einfluss verschafft, sondern auch ein immer größeres volkswirtschaftliches Gewicht verleiht. Je unaufhaltsamer und hemmungsloser unter der Ägide einer das funktionspraktische Bedürfnis nach staatlichen Verwaltungsstrukturen mit dem kapitallogischen Bedarf an gesellschaftlicher Konsumkraft konkreszierenden etatistischen Politik die Formationen und Kontingente aus staatlichem und öffentlichem Personal ins Kraut schießen und an demographischer Relevanz gewinnen, umso unabweislicher und maßgeblicher wird die Bedeutung dieses Personals nicht nur für das politische Geschehen des Gemeinwesens, seine kommunale Kommunikation, seine Meinungsbildung und Entscheidungsfindung, sondern auch und vor allem für sein ökonomisches Gedeihen, seinen kommerziellen Austausch, seine uno actu der personalen Bedürfnisbefriedigung und der kapitalen Wertrealisierung dienenden Transaktionen auf dem Markt.

Durch ihren etatistisch betriebenen Wachstums und Entfaltungsprozess fortlaufend ausgeweitet und aufgefüllt, erringen diese personalen Kontingente der Staatsbürokratie und der kommunalen Öffentlichkeit inklusive ihres Anhangs aus freiberuflichen Dienstleistern eine Machtposition auf dem Markt beziehungsweise konsumfaktorelle Bedeutung, an der kein kommerzielles Wertrealisierungsgeschäft mehr vorbeiführt. Ohne das allgemeine Äquivalent, das sie infolge ihres offiziellen Austauschs mit dem gouvernementalen Apparat und den kommunalen Institutionen erwerben, um mit ihm zu Markte zu gehen und dort kommerziellen Austausch zu treiben, erleidet der letztere einen immer dramatischeren Verlust an dem Angebotsniveau entsprechender Nachfragekapazität, ergo an Umsatzvolumen, und büßt am Ende gar seine Funktions alias Lebensfähigkeit ein. Ohne die dem offiziellen Austausch geschuldeten Gehälter, Besoldungen, Pensionen und Honorare, die das proportional zur bürgerlichen Gesellschaft als ganzer wachsende Personal der staatlichen Administration und der institutionellen Öffentlichkeit zu Markte trägt, kann letzterer immer weniger hoffen, den Wertrealisierungsansprüchen zu genügen, mit denen das kapitalistische Wertschöpfungssystem ihn konfrontiert.

Und diese zunehmende Angewiesenheit des marktkonformen kommerziellen Austauschs auf die Gelder, die der offizielle Austausch staatlicher Behörden und öffentlicher Einrichtungen in Umlauf setzt, erzeugt nun in der bürgerlichen Gesellschaft den die systematisch-prinzipielle Neigung zum Mitmachen, die aus der vom zentralistischen Staat errungenen Währungshoheit resultiert, komplementierenden empirisch-prozessualen Druck, jene als papierene Bescheinigung figurierende gedruckte Note, die das Staatswesen seinen Beamten, Angestellten und Dienstleistern für ihre behördlichen Dienste und öffentlichen Leistungen anstelle der metallenen Sache selbst, der geprägten Münze, aushändigt, auch für den kommerziellen Austausch, die den Handel und Wandel der bürgerlichen Gesellschaft bestimmenden Transaktionen, zu akzeptieren und auf dem Markt als ein dessen Münze gleichwertiges Substitut in Zahlung zu nehmen und kursieren zu lassen. In dem Maße, wie staatliche Behörden und öffentliche Einrichtungen nebst dem ihnen anhangenden Freiberuflertum in der bürgerlichen Gesellschaft Raum greifen und sich zu einem wesentlichen Konsumfaktor alias Wertrealisierungselement auswachsen, scheint vorprogrammiert, dass auch im kommerziellen Austausch das mittels offiziellen Austauschs introduzierte gedruckte Substitut fürs geprägte Äquivalent Anerkennung und am Ende gar Verbindlichkeit erlangt, scheint mit anderen Worten der Siegeszug des Papiergeldes, sein Avancement zum verbindlichen gesellschaftlichen Zahlungsmittel, unaufhaltsam vorgezeichnet.

Der absolutistische Staat nutzt das neu etablierte papierene Geld nicht als Substitut und Platzhalter der metallenen Währung, sondern zu deren Komplementierung und Aufstockung. Durch seinen herrschaftlichen Lebensstil bis über beide Ohren verschuldet, missbraucht er es, um die Menge an allgemeinem Äquivalent zu vermehre und sich so finanzielle Entlastung zu verschaffen. Hierauf reagiert der Markt mit der Entwertung der neuen Währung und bringt damit die absolutistische Herrschaft gleichermaßen um ihren bürgerlichen Kredit und ihre gesamtgesellschaftliche Anerkennung.

Dabei setzt der Siegeszug des Papiergelds natürlich voraus, dass es sich bei der Substitution des Münzgeldes durch das Notengeld, der metallenen Realität durch den papierenen Schein, um Substitution nicht im Sinne einer verdrängenden Ersetzung, sondern einer vergegenwärtigenden Vertretung handelt, dass mit anderen Worten der papierene Schein sich nicht etwa an die Stelle der metallenen Realität setzt, sondern bloß an ihrer Statt, als ihr Stellvertreter in Erscheinung tritt, und dass also, von der Äquivalentfunktion und Wertrelation des Geldes her betrachtet, der als papierene Note gedruckte und von ihr ausgedrückte Nominalwert in strenger Abhängigkeit von und Korrespondenz zu dem als metallene Münze geprägten und in ihr verkörperten Realwert bleibt. Genau diese Voraussetzung aber ist in den neuzeitlichen Anfängen des Papiergeldes mitnichten gegeben und zeigt sich im Gegenteil sträflich missachtet. In jenen mit dem Triumph des absolutistischen Staates synchronen Anfangszeiten dient das Papiergeld nämlich keineswegs dem verwaltungspraktischen Zweck, den vorhandenen metallenen Thesaurus des Staates, den existierenden staatlichen Ärar, stellzuvertreten und zu repräsentieren, um ihn zu sichern und zu schonen, ihn zusammenzuhalten und vor Schwund zu bewahren, sondern es ist vielmehr Frucht eines finanzpolitischen Manövers, mit dem der Staat einen vorgefallenen Schwund seines Thesaurus, einen eingetretenen Mangel an Ärar und darauf fußender Etatmacht zu überspielen und vergessen zu machen strebt.

Ausgangspunkt für die Einführung des Papiergelds ist mit anderen Worten eine historische Situation, in der der absolutistische Staat, dem Größenwahn seiner ihm von der bürgerlichen Gesellschaft als Gegenleistung für den politischen Vorschub, den er ihr leistet, formaliter konzedierten absoluten Macht erliegend, durch kriegerische Abenteuer und höfische Prunk und Verschwendungssucht die Staatsfinanzen so sehr zerrüttet und seinen Thesaurus so weit erschöpft hat, dass er mit seinem Etat vor dem Bankrott steht. In dieser Situation verfällt er auf den vermeintlich kommoden Ausweg, Geldbeschaffung mittels der Ausstellung so genannter billets de monnaie, münzwerter Bescheinigungen alias Noten, kurz, mittels der Ausgabe von Papiergeld zu betreiben. Mit dieser papierenen Ersatzmünze sucht er den finanziellen Verpflichtungen, die er infolge seiner verantwortungslosen, aller haushälterischen Vernunft baren Ausgabenpolitik eingegangen ist, nachzukommen und die Forderungen sowohl in specie seines eigenen amtlichen und freiberuflichen Personals, dem er Gehälter und Honorare schuldet, als auch in genere der bürgerlichen Gläubiger, bei denen er Anleihen aufgenommen hat und in der Kreide steht, zu befriedigen.

Das Moment von rationalem Kalkül, mit dem er seinen finanzpolitischen Coup rechtfertigt, bildet seine Erwartung, dass die mittels Druckerpresse vermehrte Geldmenge durch Stärkung der gesellschaftlichen Konsumkraft das wirtschaftliche Leben und dessen Stoffwechsel, den kapitalen Wertschöpfungsprozess, befördert und in Schwung bringt und dass ihm, dem Staat, den Steuern und Abgaben an der kapitalen Wertschöpfung partizipieren lassen, auf diesem Wege gelingen könne, seine Einnahmen zu steigern und seinen defizitären Etat auszugleichen und in Ordnung zu bringen. Was er indes dabei ignoriert und was eben jenes Moment von Rationalität als Rationalisierung, als Selbsttäuschung, wo nicht gar als bewusstes Betrugsmanöver entlarvt, ist die oben konstatierte Tatsache, dass die gedruckte Note die geprägte Münze eben nicht mit Verdrängungseffekt zu ersetzen, sondern höchstens und nur in Stellvertretungsfunktion zu repräsentieren taugt.

Das in der Münze verkörperte Edelmetall ist es ja, was seit Anbeginn eines kommerziellen Austauschs, der sich im Rahmen von aufgrund ihrer herrschaftlichen Konstitution staatsförmig organisierten Gesellschaften marktsystematisch entfaltet, den Maßstab für den Wert der von den Gesellschaften arbeitsteilig-kooperativ erzeugten und zum Austausch gelangenden materialen Güter und realen Dienstleistungen, will heißen, für die in letztere geflossene und in ihr vergegenständlichte Arbeitsleistung, quantifiziert und somit komparabel gemacht durch Reduktion auf den gemeinsamen Nenner der dafür aufgewendeten Lebenszeit, abgibt. Indem die kommerzielle Funktion durch ihren Austauschmechanismus das als Symbol herrschaftlichen Reichtums und unerschöpflicher Fülle figurierende Herrengut Edelmetall zu etwas umfunktioniert, das die in Reichtum und Fülle resultierende menschliche Produktionstätigkeit, die in Reichtum und Fülle aufgehobene gesellschaftliche Arbeit, als aufgehobene nicht mehr sowohl in der ihr von der Herrschaft attestierten Bedeutung ad acta gelegter, abgetaner Arbeit vorstellig werden lässt und zur Schau stellt, sondern vielmehr in dem ihr vom Handel vindizierten neuen Verstand auf Halde gelegter, gespeicherter Arbeit zur Geltung bringt und nutzbar macht, erhebt sie es zu einem als Münze des Marktes brauchbaren generellen Austauschmittel alias allgemeinen Äquivalent, an dem sich der Wert der jeweiligen Produktion oder Dienstleistung im Sinne der Teilmenge von ihm, die auf letztere entfällt, bemessen und in dem dieser Wert sich als Preis, als in Relation zu den Teilmengen, die auf die übrigen Produktionen und Dienstleistungen entfällt, gesetztes und mit ihnen verglichenes Quantum zum Ausdruck bringen lässt.

Welchen Wert das jeweilige Produkt oder die jeweilige Dienstleistung hat und welchen Preis sie im Vergleich mit anderen Produkten und Dienstleistungen, sprich, in der durch die Dynamik von Angebot und Nachfrage modifizierten empirischen Marktsituation bringt – darüber entscheidet und das bestimmt nicht unmittelbar die in dem jeweiligen Produkt oder der jeweiligen Dienstleistung vergegenständlichte und durch Reduktion auf den zeitlichen Aufwand komparabel gemachte Arbeitsleistung, sondern vielmehr die als Münze des Marktes verfügbare, durch herrschaftliche Prägung als allgemeines Äquivalent sanktionierte Menge Edelmetall, die als Verkörperung bereits geleisteter und gespeicherter, als Vorrat zurückgelegter Arbeit das Gesamt der präsenten gesellschaftlichen Arbeitsleistungen zu repräsentieren beansprucht und auf die sich die letzteren als auf ihr verbindliches Maß, um nicht zu sagen zwingendes Korsett, einlassen, mit der sie sich gleichsetzen und in das sie sich folglich teilen müssen, um als Arbeitsleistungen Anerkennung und Einlösung auf dem Markt zu finden, kurz, kommerzielle Realität zu erlangen.

An diesem dem kommerziellen System ab ovo seiner Entstehung und Entfaltung im Kontext herrschaftlich-territorialer oder auch bürgerlich-kommunaler Staatwesen eingefleischten Prinzip einer Verkörperung und Repräsentation des Ansprüche an den Markt kodifizierenden Werts von Arbeitsleistungen durch als gleichermaßen dessen Maßstab und Ausdruck, Referent und Substitut figurierendes gemünztes Edelmetall ändert nun die von Staats wegen betriebene Einführung von Papiergeld gar nichts. Sub conditione jenes Quanten Edelmetalls als Münze des Marktes etablierenden Prinzips kann das Papiergeld schlechterdings nicht mehr sein als eine Anweisung auf Münzgeld, Bescheinigung eines auf letzteres erworbenen Anspruchs, Zeichengeld oder Äquivalentsymbol, papierene Note, nicht im Sinne einer verdrängenden Ersetzung, sondern einzig und nur einer repräsentierenden Vertretung der als Hartgeld oder Äquivalentwirklichkeit perennierenden monetären Substanz, der metallenen Münze.

Wenn nun der absolutistische Staat in seiner durch eine verantwortungslose Haushaltspolitik, durch Verschwendungssucht und Schuldenmacherei, heraufbeschworenen finanziellen Not dieses Prinzip eines vom edelmetallenen Äquivalent gehaltenen Monopols auf die Bemessung, Darstellung und Verkörperung des im gesellschaftlichen Produkt, in den durch Arbeit erzeugten Gütern und Dienstleistungen, als Arbeitsleistung enthaltenen Werts durch die Einführung von Papiergeld auszuhebeln und außer Kraft zu setzen sucht, wenn er die papierene Note der edelmetallenen Münze als ein ihr ebenbürtiges Währungsmittel, als Geld sans phrase, an die Seite zu stellen beansprucht, in der Absicht, mittels solcher der Druckerpresse gedankten Vergrößerung der Geldmenge seinen Etat aufzubessern oder gar zu sanieren und sich neuen finanziellen Spielraum zu verschaffen, so findet er sich durch den Markt ebenso nachdrücklich wie umgehend Lügen gestraft und eines Besseren belehrt. Der Markt nämlich, der am althergebrachten Monopol des Herrenguts Edelmetall, des geprägten Geldes, auf die Bemessung, Darstellung und Verkörperung aller qua wirtschaftlicher Wert vergegenständlichten gesellschaftlichen Arbeitsleistung unbeirrt festhält, ist weit entfernt davon, das staatlich gutgesagte Papier, das gedruckte Geld als nach dem Willen des Staates zum Metallgeld nicht bloß im Sinne einer funktionellen Stellvertretung supplementäre, sondern im Verstand einer reellen Ersetzung substitutive, also zu ihm alternative und ihm ebenbürtige Währung, mithin als ein der Münze des Marktes gleichwertiges Zahlungsmittel, als mit dem generellen Äquivalent im kommerziellen Austausch konkurrenzfähiges Äquivalent sui generis anzuerkennen und gelten zu lassen.

Der Markt hält vielmehr unverbrüchlich am gemünzten Edelmetall als alleinigem Wertcorpus alias Währungsmittel fest und betrachtet beziehungsweise behandelt die vom Staat verausgabte papierene Währung als bloße Anweisung auf die vorhandenen staatlichen Edelmetallreserven, bloße Bescheinigung und Beglaubigung eines auf dem staatlichen Ärar bestehenden und gegebenenfalls vom Staate einzulösenden Teilhabeanspruchs, mit der Konsequenz, dass der Wert, den das Papiergeld zu verkörpern behauptet, weit entfernt davon, zu der im staatlichen Ärar verkörperten Wertmenge hinzutreten und sie, wie der Staat gern möchte, aufstocken und vermehren zu können, sich vielmehr bloß auf diese um kein Jota durch ihn vergrößerte Menge an edelmetallenem Wert verweisend zu beziehen, sie nur in reiner Stellvertreterfunktion als seinen Inhalt zu referieren, als seinen Gegenstand zu indizieren, sie einzig und allein als das, was ihm als Schein Sein verleiht, ihn als Symbol substantiiert, zu repräsentieren vermag. Statt, wie der Staat sich erhofft, auf der Habenseite des staatlichen Haushalts zu stehen und als weiteres, für Finanzierungszwecke im Allgemeinen und die Kaufkraft im Besonderen verfügbares allgemeines Äquivalent, als den Ärar aufbesserndes Guthaben, zu Buche zu schlagen, fällt nach dem unerbittlichen Willen des Marktes das in Umlauf gebrachte Papiergeld vielmehr auf die Sollseite des Etats und tritt als bloße Anweisung an die Staatskasse, als, weit entfernt davon, den Staatsschatz zu vermehren, vielmehr gegebenenfalls aus letzterem einzulösender Anspruch und zu befriedigende Forderung zu den übrigen die Staatskasse belastenden und am Ärar zehrenden Schulden, Zahlungsverpflichtungen und Verbindlichkeiten, die der Staat bedienen, die er erfüllen und denen er nachkommen muss, hinzu.

Und das wiederum hat zur Folge, dass das in der Absicht einer Aufstockung der staatlichen Finanzmittel eingeführte Papiergeld einem es wie von Zauberhand ereilenden Korrosionsprozess unterliegt, dass es sich, was seine ausgedruckte, als Nominalwert ausgedrückte Wertgröße betrifft, von einer je nach der papierenen Wertmenge, die der Staat in der genannten Absicht schöpft, als schleichend, trabend oder galoppierend erscheinenden Schwindsucht heimgesucht zeigt. Weil das vom Staat verausgabte papierene Zeichengeld, statt zum in Staatshand befindlichen metallenen Realgeld hinzuzutreten und es zu augmentieren, letzteres vielmehr nur stellzuvertreten und in symbolischer Funktion zu repräsentieren vermag, gesellt es sich, in das kommerzielle Austauschsystem der bürgerlichen Gesellschaft eingebracht, will heißen, auf den Markt geworfen und in Privathand übergewechselt, als Anspruch an das von ihm bloß stellvertretene Realgeld, den von ihm bloß repräsentierten Schatz in Staatshand, den übrigen an den Staatsschatz gerichteten und aus Schulden, Zahlungsverpflichtungen und Verbindlichkeiten bestehenden Forderungen bei.

Der Staatsschatz ist ja aber der größenmäßig unverändert gleiche, ist um kein Jota durch das ins Spiel gebrachte Papiergeld vermehrt. Und daraus wiederum folgt, dass das vom Staat ausgegebene neue, papierene Geld bloß diesen unverändert gleichen, um kein Jota vermehrten Staatsschatz vertritt und repräsentiert oder vielmehr nicht einmal ihn als solchen und ganzen, sondern, weil es sich ja nach seiner Verausgabung und Einschleusung in den Markt den aus Schulden, Zahlungsverpflichtungen und Verbindlichkeiten resultierenden Forderungen an die Staatskasse beigesellt, bloß einen Teil des Staatsschatzes, jenen Teil von ihm nämlich, der übrig bleibt, wenn man diese anderen Forderungen in Rechnung stellt und in Abzug bringt.

Nicht einfach nur in evidentem Widerspruch zu der vom Staat erzeugten Suggestion, dass es sich bei dem von ihm in Umlauf gebrachten Papiergeld um allgemeines Äquivalent sans phrase, ein Quantum Staatsschatz handelt, sondern auch und mehr noch in eklatanter Widerlegung der von denen, die das Papiergeld erwerben, genährten Hoffnung, dass letzterer, wenn schon kein reeller Teil des Staatsschatzes ist, so diesen jedenfalls doch ebenso essenziell repräsentiert wie funktionell für ihn einsteht, vermag es in Wahrheit nur das vom Staatsschatz zu vertreten und zu repräsentieren, was nicht bereits von anderer, in oder ausländisch privater Seite als Äquivalent für dem Staat geleistete Dienste mit Beschlag belegt oder reklamiert wird, nur den Teil vom Staatsschatz, der sich noch als Habet in Staatshand befindet und nicht schon der Befriedigung absolutistischer Abenteuerlust und Verschwendungssucht als Debet zum Opfer gefallen ist.

In Wahrheit oder reell nur auf diesen noch als Habet in Staatshand befindlichen Teil oder Bruchteil des Staatsschatzes beziehbar und von ihm gutgesagt, statt, wie vom Staat suggeriert, auf den das Debet einschließenden, die Staatsverschuldung ausblendenden Staatsschatz als solchen und ganzen bezogen und von ihm nominell gedeckt, findet sich die papierene Note von einer dilemmatischen Diskrepanz heimgesucht zwischen dem Nominalwert, den sie nach dem Willen des Staates simuliert, und dem Realwert, den sie dem Befund des Marktes zufolge repräsentiert. Ersterer bezieht sich auf den Staatsschatz, der vorhanden wäre, wenn der Staat sich nicht über beide Ohren verschuldet hätte und nicht bei seinen in und ausländischen Gläubigern massiv in der Kreide stünde, letzterer bemisst sich an dem Teil beziehungsweise Bruchteil des Staatsschatzes, der übrig bleibt und gegeben ist, nachdem die Verschuldung des Staates in Rechnung gestellt und in Abzug gebracht ist. So gewiss die Bemessungsgrundlage für den Realwert des Notengeldes nicht der edelmetallene Staatsschatz als illusorisch schuldenfreier und ganzer, sondern er nur als entsprechend dem staatlichen Verschuldungsgrad kalkulatorisch fragmentierter und reduzierter ist, so gewiss ist das papierene Geld durch realiter weniger metallene Währung gedeckt, als es nominaliter vorgibt, repräsentiert die jeweilige Note gemäß jener Fragmentierung und Reduktion des Staatsschatzes tatsächlich einen geringeren Teil Münze, als sie namentlich zu repräsentieren behauptet, und zeigt sich so das vom absolutistischen Staat verausgabte Papiergeld einer aufgrund der rein repräsentativen und nicht etwa substitutiven Rolle, die ihm die bürgerliche Gesellschaft im Verhältnis zu der von ihr als kommerzielles Passepartout, Münze des Marktes, geltend gemachten Metallwährung zuweist, ebenso unaufhaltsamen wie folgerichtigen Ab oder Entwertung unterworfen.

Manifest und virulent wird der Wertverlust, den unter den Bedingungen der den anfänglichen Beweggrund für die Einführung einer Papierwährung liefernden finanziellen Zerrüttung des Etats und Zahlungsunfähigkeit der Staatskasse das vom Staat ausgegebene papierene Nominalgeld im Vergleich mit dem auf dem Markt zirkulierenden metallenen Realgeld erleidet, dort, wo er uno actu systematisch diagnostiziert und empirisch registriert wird – eben auf dem Markt. Indem das vom Staat ausgegebene gedruckte Papier in den kommerziellen Austausch eintritt und von seinen Besitzern zwecks Erwerbs von materialen Gütern und Indienstnahme realer Leistungen als Zahlungsmittel in Umlauf gebracht wird, erkennt es der Markt als das, was es für ihn einzig und allein ist – als in genere symbolischen Stellvertreter des geprägten Metalls, für das es einzustehen und das es als vorhanden nachzuweisen beansprucht, und in specie platzhalterischen Referenten des aus geprägtem Metall bestehenden Staatsschatzes, der es zu decken und als adäquatio rei gutzusagen behauptet.

So gewiss dem Markt das gemünzte, per Prägung quantifizierte Edelmetall als der alleinige und ausschließliche Maßstab für die in den jeweiligen Produkten und Dienstleistungen verkörperte Wertmenge gilt, so gewiss setzt er sich, das gedruckte Notenpapier beim Wort seiner bloßen Platzhalterrolle und reinen Repräsentationsfunktion nehmend, über dessen Nominalwert, der ja den illusorisch ganzen und intakten Staatsschatz zu repräsentieren beansprucht, kurzerhand hinweg und veranschlagt, wenn im Zuge des kommerziellen Austauschs die papierene Note als Gegenwert alias Äquivalent zum Wert empfangener Güter und erbrachter Leistungen in Rechnung gestellt wird, diesen Gegenwert nach Maßgabe des Realwerts der papierenen Note, will heißen, des Teils oder Bruchteils des Staatsschatzes also, der unter Berücksichtigung der Staatsverschuldung von letzterem übrig bleibt und den sie in Wahrheit bloß noch zu repräsentieren vermag beziehungsweise der sie tatsächlich nurmehr zu decken taugt.

Diesem den Nominalwert qua Entwertung Lügen strafenden Realwert gemäß, den der Markt für die vom Staat gedruckte papierene Anweisung auf den vom Staat geprägten metallenen Schatz ermittelt und feststellt, muss nun also in der Marktsituation, dort, wo im Zuge kommerziellen Austauschs die gedruckte Anweisung, die papierene Note, in der Funktion allgemeinen Äquivalents eingesetzt und als Zahlungsmittel genutzt, sprich, als Gegenwert für den Wert empfangener Güter und erbrachter Leistungen geltend gemacht wird, mehr von der papierenen Note, ein größerer Anweisungsbetrag zum Austausch kommen, als dem Nominalwert des Papiers, der Summe, auf die die Anweisung lautet, entspräche. Der der Diskrepanz zwischen Nominal und Realwert geschuldeten Entwertung des papierenen Geldes korrespondiert mit anderen Worten die Verteuerung der als materiale Güter und reale Dienstleistungen auf dem Markt versammelten und mittels des papierenen Geldes zu kaufenden, gegen es einzulösenden Waren. In eben dem Maße, wie der Realwert des papierenen Äquivalentsubstituts, sein durch das metallene Äquivalent, den Staatsschatz, den das Substitut repräsentiert, gedeckter Wert, seinen Nominalwert unterschreitet, muss umgekehrt der vom Markt an seiner Münze, dem metallenen Äquivalent, bemessene Wert der zum Austausch gebrachten materialen Güter und realen Dienstleistungen, will heißen, der als Preis erscheinende Wert, den im Austausch mit dem allgemeinen Äquivalent die zum Austausch kommenden Waren geltend machen und fordern können – muss also umgekehrt dieser Austauschwert oder Preis der Waren, sofern repräsentiert durch das als papierenes Äquivalentsubstitut fungierende gedruckte Geld, dessen Nominalwert übersteigen.

In den Markt eingespeist, will heißen, von seinen Besitzern in kommerziellen Umlauf gebracht, unterliegt, nicht anders als die von ihm repräsentierte metallene Währung, das papierene Geld dem für allen kommerziellen Austausch grundlegenden Gesetz von Angebot und Nachfrage. Dieses Gesetz entscheidet über oder hat jedenfalls wesentlichen Einfluss auf den Preis einer Ware, will heißen, die Menge allgemeinen Äquivalents, in der sich ihr Wert ausdrückt und gegen die sie sich im Zuge der qua Äquivalententausch sich vollziehenden kommerziellen Transaktion austauscht. Klammert man alle das Marktverhalten subjektiv oder empirisch situativ modifizierenden Umstände wie etwa durch Sucht und Gier verursachte Verzerrungen und Manipulationen oder durch Versorgungsengpässe und Kriegswirren bedingte Zusammenbrüche und Störungen des Marktes aus, so ergibt sich der Preis einer Ware objektiv oder systematisch respektiv aus dem gegebenen Mengenverhältnis zwischen ihr und dem allgemeinen Äquivalent, in dem sich ihr Wert kalkulatorisch ausdrückt und gegen das als Gegenwert sie sich realisatorisch austauscht. Steigt die Menge des für die konsumtive Nachfrage verfügbaren allgemeinen Äquivalents im Verhältnis zur Menge der auf dem Markt angebotenen Waren, so entfällt auf die einzelne Ware ein vergleichsweise größeres Quantum allgemeinen Äquivalents, was zur Folge hat, dass beim Austausch die Ware dieses größere Quantum allgemeinen Äquivalents als ihrem Wert entsprechenden Gegenwert beansprucht: Es kommt zu einer der Veränderung im Mengenverhältnis zwischen Äquivalent und Ware entsprechenden und als Inflation bekannten Entwertung des Äquivalents alias Verteuerung der Ware. Wächst hingegen die Menge der auf dem Markt angebotenen Waren im Verhältnis zu der für die Nachfrage nach ihnen verfügbaren Menge allgemeinen Äquivalents, so entfällt umgekehrt auf die einzelne Ware ein geringeres Quantum allgemeinen Äquivalents, und die Folge für den Austausch zwischen beiden ist eine als Deflation bezeichnete Aufwertung des Äquivalents alias Verbilligung der Ware.

Diesem fürs kommerzielle Treiben grundgesetzlichen Schema gehorcht auch das nach dem Willen des Staates zusätzlich und augmentativ zur metallenen Währung, nach dem Urteil des Marktes hingegen bloß an deren Statt und stellvertretend für sie, eingeführte papierene Geld. Nur dass in einer als referenzielles Prüfverfahren funktionierenden inversiven Wendung das papierene Geld erst einmal in ein Austauschverhältnis zur metallenen Währung tritt und ihr gegenüber, die als Äquivalent firmiert, die Position einer Ware einnimmt. Vom Staat eigentlich als Alternative zum metallenen Äquivalent, als Geld sui generis, eingeführt, findet sich das Papiergeld vom Markt, der es vielmehr nur als Repräsentanten des metallenen Äquivalents gelten lässt, es als bloßes Geldsymbol erkennt, auf die Rolle reduziert, die allen als Wertverkörperungen in der metallenen Währung ihr gemeinsames Maß findenden materialen Gütern und realen Dienstleistungen, sprich, allen im Rahmen des kommerziellen Austauschs als Repräsentanten alias Symbole des allgemeinen Äquivalents erscheinenden Waren zufällt. Es findet sich demgemäß der zur Feststellung des Werts der Waren, der sich am allgemeinen Äquivalent bemisst, kurz, zur Preisermittlung dienenden Bilanzierung von Angebot und Nachfrage, dem Vergleich zwischen gegebenem Warenbestand und vorhandener Geldmenge unterworfen.

Und bei diesem Mengenvergleich stellt sich nun aber heraus, dass sich von der Ware Papiergeld zu viel auf dem Markt befindet, wenn man ihren Nominalwert nämlich nicht auf den unbelasteten, von allen staatlichen Verbindlichkeiten, Verpflichtungen und Verschuldungen abstrahierenden Staatsschatz bezieht, sondern auf das, was tatsächlich, will heißen, nach Abzug aller staatlichen Verbindlichkeiten, Verpflichtungen und Verschuldungen von letzterem übrig bleibt. Bezogen auf die dem Staat tatsächlich zur Verfügung stehende Menge metallenen Äquivalents beziehungsweise den darin verkörperten Realwert erweist sich die vom Staat in Umlauf gebrachte Menge papierenen Geldes beziehungsweise der von ihr repräsentierte Nominalwert als zu groß und nicht durch sein metallenes Gegenüber gedeckt, mit der Konsequenz einer im Austauschverhältnis zwischen der Ware Papiergeld und ihrem metallenen Äquivalent statthabenden Deflation, einer als Verbilligung des Papiergelds zu Buche schlagenden Quotierung seiner größeren Menge durch die kleinere Menge metallenen Äquivalents beziehungsweise Reduktion seines Nominalwerts auf den durch letzteres vorgegebenen Realwert.

Und diese dem Mengenvergleich zwischen gedruckter und geprägter Währung, zwischen Zeichengeld und Realgeld, dem der Markt die zum kommerziellen Austausch gebrachten papierenen Emissionen des Staates vorab unterwirft, entspringende und als Verbilligung zu Buche schlagende Anpassung ihres Nominalwerts an den Realwert des von ihnen bloß repräsentierten metallenen Schatzes – sie wiederum wirkt sich dahingehend aus, dass nun im tatsächlichen Marktgeschehen, im kommerziellen Austausch, in dem das die metallene Währung vertretende papierene Geld als Zahlungsmittel, als Äquivalent für materiale Güter und reale Dienstleistungen eingesetzt wird, seine Verbilligung bei ihm selbst als Geldentwertung alias Inflation in Erscheinung tritt und sich auf Seiten der Güter und Dienstleistungen, denen gegenüber es in der Rolle des Äquivalents figuriert, als Preisanstieg alias Verteuerung zum Tragen bringt. Weil der Wert der Güter und Dienstleistungen alias Waren vom Markt ja unverändert auf das, was die papierene Währung bloß repräsentiert, den metallenen Schatz, bezogen wird und dessen Realwert den Nominalwert der papierenen Währung als hypertroph und aufgebläht, kurz, als inflationär denunziert, erfährt der als Preis am als Münze des Marktes kommerziellen Passepartout, dem allgemeinen Äquivalent, sich bemessende Wert der Waren, sofern als dies allgemeine Äquivalent eben die papierene Währung figuriert, eine zwangsläufige Steigerung und Aufstockung, um dem Realwert der letzteren, den ihr Nominalwert übersteigt, durch dessen entsprechende Senkung Rechnung zu tragen.

Mit dieser den papierenen Emissionen nach Maßgabe nicht des nominalen, sondern vielmehr des realen Staatsschatzes, den sie repräsentieren und den der Markt gegen alle nominalistische Prätention geltend macht, widerfahrenden Abwertung aber zeigt sich das mit ihnen verknüpfte staatliche Kalkül gründlich durchkreuzt und zunichte gemacht. Von Staats wegen dazu gedacht, die finanziellen Reserven der öffentlichen Hand zu augmentieren und so den Zustand des tief in der Kreide steckenden und von Verbindlichkeiten und Zahlungsverpflichtungen zerrütteten Etats zu verbessern, werden sie vom Markt als von aller wundersamen Geldvermehrung weit entfernte bloße Substitute alias Platzhalter der durch sie um kein Jota modifizierten Geldmenge, über die der Staat verfügen kann, entlarvt und ändern also nicht das Geringste an der staatlichen Bedrängnis. Und schlimmer noch: Weil der Staat mit seiner papierenen Geldschöpfung ja offensichtlich betrügerische Absichten verfolgt und über seine tatsächliche finanzielle Bedrängnis hinwegzutäuschen, mehr Finanzkraft zu simulieren sucht, als er mit Fug und Recht besitzt, setzt er bei den Marktteilnehmern in genere und bei denen in specie, die er mit seinem “Wertpapier“ primär beglückt und die vorzugsweise damit zu Markte gehen, jeglichen kommerziellen Kredit aufs Spiel, bringt sich um die geschäftliche Glaub und Vertrauenswürdigkeit, die er bei ihnen genießt – mit dem Resultat, dass sie seiner papierenen Währung nicht länger über den Weg trauen, ihr selbst den wie sehr auch unter ihrem Nominalwert gelegenen Realwert abzusprechen geneigt sind, den sie als staatlich garantierte Anweisung auf die der öffentlichen Hand nach Einlösung aller Verbindlichkeiten, Erfüllung aller Verpflichtungen und Begleichung aller Schulden verbleibenden edelmetallenen Reserven immerhin noch geltend machen können, und sie vielmehr als ein staatliches Druckerzeugnis abtun, das bloß oder nicht einmal mehr das Papier wert ist, auf dem es gedruckt ist.

So also endet der in den neuzeitlichen Anfängen der papierenen Währung von Staats wegen unternommene Versuch, das gedruckte Geld nicht sowohl wegen der praktischen Erleichterungen, Verbesserungen und Vorteile in Umlauf zu bringen, die Zahlungsverkehr, Geldwertstabilität und Finanzverwaltung daraus ziehen, sondern es vielmehr als ein Geldvermehrungsinstrument und mithin als ein Wundermittel zur Heilung des siechen Staatshaushalts einzuführen, gleichermaßen in einem währungspolitischen Debakel und einem staatsmoralischen Fiasko. Nicht nur unterwirft der bürgerliche Markt den vom herrschaftlichen Staat in papierener Form geschöpften Äquivalentwert einer der bloß repräsentativen Funktion des Papiergeldes, die der Staat nicht wahrhaben und über die er nominal hinwegtäuschen will, entsprechenden realen Abwertung, eben die Tatsache des staatlichen Täuschungsversuchs, das Bemühen, reellen Äquivalentwert zu kreieren, der doch nur nominell simuliert wird, Wert zu schöpfen, der nicht als gedecktes Sein, sondern nur als kaschierender Schein fungiert, diskreditiert den Staat bei seinen Bürgern, raubt ihnen das Vertrauen in seine kommerzielle Seriosität und finanzielle Solvenz und führt am Ende dazu, dass die per Markt kalkulierte Abwertung der gedruckten Noten in deren ebenso rest wie haltlose Entwertung einmündet

Aber auch das ist noch nicht das Schlimmste an dem irregeleiteten Versuch des Staates, sich mittels papierener Wertung zu sanieren. Was noch schwerer wiegt als das finanzielle Debakel und das moralische Fiasko, weil es nämlich das Verhältnis zwischen der bürgerlichen Klasse und ihrem staatlichen Schutzherrn ebenso existenziell beeinträchtigt wie substanziell belastet und damit die herrschaftlicher Kuratel unterstehende bürgerliche Gesellschaft also solche in ihren Grundfesten zu erschüttern droht, ist der Umstand, dass die finanzielle Entwertung, der der Markt die papierene Währung unterzieht, zwangsläufig gleichbedeutend ist mit einer reellen Enteignung all derer, die der Staat mit der papierenen Währung, wie man will, beglückt oder abspeist. All diejenigen, denen er die ihm erbrachten Leistungen mit dem papierenen Zahlungsmittel honoriert beziehungsweise die er in der angesichts seiner finanziellen Notlage unbestreitbar betrügerischen Absicht, sich in den Besitz von metallener Währung zu bringen, durch das Versprechen einer bei Einlösung winkenden Verzinsung dazu verführt, das als billets de monnaie apostrophierte Papiergeld als quasi Staatsanleihe zu akzeptierten – sie alle sehen sich durch die am Ende zur totalen Entwertung durchschlagende Abwertung, mit der der Markt letzteres heimsucht, um die Habe gebracht, die sie sei's in Form von Dienstleistungen, sei's in Gestalt von geprägter Münze in den gedruckten Schein investiert haben.

Nicht genug damit, dass das allgemeine Äquivalent in Papierform dank der korrektiven Intervention des Marktes ihm, dem Staat, keinen finanziellen Vorteil und schon gar nicht seinem Etat die benötigte Entlastung verschafft, bringt es all denen, denen er es im Rahmen offiziellen Austauschs oder auch im Zuge kreditgeschäftlicher Transaktionen zuwendet beziehungsweise zukommen lässt, nur Beschwer und Verlust. Dabei sind unmittelbar und primär diese durch den Wertverlust des papierenen Äquivalents Geschädigten und Gekränkten, diese durch die kommerzielle Devaluation der staatlichen Noten reell Expropriierten, weil es sich bei ihnen ja im Falle des offiziellen Austauschs um seine institutionelle Belegschaft, sein behördliches Personal, beziehungsweise im Falle der kreditgeschäftlichen Transaktionen um den von ihm direkt geförderten oder indirekt begünstigten bürgerlichen Mittelstand handelt, seine eigenen Unterstützer und Gefolgsleute, die ihm als Klientel anhangenden gesellschaftlichen Gruppen, auf deren vom ökonomischen Interesse gespeiste politische Loyalität er baut und in deren seiner Protektion unterstelltem, als produktives Vermögen einsetzbarem privatem Besitz, in deren von ihm zu garantierendem, als investives Kapital nutzbar zu machendem possessivem Eigentum seine wie sehr auch absolutistisch sich gerierende Macht höchst relativistisch gründet.

Indem der absolutistische Staat durch seine vom Markt als finanzpolitisches Betrugsmanöver entlarvte Gelddruckerei zuvörderst und zumal dieser seiner sozialen Klientel und politischen Gefolgschaft, die ihm die bürgerliche Gesellschaft als untertäniges Corpus zu Füßen legt, finanziellen Schaden zufügt und ihr das, was ihre personale Identität als Bürger und ihren sozialen Status als Klasse begründet, ihr possessives Eigentum alias geldliches Guthaben, raubt oder jedenfalls schmälert, kann er gar nicht verfehlen, sie sich zu entfremden und gegen sich in Harnisch zu bringen, ihre Loyalität beziehungsweise Untertänigkeit in Opposition und Aufsässigkeit zu verkehren und so einen wesentlichen Schritt auf jenem von der absolutistischen Herrschaft in der schicksalhaften Verblendung selbstzerstörerischer Hybris verfolgten und das ganze achtzehnte Jahrhundert als quasi roter Faden durchziehenden Weg zu machen, der im Mutterland des Absolutismus, in Frankreich, im blutigen Ereignis der großen bürgerlichen Revolution endet. Dass auch die Erbin und Nachfolgerin der absolutistischen Herrschaft, die revolutionäre Republik, von Kriegskosten, wirtschaftlicher Stagnation, Kapitalflucht und Sozialausgaben in die Enge getrieben, erneut zu dem ebenso verantwortungs wie haltslosen Mittel einer auf die Vermehrung und Augmentation statt bloß auf die Vertretung und Repräsentation der Menge allgemeinen Äquivalents abgestellten Schöpfung von Papiergeld greift, das wesentlich zur sozialen Unterminierung und zum politischen Verderben ihrer Vorgängerin beigetragen hat, beweist die Verführungskraft dieser vermeintlichen Panazee für die finanziellen Gebrechen des Staats und die den staatlichen Haushalt heimsuchenden Mangelkrankheiten.

Mit der Liquidation der Direktoratsrepublik durch die konsularische Diktatur aber ist es im Wesentlichen vorbei mit jener nicht weniger vergeblichen als unverantwortlichen staatlichen Geldvermehrungsstrategie. Ihren Triumph und ihre Etablierung dem Staatsbankrott verdankend, in den die Republik deren inflationäre Geldpolitik und der mit der völligen Entwertung des Papiergelds und der Regression aufs Metallgeld heraufbeschworene, das gesellschaftliche Produktionssystem erlahmen lassende deflationäre Preisverfall treiben, schwört die Diktatur der zwecks Wertmittelschöpfung und Haushaltssanierung unternommenen Gelddruckerei, die ihren beiden Vorgängerinnen so übel aufgestoßen ist, ab und bequemt sich endlich dazu, das staatliche Interesse an der papierenen Währung auf ihren in der Erleichterung des kommerziellen Austauschs bestehenden geldsystematischen Nutzen und ihre die Sicherung der staatlichen Edelmetallreserven betreffenden finanzpolitischen Vorteile zu beschränken, sie im Übrigen nurmehr als Platzhalterin und Repräsentantin des als wirkliche Währung perennierenden metallenen Schatzes in staatlicher Hand gelten zu lassen und deshalb ebenso gewissen wie dauerhaft dafür zu sorgen, dass der Nominalwert der vom Staat ausgegebenen papierenen Währung dem Realwert der vom Staat gehorteten metallenen Währung korrespondiert, dass mit anderen Worten die Menge der auf dem Markt kursierenden gedruckten Noten der Menge der vom Staat thesaurierten geprägten Münze die Waage hält.

Durch die Einrichtung einer vom Staat halbwegs unabhängigen, mit der Emission des Papiergelds betrauten Notenbank schiebt das britische Inselreich dem Missbrauch des neuen Zahlungsmittels, der ein wesentlicher Grund für den revolutionären Kollaps der kontinentalen Territorialmacht Frankreich ist, einen Riegel vor. Den Siegeszug der papierenen Währung unter den von der britischen Finanzpolitik etablierten und mehr oder minder gewahrten Kontrollmechanismen besiegelt ihre Erhebung zum allgemeinverbindlichen gesetzlichen Zahlungsmittel, für die wiederum der Goldstandard, die gesetzliche Verpflichtung, ein Äquilibrium zwischen papieren-kursorischem Zahlungsmittel und edelmetallen-thesaurischer Währungsreserve zu gewährleisten, die staatsbürgerliche Vertrauensbasis schafft.

Das Vorbild für die desillusioniert pragmatische Währungspolitik, zu der sich das durch Schaden klug gewordene und zu finanzpolitischer Vernunft gebrachte Frankreich nunmehr versteht, liefert das britische Inselreich, ungeachtet beziehungsweise unbeschadet der Konkurrenz und Konfliktträchtigkeit, die das ganze neunzehnte Jahrhundert hindurch das Verhältnis der beiden führenden industriekapitalistischen Mächte beherrscht. Zu überwältigend ist der wirtschaftliche Erfolg des Inselreichs, zu groß sind die industrielle Leistungskraft, die es als Werkstatt der Welt entfaltet, und das kommerzielle Durchsetzungsvermögen, das es als globaler Vermarkter beweist, als dass nicht sein Vorgehen und Handeln, egal ob auf finanzpolitischem Gebiet oder in machtpolitischer Hinsicht, also in Sachen monetaristischer Organisation nicht weniger als in punkto imperialistischer Expansion, paradigmatische Bedeutung speziell für den Hauptkonkurrenten jenseits des Ärmelkanals wie auch generell für das restliche Europa und die sich emanzipierenden, ihre staatliche Souveränität erkämpfenden Kolonialgebiete in Übersee erlangen müsste.

Was das britische Modell auszeichnet und einer halbwegs seriösen Finanzpolitik zur Nachahmung empfiehlt, ist die Tatsache, dass hier der Staat als objektive Referenz alias edelmetallene Deckung für seine papierene Währung nicht den in seinem Bestand schwankenden beziehungsweise zweifelhaften und durch schlechte Haushaltspolitik, kriegerische Konflikte und amtliche Korruption beziehungsweise höfische Verschwendung mehr oder minder angegriffenen oder ausgezehrten Staatsschatz geltend macht, sondern eine eigens zu diesem Behufe gegründete und dem Staat zwar konstitutionell zugeordnete, aber institutionell von ihm getrennte Notenbank. Ihr Betriebskapital verschafft sich diese halbstaatlich-zentrale Bank dadurch, dass sie sich als Aktiengesellschaft etabliert und sei's direkt, in eigener Person, sei's indirekt, durch ein System von als Ableger und Zulieferer funktionierenden provinziellen Bankinstituten, die vermögende Bourgeoisie in specie und die betuchte Bürgerschaft in genere dazu bringt, sich als Anteilseigner an ihr zu beteiligen, als Aktionäre in ihr zu engagieren, sprich, gegen die Aussicht einer Rendite Realgeld in sie einzulegen, ihr einen Teil des metallenen Schatzes, über den als Privateigentum sie verfügen, zu treuen Händen zu übergeben.

Die ihren Einlegern versprochene Rendite erwirtschaftet die halbstaatlich-zentrale Bank dadurch, dass sie den von ihr verwalteten Schatz industriekapitalistischen Wertschöpfern, Unternehmern und Geschäftsleuten, gegen finanzielle Beteiligung kreditiert, ihn in der Erwartung, dass sie mit ihm als Kapital Mehrwert erwirtschaften, ihnen als zinsbringendes Darlehen überlässt. Damit erweist sich diese staatliche Gründung als ein Wirtschaftsförderungsinstrument ersten Ranges, als eine zentrale Kapitalagentur, der es gelingt, possessives Eigentum der bürgerlichen Klasse seinen andernfalls zur Schatzbildung tendierenden Eigener zu entreißen und es in den Dienst des Ausbaus des kapitalistischen Wertschöpfungssystems zu stellen.

Neben dieser industriepolitischen Funktion aber und im Kontext unserer augenblicklichen Überlegungen wichtiger noch fällt diesem halbstaatlich-zentralen Geldinstitut die finanzpolitische Aufgabe zu, mit dem ihm von der bürgerlichen Klasse, seiner Aktionärin, zu treuen Händen übergebenen und in seiner Hand versammelten kapitalen Schatz eben den in metallenem allgemeinem Äquivalent, der Münze des Marktes, bestehenden substanziellen Grund alias finanziellen Fundus bereitzustellen, der sich im Unterschied zum Bestand der Staatskasse, zum Etat, als intaktes Vermögen, als durch staatliche Verbindlichkeiten, Verpflichtungen und Verschuldungen unbeeinträchtigtes und ungeschmälertes gediegenes Habet präsentiert und den es braucht, um die wegen gleichermaßen ihres geldpolitischen Nutzens und ihrer finanzpolitischen Vorteile erwünschte und mit zunehmender Massierung und Diversifizierung der volkswirtschaftlichen Aktivitäten sogar erforderliche Emission und Zirkulation eines papierenen Währungsmittels ins Werk zu setzen, ohne dass dieses zum Spielball der staatlichen Finanzverhältnisse wird und dadurch einer inflationären Entwicklung, einer Entwertung, verfällt, die wiederum in einer sozial verderblichen Schädigung und Enteignung all derer resultiert, die sie in der Funktion eines allgemeinen Äquivalents akzeptieren und mit ihr als Zahlungsmittel zu Markte gehen müssen.

Auf der Grundlage dieses als ihr Betriebskapital firmierenden und im institutionellen Prinzip der Willkür und dem Zugriff der Staatsmacht entzogenen metallenen Schatzes lassen sich also nun papierene Noten ausgeben, ohne dass der erstere die letzteren auf dem Markt Lügen straft und als nicht oder nur teilweise gedeckt, mithin als wertlos oder jedenfalls entwertet bloßstellt – vorausgesetzt, das die Noten ausgebende Institut, die zentrale Bank, respektiert das theoretische Prinzip, dass es sich bei ihnen um bloßes Zeichengeld, um einen reinen Stellvertreter und Repräsentanten des als die Sache selbst firmierenden edelmetallenen Schatzes und des in ihm verkörperten Realwerts, handelt, und zieht daraus die praktische Konsequenz, dass, um ihrer Repräsentationsfunktion zu entsprechen und als bloße Platzhalter des metallenen Währungsmittels zu dienen, die papierenen Noten in ihrem Nominalwert dem Realwert des metallenen Schatzes die Waage halten müssen, mit anderen Worten die Menge an emittiertem papierenem Äquivalentsymbol das Gleichgewicht zur Menge an thesaurierter metallener Äquivalentsubstanz wahren muss.

Diese entscheidende Voraussetzung freilich für die Wertstabilität der Papierwährung und ihre darauf fußende Tauglichkeit als kommerzielles Substitut der Edelmetallwährung, als deren Präsenz auf dem Markt in der Hauptsache oder Summe des Austauschgeschäfts erübrigendes Zahlungsmittel, ist nicht leicht zu schaffen, von ihrer verbindlichen Etablierung und dauerhaften Aufrechterhaltung ganz zu schweigen. Die praktischen Probleme, die sich aus der anfänglich, in den ersten beiden Jahrhunderten der britischen Bankgeschichte, noch mehr oder minder dezentralen, weil auch den Tochtergesellschaften, den provinziellen Bankinstituten, eingeräumten Notenemissionskompetenz ergeben, weil diese die Kontrolle und Einhaltung jener im Interesse der Wertstabilität der Noten zu wahrenden Verhältnismäßigkeit des papierenen Nominalwerts zum metallenen Realwert stark erschwert, sind dabei noch das Geringste und finden ihre Lösung in einer Stärkung der Stellung der halbstaatlich-zentralen Bank durch ihre Erhebung zum staatlichen Schatzamt Ende des achtzehnten Jahrhunderts und in der schrittweisen, mit dem Bankengesetz von 1844 abgeschlossenen Monopolisierung des Notenemissionsgeschäfts durch das in seiner Zentralstellung gestärkte Bankinstitut.

Weit schwerer wiegen die Probleme, die aus der Halbstaatlichkeit der Notenbank resultieren, daraus mit anderen Worten, dass das Noten emittierende Geldinstitut zwar institutionell von der politischen Herrschaft und ihrem Apparat getrennt und unabhängig ist, aber doch sowohl systematisch-konstitutionell als auch empirisch-personell auf die Staatsmacht angewiesen und mit ihr eng verbandelt ist. Schließlich ist es die politische Herrschaft, die Krone, die nicht nur ihre Gründung sanktioniert und ihr das für ihre Zentralstellung und Geschäftstätigkeit erforderliche Privileg verleiht, sondern auch als Garantiemacht, als letztlich mit dem Staatsschatz für ihre Emissionen zu haften bereite Instanz ebenso durchgängig wie nachdrücklich hinter ihr steht. Was Wunder, dass der Einfluss und Druck, den die Krone auf die Bank auszuüben vermag und dem sie im Zweifelsfall, im Falle der sie chronisch heimsuchenden finanziellen Engpässe und Nöte nutzt, um sich von der Bank neue Kredite gewähren und den Aufschub bestehender Zahlungsfristen einräumen zu lassen, die Bank immer wieder dazu verführt, den ihr durch ihr geprägtes Betriebskapital gesteckten Rahmen für die Emission gedruckter Noten zu überschreiten und so die Wertstabilität der papierenen Währung auf die Probe zu stellen beziehungsweise ins Wanken zu bringen.

Dass unter diesen widrigen, der Prinzipientreue und geschäftlichen Seriosität der Bank entgegenstehenden Bedingungen die das Fundament für eine haltbare Papierwährung paradigmatisch legende Zentralbank à l'anglaise das erste Jahrhundert einigermaßen heil und ohne größere, der Verdoppelung des Währungsmittels geschuldete, inflationäre Verheerungen übersteht, erklärt sich im Wesentlichen aus zwei strukturellen Besonderheiten des Inselreichs, deren eine aus seiner politischen Konstitution resultiert, während die andere seiner ökonomischen Situation entspringt. Zum einen nämlich werden der kostspieligen politischen Abenteuer-, Ruhm und Verschwendungssucht der Krone, die im restlichen Europa die absolutistischen Regime beutelt und in finanzielle Nöte stürzt, durch die frühe parlamentarische Verfassung des Inselreichs Zügel angelegt. Letztere sichert der bürgerlichen Klasse in Gestalt ihrer parlamentarischen Vertreter die Kontrolle über den Etat der Krone im Allgemeinen und ihre Ausgabenpolitik im Besonderen und schafft damit auch und nicht zuletzt die Möglichkeit, die Kreditaufnahme der Krone bei der zentralen Notenbank im Zaum zu halten und vor Exzessen, die der Währungsstabilität des Landes zum Verhängnis werden könnten, zu bewahren.

Und zum anderen erweist sich der ökonomische Sonderweg, den das Inselreich einschlägt, die manufakturelle und industrielle Entwicklung des Landes auf Basis einer als koloniale Markterschließung wirksamen weltweiten merkantilen Expansion, als so erfolgreich und verhilft, wie den kommerziellen beziehungsweise industriellen Betreibern und Nutznießern dieser Entwicklung, so auch der mittels Steuern und Abgaben an ihrem Erfolg partizipierenden Krone zu solchem Wohlstand und vielmehr Reichtum, dass letztere ungeachtet ihrer kriegerischen Engagements und ihres höfischen Aufwands von finanziellen Engpässen und Nöten weitgehend verschont bleibt und die Versuchung beziehungsweise der Druck zu einer für die Währungsstabilität gefährlichen übermäßigen Kreditaufnahme bei der zentralen Notenbank vergleichsweise gering bleibt.

Diese beiden Umstände also erlauben es der von Staats wegen initiierten und einem von der politischen Herrschaft halbwegs unabhängigen Geldinstitut, einer bürgerlichen Gründung, eben der Bank of England, zu treuen Händen übergebenen oder vielmehr überlassenen Papierwährung, sich ohne größere inflationäre Einbrüche, dadurch bedingte kommerzielle Krisen und daraus wiederum resultierende soziale Verwerfungen auf dem Markt zu etablieren und infolge der geldpolitischen Erleichterungen und finanzpolitischen Vorteile, die sie mit sich bringt, bis zum Ende des achtzehnten Jahrhunderts zum hauptsächlichen Zahlungsmittel, will heißen, zum generalbevollmächtigten Substitut und allgegenwärtigen Platzhalter des als die Münze des Marktes firmierenden metallenen allgemeinen Äquivalents zu avancieren.

Die Kraft und Geltung der Papierwährung steht und fällt freilich mit der oben genannten Grundkondition einer als Äquilibrium wohlverstandenen Korrespondenz der Menge der gedruckten Noten zur Menge des geprägten Metalls, das sie als Substitut repräsentieren, steht und fällt also mit der Einhaltung der um der Wertstabilität des papierenen Äquivalentsersatzes willen zu wahrenden Verhältnismäßigkeit seines Nominalwerts zum Realwert des metallenen Äquivalents, das er vertritt. Und diese als conditio sine qua non der Wertstabilität der Papierwährung erheischte Korrespondenz gewinnt natürlich mit deren Avancement zum die kommerziellen Prozesse in der bürgerlichen Gesellschaft im Großen und Ganzen vermittelnden und in Gang haltenden Austausch alias Zahlungsmittel zunehmend an Bedeutung und Brisanz und wird im Falle eines gravierenden Verstoßes gegen sie oder gar ihrer offenen Preisgabe zur Achillesferse des Geldsystems und in der Tat zu einer die ganze kapitalistische Wirtschaftsordnung, die ja im Geldsystem ihr aus Arbeitsleistungen Mehrwert ziehendes, aus Gütern und Dienstleistungen Kapital schlagendes Getriebe hat, aus dem Takt und ins Stocken bringenden Schwachstelle.

Je mehr sich die Papierwährung als Zirkulationsmittel durchsetzt und je umfänglicher und vollständiger sie in den kommerziellen Austauschprozessen als Äquivalentsubstitut das eigentliche, als Deckung firmierende Äquivalent, den einem bürgerlichen Institut, einer Aktiengesellschaft, die unter staatlichem Privileg operiert, überlassenen und so der Selbstherrlichkeit und Willkür der politischen Herrschaft entzogenen edelmetallenen Schatz, vertritt, umso anfälliger und verletzlicher werden sie und das durch sie vermittelte beziehungsweise mittels ihrer betriebene wirtschaftliche Leben für Beeinträchtigungen und Störungen des Gleichgewichts zwischen ihr, der papierenen Währung, und ihm, dem sie zu decken alias gutzusagen bestimmten metallenen Schatz, und umso imperativer wird es im Interesse der Stabilität des Geldsystems und Funktionalität der durch es transmittierten gesellschaftlichen Produktions und Distributionsprozesse, eine annähernde Korrespondenz der Menge der papierenen Noten beziehungsweise des Nominalwerts, den sie darstellen, zur Größe des durch sie repräsentierten metallenen Schatzes beziehungsweise des Realwerts, den dieser verkörpert, zu gewährleisten.

Und diese für die Wertstabilität des Geldsystems unabdingbare Korrespondenz zwischen Note und Münze, diese unbedingt erforderliche Ausgewogenheit zwischen gedrucktem Papier und geprägtem Metall wird keineswegs nur durch ein Übermaß an ersterem bedroht, dann also, wenn der Staat beziehungsweise die an seiner Statt agierende Bank zu viele Noten emittiert und so Papiergeld mit einem Nominalwert in Umlauf bringt, der den Realwert, den der es zu decken bestimmte Metallschatz verkörpert, ebenso markant wie permanent übersteigt. Das Gleichgewicht wird vielmehr ebenso sehr gestört, wenn umgekehrt zu wenig von dem das Papiergeld zu decken bestimmten Metallschatz vorhanden ist, wenn also etwa in Not oder Krisenzeiten ein starker Abfluss und eine massive Abnahme der Münzreserven stattfindet, die es braucht, um dem Nominalwert des emittierten Papiergelds die Realität zu sichern. Nicht weniger als im ersteren gerät auch im letzteren Fall die Wertstabilität ins Wanken und weicht einer inflationären Entwicklung, die gleichbedeutend ist mit einer Entwertung der papierenen Noten, einer entsprechenden Verteuerung der Güter und Dienstleistungen, für die sie als Zahlungsmittel eingesetzt werden, und folglich einer Schädigung und Enteignung all derer, in deren Besitz sich erstere befinden und die mit ihnen zu Markte gehen, um sie als allgemeines Äquivalent zur Befriedigung ihrer subsistenziellen beziehungsweise konsumtiven Bedürfnisse zu verwenden.

Für die Probe aufs Exempel der letzteren Gleichgewichtsstörung im Verhältnis zwischen metallener Währung und papierenem Währungssubstitut sorgt um die Wende vom achtzehnten zum neunzehnten Jahrhundert die anhaltende Auseinandersetzung des britischen Inselreichs mit dem republikanischen Revolutionsregime und der es beerbenden napoleonischen Militärdiktatur im benachbarten Frankreich – eine Auseinandersetzung, die aufgrund der Barzahlungskredite, die die Krone zwecks Rüstungsausgaben und Unterstützungsleistungen für kontinentale Bündnispartner bei der Bank of England aufnehmen muss, deren Reserven so gravierend schrumpfen lässt, dass von einer auch nur annähernden Deckung der Papierwährung keine Rede mehr sein kann und die Bank sich gezwungen sieht, das für die Wertstabilität des Papiergelds fundamentale Prinzip der Einlösbarkeit der Noten durch die emittierende Instanz aufzuheben, mit anderen Worten die Garantie der Notenbank außer Kraft zu setzen, die von ihr ausgegebenen Noten bei Vorlage und auf Verlangen jederzeit zurückzunehmen und in Münze zu konvertieren.

Dass diese Entscheidung, das für eine effektive Deckung der Papierwährung grundlegende Prinzip einer uneingeschränkten Konvertibilität der Noten aufzugeben, zwar eine erhebliche Abwertung der letzteren zur Folge hat, nicht aber, wie eigentlich zu erwarten, in einer der relativen Ungedecktheit der Noten entsprechenden Entwertungsspirale resultiert, hat seinen Grund darin, dass zum einen die hinter der Bank stehende Garantiemacht, die politische Herrschaft alias Krone, die finanzielle Solvenz geltend machen kann, die ihr die überseeischen Besitzungen des Landes und sein durch die Vorherrschaft auf den Meeren geschütztes weltweites Handelssystem verleihen, dass zum anderen die politische Vertretung der bürgerlichen Klasse selbst, das Parlament, die Entscheidung absegnet und mitträgt und dass es zum dritten gelingt, die Auseinandersetzung mit dem napoleonischen Imperium zu einem theoretisch auf das Burkesche Urteil über die Französische Revolution gestützten und praktisch durch die Kontinentalsperre untermauerten patriotischen Überlebenskampf, einem ökonomische Rücksichten hintanstellenden politischen Showdown konkurrierender Gesellschaftsmodelle zu erheben.

Auch wenn Großbritannien, nachdem sich im Anschluss an seinen Sieg über das napoleonische Imperium die prekäre finanzielle Situation der Notenbank wieder stabilisiert und letztere mit Hilfe ihrer Aktionäre eine zur Deckung der Notenwährung hinlängliche Münzreserve amassiert hat, im Prinzip zur Einlösbarkeit der Noten, sprich, zur Verpflichtung der Bank, die Noten gegebenenfalls in Münze zu konvertieren, zurückkehrt, ist doch nachgerade klar, dass unter den Bedingungen der Prädominanz und Omnipräsenz, die aufgrund ihres geldsystematischen Nutzens und ihrer finanzpolitischen Vorteile die Papierwährung mittlerweile erlangt hat, jede größere ökonomische Krise oder soziale Zerreißprobe genügt, um in der bürgerlichen Gesellschaft einen Vermögenssicherungsreflex auszulösen, der sich als Run auf die von der Zentralbank verwalteten, als Staatsschatz firmierenden Edelmetallreserven materialisiert und die Wertstabilität der Papierwährung mit allen ökonomisch katastrophalen und sozial verheerenden Folgen, die daraus resultieren, ins Wanken beziehungsweise zum Einsturz bringt.

Um dieser Gefahr und Eventualität vorzubeugen, ergänzt der Staat die substanzielle Wertbestandsgarantie, die er der Papierwährung mittels des Prinzips ihrer Einlösbarkeit verleiht, durch eine funktionelle Allgemeinverbindlichkeit, eine unbeschränkte Geltung, die er ihr kraft Erhebung zum gesetzlichen Zahlungsmittel verschafft. Indem der Staat per Gesetz das Papiergeld zu einem in sämtlichen Austauschprozessen auf dem Markt einsetzbaren Instrument, einem für jeglichen Äquivalententausch zu akzeptierenden Passepartout deklariert und kodifiziert, festigt und stärkt er nach Maßgabe seiner gesetzeshüterischen Autorität bei den Mitgliedern der bürgerlichen Gesellschaft in genere und den Vermögenden unter ihnen in specie das Vertrauen in die Haltbarkeit und Verlässlichkeit des hiermit die volle Gültigkeit eines allgemeinen Äquivalents beanspruchenden und nämlich ungeachtet seines bloß repräsentativen Charakters von Rechts wegen jederzeit und überall in Zahlung zu gebenden und in Zahlung zu nehmenden Äquivalentsubstituts und wirkt damit wirtschaftskrisenverursacht beziehungsweise sozialkonfliktbedingt panischen Reaktionen entgegen, die in dem Maße, wie sie sich als aufs Edelmetall als einzig wahres allgemeines Äquivalent regredierende massenhafte Absetzbewegungen artikulieren, nicht nur das Geldsystem selbst, sondern auch und nicht minder das Wertschöpfungssystem, dem letzteres als Getriebe dient, bedrohen.

Diesen Effekt erzielt er natürlich nur, wenn die Erhebung der papierenen Währung zum gesetzlichen Zahlungsmittel alias allgemeinverbindlichen Äquivalentsubstitut Hand in Hand geht mit ihrer ebenso dauerhaften wie zuverlässigen Deckung durch die edelmetallene Währung, die sie zu repräsentieren beansprucht, mit der strikten Wahrung also der die Grundlage ihrer Wertstabilität bildenden Verhältnismäßigkeit des ihr imprimierten Nominalwerts zu dem der metallenen Währung, die als Notenbankreserve für sie einsteht, inkorporierten Realwert. Nur wenn dem Vertrauen, das die bürgerliche Gesellschaft in das vom Staat emittierte beziehungsweise sanktionierte Notenpapier setzt, die Treue korrespondiert, die der Staat beziehungsweise seine mit dem Emissionsprivileg betraute Bank dem das Papier gutzusagen bestimmten thesaurierten Edelmetall, dem von der Notenbank gehüteten Staatsschatz, beweist und hält, kann sich das gesetzlich verfügte Avancement des Notenpapiers zum allgemeinverbindlichen hauptsächlichen Zahlungsmittel einer ebenso haltbaren wie verlässlichen Wertstabilität des Währungssystems dienlich zeigen. Andernfalls, will heißen im Falle, dass der Staat beziehungsweise seine zentrale Bank den als Deckung seiner papierenen Währung unverzichtbaren edelmetallenen Schatz, das den Äquivalentersatz zu substantiieren erforderliche originale allgemeine Äquivalent, in Reserve zu halten versäumt oder verschleudert, erweist sich der Markt als die per Preissystem den Wertäquivalententausch zensurierende unbestechliche Nemesis, die das Versäumnis, der Verhältnismäßigkeit zwischen Substitut und Original, zwischen gedrucktem Nominalwert und geprägtem Realwert, Genüge zu leisten, im Sinne einer Desavouierung des papierenen Substituts, einer Entwertung des gedruckten Nominalwerts unerbittlich heimsucht.

Dem Erfordernis, diese Verhältnismäßigkeit um der Verhütung inflationärer Entwicklungen und der aus ihnen resultierenden ökonomischen Einbrüche und sozialen Verwerfungen willen unter allen Umständen zu wahren, kommt das britische Inselreich, das nicht nur hinsichtlich der Prozesse industrieller Produktion und kommerzieller Distribution, sondern auch in punkto des beide Prozesse als quasi Getriebe in Gang haltenden und miteinander synchronisierenden Währungssystems, mittlerweile eine wenn nicht geradezu federführende, so jedenfalls doch richtungweisende Rolle spielt, gegen Mitte des neunzehnten Jahrhunderts durch eine Gesetzgebung nach, die die qua Goldstandard parte pro toto der Edelmetalle figurierende Münzwährung als feste Grundlage alias verbindliche Bezugsgröße der mittlerweile die kommerzielle Praxis, den Markt, beherrschenden Notenwährung etabliert, die mit anderen Worten dekretiert, dass die zentrale Notenbank die ihr übertragene Emission der Papierwährung in strikter Abhängigkeit von ihrem Goldbestand vollziehen, also dafür sorgen muss, dass der Nominalwert der von ihr ausgegebenen Notenmenge dem Realwert der von ihr gehorteten Goldmenge wenn nicht aufs Haar, so jedenfalls doch weitestmöglich die Waage hält.

Zwecks Herstellung und vor allem dauerhafter Erhaltung des dekretierten Zustands einer wenn nicht vollkommenen, so jedenfalls doch annähernden Deckung der emittierten Noten durch die thesaurierte Münze weist jene Gesetzgebung der Bank of England endgültig das Monopol auf die Ausgabe neuer Noten zu und führt gleichzeitig eine strikte Trennung zwischen dem Emissionsgeschäft der Bank und ihren Kreditgeschäften, will heißen, zwischen ihrer auf Zinsgewinn zielenden Geschäftstätigkeit und ihrer auf die Geldschöpfung gerichteten hoheitlichen Aufgabe ein, um sicherzustellen, dass die Hoffnung auf Zinsgewinne die Bank nicht dazu verführt, die Notenpresse anzuwerfen, um Kredite zu vergeben, deren Volumen das der Goldreserven der Bank übersteigt und die demnach als durch das metallen-reale Betriebskapital der Bank ungedecktes papieren-nominales Scheingeld mit allen der gesamten Volkswirtschaft zum Nachteil gereichenden inflationären Konsequenzen der Diskreditierung durch den Markt ausgesetzt sind.

Durch die thesaurische Rückbindung des papierenen Geldes mehr oder minder erfolgreich davon abgehalten, finanzpolitischen Missbrauch mit ihm zu treiben, verlegen sich die Industriestaaten auf eine Umverteilungsstrategie, die darauf zielt, die durch das ausbeuterische Wachstum des Wertschöpfungssystems heraufbeschworenen ökonomischen Krisen und sozialen Konflikte zu entschärfen, ohne doch diesem Wachstum mehr als unbedingt nötig Eintrag zu tun. Auch das umverteilungspolitisch gebremste Wachstum freilich erfährt jene Rückbindung des papieren-kursorischen Zahlungsmittels an den metallen-thesaurischen Fundus als eine Korsettierung, die es deflationär bedroht, weshalb den Staaten beziehungsweise ihren Notenbanken die Aufgabe zufällt, einen Weg zu finden, wie sich die papierene Geldwertmenge, ihrer dogmatischen Bindung an die Wertmenge des thesaurischen Fundus zum Trotz, pragmatisch an die wertschöpfungsbedingt wachsende Sachwertmenge anpassen lässt.

Die solchermaßen der Bank of England als sakrosankter Thesaurus anvertraute und qua Goldstandard zum unverbrüchlichen Referenzpunkt und Maßstab ihrer Notenemissionen erhobene edelmetallene Währung bewährt sich in der Folge als eine Grundlage, die dem aufgrund der Erleichterungen des Zahlungsverkehrs und der finanzpolitischen Vorteile, die es bietet, mittlerweile zum zirkulativen Passepartout, zum tragenden Element des Wirtschaftskreislaufs avancierten papierenen Währungsmittel ebenso dauerhafte wie zuverlässige Repräsentativität, kurz, Wertstabilität verleiht, und dient deshalb allen industriekapitalistisch avancierten Ländern als zu imitierendes Modell beziehungsweise zu adoptierende Schablone für die Organisation des eigenen Geldsystems. Tatsächlich gelingt es den betroffenen Staaten, auf dieser von ihnen als Selbstverpflichtungsprinzip und Verhaltensimperativ akzeptierten währungspolitischen Grundlage bis ins zwanzigste Jahrhundert hinein, bis zur als Weltkrieg apostrophierten militärischen Entladung der durch die imperialistische Konkurrenz auf dem Weltmarkt aufgestauten politischen Spannungen, den Versuchungen zu widerstehen, in die das papierene Währungsmittel durch die mit ihm eröffnete scheinbare Aussicht auf eine wundersame Geldvermehrung und auf die damit gegebene Kapazität zur finanziellen Lösung volkswirtschaftlicher beziehungsweise gesellschaftspolitischer Probleme sie führt, und sich so die bittere Erfahrung zu ersparen, dass die inflationäre Entwicklung, die den Schein von Geldvermehrung Lügen strafende Entwertung, von der sie, wenn sie der Versuchung erliegen, ihre papierene Währung heimgesucht finden, ihre wirtschaftlichen und sozialen Probleme, weit entfernt davon, für diese eine Lösung zu bieten, vielmehr nur zu vertiefen und zu verschärfen taugt.

So groß angesichts der ökonomischen Probleme, die den entfesselten industriekapitalistischen Entfaltungsprozess des neunzehnten Jahrhunderts begleiten, vornehmlich das der liberalistisch schrankenlosen Ausbeutung menschlicher Arbeitskraft geschuldete Problem einer Pauperisierung und Deklassierung großer Teile der Bevölkerung, mit anderen Worten, das Erfordernis, letztere vor völliger Verarmung und Verelendung zu bewahren, und die der Produktivkraft des industriellen Wertschöpfungssystems geschuldete und eine wachsende Konkurrenz auf dem Weltmarkt provozierende Überversorgung des kapitalistisch organisierten Marktes, mit anderen Worten, die Notwendigkeit, die industriell geschöpfte Wertmasse nach Maßgabe des Distributionsmodus, den das auf Akkumulation fixierte Kapital erheischt, kommerziell zu realisieren – so groß angesichts dieser ökonomischen Probleme und der aus ihnen resultierenden sozialen Konflikte im Inneren und politischen Spannungen nach außen die Versuchung für die Staaten auch sein mag, sich mittels Notenpresse Luft und Bewegungsraum zu verschaffen – das zum gesetzlichen Imperativ erhobene Dogma einer von der Notenbank zu wahrenden Verhältnismäßigkeit zwischen emittierten Noten und thesaurierter Münze, das Prinzip also einer strikten Deckung der papierenen durch die metallene Währung, schiebt solcher Versuchung effektiv einen Riegel vor und zwingt die Staaten, zur Bewältigung der mit der kapitalistischen Entwicklung einhergehenden ökonomischen Krisen und sozialen Konflikte einen anderen und finanzpolitisch seriöseren, wenn auch wirtschafts und sozialpolitisch nicht weniger folgenreichen Weg einzuschlagen.

Statt sich auf die abschüssige Bahn inflationärer Geldschöpfung zu begeben, lassen sich die Staaten auf den demgegenüber als strategischer Tugendpfad erscheinenden steinigen Weg einer alimentären Umverteilung mittels arbeitsrechtlicher und sozialstaatlicher Reformen ein. Sie tolerieren, unterstützen oder entwickeln arbeitsorganisatorische und wohlfahrtssystematische Initiativen und ergreifen tarif und steuerpolitische Maßnahmen, die allesamt darauf abzielen, den unterversorgten Teilen der Bevölkerung, also den durch Lohnarbeit ausgebeuteten Schichten, einen größeren Anteil an den vorhandenen Währungsmitteln zu verschaffen und sie damit in die Lage zu versetzen, ihren Lebensstandard zu verbessern oder gar in bescheidenem Maße am gesellschaftlichen Konsum teilzuhaben und so gleichermaßen von den durch ihre Not und ihr Elend provozierten sozialen Konflikte Abstand zu nehmen und einen Beitrag zur Entschärfung der durch die Effektivität beziehungsweise Produktivität des kapitalistischen Ausbeutungssystems heraufbeschworenen Absatz alias Wertrealisierungskrise zu leisten.

Die umzuverteilenden Währungsmittel müssen mangels anderer Geldquellen die Staaten nolens volens dem durch ihre kapitalistischen Wertschöpfungssysteme, ihre industriellen Produktionssysteme auf Arbeitslohnbasis akkumulierten Mehrwert, also dem mittels Ausbeutung menschlicher Arbeitskraft angehäuften Kapital entziehen, und so gesehen besteht diese als Umverteilungspolitik figurierende, uno actu konsumstrategische und sozialpolitische staatliche Initiative im Wesentlichen darin, den gesellschaftlichen Ausbeuter Kapital zur Kasse zu bitten und einen Teil seiner Beute den per Lohnarbeit Ausgebeuteten wieder zurückzuerstatten und verfügbar werden zu lassen. Allerdings nur einen Teil, nur so viel, wie nötig ist, um die bürgerliche Gesellschaft vor den ihr akut drohenden Gefahren kommerzieller Obstipation und sozialer Desintegration zu retten. Mit ihrer Umverteilungspolitik verfolgen die Staaten ja nicht etwa die Absicht, dem durch seine Ausbeutungsrate und Produktivkraft kommerzielle und soziale Probleme heraufbeschwörenden kapitalistischen Produktionssystem das Wasser abzugraben oder Einhalt zu gebieten, sondern sind im Gegenteil darauf aus, das System so zu kanalisieren und zu kontrollieren, dass es nicht durch ungehemmte Ausbeutung und entfesselte Produktivkraft sich selber und ergo auch die auf ihm basierende bürgerliche Gesellschaft zugrunde richtet.

Die solchermaßen gebremste und mit dem Augenmaß einer im Kern taktischen Strategie, einer Strategie, die in Wahrheit eben den kapitalistischen Akkumulationsprozess zu retten und zu erhalten sucht, dem sie scheinbar entgegenzuwirken und das Handwerk zu legen bestrebt ist, operierende Umverteilungspolitik löst also zwar nicht die marktökonomischen und sozialpolitischen Probleme, die jener heraufbeschwört, kann sie nicht dauerhaft bewältigen, aber sie entschärft sie immerhin, entreißt sie fürs erste ihrer katastrophalen Dynamik, nimmt ihnen ihre fatale Virulenz und bewahrt so um den Preis einer Entdynamisierung beziehungsweise Entschleunigung des Akkumulationsprozesses dem Wertschöpfungssystem seine Funktionsfähigkeit, ermöglicht ihm, bis auf Weiteres seinem Verwertungstrieb zu frönen, ohne dies gleich mit wirtschaftlich ruinösen Absatzkrisen oder gesellschaftlich destruktiven Auseinandersetzungen bezahlen zu müssen. Und indem sie das tut, ermöglicht sie den betroffenen Staaten, der Versuchung einer ebenso bequemen wie illusorischen währungspolitischen Problemlösung zu widerstehen, am Währungsstabilität sichernden Dogma der Deckung des Papiers durchs Metall, der zirkulierenden Notenmenge durch den thesaurierten Goldschatz festzuhalten, und bietet so die Gewähr dafür, dass auf wie immer erniedrigtem Akkumulationsniveau der Akkumulationsprozess ohne inflationäre Störungen und die daraus resultierenden sozialen Verwerfungen weitergehen kann.

Freilich kommt, wie sich paradoxerweise zeigt, das durch die staatliche Umverteilungspolitik zwar in seinem Ausbeutungsdrang gehemmte, durch die Rationalisierungs und Automatisierungsstrategie, mit der das Kapital jene zu durchkreuzen sucht, in seiner Produktivkraft aber umso stärker entfesselte und auf Touren gebrachte Verwertungssystem, als das die gesamte Volkswirtschaft mittlerweile funktioniert, ganz ohne inflationäre Eingriffe in das Geldgefüge gar nicht mehr aus und findet sich also der Staat genau das zu praktizieren genötigt, was er durch seine auf den Goldstandard bauende Währungspolitik doch gerade tabuisiert. Der Grund für die die papierene Geldmenge beziehungsweise deren nach Maßgabe des Wirtschaftswachstums sukzessive Vergrößerung betreffende und als konstruktive Stützaktion begreifliche ständige korrektive Intervention, zu der sich die Staaten in paradox anmutendem Widerspruch zu ihrem währungspolitischen Dogma, ihrem auf den Goldstandard bauenden Kredo genötigt zeigen, ist eben diese strikte Bindung, um nicht zu sagen, dogmatische Fesselung der papierenen Währung an den als Staatsschatz beziehungsweise Notenbankreserve firmierenden metallenen Thesaurus, die sie um der Wertstabilität der emittierten Noten willen ins Werk setzen. Diese Bindung nämlich droht sich in dem Maße, wie das Wertschöpfungssystem in Gestalt materialer Güter und realer Dienstleistungen vermehrten Wert schöpft und die Warensammlung alias Sachwertmenge vergrößert, als Zwangsjacke, als dem Verwertungsprozess den monetären Atem verschlagende und damit das getriebliche Leben abschnürende Korsettierung zu erweisen.

Bezogen auf die durch die papierene Währung repräsentierte und sie zu decken strikt gehaltene unverändert gleiche Wertmenge des von der Notenbank verwahrten und verwalteten Goldschatzes und preislich bemessen an ihr, resultiert ja die durch das Wertschöpfungssystem erzielte Vergrößerung der Waren oder Sachwertmenge im arithmetischen Gegenteil beziehungsweise im kalkulatorischen Gegenzug in einer Verkleinerung des Geldwerts der Sachwerte, einer Entwertung der Waren und reziproken Aufwertung des durch die papierene Währung repräsentierten metallenen Geldes. So gewiss marktsystematisch grundlegend oder kommerziell maßgebend für den Wert der größeren Warenmenge, für die vermehrte Menge Wert verkörpernder Güter und Dienstleistungen, die unverändert gleiche Menge des durch das neue Zirkulationsmittel, die papierene Währung repräsentierten und als Währungsreserve thesaurierten metallenen allgemeinen Äquivalents ist, so gewiss sinkt der in den Gütern und Dienstleistungen verkörperte Sach oder Warenwert, ihr Preis, in dem Maße, wie im Umkehrschluss der auf diese Waren sich verteilende und ihren Wert bemessende und als Preis artikulierende Geld oder Gegenwert, kurz, Äquivalentwert steigt. Indem die dank Wertschöpfungssystem vergrößerte Sachwertmenge einer in Gestalt des Goldstandards, der dem kursierenden Zahlungsmittel, der papierenen Währung, die Wertstabilität sichert, gleich bleibenden Geldmenge korrespondiert, kommt es, da die größere Sachwertmenge sich am gleichen Geldwertquantum bemisst und in ihm als Preis artikuliert, zu einer als Rückbildung oder Reduktion wirksamen Angleichung der ersteren an letzteres. Es kommt mit anderen Worten zu einer deflationären Situation, einer dem Ungleichgewicht zwischen vermehrten Sachwerten und gleich gebliebenem Geldwert geschuldeten kommerziellen Schieflage, die infolge der Anpassung der Sachwertmenge an die Geldwertmenge, die jener als preisliches Artikulationsmedium dient, zu einem aufgewerteten Geldwert und dessen entsprechend zunehmender Kaufkraft und zu reziprok dazu abgewerteten Sachwerten und deren entsprechend abnehmenden Kaufpreisen führt, die mit anderen Worten, kommerziell gesehen und also in Anbetracht der Realisierung der als Geldwert artikulierten Sachwerte auf dem Markt, in nach Maßgabe solchen Kaufkraftanstiegs des Geldes und reziproken Preisverfalls der Waren schwindenden Erlösen resultiert, die sich durch den Verkauf der letzteren erzielen, sich qua Geldwert aus den Sachwerten ziehen lassen.

Die dem neuen stabilen Währungssystem, der papierenen Währung, die im metallenen Notenbankschatz ihr fundamentum in re, ihre feste Verankerung nicht weniger respektiert als reklamiert, geschuldete und mit dem Wertschöpfungsprozess einhergehende Aufwertung des Geldwerts und reziproke Abwertung der Sachwerte durchkreuzt nun aber durch den darin zwangsläufig implizierten deflationären Preisverfall offenkundig die zentrale Absicht, die das Kapital mit seinem Wertschöpfungssystem verfolgt – die Absicht nämlich, das Mehr an Sachwerten, das der Wertschöpfungsprozess hervorbringt, auch als ein entsprechendes Mehr an den Sachwert kommerziell artikulierendem Geldwert auf dem Markt zu realisieren, um dieses Mehr an als Geldwert realisiertem Sachwert in neue Wertschöpfungsprozesse investieren und damit das, worin es sein Telos, seine intentionale Sichselbstgleichheit findet, seine als Selbstverwertung firmierende Akkumulation, weiterverfolgen zu können. Wenn wegen des deflationären Preisverfalls, wegen des steigenden Geldwerts und der reziprok sinkenden Sachwerte, welch beides Folge der strikten Bindung der papierenen Währung an ihre metallene Deckung ist, das Kapital auf dem Markt aus seinen Sachwertschöpfungen weniger Geldwert erlöst, als es seiner Gewinnkalkulation nach aus ihnen zu ziehen erwartet, dann geht im kommerziellen Austausch teilweise oder zur Gänze verloren, worum es bei dem von ihm ins Werk gesetzten Verwertungsprozess doch einzig und allein zu tun ist – nämlich der industriell erzeugte, mittels der Ausbeutung menschlicher Arbeitskraft definitiv beziehungsweise der Entfaltung sächlicher Produktivkraft passatim erzielte Mehrwert, den das Kapital braucht, um seinem Selbstverwertungstrieb zu frönen und im belegschaftlich expandierten Rahmen beziehungsweise auf technisch intensivierter Grundlage weitere Wertschöpfungsprozesse zu initiieren.

Schlimmstenfalls löst sich so im kommerziellen Wertrealisierungsgeschäft nicht nur der industriell geschöpfte Mehrwert in Luft auf, sondern erlöst das Kapital auf dem Markt für seine geschöpften Sachwerte sogar absolut weniger Geldwert, als es zuvor in ihre Schöpfung investiert hat, bleibt es mit anderen Worten auf einem Teil seiner produzierten Güter und zu leistenden Dienste sitzen, vermag sie mangels für ihre Einlösung verfügbarem Geldwert nicht als solchen zu realisieren und muss also zusehen, wie sich seine industrielle Wertschöpfungsveranstaltung als kommerzielles Verlustgeschäft entpuppt. Schließlich ist in der bürgerlichen Gesellschaft mit ihren klassenspezifisch markanten oder gar krassen Vermögensunterschieden der als Konsumkraft für die subsistenzielle und konsumtive Realisierung der Sachwerte vorhandene Geldwert höchst ungleich verteilt und die Wahrscheinlichkeit dementsprechend groß, dass diejenigen, denen viel als Konsumkraft einsetzbarer Geldwert zu Gebote steht, dank jenes seiner Aufwertung und der reziproken Abwertung der Sachwerte geschuldeten deflationären Preisverfalls ihre konsumtiven Bedürfnisse befriedigen können, ohne den gleichen Geldwert wie zuvor zu Markte tragen, ihre Konsumkraft im gewohnten Umfang ausschöpfen zu müssen, und die also, weil ein geringeres Geldwertquantum genügt, ihnen die gleiche Sachwertmenge wie gehabt zu verschaffen, den Teil Sachwerte, der dem eingesparten Geldwert entspräche, nicht brauchen und unrealisiert auf dem Markt zurücklassen, wohingegen diejenigen, die diesen unrealisierten Teil der Sachwertmenge für ihre Bedürfnisbefriedigung beziehungsweise subsistenzielle Versorgung gebrauchen könnten, aber nicht vermögend sind, ihn mangels als Konsumkraft einsetzbaren Geldwerts nicht als solchen einlösen können und ihn als toten Ballast, als nach Maßgabe seiner geldlichen Unrealisierbarkeit debetär zu Buche schlagende, die kapitale Bilanz bloß belastende wertlose Produktion alias ausgeburtliche Schöpfung auf dem Markt liegen lassen müssen.

Gleichgültig aber, ob die Korsettierung der papierenen Geldwertmenge durch die metallene Deckungsreserve und der daraus resultierende deflationäre Preisverfall das Kapital bloß den Mehrwert kosten oder es gar auf Wertschöpfungen sitzen bleiben lassen und ihm so einen absoluten Wertverlust einbrocken, so oder so schlagen sie demotivierend oder gar lähmend auf den Wertschöpfungsprozess zurück und drohen ihn zum Erliegen zu bringen und mithin der bürgerlichen Gesellschaft als solcher ihre ökonomische Basis alias Existenzgrundlage zu verschlagen. Angesichts dieses fatalen Prospekts findet sich der politische Revisor alias bürokratische Kurator der bürgerlichen Gesellschaft, der Staat, imperativ gehalten, jene Korsettierung, die ja aufs Konto der von ihm eingeführten und durchgesetzten papierenen Währung geht, dergestalt zu modifizieren und an die Bedürfnisse des Kapitals beziehungsweise die Erfordernisse seiner in der Wertrealisierung ihr unabdingbares Komplement findenden Wertschöpfung anzupassen, dass aus der die Überführung von Sachwerten in Geldwert behindernden und konterkarierenden Zwangsjacke ein sie regelndes und rhythmisierendes Stützkorsett wird. Will er nicht durch sein fundiertes Währungssystem dem dynamisierten Wertschöpfungssystem die Luft abschneiden, soll heißen, die Akkumulation von Mehrwert verbauen, so darf der Staat über der Wertstabilität der Währung, der Identität des notierten Geldwerts, nicht die Preisstabilität der Waren, die Kontinuität der produzierten Sachwerte vergessen.

Auf den ersten Blick könnte diese Rücksichtnahme auf die Preisstabilität der Waren, die sich der Staat zur imperativen, weil nur bei Strafe der kommerziellen Frustration und folglich auch industriellen Demotivation des Kapitals zu vernachlässigenden Pflicht gemacht findet, eine leicht zu absolvierende Übung scheinen. Was braucht es zur Sicherung der Preisstabilität mehr und anderes als eine der Vermehrung der Sachwerte, die dem industriellen Wertschöpfungssystem entspringen, entsprechende Vergrößerung des Goldschatzes, den die als allgemeines Äquivalent, als Passepartout für den kommerziellen Austausch der Sachwerte, fungierende Papierwährung repräsentiert und der dieser als Deckung, als ihren Nominalwert beglaubigender Realwert, ihre Äquivalenz alias Geltung garantierende Substanz alias Rücklage dient. Indem die staatlich privilegierte Notenbank in Korrespondenz zur wertschöpfungsbedingt vermehrten Sachwertmenge die thesaurische, von ihr zwecks Substantiierung der papierenen Währung vorgehaltene Edelmetall alias Goldwertmenge vergrößert, gestattet ihr das, die als kommerzielles Austausch und Zahlungsmittel, als Mittel für die preisliche Artikulation der Sachwerte, kursierende papierene Währung ohne inflationäre Folgen, ohne die Gefahr ihrer Entwertung aufzustocken und hinlänglich neue Noten zu emittieren, um die Geldwertmenge der vermehrten Sachwertmenge anpassen, also dem gesteigerten, als Angebot auf dem Markt in Erscheinung tretenden wirtschaftlichen Produktwert durch eine Erhöhung der sich als Nachfrage auf dem Markt zum Tragen bringenden gesellschaftlichen Kaufkraft Paroli bieten zu können, und so jenes Maß an Preisstabilität zu gewährleisten, das nötig ist, um einer deflationären Entwicklung und dem darin implizierten Mehrwertverlust oder gar absoluten Wertverlust vorzubeugen beziehungsweise entgegenzuwirken.

So theoretisch einfach und probat dieser Weg zur Lösung des Deflationsproblems erscheinen mag, so praktisch vertrackt und problematisch zeigt er sich bei genauerem Hinsehen. Das Edelmetall, das die Staatsmacht oder vielmehr ihre bevollmächtigte Treuhänderin, die zentrale Notenbank, benötigt, um ihren Thesaurus aufzustocken und so den Grund für eine Anpassung der papierenen Geldwertmenge an die gestiegene Sachwertmenge zu legen, muss sie ja, weil es sich bei ihm, unbeschadet seiner Funktion als allgemeines Äquivalent, als Maßstab des in ihm preislich artikulierten Werts der verschiedenen Güter und Dienstleistungen, um ein normales kommerzielles Gut, eine auf dem Markt angebotene Ware unter anderen handelt, vor seiner Aufnahme in die Währungsreserve, in den Deckungsfonds fürs papierene Zirkulationsmittel, eben dort, auf dem Markt, käuflich erwerben, per Äquivalententausch erstehen. Und als Äquivalent, als der Gegenwert, den sie den Verkäufern des Edelmetalls im Austausch bietet – was sonst kommt dafür in Frage als das unter ihrer Ägide herrschende Zirkulationsmittel, die von ihr verwaltete papierene Währung, emittierte Noten, die sie in Form sei's terminlich verzinster Anleihen, sei's eines ad hoc entrichteten Kaufpreises ersteren überlässt?

So gesehen, findet sich die Zentralbank also gezwungen, eben das Mehr an Papiergeld, für dessen Schöpfung sie durch die kommerziell vorgenommene Aufstockung des Thesaurus den Resistenz gegen die Entwertung des Geschöpften bietenden Grund legen möchte, bereits zwecks Aufstockungsvorgangs, zwecks Erwerbs des für das Mehr an Thesaurus nötigen Edelmetalls vorab zu schöpfen und auf den Markt zu bringen. Sie findet sich mit anderen Worten gehalten, die Abfolge des für die Sicherung der Wertstabilität des Papiergeldes erforderlichen Verfahrens zur Anpassung der Geldwertmenge an die gestiegene Sachwertmenge zu verkehren und in einer Art von petitio principii zur Durchführung des Verfahrens das bereits ins Werk zu setzen, für dessen Bewerkstelligung sie durch das Verfahren doch eigentlich erst die Voraussetzung schaffen will.

Formal gesehen und aus Sicht der Währungsstabilität scheint dies nun zwar kein Beinbruch und jedenfalls nicht dazu angetan, das zwecks Aufstockung seiner thesaurischen Deckung vermehrte Papiergeld als inflationär ungedeckt und dementsprechend entwertet dastehen zu lassen. Auch wenn die Notenbank sich gezwungen sieht, actu der Beschaffung des zusätzlichen Quantums Thesaurus die Reihenfolge umzukehren und um der Beschaffung des zusätzlichen Edelmetalls willen jenes Mehr an papierener Geldmenge vorweg zu schöpfen, das doch eigentlich erst in der Konsequenz des Beschaffungsvorgangs zu schöpfen wäre – solange das im Vorhinein geschöpfte Mehr an Papiergeld für den Kauf eben des Edelmetalls eingesetzt wird, das dieses Mehr zu substantiieren und mithin die Vermehrung des Papiergelds währungssystematisch zu legitimieren dient, solange ist im Resultat der Aufstockung des Thesaurus die Deckung der vergrößerten Papiergeldmenge ja gegeben, zeigt sich im Nachhinein die vermehrte Papiergeldenge im Einklang mit der durch sie repräsentierten Metallschatzmenge und wird also ungeachtet der verkehrten Handlungsfolge das formale Ziel der Veranstaltung erreicht und nämlich die papierene Geldmenge ohne Beeinträchtigung ihres Werts, also ohne inflationäre Auswirkungen vermehrt.

Funktionell betrachtet und im Blick auf den kapitalen Zweck der Übung, die Erhöhung der gesellschaftlichen Kaufkraft durch die Vermehrung der Papiergeldmenge, stellt sich freilich die Sache durchaus anders dar und erweist sich, wenn schon als kein veritabler Beinbruch, so jedenfalls doch als definitiv misslich. Die Erhöhung der gesellschaftlichen Kaufkraft durch Vermehrung der Papiergeldmenge steht und fällt ja damit, dass das vermehrte Papiergeld auch in die richtigen, das Mehr an Kaufkraft auf dem Markt zum Tragenden bringenden, es für die kommerzielle Realisierung der vermehrten Sachwerte, die der industrielle Wertschöpfungsprozess hervortreibt, verwendenden Hände gelangt, und funktioniert mit anderen Worten nur, wenn die Notenbank beziehungsweise der hinter ihr stehende Staat über das emittierte Mehr an Papiergeld disponieren und dafür sorgen können, dass es sei's etatpolitisch-kreditiv, sei's sozialpolitisch supportiv, also auf dem Wege sei's generell gesteigerter ausgabenpolitischer Aufwendungen, sei`s speziell erhöhter umverteilungspolitischer Zuwendungen des Staates, zur Stärkung beziehungsweise Hebung des gesamtgesellschaftlichen Konsums beziehungsweise der lohnarbeiterschaftlichen Subsistenz eingesetzt wird. Davon freilich kann beim umgekehrten, die Aufstockung der Währungsreserven durch eben die Vermehrung der Papiergeldmenge, die sie finanziell begründen soll, quasi vorfinanzierenden währungspolitischen Procedere keine Rede sein!

Jene neu emittierten papierenen Währungsmittel, mit denen die Aufstockung der metallenen Deckungsreserven finanziert wird, sie gelangen eben dadurch ja in die Hände gesellschaftlicher Gruppen und Schichten, zu deren Privateigentum Thesauri, Edelmetallquellen beziehungsweise –bestände in gemünzter oder auch ungemünzter Form, zählen und die über genug davon verfügen, um es zu Markte tragen und zum Verkauf anbieten zu können. Dieser ihr privater Überfluss an geprägter oder ungeprägter Münze des Marktes weist die betreffenden Gruppen und Schichten als wohlhabend oder reich, mithin als solche aus, die keine Schwierigkeit haben, ihre konsumtiven Bedürfnisse zu befriedigen, geschweige denn, dass sie subsistenziellen Mangel litten, und denen vielmehr ihr als überschüssiges Eigentum zu Buche schlagender Überfluss eben die private Schatzbildung, eben die persönliche Hortung von Edelmetall erlaubt, auf die der Staat beziehungsweise seine finanzpolitische Prokuristin, die Notenbank, zwecks Aufstockung der Währungsreserve zurückgreifen muss. Wie sollte wohl von solchen Gruppen und Schichten eine Verbesserung der gesamtgesellschaftlichen Kaufkraft und daraus folgende konsumtive Realisierung des durch das Wertschöpfungssystem hervorgebrachten Mehr an Sachwert zu erwarten sein?

Weit eher als in von ihnen bereits sattsam und tatsächlich im Übermaß gepflegte konsumtive Wertrealisierungsaktivitäten stecken diese Gruppen und Schichten das ihnen im Austausch gegen ihre Beiträge zum staatlichen Thesaurus zufließende Papiergeld zur Mehrung ihres Vermögens in Mehrwert heckende Wertschöpfungsunternehmen, investieren es in profitable kapitale Produktionsprozesse und sorgen durch dieses im ironischen Sinne kontraproduktive Verhalten dafür, dass die der Aufstockung des Thesaurus entsprechend vergrößerte papierene Geldwertmenge ihren Zweck, die konsumtive beziehungsweise subsistenzielle Realisierung einer durch den Wertschöpfungsprozess vermehrten Sachwertmenge zu ermöglichen und damit einer andernfalls drohenden deflationären Entwicklung entgegenzuwirken beziehungsweise vorzubeugen, gründlich verfehlt.

Zu dieser wirtschaftspolitischen Ungereimtheit des Bemühens, zwecks Aufstockung des metallenen Thesaurus die papierene Geldwertmenge zu vergrößern, um dann mittels der vergrößerten Geldwertmenge die gesellschaftliche Kaufkraft zu erhöhen, kommt aber noch das finanzpolitische Manko des Wertverlusts, den aufgrund der marktgesetzlichen Konditionen, denen das Aufstockungsverfahren unterliegt, die erhöhte Geldwertmenge erleidet. Die vom Staat oder vielmehr von seiner bevollmächtigten Prokuristin, der zentralen Notenbank, um der Aufstockung des Thesaurus willen erzeugte Nachfrage nach Edelmetall führt nämlich infolge des für den Markt grundlegenden Gesetzes von Angebot und Nachfrage zu einer Verknappung des Angebots und einem entsprechenden Anstieg des für es vom Nachfragenden zu zahlenden Preises. Gemäß diesem der verstärkten Nachfrage geschuldeten Preisanstieg beim Angebot erwirbt also die Notenbank actu des kommerziell abgewickelten thesaurischen Aufstockungsverfahrens weniger Realwert in geprägter Münze, als der Nominalwert der gedruckten Noten, die sie dafür zahlt, besagt beziehungsweise behauptet.

Weil nun die vermehrte Papiergeldmenge währungssystematisch die aufgrund des nachfragebedingten Preisanstiegs beim Edelmetall nicht entsprechend vermehrte thesaurische Münzgeldmenge repräsentiert, kommt es zu einer als Entwertung zu Buche schlagenden Diskreditierung beziehungsweise Unterminierung des Nominalwerts der ersteren mit dem Ziel ihrer Reduktion auf den Realwert der letzteren, was wiederum auf dem Markt, dessen in materialen Gütern und realen Dienstleistungen bestehende Sachwerte ihren in der papierenen Währung ausgedrückten und als Preis artikulierten Wert ja an jener die Papiergeldmenge substantiierenden thesaurischen Münzgeldmenge bemessen – was also dort, auf dem Markt, zu einer der Entwertung des papierenen Geldwerts entsprechenden Aufwertung der auf dem Markt versammelten Sachwerte, kurz, zu einem allgemeinen Preisanstieg, einer inflationären Entwicklung führt. Und dieser Preisanstieg, diese inflationäre Entwicklung zehrt nun aber an der vermehrten Geldwertmenge, die zwecks kommerzieller Realisierung der vom industriellen Wertschöpfungsprozess auf den Markt gebrachten vergrößerten Sachwertmenge in Umlauf ist, und verschlingt beziehungsweise vernichtet zum Teil, wo nicht gar zur Gänze, das Mehr an gesellschaftlicher Kaufkraft, das sich die Notenbank von ihrer durch die Aufstockung des Thesaurus gedeckten Emission neuer Noten erhofft. So gewiss die der Deckung des neuen Papiergelds, mit dem sie ins Werk gesetzt wird, dienende Aufstockung der Goldreserve den Goldpreis nachfragebedingt in die Höhe treibt, so gewiss resultiert der Aufstockungsvorgang in einer im Vergleich zur papierenen Geldmenge, die für ihn aufgewendet wird, geringeren Goldmenge, was darauf hinausläuft, dass der Markt den Wert der papierenen Geldmenge an den Wert der vergleichsweise geringeren Goldmenge im Sinne eines erstere heimsuchenden Wertverlusts anpasst, was wiederum zur Folge hat, dass die papierene Währung an eben der zusätzlichen Kaufkraft einbüßt, die ihr die ins Werk gesetzte Aufstockung des Thesaurus doch gerade sichern soll, und dementsprechend an Tauglichkeit für die Bewältigung des Problems verliert, die Realisierung der durch das Wertschöpfungssystem vergrößerten Sachwertmenge zu gewährleisten.

Gleichermaßen aus gesellschafts und aus marktpolitischen Gründen, wegen der konsumpraktisch falschen Zuteilung der in Korrespondenz zum vergrößerten Thesaurus neugeschöpften Geldmenge nicht weniger als infolge des Kaufkraftverlusts, den die neugeschöpfte Geldmenge actu ihrer thesaurischen Fundierung erleidet, ist also die Aufstockung des Thesaurus kein gangbarer Weg, unter Wahrung der Währungsstabilität die kommerzielle Realisierung der dank industrieller Wertschöpfung wachsenden Sachwertmenge durch eine entsprechend zunehmende Geldwertmenge alias Kaufkraftkapazität zu gewährleisten. Welcher Weg aber bleibt dann der bevollmächtigten Prokuristin des Staates, der Notenbank, um dem ihr zur ständigen Aufgabe geratenden und nur bei Strafe einer deflationären Lähmung des Wertschöpfungssystems zu vernachlässigenden Erfordernis der fortlaufenden Anpassung der Geldwertmenge an die Sachwertmenge beziehungsweise Adjustierung der gesellschaftlichen Kaufkraft an das wirtschaftliche Leistungsvermögen zu genügen?

Was der Notenbank bleibt und wozu sie sich nolens volens auch versteht, ist, von der dogmatischen Einhaltung des Gebots einer Deckung der papierenen Währung durch den metallenen Schatz abzurücken, also sich von der strikten Rücksicht auf den Goldstandard, kaum dass sie ihn eingeführt hat, wieder zu verabschieden und das für die Realisierung des Mehr an Sachwertmenge nötige Mehr an Geldwertmenge freihändig zu emittieren und mit sei's etatpolitisch-kreditiver, sei's sozialpolitisch-supportiver Wirkung in den Markt einzuschleusen. Tatsächlich avanciert so die von der Korrespondenz zur thesaurischen Goldwertmenge unabhängige eigenverantwortliche Erhöhung der papierenen Geldwertmenge nach Maßgabe der wachsenden Sachwertmenge zu einer der Erhebung des Goldstandards zum währungspolitischen Maß aller Dinge nicht weniger komplementären als parallelen festen Obliegenheit der zentralen Notenbanken.

Aber vermag mit dieser ihr zufallenden und den Dogmatismus der Edelmetallwährung, den sie doch selber hochhält, de facto Lügen strafenden Aufgabe und Funktion einer unter Ausblendung des Goldwertstandards bloß am Sachwertestand orientierten Papiergeldemission die Notenbank das Problem des das Wachstum der Sachwertemenge, die das Wertschöpfungssystem hervorbringt, plagenden Defizits an Geldwertmenge, sprich, Mangels an gesellschaftlicher Kaufkraft und der dadurch drohenden deflationären Entwicklung, sprich, qua Preisverfall durchschlagenden Entwertung der Sachwerte überhaupt zu lösen? Handelt sie sich nicht auf diesem Problemlösungsweg, den sie einschlägt, um die Gefahr eines deflationären Preisverfalls zu bannen, nur das gegenteilige Problem eines inflationären Preisanstiegs ein? Bedeutet nicht eine Vermehrung der Papiergeldmenge ohne entsprechende Vergrößerung der Münzgeldmenge, mit anderen Worten eine Aufblähung des kursorischen Währungsmittels ohne kompensatorische Aufstockung der thesaurischen Währungsreserve, dass das Wertmengenverhältnis zwischen dem kursorischen Währungsmittel und der thesaurischen Währungsreserve sich zu Ungunsten des ersteren verschiebt und demgemäß auf den Nominalwert der gedruckten Note weniger Realwert in geprägter Münze entfällt als zuvor, also der Nominalwert des kursorischen Währungsmittels durch den Realwert der thesaurischen Währungsreserve, die es auf dem Markt vertritt und repräsentiert, sich mit dem Effekt seiner Devaluierung in dem Maße desavouiert findet, wie die letztere reziprok dazu eine als Aufwertung zu Buche schlagende Revaluierung erfährt?

Und hat das nicht nach den obigen Erläuterungen zwangsläufig zur Folge, dass auch die auf dem Markt in Gestalt von Gütern und in Form von Dienstleistungen angebotenen Sachwerte, deren als Preis artikulierter Wert sich ja auf die Münze des Marktes, die seit den Anfängen kommerziellen Austauschs als allgemeines Äquivalent firmierende metallene Währung bezieht und an ihr bemisst – dass also auch die in letzterer ihr Wertmaß alias preisliches Artikulationsmedium findenden Sachwerte eine der Abwertung, die die papierene Währung im Verhältnis zu der von ihr repräsentierten metallenen erleidet, korrespondierende und als inflationärer Preisanstieg zu Buche schlagende Aufwertung erfahren, die die Kaufkraft der papierenen Währung schwächt und reduziert und damit die mit der Vermehrung der Papiergeldmenge verfolgte Absicht, die kommerziellen Mittel für die Realisierung der wachsenden industriellen Sachwertmenge bereitzustellen, durchkreuzt beziehungsweise ins Leere laufen lässt?