2. "Belegmaterial" und "historischer Sinn": Analytische Neubestimmung der Funktion einer restbeständig früheren Empirie

Es ist jener, die Gegenwart mit Haut und Haar engagierende und, wie nichts sonst als eine ihr immanente Kraft des Werdens aktualisierende, so sie einzig und nur in die anschauungsförmige Topik der ihr eigenen futuristischen Dimension hinein elaborierende Veränderungsprozess, was die in funktioneller Abhängigkeit von der Gegenwart konstituierte Vergangenheit in die Schranken eines ab origine unvollständigen Seins und stets noch im Entstehen begriffenen Verhältnisses weist und was der Analytischen Geschichtsphilosophie gestattet, die durch die professionelle Geschichtswissenschaft propagierte Verknüpfung von Vergangenheit und Ursprünglichkeit in den Grund und Boden einer veritablen historiologischen Fehlleistung zu kritisieren. Und wie denn aber jener futuristisch dimensionierte Veränderungsprozess der Gegenwart die von der professionellen Geschichtswissenschaft vorausgesetzte originale Vergangenheit im historiologischen Ansatz bereits ad absurdum führt, besiegelt er auch und natürlich das Schicksal der von der professionellen Geschichtswissenschaft als der Repräsentant und das Reflexivum dieser originalen Vergangenheit geltend gemachten empirischen Evidenz. Eben die frühere Empirie im Restbestand, die schon de facto ihres aus Gründen einer akzidentiell-historischen Hermeneutik unheilbar zerrütteten Verhältnisses zu dieser vorausgesetzt originalen Vergangenheit als in ihrer Repräsentationsfunktion zutiefst beeinträchtigt und in ihrer reflexiven Bedeutung irreparabel diskreditiert sich darstellt, ist er de jure des auf seiner Grundlage dieser Vergangenheit in origine augenscheinlich zu machenden, historiologisch vernichtenden Prozesses bestimmt, vollends aus den Angeln zu heben und nämlich als repräsentatives Organ und Reflexionsinstanz kurzerhand gegenstandslos werden zu lassen. Indes ist – nach dem Willen der Analytischen Geschichtsphilosophie – er nun aber auch der Speer, der die Wunde heilen soll, die er schlug. Das heißt, jener futuristisch dimensionierte Veränderungsprozess der Gegenwart ist es, den nun die Analytische Geschichtsphilosophie, wie zum einen zwar die in Gestalt der restbeständig früheren Empirie empirische Evidenz der professionellen Geschichtswissenschaft der Gegenstandslosigkeit überführen und ihres qua originale Vergangenheit ursprünglichen Motivs berauben, so aber auch zum unabtrennbar anderen diese empirische Evidenz mit einem ganz und gar neuen Inhalt begaben und in einem voll und ganz novellierten Grund verankern sieht. Und jener Veränderungsprozess also ist es, der nach Ansicht der Analytischen Geschichtsphilosophie den durch ihn der früheren Empirie im Restbestand zugefügten ideell-substantiellen Schaden ebenso wohl und gleich wieder funktionell-reell kompensiert und der damit eben der auf den ersten Blick paradoxen Wendung einen Sinn verleiht, der zufolge der Analytischen Geschichtsphilosophie ausgerechnet das ex cathedra ihrer historiologischen Kritik am Topos einer Vergangenheit in origine gegen das Corpus der restbeständig früheren Empirie eingeleitete Konkursverfahren als der Initialakt einer mit ein und derselben Korporation neu anzuknüpfenden soliden und profitablen Geschäftsbeziehung gilt.

Was nämlich jener futuristisch dimensionierte Veränderungsprozess einerseits der früheren Empirie im Restbestand als den großen – aber deshalb nicht weniger scheinhaften – Schein einer in origine integraler Substantialität durch sie repräsentierten und reflektierten, absolut einen Vergangenheit austreibt, das erstattet er ihr andererseits nach dem Willen und der Überzeugung der Analytischen Geschichtsphilosophie in der kleinen – aber deshalb nicht minder gediegenen – Münze der in effigie prozessualer Funktionalität durch sie vertretenen und wahrgenommenen relativ vielen Vergangenheiten unvermittelt wieder zurück. In genau dem Maß, wie jener gegenwartsimmanente Veränderungsprozess jegliche Prätention der restbeständig früheren Empirie auf die repräsentative Verkörperung und reflexive Ostentation einer ebenso fixundfertigen wie singulär ursprünglichen Vergangenheit ad absurdum schierer Gegenstandslosigkeit führt und im historiologischen Ansatz bereits zunichte macht, macht er nach Meinung der Analytischen Geschichtsphilosophie die frühere Empirie im Restbestand frei für eine reminiszierende Stellvertretung und referierende Observation der ebenso unabgeschlossenen wie ubiquitär kontinuierlichen Stufenleiter von Vergangenheiten, die sich in prädikativer Korrespondenz zu und in funktioneller Abhängigkeit von dem in actu der Gegenwart durch ihn selber gezeitigten Ablauf und Fortgang konstituiert. Aus einer empirischen Evidenz, die dank ihrer vorbehaltlosen Nähe und selbstlosen Affinität zu einer ebenso sehr aus eigenen Stücken bestehenden wie aus eigenem Antrieb originierenden Vergangenheit an und für sich das Privileg genießt, als urkundliches Sprachrohr und quellenmäßiger Kronzeuge eben dieser hypostasierend vorausgesetzten Vergangenheit in Betracht zu kommen, wird so sub specie jenes veränderungsprozessualen Kriteriums in umstandsloser Neuorientierung eine evidente Empirie, der kraft ihrer Eigenschaft, das sich gleichzeitig präsentierende Residuum früherer Stadien der werdenden Gegenwart zu sein, die Aufgabe zufällt, den sachkundigen Referenten und das naturgetreue Gedächtnis des in ausdrucksmäßiger Assoziation und aspektförmiger Zuordnung diesen sukzessiven Stadien der Gegenwart jeweils entsprechenden Präteritums darzustellen. Und aus einer restbeständigen Empirie, die für nichts Geringeres einstehen und für nicht weniger gut sein soll als für ein reproduktives Ebenbild und getreuliches Original dessen, wovon der der Gegenwart in praesenti casu eigene Erfahrungszusammenhang im Verdacht steht, einzig und nur ein entstellendes Abbild und verräterisches Konterfei liefern zu können, wird solcherart ein empirischer Restbestand, der nichts anderes anzeigt und nichts weiter in petto hat als zu dem einen Präteritum, das als das gegenwartsspezifisch historische Perfekt der der Gegenwart in praesenti casu eigene Erfahrungszusammenhang automatisch produziert, die unabsehbar zahlreichen anderen Vergangenheitsversionen, die als – egal ob imperfekte oder perfekte – Ausdrücke und Aspekte ihrer selbst die Gegenwart im Verlauf ihres veränderungsprozessualen Werdegangs bereits gezeitigt hat und die in die Länge und Breite des mit ihnen verwirklichten Schichtenmodells oder Systems sukzessiver Ersatzleistungen den Charakter von ebenso gleichgültig konkurrierenden wie gleichwertig substitutiven Lesarten ein und desselben, in Abhängigkeit vom Werden der Gegenwart fortwährend variierten und der beständigen Revision unterworfenen, funktionellen Verhältnisses beweisen.

Dass nun allerdings die so geartete organologische Neubestimmung, die im historiologisch entscheidenden Fluchtpunkt des der Gegenwart eigenen Veränderungsprozesses die Analytische Geschichtsphilosophie der früheren Empirie im Restbestand zuteil werden sieht und im Blick auf die ihr – mit der Implikation einer schließlichen Rechtfertigung ihrer auf den ersten Blick paradoxen Therapie – tatsächlich gelingt, der letzteren, wie einerseits einen anderen spezifischen Inhalt und eigentümlichen Begriff nachzuweisen, so andererseits eine neue maßgebende Bedeutung zu vindizieren – dass also solch organologische Neubestimmung auch und wesentlich ein funktionslogisches Revirement, das heißt, eine Revision der restbeständig früheren Empirie in usu ebenso sehr wie in specie dieser ihrer neuen Funktion und Bedeutung nach sich ziehen muss, lässt sich unschwer absehen. Indem in Ansehung dessen, was die frühere Empirie im Restbestand zu repräsentieren und zu reflektieren bestimmt ist, an die Stelle der essentialistischen Figur einer ex cathedra ihres Anundfürsichseins ein für alle Mal fixierten Vergangenheit in origine das strukturalistische Modell einer in Abhängigkeit vom Sein der Gegenwart immer neu variierten Vergangenheit in effigie tritt, hat dieser zur regelrechten Organveränderung ausartende Themenwechsel auch und notwendig eine zum förmlichen Funktionswechsel geratende Verhaltensänderung der restbeständig früheren Empirie in Anbetracht jenes historischen Perfekts gegenwartsbezogen interessierter Geschichte zur Folge, das im Namen der durch sie repräsentierten und reflektierten Vergangenheit sie maßzunehmen und zu kritisieren bestellt ist. Weil und insofern die frühere Empirie im Restbestand aufhört, die Stellung eines Grals oder Tabernakels der substantiell einen Vergangenheit in origine einzunehmen, hört sie auch nolens volens auf, gegenüber dem im Zueignungsautomatismus des der Gegenwart eigenen Erfahrungszusammenhangs sich ergebenden historischen Perfekt interessierter Geschichte das Amt eines dem jüngsten Gericht der Wahrheitsfindung geweihten, unbestechlich entlarvenden Prüfsteins und unerbittlich korrigierenden Reduktors zu versehen. Als eine Instanz, die nach ihrer kritischen Neufassung durch die Analytische Geschichtsphilosophie statt der vermeintlich substantiell einen Vergangenheit in origine ihres identischen Seins tatsächlich nurmehr die funktionell vielen Präterita in effigie des Werdens der Gegenwart in petto hat und zu repräsentieren vermag, verliert die frühere Empirie im Restbestand alle Bedeutung eines das historische Perfekt gegenwartsbezogen interessierter Geschichte zur purgatorischen Verzweiflung fundamentalistischer Autodafés zu treiben geeigneten Kronzeugen der historischen Wahrheit und zeigt sie sich vielmehr strikt beschränkt auf die Rolle eines jenes historische Perfekt zur kosmopolitischen Ernüchterung exemplarischer Déjàvus zu bringen angestellten Generalvertreters von "historischem Sinn"39. In der dem historischen Relativismus suspekt gewordenen Eigenschaft eines "dokumentarischen Beweises"40, und das heißt, in der Funktion eines mit Bezug auf das historische Perfekt interessierter Geschichte maßgebenden Beurteilungspotentials und kriteriellen Prüfungsinstruments ist demnach die Analytische Geschichtsphilosophie die restbeständig frühere Empirie nur um den Preis zu etablieren imstande, dass diese jeglichen Anschein einer mit dem Beurteilungsvorgang verknüpften essentiellen Realisierungsabsicht ablegt beziehungsweise jedes Ansehen eines im Prüfungsverfahren implizierten existentiellen Verifizierungsanspruchs einbüßt und sich mit dem prätentionslosen Part eines von aller absoluten Kritik und entscheidenden Maßnahme weit entfernten Produzenten vergleichsweise alternativer Versionen der Sache und Lieferanten immer noch weiterer Varianten zum Thema bescheidet. Nach der von der Analytischen Geschichtsphilosophie geübten, konstitutionsanalytisch vernichtenden Kritik am Vergangenheitsbegriff der professionellen Geschichtswissenschaft ist das, was die frühere Empirie im Restbestand zu vermitteln dient, nicht mehr eine – idealistisches Pathos verratende – Konfrontation des relativ anderen historischen Perfekts der Gegenwart mit der absolut einen, sichselbstgleich originalen Vergangenheit, sondern nurmehr eine – strukturalistische Logik beweisende – Konfiguration eines relativen – nämlich der Gegenwart in praesenti casu entsprechenden – Präteritums mit anderen relativen – nämlich der Gegenwart in ihren früheren Stadien korrespondierenden – Präterita. Und dementsprechend ist nun aber auch das, was mit solcher Vermittlungstätigkeit die frühere Empirie im Restbestand effektuieren kann, beileibe nicht mehr eine Erlösung der professionellen Geschichtswissenschaft vom chronischen Illusionismus einer durch die Interessen und Intentionen der Gegenwart der historischen Wahrheit entfremdeten und in der Sache haltlosen Pseudogeschichte, sondern einzig und nur noch ihre Befreiung vom "zeitlichen Provinzialismus"41 einer durch die Schwerkraft gegenwärtiger Interessen um allen "historischen Sinn" gebrachten und "im Grunde zeitlosen"42 "Gegenwartsgeschichte"43.

Keine Frage, dass die auf den ersten Blick des standrechtlich kurzen Prozesses, den die Analytische Geschichtsphilosophie dem Vergangenheitskonzept der professionellen Geschichtswissenschaft macht, paradox anmutende Wendung, die das zur Überwindung des totalen historischen Relativismus von der Analytischen Geschichtsphilosophie in die Wege geleitete Unternehmen einer Rehabilitation der restbeständig früheren Empirie in der Funktion eines maßgebenden Beurteilungspotentials und kriteriellen Vergleichsinstruments nimmt, auf den zweiten Blick der veränderungsprozessual dimensionierten Revision, der uno actu jenes standrechtlich kurzen Prozesses die Analytische Geschichtsphilosophie den Vergangenheitsbegriff zu unterziehen versteht, ein anderes Ansehen gewinnt und die Komplexion eines augenscheinlich rationellen Manövers hervorkehrt. Indem im Zuge dieser Revision des Vergangenheitsbegriffs die restbeständig frühere Empirie in eben dem Maß, wie sie die Bedeutung des Schreins und Borns einer Vergangenheit in origine sichselbstgleich unabhängiger Substantialität einbüßt, die Rolle eines Horts und Arsenals von Vergangenheiten in effigie gegenwartsabhängiger Funktionen zu übernehmen vermag, scheint ihr in der Tat kraft ihres solcherart revidierten Inhalts gegeben, gegenüber dem historischen Perfekt gegenwartsbezogen interessierter Geschichte die Relevanz eines maßgeblichen Vergleichsmoments und einer kriteriellen Urteilsinstanz sich zu erhalten und nämlich, wenn schon nicht als Vehikel der unter der Camouflage einer konstruktiven Vergleichsbeziehung betriebenen radikalen Entwertung und Konversion des Relativen im Gravitationsfeld des Absoluten, so immerhin doch aber als Mittel einer – jede nach Art des Tuns des historischen Relativismus defätistisch unmittelbare Verabsolutierung des Relativen zu verhüten geeigneten – Entmachtung und Neutralisation des Relativen im Kontext seiner Relativierung durch anderes Relatives zu reüssieren.44 Keine Frage allerdings auch, dass sub specie einer Betrachtungsweise, die nun zum dritten nicht bloß die technische Grundlage, sondern mehr noch die Motivationsstruktur des dergestalt von der Analytischen Geschichtsphilosophie sanierten und mit aller empirischen Evidenz retablierten historiographisch kritischen Geschäfts ins Auge zu fassen bereit ist, diese auf den zweiten Blick verhältnismäßige Plausibilität und anscheinende Rationalität des auf den ersten Blick einfach nur paradoxen Vorgehens der Analytischen Geschichtsphilosophie ebenso wohl sich wieder zu verflüchtigen und dem letztendlichen Eindruck eines zwischen Scharlatanerie und Rationalisierung – will heißen: zwischen Betrug und Selbstbetrug – changierenden bodenlosen Verfahrens Platz zu machen tendiert. Mag nämlich zwar der Analytischen Geschichtsphilosophie gelingen, der früheren Empirie im Restbestand durch den ihr zur Kompensation ihres ontologischen Substanz- und historiologischen Sinnverlustes stante pede nachgewiesenen Themenwechsel und neuen Inhalt einen – als causa sufficiens zu firmieren fähigen – anderen Grund für die in Ansehung des historischen Perfekts interessierter Geschichte von ihr in Anspruch genommene maßgebende Bedeutung und kriterielle Funktion an die Hand zu geben! Was ihr damit noch lange nicht gelungen ist, ist die Auffindung eines – als causa efficiens zu figurieren mächtigen – neuen Motivs für die Realisierung und Ausübung eben dieser, im Blick auf jenes historische Perfekt der früheren Empirie im Restbestand revindizierten maßgebenden Bedeutung und kriteriellen Funktion.

Unter der Bedingung des von der professionellen Geschichtswissenschaft eingeführten Topos einer im Anundfürsichsein genuiner Bestrebungen und ureigener Regungen präsupponierten originalen Vergangenheit hält dies – den als causa efficiens entscheidenden Anstoß zur kritischen Auseinandersetzung der professionellen Geschichtswissenschaft mit dem historischen Perfekt interessierter Geschichte zu geben erforderte – Motiv zu gewahren nicht schwer. Angetrieben zu ihrer mittels der restbeständig früheren Empirie geübten kritischen Tätigkeit wird dort die professionelle Geschichtswissenschaft durch die von Devotion kaum zu unterscheidende Hochachtung, die ihr jene, zur Geltung eines ens realissimum und Augenblicks der Wahrheit sich bringende, vorausgesetzt originale Vergangenheit einflößt, und durch die zu solcher Wertschätzung unmittelbar komplementäre, an Widerwillen grenzende Indignation, die unter dieser Voraussetzung das Erscheinen des einer Scheinproduktion à fonds perdu eben jener originalen Vergangenheit dringend verdächtigen historischen Perfekts interessierter Geschichte in ihr wachrufen muss. Gegenwartsbezogen historisches Perfekt und vorausgesetzt originale Vergangenheit gewahrt die professionelle Geschichtswissenschaft in einem das erstere als Schein, das letztere als Sein deklarierenden dynamischen Konfrontations- und allem koexistentiellen Kompromiss unzugänglichen energischen Substitutionsverhältnis. Angesichts dessen findet sie sich veranlasst, jenem historisch perfekten Schein kraft eben dieses original vergangenen Seins den als Prüfungs- und Verifizierungsverfahren kaschierten, standrechtlich vernichtenden Prozess zu machen. Mithin erweist sich in der Tat der qua originale Vergangenheit aufgetane gute Grund für einen maßgeblichen Vergleich und eine kriterielle Beurteilung des historischen Perfekts uno actu seiner Einführung auch bereits als das zur komparativen Maßnahme gegen und zum kritischen Urteil über das historische Perfekt treibende Motiv. Eben diese grundimmanente Motivation aber verschwindet, indem an die Stelle des im ganzen Umfang seiner gleichermaßen ontologischen und historiologischen Unhaltbarkeit liquidierten Topos vorausgesetzt originaler Vergangenheit die aus der Liquidationsmasse sich wie Phönix aus der Asche formierenden Figuren eines konditioniert variablen Präteritums treten. Weil und insofern die frühere Empirie im Restbestand gegenüber dem historischen Perfekt interessierter Geschichte die Bedeutung eines Repräsentanten und Mediums veristisch originaler Vergangenheit einbüßt und mit der Rolle stattdessen eines Vertreters und Reminiszierers futuristisch variablen Präteritums sich bescheidet, ist das, was sie ins Werk setzt, nicht mehr die dynamische Konfrontation einander als veritable Stellungnahmen zur Sache schlechterdings ausschließender, widersprüchlicher Reproduktionen der Vergangenheit, sondern einzig und nur noch eine topische Konstellation von miteinander als variable Beiträge zum Thema durchaus kompatiblen, verschiedenen Versionen der Vergangenheit. Im Rahmen dieser neuen Konstellation lässt sich nun zwar ohne weiteres einsehen und liegt geradezu auf der Hand, wie und wodurch, in technischer Ausführung der von der Analytischen Geschichtsphilosophie angestrebten Sanierung des traditionellerweise kritischen Geschäfts der professionellen Geschichtswissenschaft, die letztere erneut in den Stand gesetzt ist, des ihr zu nahe tretenden und als plane Zumutung widerfahrenden historischen Perfekts interessierter Geschichte sich mit allen Schikanen einer kriteriellen Prüfungsprozedur zu erwehren und schließlich gar nach allen Regeln eines maßgeblichen Beurteilungsverfahrens zu entledigen. Aber mitnichten vermag deshalb auch schon diese neue Konstellation ein Ratiocinium dafür zu liefern, dass und warum, in faktischer Wahrnehmung des ihr in Sachen ihres kritischen Geschäfts von der Analytischen Geschichtsphilosophie unterbreiteten Sanierungsvorschlags, die professionelle Geschichtswissenschaft überhaupt noch willens sein sollte, das historische Perfekt interessierter Geschichte als eben die an Unverschämtheit grenzende Zumutung und von Unbill kaum zu unterscheidende Widerwärtigkeit sich zu Herzen zu nehmen, als die es erscheinen muss, um die – sei's bloß das Falsche offenzulegen, sei's mehr noch das Unrecht zu sühnen gedachte – Abwehr und Kritik jener von der Geschichtswissenschaft professionellerweise getroffenen Maßnahmen und veranstalteten Prüfung herauszufordern.

Nach ihrer historiologisch vermittelten Neubestimmung und Umfunktionierung durch die Analytische Geschichtsphilosophie hat die frühere Empirie im Restbestand ja nichts mehr in petto und vorzuweisen als die im Verhältnis zum historischen Perfekt gegenwartsbezogen interessierter Geschichte sich ebenso gleichgültig wie gleichwertig präsupponierenden anderen Lesarten eines in die Länge und Breite der früheren Stadien der Gegenwart variierten Präteritums. Wie könnte dieser, der restbeständig früheren Empirie nachgewiesene, revidierte Inhalt geeignet sein, eine analoge Situation zu jener dynamisch konfrontativen Vergleichsbeziehung zu schaffen, die zuvor mit der Zwangsläufigkeit essentiallogischer Scheidekunst der als kritische Seinsmasse eingeführte Topos originaler Vergangenheit stiftet und die mit ein und demselben Akt, mit dem sie einerseits einen zureichenden Grund dafür bietet, das historische Perfekt interessierter Geschichte theoretisch an den Pranger einer seinsvergessen phantastischen Scheinproduktion zu stellen, andererseits auch bereits das treibende Motiv dazu liefert, dies historische Perfekt in praxi der Tortur einer scheinverzehrend anamnestischen Seinsreduktion zu unterwerfen. Vielmehr entspringt ja gerade der von der Analytischen Geschichtsphilosophie der früheren Empirie im Restbestand nachgewiesene neue Inhalt einer ontologisch vernichtenden Kritik und historiologisch prinzipiellen Bestreitung all dessen, was gegenüber dem historischen Perfekt interessierter Geschichte noch irgend – und sei's auch bloß mit der melancholischen Unbestimmtheit, die dem totalen historischen Relativismus bleibt – die Position einer wie zum Schein das Sein sich verhaltenden qualitativen Alternative behaupten und die Geltung einer wie zum Abbild das Urbild erscheinenden paradigmatischen Identität beanspruchen könnte. Muss dann nicht aber dieser in petto der restbeständig früheren Empirie revidierte Inhalt ganz im Gegenteil nur dazu angetan sein, das historische Perfekt interessierter Geschichte die Fasson einer in ihrer derzeitigen Geltung ebenso unanfechtbar etablierten wie in ihrer vorherigen Genese unbehaftbar wandlungsreichen Kreation gewinnen und die gute Figur mithin eines in specie ebenso situationsgerecht variierten wie in genere situationsgemäß variablen Funktionsausdrucks machen zu lassen. Das heißt, dieser neue Inhalt scheint weit davon entfernt, den Anreiz zu einer im maßgebend-kriteriellen Mittel der restbeständig früheren Empirie zu realisierenden Komparationsanstrengung zu liefern, die darauf abzielte, das historische Perfekt interessierter Geschichte einem als Probe aufs Exempel und Feststellungsklage wohlverstandenen Reduktionsverfahren zu unterwerfen und in seinem unmittelbaren Bestehen demnach fundamental in Frage zu stellen. Stattdessen scheint er einzig und nur den Grund für eine im raumgreifend-kriteriellen Mittel der restbeständig früheren Empirie zu machende Koexistenzerfahrung legen zu können, die im Gegenteil dazu anhält, das historische Perfekt interessierter Geschichte in der Stellung einer neben den anderen Versionen als unter ihresgleichen ebenso gleichberechtigten wie gleichgültigen Lesart wahrzunehmen und in dem so definierten Status sich, wenn auch vielleicht nicht mit Lust und Liebe als ein lange Ersehntes gefallen, so mindestens aber mit Anstand und ohne Widerwillen als das nunmehr Gegebene bieten zu lassen.

Schwerlich also kann auf den nicht nur die technische Disposition, sondern ebenso sehr auch die faktische Motivation in Betracht ziehenden dritten Blick das um der Sanierung des kritischen Geschäfts der professionellen Geschichtswissenschaft willen von der Analytischen Geschichtsphilosophie angewandte Verfahren zur Wiederherstellung der restbeständig früheren Empirie in statu quo ante einer ihr eigenen maßgebenden Bedeutung und kriteriellen Funktion überzeugen. Mit ein und demselben inhaltlich revidierten Präteritumsbegriff, durch den die Analytische Geschichtsphilosophie der professionellen Geschichtswissenschaft einen de jure der restbeständig früheren Empirie subsistierenden zureichenden Grund zur möglichen Durchführung ihres professionellerweise kritischen Geschäfts zurückerstattet, lässt sie sie jedes de facto der restbeständig früheren Empirie existierenden einschlägigen Motivs für die wirkliche Ausübung ihrer geschäftsmäßig kritischen Profession verlustig gehen. Wenn dessen ungeachtet nun aber und mit augenscheinlicher Unempfindlichkeit gegen den in adjecto der Sache eklatanten intentionalen Selbstwiderspruch ihres Sanierungsplans die Analytische Geschichtsphilosophie auf dem Erfolg und Nutzen der vorgeschlagenen Therapie insistiert, so setzt sie sich damit wohl oder übel dem Verdacht der Propagation eines Verhaltens aus, das schlechterdings allen objektiven Beweggrunds enträt und bei dem an die Stelle der ex cathedra des konfrontativen Topos originaler Vergangenheit mobilisierten skeptischen Reserve gegenüber dem historischen Perfekt interessierter Geschichte eine gegenüber eben diesem historischen Perfekt ex nihilo der assoziativen Figuren variablen Präteritums hervorgekehrte zynische Attitüde tritt. Eine Attitüde nämlich, die in dem Maß zynisch zu heißen verdient, wie sie einem Vorgehen entspringt, das jenen Mangel an sachlicher Motivation zum szientifisch-kritischen Geschäft, statt ihn im folgerichtigen Sinn einer Liquidation des letzteren manifest werden und sich auswirken zu lassen, vielmehr durch den umstandslosen Rückgriff auf ein als vollgültiges Ersatzmotiv akzeptiertes subjektives Bedürfnis nach Aufrechterhaltung des szientifischen Professionalismus überhaupt und der kritischen Geschäftigkeit als solcher wettmacht und nach Möglichkeit ausgleicht.

Durch ihre eigene, im Zuge einer fragwürdig therapeutischen Anstrengung fraglos erbrachte diagnostische Leistung jeglichen inhaltlichen Beweggrunds und allen sachimmanenten Anstoßes zum szientifisch-kritischen Geschäft beraubt, scheint die Analytische Geschichtsphilosophie dafür, dass sie nun dennoch die Fortführung des kritischen Geschäfts betreibt und die unbeirrte Ausübung der szientifischen Profession propagiert, in der Tat gar nichts anderes geltend machen zu können als das von aller Sachimmanenz und objektiven Bestimmtheit gründlich emanzipierte, verhaltenseigentümlich subjektive Motiv eines Festhaltens am kritischen Geschäft um der gewohnten Geschäftigkeit selber und eines Bestehens auf der szientifischen Profession um des routinierten Berufes als solchen willen. Das heißt, da, wo zuvor das szientifisch-kritische Geschäft der professionellen Geschichtswissenschaft kraft des ihm ebenso sehr als Antrieb und Stachel wie als Maß und Kriterium zugrunde liegenden Topos vorausgesetzt originaler Vergangenheit noch ein sub specie des historischen Perfekts interessierter Geschichte manifestes Sachproblem zu verhandeln beansprucht, dessen der Skepsis entspringende schließliche Lösung darin besteht, mit Hilfe der als Prüfstein und katalytisches Ferment fungierenden früheren Empirie im Restbestand zwischen historischem Schein und Sein der Vergangenheit ein für allemal zu unterscheiden, scheint dies Geschäft nun, da es ohne den Topos originaler Vergangenheit auskommen muss, dank der ihm stattdessen vindizierten und ebenso sehr als gleichgültig andere Lesarten wie als gleichberechtigt alternative Versionen zur Verfügung gestellten Figuren konditioniert variablen Präteritums höchstens und nur noch ein in specie des historischen Perfekts interessierter Geschichte auszutragendes Gesellschaftsspiel zu inszenieren geeignet, dessen von Zynismus geprägter einziger Zweck sich darin erschöpft, mit den Mitteln eben jener, als Spielstein und Erkennungsmarke figurierenden restbeständig früheren Empirie aus dem generellen Milieu der borniert gegenwartsgeschichtlichen Besinnungslosigkeit historischer Romanschreiberei immer aufs neue die spezielle Sphäre des versiert "historischen Sinns" szientifischer Geschichtsschreibung sich herausheben und zur traditionellen Exklusivität einer ebenso autonomisch-selbstverständlichen wie automatisch-selbstregulierenden Institution absondern zu lassen.

Durch ihr eigenes konstitutionsanalytisch-metakritisches Tun von allem vermeintlichen Sachzwang und jeder vorgeblich objektiven Notwendigkeit zum historiokritischen Geschäft befreit, scheint also die durch die Analytische Geschichtsphilosophie wiederaufgerüstete professionelle Geschichtswissenschaft, wenn sie im Geschäft dennoch fortfahren will, gar keine andere Wahl zu haben, als in motivationaler Hinsicht den verschwundenen sachlichen Zwang durch die bleibende institutionelle Gewohnheit und die fehlende objektive Notwendigkeit durch die überdauernde rituelle Aktivität zu ersetzen. Und tatsächlich scheint genau dieser – prospectu des Gegenstands der szientifischen Tätigkeit den typischen Übergang von skeptischer Reserve zu zynischem Verhalten markierende – Wechsel von der Sachbeziehung zum Selbstbezug beziehungsweise vom inhaltsbestimmt reaktiven Gestus zum formbewusst konservativen Habitus das zu sein, was als respectu des Beweggrunds der szientifischen Tätigkeit entscheidende Veränderung die von der Analytischen Geschichtsphilosophie bekundete Abneigung gegen "zeitlichen Provinzialismus" anzeigt oder jedenfalls stillschweigend impliziert. Wo die von der professionellen Geschichtswissenschaft bis dahin gehegte und als das treibende Motiv all ihrer historiokritischen Aktivitäten geltend gemachte Furcht vor chronischem Illusionismus noch an der Kategorie eines Verhältnisses sich bemisst, das kraft des à fonds perdu des historiographischen Gegenstands angesiedelten essentialistischen Topos originaler Vergangenheit auf nichts Geringeres abzielt als auf die Decouvrierung und Verifizierung eines nach dem Kriterium jenes natürlich-spontanen Wissens vom historischen Sein unmittelbar des Scheins und der Falschheit Verdächtigen, da orientiert sich die jetzt der professionellen Geschichtswissenschaft von der Analytischen Geschichtsphilosophie als Ersatzmotiv für die Fortsetzung respektive. Wiederaufnahme ihres historiokritischen Tuns nahegelegte Scheu vor "zeitlichem Provinzialismus" nurmehr an der Anschauung eines Verhaltens, das mittels der ins Ermessen der historiographischen Praxis gestellten funktionalistischen Figuren variablen Präteritums nichts weiter vorhat als die Raffinierung und Kosmopolitisierung eines nach den Regeln der akademisch-wissenschaftlichen Kultur des "historischen Sinns" in seiner Unmittelbarkeit für beschränkt und ungebildet Erklärten.

Fußnoten

... Sinn"39
Danto, a.a.O., S. 209.
... Beweises"40
Ebd., S. 208.
... Provinzialismus"41
Ebd., S. 207.
... zeitlosen"42
Ebd., S. 209.
... "Gegenwartsgeschichte"43
Ebd., S. 207.
... reüssieren.44
Was der restbeständig früheren Empirie damit natürlich ganz und gar nicht gelungen ist, ist die Widerlegung jener an ihr sich entzündenden und auf sie sich richtenden, eben erörterten Skepsis der professionellen Geschichtswissenschaft, die die letztere dem historischen Relativismus in die Arme treibt. Natürlich weist auch mit Bezug auf ihren neuen, funktionalistisch revidierten Inhalt die restbeständig frühere Empirie noch immer die gleiche als Bruchstückhaftigkeit und Zusammenhanglosigkeit erkennbare defiziente Modalität auf, die sie schon im Verhältnis zu dem ihr zuvor unterstellten substantialistisch hypostasierten Inhalt an den Tag legt. Und natürlich bedeutet auch mit Bezug auf ihren neuen, funktionalistisch revidierten Inhalt diese ihre defiziente Modalität an sich eine ebenso große Beeinträchtigung der ihr zugewiesenen repräsentativen Stellung und reflexiven Funktion wie mit Rücksicht auf den früheren Inhalt. Wenn diese – Skepsis erregende – defiziente Modalität der restbeständig früheren Empirie mitsamt der solchem Zerfallszustand geschuldeten massiven funktionellen Beeinträchtigung jetzt plötzlich keine Rolle mehr spielt, jetzt plötzlich nicht mehr ins Gewicht fällt, so ist das also mitnichten Ausdruck dessen, dass mittlerweile der Mangel behoben und die durch ihn erregte Skepsis damit überwunden ist. Vielmehr muss es als Zeichen dafür genommen werden, dass es um die Behebung dieses Mangels auch gar nicht ernstlich zu tun war, dass das, worauf die Skepsis der professionellen Geschichtswissenschaft via obliqua oder durchs Pseudonym der defizienten Modalität der restbeständig früheren Empirie in Wahrheit sich richtete, der von der restbeständig früheren Empirie zu repräsentierende Gegenstand und zu reflektierende Inhalt selbst, eben jene Vergangenheit an und für sich und in origine war, und dass deren Beseitigung, deren Ersetzung durch einen funktionalistisch-revidierten Inhalt, durch die vielen Präterita als Funktion und in effigie des Werdens der Gegenwart, es ist, was die Skepsis sich hat erledigen, die professionelle Geschichtswissenschaft eine relativistische Selbstsicherheit hat zurückgewinnen lassen. Das heißt, die Beseitigung des Problems muss als Indiz dafür verstanden werden, dass die Verzweiflung an der Möglichkeit einer Reproduktion wahrer Vergangenheit sich von Anfang an bloß sekundär auf die Reproduktionsmöglichkeit und primär vielmehr auf die Möglichkeit der zu reproduzierenden wahren Vergangenheit selbst richtete und deshalb eine immanente Lösung des Problems auch logisch gar nicht denkbar war. Eine Art immanenter Lösungsversuch könnte nichtsdestoweniger Dantos wenn auch nicht forschungspraktisch, so doch aber erkenntnistheoretisch entschiedene Reduktion der Quellenkategorie auf die Klasse der erklärtermaßen historischen Werke, seine Einschränkung des Begriffs des historischen Dokumentes auf das Feld der deklariert historischen Dokumentation scheinen. Dadurch, dass er den Umgang des Historikers mit den als "Belegmaterial" gehandhabten Zeugnissen und Dokumenten der Geschichte wesentlich als eine Beschäftigung mit der Hinterlassenschaft anderer Historiker, eine Auseinandersetzung mit anderer, früherer historiographischer Reflexion begreift, könnte er in der Tat auf eine Beschränkung des historischen Materials auf per se reflektierte und sinnvoll organisierte Daten und eben hierin auf eine Behebung des Mangels verdinglicht materialer Bruchstückhaftigkeit und blind gegebener Zusammenhanglosigkeit aus zu sein scheinen. Indes hieße das Danto missverstehen. Die erkenntnistheoretische Reduktion des historischen Materials auf Werke der Geschichtsschreibung oder Einschränkung der Kategorie der historischen Quelle auf die Klasse historiographischer Hervorbringungen entspringt nicht dem Bemühen, der von der Skepsis gewahrten defizienten Modalität des historischen Materials abzuhelfen. Sie ergibt sich vielmehr zwangsläufig aus dem Anspruch der Analytischen Geschichtsphilosophie, die Quelle nach ihrem Fiasko in der Rolle eines Kronzeugen objektiv wahrer Vergangenheit nunmehr in der Bedeutung eines Vertreters funktionell differenter Vergangenheitsversionen zu rehabilitieren und nutzbar zu machen. Das heißt, sie ergibt sich aus dem Bemühen der Analytischen Geschichtsphilosophie, die Quelle, nachdem sie als heiliges Objekt, als Repräsentant der Sache selbst, als der Altar eines Kults der historischen Wahrheit abgedankt ist, immerhin doch als ein Reflexionsinstrument, als Vertreter anderer Perspektiven, als das Forum eines Austauschs historischer Lesarten sich zu erhalten. Damit kehrt pro forma die Analytische Geschichtsphilosophie zu eben dem philologisch bestimmten, auf die Schriftüberlieferung gemünzten, traditionellen Quellenbegriff zurück, den zugunsten einer ebenso paraphernalisch vertieften wie kriminalistisch ausgedehnten Quellenkategorie die Geschichtswissenschaft des 19. Jahrhunderts im Stich lässt. Indes bleibt solche Rückkehr eine Formalie in dem Maß, wie das, was nach dem Willen der Analytischen Geschichtsphilosophie die Geschichtswissenschaft in der historiographischen Quelle sucht und findet, nun nicht mehr wie im traditionellen Schriftquellenbegriff das inspirierende Muster, sondern die konspirierende Lesart, nicht mehr die zur Reflexion antreibende Mentorschaft, sondern die zum Vergleich herausfordernde Komplizenschaft ist.